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Deutscher Reisepass

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Reisepässe sind Ausweisdokumente, die von Staaten ausgegeben werden, um ihren Staatsbürgern Reisen ins Ausland zu ermöglichen.

Beim Reisepass handelt es sich um diejenige Form des Passes, die für allgemeine Reisezwecke ausgestellt wird. Zu unterscheiden sind hiervon insbesondere der Dienstpass und der Diplomatenpass, die für dienstliche Reisen bestimmt sind.

Zahlreiche Staaten stellen Reisepässe in unterschiedlichen Varianten aus, etwa als vorläufigen Pass oder als Pass mit einer größeren Anzahl von Seiten für Vielreisende. Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können.

Zu den allgemeinen Funktionen von Pässen oder Passersatzpapieren sowie zum deutschen Passrecht für Ausländer siehe unter Pass (Dokument).

Bundesrepublik Deutschland

Von der Bundesrepublik Deutschland wird der Reisepass für deutsche Staatsbürger ausgegeben. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem Passgesetz (PaßG). Es gibt zwei Versionen: den sog. Europapass (auch kurz als "Europass" bezeichnet) sowie den sog. vorläufigen Reisepass. Der Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, wie es auf der letzten Innenseite des Passes vermerkt ist.

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass hat eine grüne Farbe. Er ist unabhängig vom Alter des Antragstellers nur ein Jahr gültig. Die Reisepasskarte fehlt hier. Dieser Ausweis hat nur vorläufige Funktion. Dies hat den Grund darin, dass der Europass erst in der Bundesdruckerei (insbesondere wegen der Reisepasskarte) in Berlin hergestellt werden muss, was etwa 6-8 Wochen dauert. Der vorläufige Reisepass kann jedoch grundsätzlich sofort von der zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. Unter Umständen kann es in einigen Städten einen Arbeitstag bis zur Aushändigung dauern.

Europapass

Datei:Erika mustermann.jpg
Passkarte (Stand: 2003)

Der Europapass hat eine weinrote Umschlagsfarbe. Dieser Pass hat eine eingeheftete Plastikkarte (sog. Reisepasskarte) mit den wichtigsten persönlichen Daten des Antragstellers. Er wird seit dem 1. Januar 1988 hergestellt; zuständig ist die Bundesdruckerei. Die Passgültigkeit ist abhängig vom Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 26. Lebensjahr ist er fünf Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre. Der Grund für die verkürzte Gültigkeit ist vor allem, dass sich die äußere Gestalt jüngerer Erwachsener stärker ändert als bei älteren Erwachsenen. An Bedeutung verloren hat vor dem Hintergrund der Absenkung des Einberufungshöchstalters die Absicht, durch kurze Passgültigkeiten ein unerlaubtes Auswandern von Wehrpflichtigen, die der Wehrüberwachung unterliegen, zu verhindern. Die Ausstellungsgebühr eines nur 5 Jahre gültigen Passes ist nur halb so hoch, wie eines 10 Jahre gültigen Reisepasses.

Die Seriennummer setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • vierstellige Behördenkennzahl
  • fünfstellige laufende Nummer
  • einstellige Prüfziffer

Ab Januar 2004 ist die Prüfziffer nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden. Seit dem 1. Juli 2003 kann statt dem üblichen 32 Seiten umfassenden Reisepass, ein 48-Seiten-Pass (für Vielreisende) gegen einen Gebührenaufschlag beantragt werden. Die Beantragung muss persönlich erfolgen, damit die Abgabe der notwendigen Unterschrift auf dem Ausweisdokument vom Verwaltungsbeamten kontrolliert wird. Außerdem ist ein Identitätsnachweis und ein aktuelles Passfoto nötig.

Spätestens seit 2002 werden Reisepässe auch mit Weißlichthologrammen ausgestattet.

Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten (ePass)

Datei:Epass2.jpg
Symbol mit dem biometrische Pässe auf der Frontseite des Passes gekennzeichnet werden

Am 13. Dezember 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union auf Druck der USA, die Pässe der Mitgliedsstaaten mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten. (Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004) Als Nebeneffekt der Passausstellung werden alle zukünftigen Passinhaber sich einer (etwas vereinfachten) erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen müssen, also folgende Daten angeben:

Im maschinenlesbaren Teil des Ausweises werden sich dann mindestens folgende Informationen befinden:

In einem kontaktlosen Chip (RFID-Chip) werden diese biometrischen Daten sowie

gespeichert werden.

Die Chipintegration soll ab 1. November 2005, die Aufnahme der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers in einer zweiten Stufe ab März 2007 erfolgen. Als Software zum Lesen der auf dem Chip gespeicherten Information kommt (als internationale Referenzimplementierung) das im Auftrag des BSI entwickelte Golden Reader Tool zur Anwendung.

Die Reisepässe mit digital gespeicherten biometrischen Daten der Inhaber werden vor allem von den USA gefordert. Als Druckmittel verwendet die USA unter anderem die Drohung, EU-Bürgern keine Visa-Freiheit bei der Einreise in die USA zuzugestehen. Seit dem 26. Oktober 2004 ist der maschinenlesbare Reisepass (wie er in der EU als Europapass bereits Standard ist) bei Reisen von Deutschen in die USA Pflicht. Pässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich die biometrischen Daten integrieren. Ziel ist, dass alle USA-Einreisenden bereits in ihrem Herkunftsland biometrisch erfasst werden. Daneben müssen sich alle USA-Einreisende im Rahmen des Programms US-VISIT bei der Einreise einer Abnahme von Fingerabdruck und Foto unterziehen.

Ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen könnten RFID-Chips im Reisepass dazu führen, dass die gespeicherten Daten ohne willentliche und aktive Handlung des Besitzers (wie dem Vorzeigen des Ausweises) verdeckt ausgelesen werden könnten. Dieses unbemerkte Auslesen könnte z.B. allein durch das Passieren eines Durchgangs erfolgen (in der Art wie es an Ein- und Ausgängen zu Kaufhäusern zur Diebstahlsicherung erfolgt) oder durch Annäherung einer Person mit einem mobilen Lesegerät auf wenige Meter zum Betroffenen bzw. seinem Reisepass.

Daher wird bei den europäischen Reisepässen ein Verfahren namens Basic Access Control verwendet werden. Das Auslesen des Chips ist nur möglich, wenn zuvor die maschinenlesbare Zone des Passes optisch gelesen wurde, das Dokument also einem Beamten ausgehändigt wurde. Auslesen dürfen nur zugelassene Lesegeräte, die Kommunikation zwischen Lesegerät und Chip erfolgt verschlüsselt. Die USA wenden bei ihren eigenen Reisepässen dieses Verfahren nicht an, was von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU heftig kritisiert wird.

Es ist zu erwarten, dass die Verpflichtung zu maschinenlesbaren biometrischen Daten auch auf bundesdeutsche Personalausweise übertragen wird. Dies wird für das Jahr 2007 erwartet.

Stand ist aber bisher, dass wenn der RF-Chip nicht mehr funktionieren sollte, der Reisepass weiterhin ein gültiges Reisedokument bleibt: [1] Dies bedeutet konkret, dass man den Chip problemlos stillegen darf, beispielsweise indem man ihn für 10 s in die Mikrowelle legt und mit 100 W durchbrennt.

Insbesondere für seine Aktivitäten zur Einführung des biometrischen Reisepasses bekam Otto Schily den BigBrother-Lifetime-Award 2005.

Einführung in Deutschland und Kosten

Ab 1. November 2005 wird der elektronische Reisepass in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt und kostet 59 Euro mit einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für Personen unter 26 Jahren kostet der ePass nur 37,50 Euro, der aber nur 5 Jahre gültig ist.

Nichtelektronischer Reisepass nach 2005

Wer einen "alten" Reisepass besitzt kann diesen selbstverständlich weiternutzen.

Einreise in die USA mit einem nichtelektronischen Pass

Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren Passes ohne biometrische Daten vor dem 26. Oktober 2006 liegt , fällt er unter eine vorgesehene Übergangsregelung, die visafreie Einreise und Transit in den USA weiterhin zulässt. Da für Deutschland derzeit der 1. November 2005 als Umstellungstermin vorgesehen ist, ist davon auszugehen, dass alle deutschen Pässe, die jetzt im Umlauf sind oder noch ausgestellt werden, während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA berechtigen.

