CB-Funk

Der CB-Funk ist ein öffentlicher, kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist. In Deutschland stehen 80 Kanäle mit Frequenzen von 26,565 MHz bis 27,405 MHz für Sprach- und 10 Kanäle zur Datenübertragung zur Verfügung.
Die Abkürzung CB steht für „Citizen's Band“ und bedeutet soviel wie „Bürger-Frequenzbereich“.
Eigenschaften
CB-Funk wird für alle Arten privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist mehr als alle anderen Spielarten des Jedermannfunks zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. Die Chancen, ein Gespräch mit Unbekannten führen zu können, sind hier am größten. Aufgrund der geltenden technischen Vorschriften ist ein Selbstbau von Funkgeräten durch Privatpersonen kaum möglich, da umfangreiche technische Vorschriften und Prüfverfahren einzuhalten sind. Für den CB-Funk werden im einschlägigen Fachhandel zertifizierte und geprüfte Seriengeräte angeboten.
Mit vollwertigen Stationsantennen (deren mechanische Länge 5,5 m, entsprechend der halben Wellenlänge (Lambda), beträgt) sind Gespräche im Umkreis von etwa 20 km bis 60 km um den eigenen Standort möglich, bei günstigen geographischen Verhältnissen auch deutlich mehr. Die Reichweiten sind von verschiedenen Gegebenheiten abhängig wie z. B. Wohnlage, Antennenhöhe, Wetter, Funkwetter usw.
Die Reichweite hängt außerdem, wegen der dabei normalerweise verwendeten unterschiedlichen Antennenarten, auch von der verwendeten Funkgeräteart ab. Am besten für eine möglichst große Reichweite ist es, mindestens eine vollwertige Stationsantenne verwenden zu können. Bei deren Länge zwischen etwa 5 bis 7 Metern, lassen diese sich jedoch weder portabel noch mobil nutzen.
Handfunkgeräte verfügen meist über stark verkürzte angebaute Antennen. Wegen des sehr schlechten Wirkungsgrades dieser Antennen sind die damit erzielbaren Reichweiten von 0,5 - 5 km deutlich kleiner.
Mobilfunkgeräte sind qualitativ mit Stationsgeräten identisch. Ein Unterschied der Reichweite lässt sich am ehesten mit unterschiedlichen Antennen und dem gegebenen Standort erklären. Mit langen Autoantennen (ab 1,50 m bei 1/4--Antennen) können - abhängig vom Standort, genauer: Dessen Höhe und Umgebung - manchmal fast so hohe Reichweiten wie bei Stationsantennen erreicht werden. Der Standort nimmt nämlich ebenfalls sehr großen Einfluss auf die Reichweite einer CB-Funkstation. Dabei gilt: Je höher der Standort, desto höher auch die mögliche Reichweite. Die Reichweite liegt bei Verwendung von Mobilantennen normalerweise bei etwa 10 km - 30 km.
Die im einzelnen erzielbare Reichweite setzt sich aber in jedem Fall aus der Ausstattung und den Bedingungen aller an einer Funkverbindung Beteiligten zusammen.
Ionosphärische Phänomene (z.B. Sporadic-E) beeinflussen die Ausbreitung der Funkwellen, so dass besonders zu Zeiten des Sonnenfleckenmaximums der Charakter eines reinen Nahbereichsfunks verlorengeht: Sendungen aus allen europäischen Ländern und teilweise sogar aus Übersee sind zu hören und machen lokale Kommunikation schwierig. Manche CB-Funker führen in solchen Zeiten internationalen Funkverkehr durch.
Der CB-Funk genießt laut Frequenzzuteilung der Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA, neue Bezeichnung seit 13. Juli 2005, davor: RegTP) keinen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer (z.B. Babyfone, Fernsteuerungen für Modelle). Die nicht CB-Funktypischen Anwendungen nennt man ISM-Dienste und sind oft auf den sogenannten Zwischenkanälen (Alpha-Kanälen) zu finden. Damit ist der CB-Funk kein verlässliches Kommunikationsmedium.
