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Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von H-stt in Abschnitt Datei:Flugascheklein2.jpg, Datei:Flugascheklein.jpg
Abkürzung: WP:DÜP/SF
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Benutzer:PimboliDD

Man sollte mal die Bilder dieses Benutzers durchgehen. Er nennt immer sich als Urheber und setzt stets Bild-frei als Lizenz. Viele seiner Bilder müssen wohl gelöscht werden, andere, besonders die Medallien haben wohl keine SH oder sind vielleicht amtliche Werke. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:43, 24. Nov. 2009 (CET)Beantworten

*push* ... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:13, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
??? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:03, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Wieso gibt es denn Zweifel, dass er nicht Urheber der Fotos ist? Yellowcard 23:46, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Weil er ganz sicher nicht der Urheber der Medallien ist (wie z. B. hier). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:28, 28. Mär. 2010 (CET)Beantworten
OK. Die Fotos an sich halte ich nämlich für in Ordnung. Die Frage nach den Abzeichen ist sicherlich berechtigt, ich hab aber keine Ahnung, ab wo man bei Abzeichen/Mediallien SH ansetzen muss. Amtliche Werke könnten natürlich auch bei einigen durchgehen. Yellowcard 10:55, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Ist das noch aktuell hier? Ansonsten mal ein praktischerer Link als der oben genannte. --Leyo 16:00, 29. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe mal ein paar Fotos von (3D-)Abzeichen getaggt. Der Benutzer scheint die Sache im Gegensatz zu mir als erledigt zu betrachten. --Leyo 10:03, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Yellowcard hat die DÜP überall entfernt, leider ohne Begründung. --Leyo 10:04, 24. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Sorry, auf den Bildbeschreibungsseiten fand sich kein Hinweis auf diese Diskussion und obwohl ich mich hier selbst beteiligt hatte, ist das so lange her, dass ich mich nicht mehr daran erinnern konnte. Zunächst mal die Dateien, bei denen ich die DÜP entfernt habe:
  1. Datei:Warschauschild.jpg
  2. Datei:Marineabzeichen.jpg
  3. Datei:Fallschirm Heer.jpg
  4. Datei:Erinnerungsabzeichen.jpg
  5. Datei:Beobachterabzeichen.jpg
Die DÜP habe ich aus folgenden Gründen entfernt:
  • Der Benutzer hat nach Markierung mit dem DÜP-Baustein die Informationen insofern ergänzt, dass jetzt klar wird, dass er die Fotos selbst gemacht hat.
  • Die Abzeichen halte ich für nicht urheberrechtlich geschützt, insbesondere im Vergleich zu den Logos, bei denen wir regelmäßig die SH absprechen.
Ist hier denn jemand der Auffassung, dass die Abzeichen SH aufweisen? Darüber hinaus sind sie möglicherweise Amtliche Werke, das müsste man dann prüfen, ich hielte es für zumindest wahrscheinlich. Yellowcard 15:43, 24. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Ich traue mir hier kein Urteil zu. Chaddy, der den Abschnitt hier gestartet hat, sollte sich hier äussern. --Leyo 15:47, 24. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Hm, dieser Abschnitt ist beinahe drei Jahre alt...
Ich bin mir nicht abschließend sicher, dass bei allen Abzeichen keine SH vorhanden ist. Die Frage ist, ob es sich hier um Gebrauchskunst handelt oder nicht. Wenn nicht, ist die Hürde deutlich niedriger. -- Chaddy · DDÜP 17:31, 24. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Karte Sendernetz (1924).jpg

§ 134 UrhG hier anwendbar? -- Yellowcard 15:57, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Kann man nur beantworten, wenn einem das Buch vorliegt, aus dem das Bild gescannt wurde. Im Zweifelsfall nein, zumal unser Lizenzbaustein b.a.W. nur zwei definierte Werkgruppen abdeckt, zu denen dieses Bild nicht gehört. -- Rosenzweig δ 16:33, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Dann direkt die Frage hinterher: Schöpfungshöhe? Yellowcard 16:37, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Weiß ich nicht. Auf jeden Fall nicht eindeutig so simpel, dass keine SH angenommen werden kann. -- Rosenzweig δ 17:43, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Siehe auch Uploaderkommentar: Benutzer_Diskussion:Wikifex#Problem_mit_deiner_Datei_.2830.01.2011.29 Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:45, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

das kann man schwer beurteilen, wenn man nicht weiß, ob der verfasser bzw. natürliche urheber angegeben waren. insofern aus meiner sicht nicht entscheidbar, im zweifel gehen wir besser davon aus, dass es nicht anwendbar ist. hochlader weiß da ggf. mehr? —Pill (Kontakt) 20:05, 12. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Musterrolle2.jpg

eine technische Zeichnung übersteigt es, amtliches Werk ist es nicht, es ist kein rein technische Zeichnung. Das Aussehen ist auch nicht national festgeschrieben, sondern vom jeweiligen Verband festgelegt. -- Quedel 22:22, 16. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Stark beeinflusst durch Normen, die hier vom Verband vorgegeben werden. Die Entscheidung hängt also daran, ob überhaupt noch Spielraum bei der Ausführung einer normgerechten Zeichnung verbleibt. Ich mag das nicht entscheiden, aber wenn jemand hier mehrere Sicherheitsrollen unterschiedlicher Schiffe, vielleicht auch verschiedener Reedereien kennt, dann würde sein Urteil hier viel zählen. Grüße --h-stt !? 19:14, 27. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Neuendorf friebe e0146018.jpg

Hat dieser Turm Schöpfungshöhe? Panoramafreiheit zählt ja hier nicht, da es ja aus dem Luftraum aus fotografiert wurde. -- Quedel 10:39, 21. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Vielleicht ist die geringe Auflösung ein Argument. --Leyo 14:06, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Das wäre Fair Use oder Beiwerksregelung, ersteres gibts bei uns nicht, zweiteres würde ich hier verneinen. Wäre nur die Frage weiterhin, ob der Turm überhaupt als (urhebrrechtlich) geschütztes Objekt anzusehen ist-- Quedel Disk 16:11, 4. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Ballon parc Andre Citroen.jpeg

Siehe Uploaderdisk: OTRS wohl nicht ganz ausreichend, aber dennoch eingetragen. Wie damit verfahren? -- Quedel 19:19, 12. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

wer oder was wurde wo eingetragen? —Pill (Kontakt) 19:33, 12. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe auf die Commonsversion einen LA gestellt: Commons:Commons:Deletion requests/File:Décollage du ballon, parc André Citroën.jpg --Leyo 15:49, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Gelöscht. --Leyo 17:33, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Jemand sollte sich um eine Freigabe bemühen. -- Chaddy · DDÜP 22:07, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Falls sich niemand meldet, muss die Datei wohl gelöscht werden. --Leyo 00:52, 24. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Louise Bourgeois Bern Maman.jpg

siehe Dateidisk (gleich auf SF zu finden), unklar, was die Rechtslage zu solch einem Fall aussagt. -- Quedel 22:40, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

nachfolgend Disk. aus Dateiseite --Saibo (Δ) 22:44, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten


Freigabe notwendig vom Künstler, zeitlich begrenztes Kunstobjekt (2 Wochen) --Quedel 22:04, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Panoramafreiheit nach deutschem Recht nicht anwendbar, dort wäre eine Freigabe notwendig. Nach Schweizer Recht seh ich da keinerlei Einschränkungen auf "Fotos vom Boden aus". Bitte klären, wie hier zu verfahren ist. Einbindung in de.wp damit eigentlich ohne Freigabe nicht möglich. --Quedel 21:42, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Das Werk steht auf öffentlichem Grund - vielleicht sollte ich das Bild "Mensch von hinten, auf dem Bundesplatz" nennen ;-) Übrigens gibt es Dutzende Bilder dieser Skulptur auch in den Medien, wie zum Beispiel hier im Blick. Irgendwie zeitraubig, das Ganze, gibt es denn keinen "gesunden Menschenverstand"? Öffentlicher Raum ist öffentlich, oder? --Sputniktilt 10:53, 4. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
ergänzend dazu: Hier noch ein Keystone-Bild des gleichen Objekts. wenn kommerzielle Agenturen solche Bilder im Archiv haben, dann sollte das ja hier auch kein Problem darstellen. --Sputniktilt 18:09, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Danke für deine Beispiele, aber die helfen uns nicht wirklich weiter - Urheberrechte werden oftmals einfach nicht beachtet.
@Quedel: Nach Panoramafreiheit#Schweiz dürfte es mit der Befristung kein Problem geben. → Panoramafreiheit anwendbar. Das Gesetz sagt "Ein Werk, das sich bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befindet [...]", insofern gilt auch aus dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeit hier wohl Panoramafreiheit, selbst wenn der Aufnahmestandort nicht öffentlich ist, so ist es doch das Kunstobjekt. In commons:Commons:FOP#Switzerland kann ich auch nichts gegenteiliges finden. Ich würde sagen, dass wir daher das Foto vorerst behalten können, da es scheint, als gelte schweizer Panoramafreiheit.
Allerdings: Micha schreibt in Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/04#Panoramafreiheit_Schweiz "Vom Fenster aus dem 1. Stock eines Gebäudes herrscht eben keine Panoramafreiheit, auch wenn das Motiv grundsätzlich auf einem öffentlichen Grund steht." Wo auch immer er das her hat - aus dem Gesetz lese ich das direkt nicht heraus. Das sollten wir also doch noch klären. Viele Grüße --Saibo (Δ) 04:32, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Da ich schon angefragt und zitiert wurde: Wir hatten das so im Studium. Für Panoramafreiheit müsse sich eben der Fotograf auf öffentlichem Grund befinden und nicht bloss das Kunstwerk. Das Kunstwerk selbst müsse aber nicht zwingend auf öffentlichrechtlichem Grund befinden, sondern vom öffentlichen Grund aus gesehen werden (und so dürfe man es schliesslich auch fotografieren). Sobald der Fotograf aus einem Fenster eines privaten Grundstücks aus fotografiere, dann herrsche so keine Panoramafreiheit. So weit der Anwalt, der uns über diese Dinge aufklärte. --Micha 06:22, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Also, das Bild wurde im Rahmen eines Besuchs des Bundeshauses aus dem 2. OG des Bundeshauses gemacht. Dieser Raum ist im Rahmen von Führungen meistens zugänglich, jeder kann im Prinzip an einer solchen Führung teilnehmen und dieses Bild machen. --Sputniktilt 18:52, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Okay danke, das dürfte aber leider nicht unter öffentlichem "Grund" fallen (Diskussion:Panoramafreiheit#F.C3.A4llt_Kirchen-Innenraum_in_der_Schweiz_unter_FOP.3F). Mal weitersuchen, ob wir Michas Auskunft belegen oder widerlegen können. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:54, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hm, was ich weiss ist dies: Die zeitliche Begrenzung der Aufstellung ist in der Schweiz kein Problem, das haben wir ja schon geklärt. Die Panoramafreiheit gilt nicht im Inneren von Gebäuden für Objekte, die sich in diesen Gebäuden befinden, auch das ist klar. Nicht klar wird mir hingegen aus dem mir vorliegenden Urheberrechtskommentar von Barrelet/Egloff, ob für Werke auf allgemein zugänglichem Grund wirklich nur Fotos in Frage kommen, die auch von solchem Grund aus aufgenommen wurden. Der Kommentar schreibt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn sich das Werk an oder auf allgemein zugänglichem Grund befindet". Über den Standort des Fotografen sagt er nichts. Micha, kannst du dazu Literatur zitieren? Vielleicht ging es dem Anwalt ja um Objekte, die sich anders nicht fotografieren liessen? Gestumblindi 23:29, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Sorry, ich bin da kein Rechtsexperte. Ich verlasse mich da auch auf Dinge, die ich andernorts vernommen habe. Ich habe jedenfalls festgestellt, dass dies meistens besser ist, als selbst eine Interpretation der Gesetzestexte zu wagen. Sehr schnell übersieht man da weitere Zusammenhänge oder man ist sich über Präzedenzfälle nicht im Klaren. Ich würde hier einfach empfehlen, dass nochmals ein Foto geschossen wird, bei dem die Panoramafreiheit klar attestiert werden kann. --Micha 03:47, 16. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ps. das Beispiel war folgemdes: Verletze ich die Urheberrechte eines Architekten, wenn ich ein Gebäude nicht von der Strasse, sondern von einem Fenster des gegenüber liegenden Hauses fotografiere? Ja, das tue ich. Und: Verletze ich die Rechte des Architekten, wenn ich das Haus mit ungewöhnlichen Hilfsmittel (Leiter, etc.) fotografiere um bsp. über einen Zaun zu blicken? Ja, das tue ich. - Ich weiss jetzt nicht, worauf er sich beruft, aber ich habe mir gemerkt, dass Panoramafreiheit nur vom öffentlich zugänglichen Boden her zweifelsfrei gilt. --Micha 03:55, 16. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Nur irgendwie komisch, dass der Urheberrechtskommentar von Barrelet/Egloff diesen Aspekt in seinen Ausführungen zur Panoramafreiheit gar nicht beleuchtet... *schulterzuck* Gestumblindi 21:33, 16. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
  • nochmehrschulterzuck*. Damit das hier aber keine Sackgasse wird, zwei Inputs/Vorschläge: 1. gibt es einen möglichen Kläger, der hier irgendwelche Ansprüche geltend machen könnte? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Daher sehe ich wirklich kein Problem. 2. Das Bild ist diese Diskussion eigentlich nicht wert. Vom dokumentarischen Anspruch her ist es zwar interessant, da es das Kunstwerk von oben zeigt. Dennoch ist es nicht mehr als ein Schnappschuss, mit einem iPhone aufgenommen. Micha hat eine bessere Kamera und die Skulptur steht derzeit in Zürich ;-) --Sputniktilt 10:31, 17. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
zu 1.: commons:Commons:Projektrahmen/Vorbeugendes Prinzip. Das gilt hier ganz ähnlich. Viele Grüße --Saibo (Δ) 01:55, 18. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Die einzige Sache, weswegen schweizer FOP hier evtl. nicht anwendbar ist, ist die Tatsache, dass sich der Fotograf nicht auf öffentlichem Grund befindet. Laut Gesetzes-Wortlaut muss es anscheinend aber nur das Werk sein. Bis auf den (unbelegten) Kommentar von Micha spricht nichts dagegen. Allerdings können wir auch Michas Kommentar nicht widerlegen (bis auf den Gesetzeswortlaut eben).
Bzgl. Kriterium öffentlicher Grund: Nach deutschem FOP wäre es nicht zulässig, nach österreichischem FOP zulässig (Hundertwasserentscheidung).
Ich habe eben noch ein wenig gegooglet und mir ein paar Deletion Requests in Commons angesehen, wo es um schweizer FOP ging - leider fand ich keinen Fall, wo es um eine Situation wie hier ging.
Wenn wir sehr vorsichtig sein wollen, müssten wir die Datei wohl löschen. Aber so ohne harten Grund gegen das Gesetz zu entscheiden, fällt mir auch schwer.
Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:44, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hmm, nur mal so:So klar scheint das mit dem Merkmal "bleibend" nicht zu sein. Für Rehbinder 2008 wäre diese Abbildung hier offensichtlich unzulässig; danach ist erheblich, ob sich ein Werk "absichtlich dauerhaft an oder auf öffentlich zugänglichem Grund befindet" -- auf Werkpräsentationen mit "Ausstellungscharakter" sei die Panoramafreiheit (analog zum deutschen Recht) nicht anwendbar (Rehbinder, Kommentar URG, Art. 27, Rn. 3, 4). Für diese Position wird auch auf Müller/Oertli/Macciacchini ["ähnlich"] und für die Gegenposition -- siehe auch unser Artikel -- auf Barrelet/Egloff verwiesen, liegen mir aber gerade beide nicht vor.
Dazu, von wo aus die Aufnahmen angefertigt werden müssen, finde ich bei Rehbinder übrigens auch nichts.
Grüße, —Pill (Kontakt) 23:47, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe hier gerade nur Barrelet/Egloff 2008. Die sind ja ganz klar der Ansicht, dass „auch Skulpturen, die im Rahmen einer befristeten Ausstellung sich vorübergehend in einem öffentlichen Park befinden“ unter die Panoramafreiheit fallen, wie unter Panoramafreiheit#Schweiz zitiert. Könntest du diesen Abschnitt im Panoramafreiheits-Artikel vielleicht noch um die Gegenposition von Rehbinder ergänzen, um ein kompletteres Bild zu schaffen und die dann offenbar bestehende Unsicherheit bzw. Uneinigkeit darzustellen? Und eventuell auch gleich commons:Commons:FOP#Switzerland, wo ich gerade ebenfalls diese Auffassung von Barrelet/Egloff ergänzt hatte? Gestumblindi 23:56, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Hilty (in: Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, § 52 Rdnr. 51) schreibt, dass "für bleibend an oder auf allgemein zugänglichenm Grund befindliche Werke [...] Art. 27 URG dem § 59 UrhG [entspricht] [...]." Es wird demnach im Ganzen auf die deutsche Regelung verwiesen. -- ⚖.suhadi 18:50, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe die Commons-Seite ergänzt. Gruß, —Pill (Kontakt) 01:35, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Frage ist, inwieweit die Gemeinfreiheit der Briefmarken auch auf die Ersttagsblätter sich erstreckt. Vergleiche auch die jeweiligen Dateibeschreibungsseiten mit den Argumenten des Hochladenden. -- Quedel 23:30, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Die Annahme einer Gemeinfreiheit von Briefmarken fußt darauf, dass die (offiziellen) Briefmarken in einem Amtsblatt eines Bundesministeriums wiedergegeben werden und sie damit, in Anschluss an eine Entscheidung des LG München <LG München I 10.03.1987 21 S 20861/86 "Briefmarke"; GRUR 1987, 436>, durch ihr dortiges Erscheinen wg. § 5 Abs. 1 gemeinfrei seien (denn darunter fällt ein solches Amtsblatt). Selbst wenn man dieser Logik folgt (was meiner Ansicht nach grundsätzlich nicht anzuraten, aber hier und auf Commons von den Projektrichtlinien gedeckt ist), findet diese Annahme natürlich genau dann ihre Grenzen, wo die betreffenden Werke nicht mehr in einem amtlichen Werk veröffentlicht werden. Spontan kann ich mir hier schwer vorstellen, dass die genannten Werken in einem amtlichen Werk veröffentlicht werden. —Pill (Kontakt) 02:05, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Das IVA79-Bild geht nicht, weil da ein Lichtbild des Transrapids abgedruckt ist. Alle anderen sind IMHO OK, da die Grafiken keine SH aufweisen bzw im Falle Kiels die Vorlage durch Ablauf der Schutzfrist gemeinfrei ist und die Texte keine SH haben. Was meint ihr, Kollegen? Grüße --h-stt !? 16:00, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist kein Lichtbild des Transrapides, sondern eine Zeichnung. -- Chaddy · DDÜP 19:17, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
hmm, sieht in der tat so aus, aber das sollte die sachlage hier nicht ändern. grüße, —Pill (Kontakt) 19:05, 20. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Horst Haecks gemeinfrei.jpg