Mögliche Vorteile einer vorgezogenen Reisepasserneuerung

  • Mit dem bisherigen (nichtelektronischen) Reisepass ist es im Gegensatz zum Elektronischen nicht möglich, dass Datendiebstahl mit Hilfe mobiler Lesegeräte und anschließender Datenmissbrauch (z.B. des Fingerabdruckes) stattfindet.
  • Der unkontrollierte Umgang mit persönlichen biometrischen Daten wird bei Einreise in Staaten mit zweifelhaftem Datenschutz oder korrupten Zollbeamten durch einen nichtelektronischen Reisepass vermieden.
  • Wer einen 10-jährigen Reisepass bereits besitzt, hätte mit einer Neuausstellung dann finanzielle Vorteile, wenn der alte Reisepass vor Juni 2001 ausgestellt wurde. (Begründung: Das Zahlen von 26€ bringt den Vorteil, dass zusätzliche Zeit für die Gültigkeit des neuen Reisepasses abgedeckt wird. Diese zusätzliche Abdeckung beträgt 5,90 € pro Jahr. Ab 4,4 Jahren zusätzlicher Abdeckung würde sich dies somit bereits rechnen.)
  • Wer im Besitz eines 5-jährigen Reisepasses ist und einen 10-jährigen Reisepass bekommen würde, zahlt bei einer Neuausstellung vor dem 01.11.2005 weniger als danach.
  • Wer einen 5-jährigen Reisepass bekommen würde, kommt mit einer Neuausstellung dann finanziell günstiger davon, wenn der alte Reisepass vor Februar 2004 ausgestellt wurde. (Unterstellt, dass ein neuer 5-jähriger Reisepass ab dem 1. November 2005 nicht weniger als 37,50 € kosten würde, 1,733 Jahre = 13€/(37,50 €/5Jahre)

Zweitpass

Bei nachvollziehbarer Begründung kann ein Zweitpass, evtl. Drittpass beantragt werden. Beispiele wären Reiseroute durch Länder, die in Feindschaft stehen und bei Vorhandensein eines Stempel des jeweils anderen Landes die Einreise verweigern, wie israelische Stempel bei anschließenden Besuch von arabischen Ländern (ausgenommen Ägypten). Oder man ist beruflich (z. B. als Journalist) auf mehrere Pässe angewiesen, um sich frei bewegen zu können, während der andere Pass bei Botschaften zur Visumserteilung ist. Nach den deutschen Vorschriften ist im Extremfall die Ausstellung von bis zu 10 gültigen Reisepässen gleichzeitig möglich, allerdings haben die zusätzlichen Pässe eine Gültigkeit von 5 Jahren oder weniger.

Kosten

Nach Passgebührenverordnung.§1.(1) ergeben sich folgende Gebühren:

Gebühren Preis
vor 1. November 2005 ab 1. November 2005
für einen Reisepass mit 10jähriger Gültigkeit: 26€ 59€
für einen Reisepass mit 5jähriger Gültigkeit: 13€ 37,50€
für einen vorläufigen Reisepass 13€ (1) / 26€ (2) 13€ (1) / 26€ (2)

(1) altes Modell (grün, nicht maschinenlesbar, eingeklebtes Foto, nur noch bis 31.12.2005 erlaubt)

(2) neues Modell (grün, maschinenlesbar, gedrucktes Foto, spätestens ab 1.1.2006 Vorschrift)

Mit der geplanten Einführung digital gespeicherter biometrischen Daten im Reisepass zum 1. November 2005 hat sich die Reisepass-Herstellung wie vorausgesagt deutlich verteuert; die Kosten werden auf die Ausweis-Inhaber umgelegt. Vor dem 1. Juni 2005 sprachen Berichte von einer Passgebühr von 130 Euro; dies wurde damals von der Regierung zurückgewiesen. Mit 59€ hat sich der Preis für Reisepässe dennoch mehr als verdoppelt. Diese deutliche Preiserhöhung müssen auch diejenigen Passbesitzer hinnehmen, die nicht in die USA reisen wollen, sich aber indirekt dem Druck der USA beugen müssen, wollen sie überhaupt in irgend einen anderen Staat reisen.