Durch das Aufkommen von Mobiltelefonen und Internet hat der CB-Funk seit den 80er-Jahren an Popularität verloren. Bis heute wird er regelmäßig noch von LKW-Fahrern benutzt, um z.B. Staumeldungen abzusetzen. Bei der Absicherung von Veranstaltungen z.B. Motor- oder Radsportveranstaltungen spielt er immer noch eine bedeutende Rolle.
Seit April 2004 macht sich eine Neuerung im CB-Funk breit. CB-Gateway, welche an Echolink erinnern, aber trotzdem eine andere eigene Funktionsweise besitzen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Außerdem ermöglichen mit Teamspeak verbundene CB-Geräte auch im 11 m-Band bundesweite Funkverbindungen mit kleinster Leistung.
Technisches
Der CB-Funk ist eine Funkanwendung im Mobilen Landfunkdienst. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den CB-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte durften bisher vom Benutzer weder gewartet noch verändert werden. Die Bundesnetzagentur geht heute durch Messungen davon aus, dass die Geräte bestimmte technische Grenzwerte einhalten. Darin sind die Leistung der Geräte sowie die Art der Aussendungen (Modulationsart, Bandbreite, Kanalabstand) streng beschränkt.
Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,560 MHz bis 27,410 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,960 MHz bis 27,410 MHz (40 Kanäle).
Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E) / PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt. Auf den Kanälen 1 bis 40 sind seit 18. 05. 2005 auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 1 W (unmodulierter Trägerleistung) und SSB (J3E) mit 4 W PEP zugelassen. Ergeben sich bei der Benutzung von Richtantennen Strahlungsleistungen von mehr als 10W EIRP, so darf die CB-Funkstation erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder zugeteilt hat.
Für die Sprachübertragung wird in Deutschland überwiegend Frequenzmodulation verwendet. Amplitudenmodulation wird vorwiegend von LKW-Fahrern benutzt, die aus historischen Gründen oft den Kanal 9 verwenden. Der Einsatz von Einseitenband-Modulation (SSB) auf den Kanälen 1 bis 40 ist das Interessengebiet technisch interessierter Funkfreunde und in der Praxis noch eher selten anzutreffen, erlebt aber seit einiger Zeit einen Aufschwung.
Die zehn Kanäle 6, 7, 24, 25, 40, 41, 52, 53, 76, 77 sind außerdem zur Datenübertragung freigegeben. Es dürfen auf den ersten fünf Datenkanälen (6, 7, 24, 25 und 40) alle üblichen Betriebsarten zur Datenübertragung verwendet werden. Auf den restlichen fünf (41, 52, 53, 76 und 77) jedoch nur auf Frequenz- bzw. Phasenmodulation basierende. In der Praxis wird vorwiegend die dem Amateurfunk entlehnte Betriebsart Packet Radio benutzt. Aber auch in einigen anderen, bekannten und ebenfalls aus dem Amateurfunkbereich stammenden Betriebsarten wie z.B. RTTY, PSK31, MT63, MFSK 16, SSTV und FAX werden Funkverbindungen hergestellt.
CB-Funk ist europa- wie auch weltweit nicht einheitlich geregelt. In den USA und Kanada stehen für den CB-Funk 40 Kanäle zur Verfügung, deren Frequenzen auch mit denen der CEPT-Kanäle übereinstimmen. Als Modulationsarten sind dort aber nur Amplitudenmodulation mit 4 W und SSB mit 12 W (PEP) erlaubt, jedoch keine Frequenzmodulation. In bestimmten Staaten ist nur Frequenzmodulation zugelassen (z. B. Österreich), in anderen nur Amplitudenmodulation (z. B. Türkei). In Großbritannien sind noch (auslaufend) besondere Frequenzen (27,601 - 27,991 MHz) zugelassen. Abweichende Regelungen gibt es in Südafrika und Neuseeland und anderen Ländern.