Unklare Lage, die Quelle behauptet, das Bild sei gemeinfrei. Dies kann jedoch nur durch den Rechteinhaber geschehen sein (aufgrund des Alters wohl kaum deswegen), wofür wir hier natürlich keinen Beleg finden können. "Gemeinfreiheit" erfordert keine Namensnennung, daher hier nicht nachprüfbar. Wie weiter? -- Quedel 20:17, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe auch diese Diskussion. --Leyo 20:18, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Mir ist diese Angabe nicht belastbar genug. Die reine Behauptung reicht nicht aus, insbesondere da die Erfahrung zeig, dass Bildredaktionen nicht immer jede rechtliche Lage korrekt beachten und wiedergeben. --ireas :disk: :bew: 19:28, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Nachzeichnungen von fremden Kastellzeichnungen

"Abgezeichnet aus H. Schönberger, Kastell Künzing-Quintana‎. Die Grabungen von 1958 bis 1966. Mann Verlag, Berlin 1975."

Freie Benutzung oder Kopie eines Werkes ohne Schöpfungshöhe oder URV?

Inwieweit Veleius sich an das Original angelehnt hat, schreibt er in seinem Beitrag von 11:17, 15. Jun. 2011 (CEST) in Benutzer_Diskussion:Veleius#Probleme_mit_deiner_Datei_.2820.05.2011.29 und auf der Dateiseite.

Es gibt auch noch

die genauso abgezeichnet sind - nur war es dort nicht angegeben - daher nun schon in COM.

Veleius schreibt dazu auf seiner Disk: "Alle drei u.a. Dateien wurden von mir aus dem Buch, Hans Schönberger, Kastell Künzing-Quintana‎. Die Grabungen von 1958 bis 1966. Mann Verlag, Berlin 1975, abgezeichnet."

Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:14, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Mal abgesehen von den unerfreulichen Attacken kann ich mir vorstellen, dass es sich hier tatsächlich um einen Fall von freier Benutzung handeln könnte. Der Diskussion dazu und den WP-Artikeln Freie Benutzung und Bearbeitung (Urheberrecht) ist zu entnehmen:
  • Die freihändigen Abzeichnungen sind an das Original angelehnte Nachzeichnungen und keine 1:1-Kopien. Auch sind einige Details anders interpretiert (bspw. Holz- statt Steinboden, detailliertere Darstellung des Mauerwerks, Position/Haltung der Wachsoldaten) und das Ganze ist zeichnerisch anders umgesetzt (offenbar stärkere Ausführung im Detail, Grauschattierungen). Die Originale sind in Tusche und reiner s/w-Technik gefertigt und "in Vielem reduzierter". Das alles hat Benutzer:Mediatus anhand der ihm ebenfalls vorliegenden Originale in der Diskussion bestätigt.
  • Freie Benutzung meint eine so weit fortgeschrittene Neubearbeitung des Stoffes, dass das ursprüngliche Werk zwar noch als Grundlage dient, jedoch in dem neuen Werk nur noch bedingt zu erkennen ist. (sagt WP)
  • Wichtig sei (sagt WP), dass die persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten. Die persönliche Züge verblassen umso eher, wenn diese im Originalwerk nur schwach vorhanden sind. (Hervorhebung von mir)
Da Motiv und Perspektive aus wissenschaftlich-technischen Gründen auch in den Einzelheiten vorgegeben sind (auf dem Ausgrabungsbefund basierende wissenschaftliche Rekonstruktionszeichnung ohne großen Spielraum für Variationen, soweit man sich den sachlichen Interpretationen des Erstautors anschließt), scheint das hier zuzutreffen, oder?
Die meistens genannten Beispiele für freie Benutzung betreffen Karikaturen oder Adaptionen in ein anderes Genre oder Medium (Musikstück zu einem Gemälde etc.). Aber wenn man ein abgezeichnetes Foto als Beispiel für freie Benutzung gelten lässt (wie die auf Basis eines Porträtfotos angefertigte Zeichnung, die als Beispiel auf der WP-Seite Freie Benutzung gezeigt wird), erkenne ich hier qualitativ keinen wirklichen Unterschied (auch auf der Zeichnung sind Person und Gesichtszüge recht detailliert wiedererkennbar und es fehlen wirklich karikierende oder verfremdende Überzeichnungen oder Akzente). Nur weil in unserem Fall beides Zeichnungen sind, kann man der Nachzeichnung ohne Hilfsmittel/Pausen doch nicht absprechen, dass es sich um ein zwar inspiriertes, aber doch von Grund auf neues Werkschaffen handelt, oder?--Jordi 13:41, 24. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
....meine Rede, Du sprichst mir aus der Seele lieber Jordi! Veleius 12:22, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Entschuldige, das war keine Absicht.--Jordi 21:39, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
???Da gibts doch gar nichts zu entschuldigen :), ich wollte nur damit sagen, dass ich mit deinen o.v. Argumenten voll und ganz übereinstimme. Veleius 22:32, 11. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ach so, dann ist ja alles klar.--Jordi 23:12, 11. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Eine Zeichnung einer uralt-Gürtelschnalle (mehr oder weniger 3D) in einer bulgarischen Jubiläumsschrift aus den 90er Jahren". Wie alt die Schnalle selbst ist, weiß ich nicht (vllt. steht es iiirgendwo) - falls überhaupt relevant. Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:14, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Steht u.a. auch in der Bildbeschreibung, 5-6 Jhdt. n.Chr. Veleius 10:29, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ich würde vorschlagen ihr lasst es drinnen und übernehmt es dafür nicht nach Commons, außerdem interessiert das Ding hier sowieso niemanden. Veleius 12:19, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich würde vorschlagen, du zeichnest die Schnalle eigenhändig ab bzw. neu (selbstverständlich objektiv so genau wie möglich, aber in deinem eigenen Stil). Jedenfalls wenn die Kastellzeichnungen durchkommen.--Jordi 21:39, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Das darf ich nicht, dann heißt es wieder ich habe sie 1:1 abgemalt und gilt dann wieder als URV. Veleius 22:29, 11. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Wie schon gesagt, ich halte das Abzeichnen ohne technische Hilfsmittel hier für eine erlaubte Benutzung. Du musst halt nur dafür sorgen, dass die persönlichen Züge der benutzten Vorlage (Fundzeichnung) verblassen. Da diese bei einer solchen Zeichnung nur sehr gering ausgeprägt sind, dürfte das nicht besonders schwer fallen. Sofern dir die ausgegrabene Schnalle oder wenigstens ein Foto von ihr nicht zur Verfügung stehen, um direkt vom Original abzuzeichnen (das wäre natürlich noch besser), ist das ja ohnehin der einzige Weg, ein Bild von der Schnalle in eine sachliche Abhandlung des Stoffes einzubinden (abgesehen vom Bildzitat, das im Grunde eigentlich auch ginge, hier in der WP aber nicht zulässig ist), und von daher auch vollkommen legitim. Deine Zeichnung sollte eben nur ersichtlich allein dazu dienen, den Ausgrabungsfund dokumentarisch zu zeigen und nicht das fremde geschützte Werk (die Fundzeichnung) zu kopieren und dir auf diese Weise eine fremde Schöpfung anzueignen. Dein eigener Vorschlag ("lasst es drinnen") ist im Vergleich zu dieser Lösung nicht zielführend. Also nicht verzagt sein und frisch ans Werk!--Jordi 23:12, 11. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Grandcentralterminal.jpg

Gibts irgendwelche möglichen Ausnahmereglungen? Chance auf 1923er-Regel? Urheber ist nicht ermittelbar in kurzer I-Net-Recherche. -- Quedel 18:20, 21. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Der Uploader schreibt "Aufnahme um 1920" - wenn das stimmt, könnte das Bild in den USA public domain sein. Sehr ähnliche alte Aufnahmen des Motivs findet man mit der Google-Bildersuche einige, unter anderem diese da, die einem John Collier zugeschrieben wird - es gibt allerdings ziemlich viele Leute dieses Namens und auf die Schnelle habe ich kein eindeutiges Resultat gefunden; wenn es dieser John Collier wäre, könnte das Bild dort kaum vor 1923 entstanden sein (der Fotograf wurde 1913 geboren), aber es geht hier ja sowieso um ein anderes Bild, das keineswegs von ihm stammen muss. Schwierige Sache. Gestumblindi 00:03, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Das von Gestumblindi gefundene Vergleichsbild von 1941 ähnelt der hier hochgeladenen Aufnahme jedenfalls so sehr, dass eine zeitliche Nähe der beiden Fotografien (unabhängig von der Frage, ob es derselbe Fotograf war) für mich eher naheliegt als eine Zeitspanne von 20 Jahren zwischen den Entstehungszeitpunkten der Bilder anzunehmen, für die es bis auf die wenig präzise Angabe des Uploaders keinerlei Anhaltspunkte gibt. Es ist zwar richtig, dass sich das Aussehen so einer Bahnhofshalle über die Jahrzehnte im Normalfall nicht allzu sehr verändert, zumal, wenn sie von derselben Stelle aus fotografiert wird. Andererseits sind wirklich alle auf den Bildern erkennbaren Ausstattungsdetails (Lampen vor den Fahrplantafeln, Brunnen, Wände, Durchgänge, insbesondere auch die scheinwerferartigen Leuchten unterhalb der Oberlichter) ganz identisch, inklusive des spektakulären Sonnenlichteinfalls durch die Oberlichtfenster, und gerade der scheint eine Besonderheit darzustellen, wenn es in der Beschreibung der Aufnahme von Collier aus dem Jahr 1941 heißt: It was recently refurbished to once again let light in through the large windows and display the constellations in the ceiling. Das scheint mir darauf hinzudeuten, dass dieser Lichteinfall nicht immer gleich wirkte oder überhaupt sichtbar war und hier besonders spektakulär erscheint, weil die Fenster frisch gereinigt waren. Natürlich könnte das Anfang der 20er Jahre auch passiert sein, aber in Ermangelung sonstiger Hinweise würde ich von zwei im selben Zeitraum, möglicherweise sogar am selben Tag aufgenommenen Fotos ausgehen.--Jordi 09:44, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Tiedje Linie.jpg

Uneinig, ob Karte Schöpfungshöhe besitzt. Das Buch ist noch nicht sehr alt (1995 siehe http://d-nb.info/943308283 bzw. 2005 siehe http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=9783898761970). Aus dem Buch stammt wohl die Küstenlinie samt den Ortsbezeichnungen ebenso die rot nachgemalte Linie. Der Hochlader hat dann wahrscheinlich nur noch die blaue Linie freihand ergänzt sowie die Beschriftung und die fehlerhaft geschriebene Bildunterschrift. -- Quedel 18:15, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Logo Freunde Masoalas.jpg

