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CB-Funk

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Ein Handfunkgerät für den CB-Funk

Der CB-Funk ist ein öffentlicher, kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist. In Deutschland stehen 80 Kanäle mit Frequenzen von 26,565 MHz bis 27,405 MHz für Sprach- und 10 Kanäle zur Datenübertragung zur Verfügung.

Die Abkürzung CB steht für „Citizen's Band“ und bedeutet soviel wie „Bürger-Frequenzbereich“.

Eigenschaften

CB-Funk wird für alle Arten privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist mehr als alle anderen Spielarten des Jedermannfunks zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. Die Chancen, ein Gespräch mit Unbekannten führen zu können, sind hier am größten. Aufgrund der geltenden technischen Vorschriften ist ein Selbstbau von Funkgeräten durch Privatpersonen kaum möglich, da umfangreiche technische Vorschriften und Prüfverfahren einzuhalten sind. Für den CB-Funk werden im einschlägigen Fachhandel zertifizierte und geprüfte Seriengeräte angeboten.

Mit vollwertigen Stationsantennen (deren mechanische Länge 5,5 m, entsprechend der halben Wellenlänge (Lambda), beträgt) sind Gespräche im Umkreis von etwa 20 km bis 60 km um den eigenen Standort möglich, bei günstigen geographischen Verhältnissen auch deutlich mehr. Die Reichweiten sind von verschiedenen Gegebenheiten abhängig wie z. B. Wohnlage, Antennenhöhe, Wetter, Funkwetter usw.

Die Reichweite hängt außerdem, wegen der dabei normalerweise verwendeten unterschiedlichen Antennenarten, auch von der verwendeten Funkgeräteart ab. Am besten für eine möglichst große Reichweite ist es, mindestens eine vollwertige Stationsantenne verwenden zu können. Bei deren Länge zwischen etwa 5 bis 7 Metern, lassen diese sich jedoch weder portabel noch mobil nutzen.

Handfunkgeräte verfügen meist über stark verkürzte angebaute Antennen. Wegen des sehr schlechten Wirkungsgrades dieser Antennen sind die damit erzielbaren Reichweiten von 0,5 - 5 km deutlich kleiner.

Mobilfunkgeräte sind qualitativ mit Stationsgeräten identisch. Ein Unterschied der Reichweite lässt sich am ehesten mit unterschiedlichen Antennen und dem gegebenen Standort erklären. Mit langen Autoantennen (ab 1,50 m bei 1/4--Antennen) können - abhängig vom Standort, genauer: Dessen Höhe und Umgebung - manchmal fast so hohe Reichweiten wie bei Stationsantennen erreicht werden. Der Standort nimmt nämlich ebenfalls sehr großen Einfluss auf die Reichweite einer CB-Funkstation. Dabei gilt: Je höher der Standort, desto höher auch die mögliche Reichweite. Die Reichweite liegt bei Verwendung von Mobilantennen normalerweise bei etwa 10 km - 30 km.

Die im einzelnen erzielbare Reichweite setzt sich aber in jedem Fall aus der Ausstattung und den Bedingungen aller an einer Funkverbindung Beteiligten zusammen.

Ionosphärische Phänomene (z.B. Sporadic-E) beeinflussen die Ausbreitung der Funkwellen, so dass besonders zu Zeiten des Sonnenfleckenmaximums der Charakter eines reinen Nahbereichsfunks verlorengeht: Sendungen aus allen europäischen Ländern und teilweise sogar aus Übersee sind zu hören und machen lokale Kommunikation schwierig. Manche CB-Funker führen in solchen Zeiten internationalen Funkverkehr durch.

Der CB-Funk genießt laut Frequenzzuteilung der Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA, neue Bezeichnung seit 13. Juli 2005, davor: RegTP) keinen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer (z.B. Babyfone, Fernsteuerungen für Modelle). Die nicht CB-Funktypischen Anwendungen nennt man ISM-Dienste und sind oft auf den sogenannten Zwischenkanälen (Alpha-Kanälen) zu finden. Damit ist der CB-Funk kein verlässliches Kommunikationsmedium.

Durch das Aufkommen von Mobiltelefonen und Internet hat der CB-Funk seit den 80er-Jahren an Popularität verloren. Bis heute wird er regelmäßig noch von LKW-Fahrern benutzt, um z.B. Staumeldungen abzusetzen. Bei der Absicherung von Veranstaltungen z.B. Motor- oder Radsportveranstaltungen spielt er immer noch eine bedeutende Rolle.