Seit Jahren ist weltweit ein „amateurfunkähnlicher“ Funkverkehr auf nicht für den CB-Funk zugelassenen Frequenzen zwischen 26 und 28 MHz zu beobachten. Eine aktive Nutzung dieser Frequenzen stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verwendung von Sendeleistungsverstärkern, um die als zu gering empfundene Reichweite auszugleichen, die oft durch Störungen aus dem Nah- und Fernbereich oder wegen mangelnder Funkdisziplin entsteht. Zuständig für Ermittlungen und die Ahndung von Verstößen ist der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Rechtslage wird von Fachleuten als komplex empfunden, Verfahren wegen Verstößen gegen die einschlägigen Funkvorschriften können aufwändig und zeitraubend werden und sind ohne fachkundige juristische Hilfe schwer zu gewinnen.
CEPT-konforme Kanäle
Auf den CEPT-konformen Kanälen 1 bis 40 sind die Modulationsarten FM, AM und SSB erlaubt.
Nachfolgend sind die Frequenzen der CEPT-konformen Kanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet:
| Kanal | Frequenz | Besonderheit |
|---|---|---|
| 01 | 26,965 MHz | empfohlener Anrufkanal (FM) |
| 02 | 26,975 MHz | |
| 03 | 26,985 MHz | |
| 04 | 27,005 MHz | empfohlener Anrufkanal (AM) |
| 05 | 27,015 MHz | |
| 06 | 27,025 MHz | Datenkanal |
| 07 | 27,035 MHz | Datenkanal |
| 08 | 27,055 MHz | |
| 09 | 27,065 MHz | Fernfahrerkanal (AM) / Notrufkanal |
| 10 | 27,075 MHz | |
| 11 | 27,085 MHz | |
| 12 | 27,105 MHz | |
| 13 | 27,115 MHz | |
| 14 | 27,125 MHz | |
| 15 | 27,135 MHz | inoffizieller Anrufkanal SSB (USB) |
| 16 | 27,155 MHz | Funkverkehr mit und zwischen Wasserfahrzeugen |
| 17 | 27,165 MHz | |
| 18 | 27,175 MHz | |
| 19 | 27,185 MHz | empfohlener Fernfahrerkanal (FM) / oft von Walkie-Talkies genutzt |
| 20 | 27,205 MHz | |
| 21 | 27,215 MHz | |
| 22 | 27,225 MHz | oft von Walkie-Talkies genutzt |
| 23 | 27,255 MHz | |
| 24 | 27,235 MHz | Datenkanal |
| 25 | 27,245 MHz | Datenkanal |
| 26 | 27,265 MHz | |
| 27 | 27,275 MHz | |
| 28 | 27,285 MHz | |
| 29 | 27,295 MHz | |
| 30 | 27,305 MHz | |
| 31 | 27,315 MHz | inoffizieller DX-Kanal (FM) |
| 32 | 27,325 MHz | |
| 33 | 27,335 MHz | |
| 34 | 27,345 MHz | |
| 35 | 27,355 MHz | |
| 36 | 27,365 MHz | |
| 37 | 27,375 MHz | |
| 38 | 27,385 MHz | |
| 39 | 27,395 MHz | |
| 40 | 27,405 MHz | Datenkanal (Aber auch FM Anrufkanal in der Schweiz!) |
Nationale Zusatzkanäle
Auf den nationalen Zusatzkanälen 41 bis 80 ist nur die Modulationsart FM erlaubt.
Weil die Frequenzen der Kanäle 41 bis 80 nicht europäisch harmonisiert sind, bestehen entlang der Grenzen zum Ausland (Ausnahme: Grenze zur Tschechischen Republik) sogenannte Schutzzonen. Innerhalb der Schutzzonen dürfen die nationalen Zusatzkanäle mit ortsfesten CB-Funkstellen nicht bzw. nur mit einer Einzelfrequenzzuteilung der BNetzA (vormals: RegTP) genutzt werden. Portabel- und Mobilstationen dürfen die nationalen Zusatzkanäle auch in den Schutzzonen nutzen, so lange keine Störungen auftreten. Eine Liste der Landkreise, Städte und Regionen, die sich innerhalb der Schutzzonen befinden, ist bei der BNetzA als PDF-Datei einsehbar.