Ist die Tierzeichnung auch SH-niedrig genug um es als Bild-LogoSH durchgehen zu lassen? -- Quedel 22:14, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe auch hier und das Silberdistelurteil darunter. --ıpɐɥns 10:31, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Das hier ist keine bildende Kunst, insofern hilft das Bachforellen-Urteil nicht wirklich weiter. -- Chaddy · DDÜP 13:08, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Es geht ja auch zusätzlich um das Silberdistelurteil. --ıpɐɥns 20:00, 11. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Sind die beiden Urteile irgendwo kurz erläutert? --Leyo 18:44, 18. Mai 2012 (CEST)Beantworten
In Schöpfungshöhe, wo sonst ... Grüße --h-stt !? 09:39, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Von Bachforellen steht dort nichts. Zudem handelt es sich hier um ein Logo aus der Schweiz. --Leyo 16:42, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Ernst Gröschel Gesamtaufnahmen.pdf

Mal bitte Schöpfungshöhe nach Datenbankwerk beurteilen. Aus meiner Sicht ist es eine reine Darstellung aller aufgenommenen Werke Beethovens & Mozart von Gröschel. Fein säuberlich sortiert nach einer (mir unbekannten) SSB-Nummer. Saibo meint, die Auswahl der Elemente (beispielsweise die Verbindung von Titel und Instrument) könnte für eine eigenschöpferische Arbeit sprechen. -- Quedel 21:05, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Völlig unabhängig davon ist der enzyklopädische Wert in dieser Form mE. ungefähr null. Wenn, dann ist das als Tabelle, nicht aber als 12-seitiges PDF-Dokument interessant. --ireas :disk: :bew: 21:07, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich denke, solche Tabellen sind innerhalb WP nicht im Artikel erwünscht, aber so hätte man eine Grundlage um daraus sowas zu machen. Da man den Mann wegen seiner erstmaligen Einspielung dieser Musikgrößen auf einem zeitgenössischen Instrument hervorhob, ist das als Untermauerung durchaus schon enzyklopädisch relevant (sagt ein halb-studierter Musiker). Der Wert an sich ist da. Frage nur, ob wir ihn aus urheberrechtlicher Sicht auch behalten können. --Quedel 21:11, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
[BK] Nach kurzem Blick ins Gesetz würde ich sowohl Schutz nach §§ 2, 4 UrhG wie auch nach §§ 87 a ff. UrhG ausschließen, da die jeweiligen Voraussetzungen (systematische oder methodische Aufbereitung, erhebliche Investitionen etc.) nicht gegeben sind. Grüße, --ireas :disk: :bew: 21:15, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Systematisch und methodisch ists: ALLE Werke in einer Tabelle mit speziell ausgesuchten Spaltentiteln auflisten, was nicht sicher keine erhebliche Investition erfordert (alle Informationen zusammensuchen, kombinieren). Wie auch immer - mir ist wurscht. ;) --Saibo (Δ) 21:54, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Datei:La roche kirche.jpg

Unklar, ob Malerei bereits gemeinfrei ist. Altfall. Siehe auch Link zur Disk (Spezial:Permanentlink/91990953#Innenr.C3.A4ume_von_Kirchen) -- Quedel 16:27, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Übertrag: Gemäss dieser Seite La Roche Fribourg müsste die Malerei alt genug sein. --Chlempi (Diskussion) 21:43, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:100 Fr Chaplain + 25 Fr Marseille 28-12-1959 black.jpg

Der Hochlader ist hier bestimmt nicht der Urheber. Wer der angegebene Urheber sein soll ist auch unklar. Geht das als amtliches Werk oder mangels SH durch? Als genug (1959) für PD-old o.ä. ist es ja auch nicht. --JuTa 23:22, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wie kommst au auf 1959? Laut Artikel und den Stempeln entsprechend ist die Karte von 1903. Ich bin nicht sicher, ob es sich um ein amtliches Werk handelt, daher würde ich empfehlen, das Ganze als PD-alt-100-Fall zu betrachten. --ireas :disk: :bew: 19:12, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Bdulogo.jpg

Menschliche Darstellung. Bitte Schöpfungshöhe beurteilen. --Quedel Disk 23:48, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Grenzwertig. Keine individuellen Züge der Person erkennbar, starke Anlehnung an historische Illustrationen. Lässt sich zur Geschichte dieses Logos etwas herausfinden? Grüße

(nicht signierter Beitrag von H-stt (Diskussion | Beiträge) 14:16, 2. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Nein, leider nicht, auch auf deren Seiten hab ich dazu nichts gefunden.

Datei:Milwaukee Bucks logo.svg, Datei:Minnesota Timberwolves logo.svg, Datei:Toronto Raptors logo.svg

Schöpfungshöhe fraglich, der DÜP-Steller bejaht diese (SH des Logos überschreitet die Grenze zur Schutzfähigkeit. Nichts alltägliches, keine einfachen Formen, sondern eine Comicfigur!). Bitte um weitere Meinungen. -- Quedel Disk 20:19, 5. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Auch die ersten beiden Logos haben keine SH. Beim dritten könnte man vielleicht eher darüber diskutieren, weshalb ich da mal DÜP dingelassen habe. Sonderlich viel SH sehe ich aber auch da nicht... -- Chaddy · DDÜP 23:34, 5. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Datei:British Academy Film Awards Logo.jpg

Logo mit Gesichtsgrafik. Diese besteht aus einer individuellen Zeichnung, die m.E.n. selbst die bei Logos sonst höher angesetzte Schöpfungshöhengrenze. Bitte aber um weitere Meinung bzw. Handeln. -- Quedel Disk 16:12, 6. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Grenzwertig. Ich würde das Logo zuschneiden, sodass nur noch der Text zu sehen ist, und dann die alten Versionen löschen. --ireas :disk: :bew: 19:05, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

6 Dateien von Benutzer:Wolfgang Feld

Datei:Blechbiegen01-UngebogenesBlech.jpg, Datei:Blechbiegen02-GebogenesBlech.jpg, Datei:Blechbiegen03-praegebiegen.jpg, Datei:Blechbiegen04-Dreipunktbiegen.jpg, Datei:DurchzugUndKiemen.jpg, Datei:GekantetesBlech02.jpg

Altfälle: Dateien ohne Lizenz, die dann von Crux nachgetragen wurden. Schöpfungshöhe eher zu verneinen, bitte daher um weitere Meinungen. -- Quedel Disk 18:28, 8. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Zumindest für Umbau und Bauunterlagen sehe ich hier technische Zeichnungen, die der hiesigen Meinung nach keine Schöpfungshöhe aufweisen und daher problemlos sein dürften. Schwieriger wird es bei der Datei Turnhalle, da hier eine perspektivische Zeichnung samt Ergänzungen (Vegetation) vorliegt. Bitte um weitere Meinungen. -- Quedel Disk 16:05, 8. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Warten wir doch mal ab, was bei der OTRS-Freigabe rauskommt. Grüße --h-stt !? 15:39, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Bei welcher? Die alte gibt's nicht. --Leyo 15:53, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wie: "Gibt es nicht?" Keine Freigabe beim OTRS eingegangen? Dann stimme ich dir in der Bewertung zu und schlage vor, die Turnhalle zu löschen und den Rest zu behalten. Grüße --h-stt !? 16:04, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Siehe meinen Hinweis (Freigabe ist nicht eingetroffen) auf den Dateibeschreibungsseiten. --Leyo 16:10, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Christoph Polo 2 wegen schlechter Fakes von Photos bedeutender Persönlichkeiten.