Bei einer Beantragung an einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) sind zusätzlich noch Gebühren für eine Amtshandlung im Ausland nach dem Auslandskostengesetz zu entrichten, die Gebühren dürfen bei Auslandsvertretungen nach Passgesetz.§20.(3) zwischen 0% und 300% der inländischen Gebühren betragen, um Kaufkraftunterschiede auszugleichen.

Für eine Ausstellung außerhalb der Dienstzeit kann nach Passgesetz.§20.(2) die Gebühr auf bis zu 200% des sonst fälligen Betrages festgesetzt werden.

Historische Eintragungen

Beruf

Bei Einführung der ersten Reisepässe in den 1950er Jahren hatte die Bundesrepublik Deutschland zwar die Passgesetzhoheit, jedoch behielten sich die Alliierten die Bestimmungen zum Reiserecht vor. Hierbei war für Deutsche, die reisen wollten, ein Visum vorgeschrieben. Für dieses musste zwingend der ausgeübte Beruf angegeben werden. Dies ist heute auch noch so bei einem beantragten Visum, jedoch steht die Berufsangabe heute nur noch im Visumsantrag selbst. Dies war jedoch der Grund, weshalb die Angabe des Berufs in früheren Pässen enthalten war. Mitte bis Ende der 1960er Jahre führte dies jedoch zu anderen Schwierigkeiten, insbesondere bei Reisen in "den Osten", das damalige "sozialistische Ausland". Da die Berufsangabe nicht mehr zwingend notwendig war, konnte sie mit der Einführung neuer Pässe in den 60er Jahren (mit Verordnung vom 12. Juni 1967) entfallen.

"besondere Kennzeichen"

Bis 1988 war das Angabenfeld "besondere Kennzeichen" in bundesdeutschen Reisepässen enthalten. Wegen möglicher Diskriminierungen von Personen, bei denen unter den "besonderen Kennzeichen" insbesondere körperliche Merkmale aufgeführt wurden, wurden diese zuletzt durch "-" gekennzeichnet und bei der Einführung der Europass-Muster ganz weggelassen.

Einreisebestimmungen

In Länder der EU kann auch mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass noch eingereist werden. Allerdings verlangen z. B. manche Fluggesellschaften zwingend die Vorlage eines gültigen Ausweises.

Schweiz

Der Schweizer Reisepass hat eine rote Farbe und ist auf der Vorderseite mit dem Schweizerkreuz versehen. Der inhaltliche Aufbau ähnelt dem des Europapasses. Anstelle des Geburtsortes ist jedoch der Bürgerort aufgeführt.

Österreich

In Österreich gibt es ebenfalls den roten EU-Reisepass. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und kann nicht verlängert werden im Gegensatz zu den alten grünen Pässen, die nur fünf Jahre galten, dafür aber einmal verlängert werden konnten. Österreichische grüne Pässe, die im Ausland (Botschaften, Konsulate usw.) ausgestellt wurden, hatten ebenfalls eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Ungültig können Pässe auch bei Nichterkennen der Person nach dem Foto werden, sodass sich die praktische Gültigkeit bei Kindern verkürzt.

In Österreich ist der Besitz eines Reisepasses nicht vorgeschrieben. Im Ausland ist aber das Mitführen eines Reisepasses immer verpflichtend. Ein Nichtmitführen ist auch nach österreichischem Recht strafbar. Das gilt auch für die so genannten Schengen-Staaten, wo beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird.

In einigen Staaten bestehen bilaterale Verträge, so dass man auch mit abgelaufenen Reisepass einreisen darf.

Ausgestellt wird er in Österreich entweder von Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften. Nachträglich geändert können im EU-Reisepass die Eintragungen von Kindern oder ein Wohnortwechsel. Für alle anderen Änderungen muss ein neuer Pass ausgestellt werden.

Siehe auch