Seit April 2004 macht sich eine Neuerung im CB-Funk breit. CB-Gateway, welche an Echolink erinnern, aber trotzdem eine andere eigene Funktionsweise besitzen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Außerdem ermöglichen mit Teamspeak verbundene CB-Geräte auch im 11 m-Band bundesweite Funkverbindungen mit kleinster Leistung.

Technisches

Der CB-Funk ist eine Funkanwendung im Mobilen Landfunkdienst. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den CB-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte durften bisher vom Benutzer weder gewartet noch verändert werden. Die Bundesnetzagentur geht heute durch Messungen davon aus, dass die Geräte bestimmte technische Grenzwerte einhalten. Darin sind die Leistung der Geräte sowie die Art der Aussendungen (Modulationsart, Bandbreite, Kanalabstand) streng beschränkt.

Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,560 MHz bis 27,410 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,960 MHz bis 27,410 MHz (40 Kanäle).

Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E) / PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt. Auf den Kanälen 1 bis 40 sind seit 18. 05. 2005 auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 1 W (unmodulierter Trägerleistung) und SSB (J3E) mit 4 W PEP zugelassen. Ergeben sich bei der Benutzung von Richtantennen Strahlungsleistungen von mehr als 10W EIRP, so darf die CB-Funkstation erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder zugeteilt hat.

Für die Sprachübertragung wird in Deutschland überwiegend Frequenzmodulation verwendet. Amplitudenmodulation wird vorwiegend von LKW-Fahrern benutzt, die aus historischen Gründen oft den Kanal 9 verwenden. Der Einsatz von Einseitenband-Modulation (SSB) auf den Kanälen 1 bis 40 ist das Interessengebiet technisch interessierter Funkfreunde und in der Praxis noch eher selten anzutreffen, erlebt aber seit einiger Zeit einen Aufschwung.

Die zehn Kanäle 6, 7, 24, 25, 40, 41, 52, 53, 76, 77 sind außerdem zur Datenübertragung freigegeben. Es dürfen auf den ersten fünf Datenkanälen (6, 7, 24, 25 und 40) alle üblichen Betriebsarten zur Datenübertragung verwendet werden. Auf den restlichen fünf (41, 52, 53, 76 und 77) jedoch nur auf Frequenz- bzw. Phasenmodulation basierende. In der Praxis wird vorwiegend die dem Amateurfunk entlehnte Betriebsart Packet Radio benutzt. Aber auch in einigen anderen, bekannten und ebenfalls aus dem Amateurfunkbereich stammenden Betriebsarten wie z.B. RTTY, PSK31, MT63, MFSK 16, SSTV und FAX werden Funkverbindungen hergestellt.

CB-Funk ist europa- wie auch weltweit nicht einheitlich geregelt. In den USA und Kanada stehen für den CB-Funk 40 Kanäle zur Verfügung, deren Frequenzen auch mit denen der CEPT-Kanäle übereinstimmen. Als Modulationsarten sind dort aber nur Amplitudenmodulation mit 4 W und SSB mit 12 W (PEP) erlaubt, jedoch keine Frequenzmodulation. In bestimmten Staaten ist nur Frequenzmodulation zugelassen (z. B. Österreich), in anderen nur Amplitudenmodulation (z. B. Türkei). In Großbritannien sind noch (auslaufend) besondere Frequenzen (27,601 - 27,991 MHz) zugelassen. Abweichende Regelungen gibt es in Südafrika und Neuseeland und anderen Ländern.

Seit Jahren ist weltweit ein „amateurfunkähnlicher“ Funkverkehr auf nicht für den CB-Funk zugelassenen Frequenzen zwischen 26 und 28 MHz zu beobachten. Eine aktive Nutzung dieser Frequenzen stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verwendung von Sendeleistungsverstärkern, um die als zu gering empfundene Reichweite auszugleichen, die oft durch Störungen aus dem Nah- und Fernbereich oder wegen mangelnder Funkdisziplin entsteht. Zuständig für Ermittlungen und die Ahndung von Verstößen ist der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Rechtslage wird von Fachleuten als komplex empfunden, Verfahren wegen Verstößen gegen die einschlägigen Funkvorschriften können aufwändig und zeitraubend werden und sind ohne fachkundige juristische Hilfe schwer zu gewinnen.

CEPT-konforme Kanäle

Auf den CEPT-konformen Kanälen 1 bis 40 sind die Modulationsarten FM, AM und SSB erlaubt.