Anfang Kopie von WP:VM

Christoph Polo (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch), eigentlich ein Single-Purpose-Account im Strache-Artikel hat ein Photo hochgeladen, das angeblich Heinz Fischer an einem ungenanten Ort im Jahr 2005 zeigen soll. Mehrere Auffälligkeiten legen die Vermutung nahe, dass dieses Bild ein schlecht gemachter Fake ist.

  • Indiz 1: Eine auffällige, drei mal im rechten Winkel die Richtung wechselnde Linie, die einen hellgrauen Bereich von einem schwarzen Bereich abgrenzt. Die Linie wirkt wie das Relikt eine Ausschneidevorgangs mit einem Bildbearbeitungsprogramm. Auf natürlichem Wege entstehen keine mehrmals rechtwinklig gebogenen Linien als Komprimierungsartefakte.
  • Indiz 2: Die vom Betrachter aus gesehene linke Seite des Gesichts des Herren am rechten oberen Bildrand weist einen nicht zum restlichen Teil des Gesichtes passenden, zu hellen Teil auf. Dieser ist vom Rest des Gesichtes durch eine wackelig gezogene Linie abgegrenzt, die an das magentische Lasso aus Photoshop erinnert.
  • Indiz 3: Fischers Gesicht ist wesentlich heller als das des Herren im Hintergrund, der direkt hinter Fischer zu sitzen scheint. Unter natürlichen Bedingungen würden die Gesichter von Fischer und dem Herren im Hintergrund etwa gleich hell sein. Betrachtet man den auffälligen Bereich im linken Gesichtsteil des Herren im Hintergrund liegt der Verdacht nahe, dass sich an dieser Stelle ursprünglich jemand befand, dessen Gesicht etwas heller war. Das Gesicht des Herren im Hintergrund wurde offenbar nachträglich ins Bild eingefügt.
  • Indiz 4:Ein 3x5 Pixel großer Bereich am rechten oberen Bildrand, der von der Farbe her dem auffälligen Bereich im Gesicht des Herren im Hintergrund ähnlich. Für ein Hotpixel ist dieser Bereich zu groß.
  • Indiz 5:Die chromatische Aberation. Üblicherweise ist diese in der Bildmitte nicht zu sehen, am Bildrand jedoch sehr stark. Bei diesem Bild findet man das genaue Gegenteil. Fischers Sakko zeigt eine starke chroamtische Aberation. Das Sakko des Herren im Hintergrund zeigt hingegen kaum Spuren einer chromatischen Aberation. Eigentlich sollte es genau umgekehrt sein, was darauf schließen lässt, das das Arangement in dieser Form nicht der Realität entspricht. Im übrigen tritt die chromatische Aberation bei Brennweiten im Weitwinkelbereich auf, warum sie hier so stark zu tragen kommen sollte ist etwas unklar
  • Indiz 6: Die Exif-Daten geben eine Bildbearbeitung mit Photoshop an, vgl: [1].


Abschließend muss Ich meine Verwunderung darüber ausdrücken, dass derartig schlecht gemachte Fakes allen ernstes hochgeladen und in Artikel eingefügt werden. --Liberaler Humanist 20:29, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ich übernehme. --Marcela 20:42, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Huch, m.E. ist dieser hochgradig seltsame Sherlock-Holmes-Fall eher von Fachleuten für Fotos und Bilder, nicht hingegen administrativ zu lösen. Wenn überhaupt, sollte der Sachverhalt dort vorgetragen werden. Meinungen? --Hans Castorp (Diskussion) 20:43, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Eigentlich ist das Hochladen von schlechten Fakes schwere Projekstörung, nochdazu wenn dergleich in Artikel eingefügt wird. --Liberaler Humanist 20:46, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Sehr gut beobachtet von Liberaler Humanist, im Original kaum bemerkbar. Das Foto ist massiv manipuliert. Über Motive usw. kann ich nichts sagen, nur soviel, daß an dem Bild jemand herumgefummelt hat. --Marcela 20:53, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
(nach BK) + 1 Hans J. Castorp: Bitte die Bildbearbeitungsexperten 'ran und ggf. das Foto löschen. Bei einer Bildfälschung hätte der Einsteller wohl kaum noch eine Aktie an Glaubwürdigkeit in irgendeiner Diskussion oder irgendeiner Artikelbearbeitung. --Felistoria (Diskussion) 20:55, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Habe das Bild mal in Gallery gesetzt, sonst sprengt es den Layout-Rahmen. Ansonsten muss ich sagen, dass man eindeutig die Manipulation sieht. Erst recht im helleren Bild. Funkruf WP:CVU 21:02, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Da ist nicht "nur" der Hintergrund abgedunkelt, das ist wie L-H schon feststellte eine massive Manipulation. Vielleicht doch zu viel für VM, wollen wir irgendwo anders hin umziehen? --Marcela 21:03, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wäre gut. Vielleicht in WP:DÜP, da es dort wohl besser geklärt werden kann. Funkruf WP:CVU 21:05, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
BK: Danke, das scheint mir eine gute Idee. Ich weiß nicht, wie man eine Veränderung, Aufhellung etc. hier beurteilen soll, wenn nicht eindeutig eine Täuschung bzw. ein anderer unlauterer Versuch nachgewiesen werden kann, zumal ich mich mit Bildern eben nicht auskenne. --Hans Castorp (Diskussion) 21:07, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Das Problem ist, dass in Zusammenhang mit dem Gesamtwirken von Christoph Polo fraglich ist, welcher WzeM vorliegen soll. Dieser Benutezr beschränkt sich eigentlich darauf, im Artikel Heinz Christian Strache seinen POV einzufordern, eigentlich ein Single-Purpose-Diskussionsaccount. Offenbar ist dem Account gestern klar geworden, dass Single-Purpose-Aktivismus auffällt, wesshalb er 2 Bilder hochlud und auch in Artikel einstellt, um eine Mitarbeit vorzutäuschen. Das erste Bild war Datei:Andreas-moelzer.jpg, das er in den Artikel zur Person einfügte. Das Bild ist von der Homepage Mölzers kopiert und nicht freigegeben. Das zweite Bild war das hier thematisierte, das Christoph Polo ebenfalls in den entsprechenden Artikel einfügte. Die Seriösität des Projektes wird durch manipulierte Photos untergraben, egal wie offensichtlich die Fälschung ist. Der Artikel zu Fischer, dem gegenwärtigen österreichischen Bundespräsidenten wird häufig aufgerufen, dort ein solches Bild zu zeigen ist schädigend. --Liberaler Humanist 21:16, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ende Kopie von WP:VM
Ich denke, dass man für Herrn Fischer ein geeigneteres Bild finden sollte. Im Abdunkeln des Hintergrundes sehe ich kein Problem. Wenn man den Hintergrund komplett geändert hätte, wäre das auch eher unproblematisch. Den Herrn im Hintergrund durch einen anderen zu verdecken, halte ich nicht für sinnvoll. Ob das gemacht wurde, um den real Anwesenden zu schützen, oder aber einen Zusammenhang zwischen dem Herrn im Bild zu Herrn Fischer herzustellen, können wir nicht sagen. So ist die Bearbeitung auf jeden Fall nicht gut gemacht und mit unklarem Hintergrund. Das Bild sollte einerseits schnellstens aus dem Artikel raus und aus meiner Sicht auch gelöscht werden.
Es ist zudem, da offensichtlich nur Teil eines größeren Bildes, von minderer Qualität. Daher wäre es kein Verlust für die WP.--Hic et nunc disk WP:RM 22:38, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wieso willst du das Bild löschen? – bwag 22:43, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Weil die Erklärung von Christoph Polo, wie das Bild entstanden ist (auf VM), nicht stimmen kann. Es ist somit für mich mehr als eine einfache Manipulation, sondern eine Fälschung und damit unenzyklopädisch.--Hic et nunc disk WP:RM 22:52, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Datei:Heinz-Fischer-ausschnitt.jpg
Originalbild