Nachfolgend sind die Frequenzen der nationalen Zusatzkanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet:
| Kanal | Frequenz | Besonderheit |
|---|---|---|
| 41 | 26,565 MHz | Datenkanal |
| 42 | 26,575 MHz | |
| 43 | 26,585 MHz | |
| 44 | 26,595 MHz | |
| 45 | 26,605 MHz | |
| 46 | 26,615 MHz | |
| 47 | 26,625 MHz | |
| 48 | 26,635 MHz | |
| 49 | 26,645 MHz | |
| 50 | 26,655 MHz | |
| 51 | 26,665 MHz | |
| 52 | 26,675 MHz | Datenkanal |
| 53 | 26,685 MHz | Datenkanal |
| 54 | 26,695 MHz | |
| 55 | 26,705 MHz | |
| 56 | 26,715 MHz | |
| 57 | 26,725 MHz | |
| 58 | 26,735 MHz | |
| 59 | 26,745 MHz | |
| 60 | 26,755 MHz | |
| 61 | 26,765 MHz | |
| 62 | 26,775 MHz | |
| 63 | 26,785 MHz | |
| 64 | 26,795 MHz | |
| 65 | 26,805 MHz | |
| 66 | 26,815 MHz | |
| 67 | 26,825 MHz | |
| 68 | 26,835 MHz | |
| 69 | 26,845 MHz | |
| 70 | 26,855 MHz | |
| 71 | 26,865 MHz | |
| 72 | 26,875 MHz | |
| 73 | 26,885 MHz | |
| 74 | 26,895 MHz | |
| 75 | 26,905 MHz | |
| 76 | 26,915 MHz | Datenkanal |
| 77 | 26,925 MHz | Datenkanal |
| 78 | 26,935 MHz | |
| 79 | 26,945 MHz | |
| 80 | 26,955 MHz |
Gateways
Seit neustem ist es möglich, über HF-Gateways weite Distanzen via Internet zu überbrücken. Hier wird ein Programm (z.B. eQSO oder Teamspeak) eingerichtet, Download Teamspeak z.B. unter http://www.ts-funk.de, welches die empfangenen Audiosignale vom CB-Funk-, PMR-, Freenet oder LPD/SRD-Funkgerät ins Internet überträgt und an einem anderen Ort über ein CB-Funk, PMR-, Freenet oder LPD/SRD-Funkgerät wieder aussendet. (siehe auch: VoIP)
Newsgroups
Weblinks
- http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1533.pdf – zu den rechtlichen Grundlagen des CB-Funks
- http://www.hobbyfunk.de – Interessante Basis-Infos zum Hobby Funk
- http://www.cb-kurier.de - Die letzte verbliebene Zeitschrift, die sich dem Thema CB-Funk widmet
- http://www.funkmagazin.de – Interessante aktuelle unabhängige Informationsquelle rund um den CB-Funk mit aktuellen Nachrichten
- http://www.ts-funk.de - Das erste CB-HF-Gateway Projekt via VoIP
- http://www.deutsche-funk-allianz.de - CB-Funk-Vereinigung, die sich als "CB-Funker-Parlament Deutschlands" bezeichnet. In der Lobbyliste des Bundestagspräsidenten registriert. Gegründet 1995
- http://www.dakfcbnf.org – Deutscher Arbeitskreis für CB- und Notfunk e.V., Ansprechpartner bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Sachen Jedermannfunk. Gegründet 1982 im Bundeshaus Bonn (Langer Eugen)
- http://www.dcbo.net – Die Deutsche CB-Funk Organisation. Informiert ihre Mitglieder kostenlos und aktuell.
- http://www.funkzone.tk – Informationen zum CB-Funk, AFU-Funk und BOS-Funk
- http://www.explorermagazin.de/funk/cbsprach.htm – CB-Funkersprache und Fachbegriffe
- http://www.runde56.de – Information, Tipps und Technik für den CB-Funk
- http://www.pmr446-funknetz.de - HF-Gateway Projekt via VoIP
- http://www.ffbu27.de.vu - Funkfreunde Bietigheim und Umgebung