Nachfolgend sind die Frequenzen der CEPT-konformen Kanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet:

Kanal Frequenz Besonderheit
01 26,965 MHz empfohlener Anrufkanal (FM)
02 26,975 MHz
03 26,985 MHz
04 27,005 MHz empfohlener Anrufkanal (AM)
05 27,015 MHz
06 27,025 MHz Datenkanal
07 27,035 MHz Datenkanal
08 27,055 MHz
09 27,065 MHz Fernfahrerkanal (AM) / Notrufkanal
10 27,075 MHz
11 27,085 MHz
12 27,105 MHz
13 27,115 MHz
14 27,125 MHz
15 27,135 MHz inoffizieller Anrufkanal SSB (USB)
16 27,155 MHz Funkverkehr mit und zwischen Wasserfahrzeugen
17 27,165 MHz
18 27,175 MHz
19 27,185 MHz empfohlener Fernfahrerkanal (FM) / oft von Walkie-Talkies genutzt
20 27,205 MHz
21 27,215 MHz
22 27,225 MHz oft von Walkie-Talkies genutzt
23 27,255 MHz
24 27,235 MHz Datenkanal
25 27,245 MHz Datenkanal
26 27,265 MHz
27 27,275 MHz
28 27,285 MHz
29 27,295 MHz
30 27,305 MHz
31 27,315 MHz inoffizieller DX-Kanal (FM)
32 27,325 MHz
33 27,335 MHz
34 27,345 MHz
35 27,355 MHz
36 27,365 MHz
37 27,375 MHz
38 27,385 MHz
39 27,395 MHz
40 27,405 MHz Datenkanal (Aber auch FM Anrufkanal in der Schweiz!)

Nationale Zusatzkanäle

Auf den nationalen Zusatzkanälen 41 bis 80 ist nur die Modulationsart FM erlaubt.

Weil die Frequenzen der Kanäle 41 bis 80 nicht europäisch harmonisiert sind, bestehen entlang der Grenzen zum Ausland (Ausnahme: Grenze zur Tschechischen Republik) sogenannte Schutzzonen. Innerhalb der Schutzzonen dürfen die nationalen Zusatzkanäle mit ortsfesten CB-Funkstellen nicht bzw. nur mit einer Einzelfrequenzzuteilung der BNetzA (vormals: RegTP) genutzt werden. Portabel- und Mobilstationen dürfen die nationalen Zusatzkanäle auch in den Schutzzonen nutzen, so lange keine Störungen auftreten. Eine Liste der Landkreise, Städte und Regionen, die sich innerhalb der Schutzzonen befinden, ist bei der BNetzA als PDF-Datei einsehbar.

Nachfolgend sind die Frequenzen der nationalen Zusatzkanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet:

Kanal Frequenz Besonderheit
41 26,565 MHz Datenkanal
42 26,575 MHz
43 26,585 MHz
44 26,595 MHz
45 26,605 MHz
46 26,615 MHz
47 26,625 MHz
48 26,635 MHz
49 26,645 MHz
50 26,655 MHz
51 26,665 MHz
52 26,675 MHz Datenkanal
53 26,685 MHz Datenkanal
54 26,695 MHz
55 26,705 MHz
56 26,715 MHz
57 26,725 MHz
58 26,735 MHz
59 26,745 MHz
60 26,755 MHz
61 26,765 MHz
62 26,775 MHz
63 26,785 MHz
64 26,795 MHz
65 26,805 MHz
66 26,815 MHz
67 26,825 MHz
68 26,835 MHz
69 26,845 MHz
70 26,855 MHz
71 26,865 MHz
72 26,875 MHz
73 26,885 MHz
74 26,895 MHz
75 26,905 MHz
76 26,915 MHz Datenkanal
77 26,925 MHz Datenkanal
78 26,935 MHz
79 26,945 MHz
80 26,955 MHz

Gateways

Seit neustem ist es möglich, über HF-Gateways weite Distanzen via Internet zu überbrücken. Hier wird ein Programm (z.B. eQSO oder Teamspeak) eingerichtet, Download Teamspeak z.B. unter http://www.ts-funk.de, welches die empfangenen Audiosignale vom CB-Funk-, PMR-, Freenet oder LPD/SRD-Funkgerät ins Internet überträgt und an einem anderen Ort über ein CB-Funk, PMR-, Freenet oder LPD/SRD-Funkgerät wieder aussendet. (siehe auch: VoIP)

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