Mittlerweile wurde das Originalbild hochgeladen - und als blöder Laie muss ich gestehe, dass ich dort keinerlei Manipulationen erkennen kann. Mir zumindest erscheint das Bild stimmig und es passt auch mit dem obigen zusammen. -- Achim Raschka (Diskussion) 23:48, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

so ein Theater um ein Bild - wenns wirklich interessieren sollte - kann es ja nachlesen in der VM gegen mich - weil ich ein völlig harmloses Bild hochgeladen habe - und sich ein Themespezialist berufen fühlt herumzutrollen. Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt--Christoph Polo (Diskussion) 00:18, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Das Theater sollte jetzt beendet sein und hat vor allem wieder mal bewiesen: Redet nicht über- sondern miteinander. Damit sollte auch die Geschichte hier erledigt sein. Letztlich danke ich Christoph Polo für seine Geduld und das Originalfoto, welches gleich für eine neue Version des kritisierten Bildes herhalten musste. Dabei werden die Persönlichkeitsrechte der Hintergrundperson jetzt etwas besser geschützt, da dunkler und unschärfer. --Hic et nunc disk WP:RM 01:18, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
...wenn ich noch was dazu aus "künstlerischer sicht" anmerken dürfte ;) :
das original übertrifft die bearbeitung um ein vielfaches - in jeder hinsicht! warum wurde es nich gleich so genommen?
(der blick fällt automatisch auf die gemeinte person, der bildzusammenhang ist eindeutig - ggf. kann das über den bild-text präzisiert werden (z.b. durch "Im Vordergrund: xyz" oder "unten rechts sitzend"). die spontanität schadet keinesfalls, mittigkeit (und die damit verbundene isolation) von personen-abbildungen wirkt eher antiquiert - so wie in ahnengalerien o.ä.)
wenn ein promi im realen leben fotografiert wird, kommen automatisch auch oft weitere personen ins bild - wären da irgendwelche persönlichkeitsrechte dieser leute verletzt, wäre ein grossteil des Bundesarchiv-bestandes unrechtmässich freigegeben worden. dann gäbe es sicher keine bilder von politikern mehr, die in der menge baden. die müssten dann abgehackte hände schütteln...
lg, --ulli purwin fragen? 15:54, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Das Bild wird wohl trotzdem nicht die Wikipedia-Lizenzhürde überspringen, sieht nicht nach einem selbst geschossenen Foto aus, und die Rechte am Bild wird der Uploader wahrscheinlich leider auch nicht haben. Florentyna (Diskussion) 11:05, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Welche Glaskugel hat dir das verraten? – bwag 11:10, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
EXIF-Metadaten des Fotos, hochgeladene Bilder des Nutzers 2 (eins davon eindeutig von Webseite), und wie oft steht man frontal vor einem sitzenden Bundespräsidenten, um in aller Ruhe ein Foto von ihm zu machen? (Nicht dass wir uns falsch verstehen - ich freue mich über jede bildliche Kontribution zur Wikipedia, aber die Lizenzanforderungen sind eben äußerst rigide.) Florentyna (Diskussion) 11:15, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Also du meinst, dass man alle Fotos löschen soll, die keine EXIF-Metadaten haben? – bwag 11:27, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Das hast du jetzt gesagt, nicht ich. Ich glaub einfach nicht an Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber Christoph Polo. Wenn ja, dann um so besser. Florentyna (Diskussion) 11:33, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Kl-U Aenderung-Gem-grenzen.png

Bitte um Unterstützung bei der korrekten Bewertung der Datei. Ebenso bei der richtigen Formatierung von Lizenzen, Quellenangaben etc. -- Quedel Disk 23:32, 15. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Das wäre wohl etwas für die „Karten-Fraktion“. --Leyo 17:13, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:JG-1 VerbAbzeichen.jpg, Datei:Wappen JG-2.jpg

Bitte um Einschätzung, was mit der Schöpfungshöhe ist, die einfache Zeichnung würde ich eher SH absprechen, dem JG1 würde ich SH zusprechen, da hier eine individualisierte Darstellung und Arrangement gegeben ist. Die verkündete Freigabe wurde trotz entsprechender Bitten leider nicht durchs Support-Team bestätigt. -- Quedel Disk 20:51, 20. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Hab es jetzt als amtliches Werk gekennzeichnet, da ich nichts sehe, was dagegen spricht?! Yellowcard (Diskussion) 20:09, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:100x185 wappen emersleben.jpg

Inoffizielles Wappen das von vor 1912 einem Adelsgeschlecht fehlerhaft coloriert entlehnt ist. Mit PD-SH behalten oder mit PD-alt-100? -- Quedel Disk 20:06, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

10 Dateien von Benutzer:Irakli

Datei:Georgische Schreibschrift.jpg, Datei:International Airport Tiflis 1.jpg, Datei:International Airport Tiflis 2.jpg, Datei:Kartlis Deda Rückseite.jpg, Datei:Murghwa Ardoteli.jpg, Datei:Otia Ioseliani.jpg, Datei:Tiflis Altstadt Nacht.jpg, Datei:Weinrebenkreuz.jpg, Datei:Zoroastrischer Tempel.jpg, Datei:Öffentlicher Rundfunk Georgiens.jpg

Es handelt sich um Flickr-Fotos, welche 2007 unter einer CC-by-Lizenz hochgeladen wurden. Damals ohne Flickrreview oder sonstigem. Bei der DÜP-Stellung Januar 2012 wurde DÜP gesetzt, da laut Flickr die Bilder (nun?) unter einer -nc-Klausel standen. Jetzt stehen die Bilder unter überhaupt keiner CC-Lizenz mehr auf Flickr. Ich gehe davon aus, dass der Flickr-Nutzer die Lizenzen auf Flickr änderte und gemäß AGF und Benutzer Diskussion:Irakli#Probleme mit deinen Dateien (15.01.2012) die Dateien früher unter CC freigegeben waren. Andere Meinungen, andere Ansichten? Und wenn wir die Dateien behalten, wie machen wir das deutlich, dass jetzt die Bilder unter einer anderen Lizenz auf Flickr sind? -- Quedel Disk 08:04, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten

2007 ist Altbestand, was DÜP angeht. Da nehmen wir einfach den Baustein raus und das war's. Damals wurden Freigaben einfach nicht im heutigen Stil nachgewiesen, so dass das heute auch nicht verlangt werden kann. Nur wenn jemand sich als Rechteinhaber an das Support Team wenden würde, würden wir natürlich löschen. Aber beim Altbestand nicht von uns aus, nur weil die Dokumentation einer Freigabe oder Lizenz nicht dem heutigen Standard entspricht. Grüße --h-stt !? 17:04, 14. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Bei einigen aus Innenräumen fotografierten Dateien könnte auch die nicht anwendbare Panoramafreiheit Probleme machen. Vor einem allfälligen Transfer nach Commons ist zudem commons:COM:FOP#Georgia zu beachten. --Leyo 17:29, 14. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Sfz1500mFähre.png

Hallo, Benutzer:111Alleskönner hat heute einge solcher, wie in der Überschrift verlinten, Bildtafelen hochgeladen. Da anfangs jeglicher Lizenzbaustein fehlte, hatte ich den DÜP-Baustein gesetzt. Dieser wurde wieder entfernt und es wurde ein {{Bild-frei}}-Baustein ergänzt. Kann das bitte jemand überprüfen. Viele Grüße --Christian1985 (Diskussion) 19:20, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Wenn die alle ähnlich aussehen wie das Beispiel, dann ist Bild-frei falsch. Diese Tafeln haben keine SH => Bild-PD-Schöpfungshöhe.
Ob sie als amtliche Werke durchgehen wie in der Beschreibung behauptet ist fraglich. Wenn das aber ein amtliches Kennzeichen ist, vergleichbar mit Verkehrsschildern, dann dürfte es durchaus als amtliches Werk anzusehen sein.
Das verlinkte Beispielbild ist übrigens auf der Unterseite abgeschnitten, da fehlt der schwarze Rahmen. Das ist unschön und sollte in der Grafikwerkstatt repariert werden. -- Chaddy · DDÜP 19:59, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten
(BK)Die hochgeladenen Dateien sind:
Irritiert war ich auch, weil behauptet wird, dies seien amtliche Werke. --Christian1985 (Diskussion) 20:07, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Ok, alle Dateien haben keine Schöpfungshöhe. Und wie es scheint, sind diese Zeichen tatsächlich per Gesetz verordnet (ähnlich wie Straßenverkehrsschilder) und damit dann durchaus amtliche Werke. -- Chaddy · DDÜP 20:12, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Um mal selbst was dazu zu sagen (wäre ja ganz nett gewesen, mich persönlich anzusprechen...): Die Datein sind auf jeden Fall gemeinfrei. Als Gründe sind zu nennen:
  • Eigenes Werk von mir => {{Bild-frei}}
  • Amtliches Werk => {{Bild-PD-Amtliches Werk}} (Anmerkung: Ja, dies sind Verkehrschilder nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, d.h. sie sind ähnlich wie Straßenverkehrschilder zu behandeln)
  • Keine Schöpfungshöhe => {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}
welcher Baustein dort letztendlich steht, ist mir eigentlich egal, aber das wollte ich nur noch angemerkt haben ;-) Grüße --Alleskoenner 22:40, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Entschuldige, dass ich das versäumt habe! --Christian1985 (Diskussion) 22:01, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Datei:5RM 1930 Zeppelin a a1.JPG

Kann dieses Münzstück auf dem Foto als PD-Amtl. Werk durchgehen? Hat die Münze Schöpfungshöhe? Ist sie überhaupt ein amtliches Werk? -- Quedel Disk 21:44, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Es handelt sich um eine offizielle Gedenkmünze der Weimarer Repubik von 1930 zum Nominal von 5 Reichsmark. Herausgeber: Reichsbank gemäß Reichsbankgesetz vom 30. August 1924, in RGBl. II, 1924, Nr. 32, S.235-246 --217.7.17.165 11:58, 22. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo, Abbildungen von Münzen sind meines Erachtens seites des Urhebers(d.H. der jeweiligen (Staats-)Bank) niemals irgendwie rechtlich geschützt. Alles andere wäre in Bezug auf eine Identifizierung und Fälschungssicherheit usw. auch kontraproduktiv. Zum anderen: Die Reichsbank hat 1945 aufgehört zu existieren, die Währungshoheit ging auf die Siegermächte über. Einen Rechtsnachfolger im eigetlichen Sinne gab es meiner Meinung nach nicht. Daraus schlussfolgere ich - Das einzige Urheberrecht, dass bei Fotos von Münzen gilt ist das des Fotografen - das bin in diesem Falle ich und ich gebe die Datei frei. Angesichts des oft zu beobachtenden Bilderklaus in diversen Onlineverkaufsplattformen ist das bei seltenen Münzen in guter Erhaltung keineswegs selbstverständlich. Auf der Seite Reichsmark sind die Gedenkmünzen der Weimarer Republik tabellarisch aufgeführt. 2 Bilder sind aber veröffentlicht. also bitte... --Purzelgnom (Diskussion) 08:47, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Ich denke, die Münze ist als amtliches Werk gemeinfrei und werde es mal so markieren. Einsprüche? Yellowcard 01:10, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:HL Damals – Lübecker Anzeigen.jpg

Bitte Beurteilung unter Berücksichtigung der Diskussion auf der Dateibeschreibungsseite und dieser Information, wonach PD-alt in Betracht käme.Welche Lizenz möglich? -- Quedel Disk 17:35, 3. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Cojobo wappen.gif

Haben diese Grafiken / Stilisierungen Schöpfungshöhe? -- Quedel Disk 21:43, 11. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Als rein schematische Darstellung von Fassaden eher nein. Grüße --h-stt !? 12:35, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Erie Otters Logo.svg, Datei:Ottawa 67s Logo.svg

Bitte Schöpfungshöhe beurteilen: die Tierchen jeweils in der Mitte sind mir zu individuell gestaltet, als dass wir die Logos mit Bild-LogoSH behalten könnten. -- Quedel Disk 22:18, 15. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ich halte auch durchaus SH für gegeben, zumindest einen urheberrechtlichen Schutz für vorstellbar. Hab's jetzt nochmal aufgeschoben - wenn bis zum nächsten Mal kein Pladoyer für die fehlende SH kommt, muss wohl gelöscht werden. Yellowcard (Diskussion) 22:25, 22. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Ich möchte das ungern entscheiden. Vielleicht lässt sich noch jemand zu einem Statement hinreißen? Yellowcard 01:13, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Philipp Losch.jpg

Unklar, was mit diesem Bild geschehen soll. Einerseits ist 1907 als Entstehungszeitpunkt relativ genau bekannt, andererseits bereiten die Lebensdaten des vermuteten Fotografen Gustav Heinke Probleme. Im Adressbuch wird er wohl bis 1943 geführt, jedoch taucht er darunter auch teilweise noch Ende des 20. Jhds. auf, dahingegen sind auch Werke aus dem letzten Viertel des 19. Jhds von ihm bekannt. Somit ist keine Zuordnung möglich. Mehr Details siehe Wikipedia:Auskunft/Archiv/2012/Woche 13#Lebensdaten des Berliner Fotografen Gustav Heinke gesucht sowie BD. -- Quedel Disk 16:03, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Dass der Fotograf Gustav Heinke heißt, weiß ich mit Sicherheit, da er als Ersteller des Albums, aus dem ich abfotografieren durfte, genannt ist. --Dmicha (Diskussion) 16:07, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Logo Pontificia Universita Antonianum.jpg, Datei:Uprait logo.jpg

Bitte um Beurteilung der Schöpfungshöhe: beim Logo der Universität sehe ich eher geringere SH, doch wegen der fast schon 3D-mäßigen Detailliertheit des Feuers und der Hand rechts möchte ich zur Sicherheit lieber nachfragen. Beim Logo Uprait hingegen sieht das schon anders aus: wenn auch die menschlichen Darstellungen im einzelnen noch eher SH-fraglich sind, so sehe ich in der Gesamtgestaltung dieser Gruppe in der Anbetungsform durchaus SH, da die Päpstliches Athenaeum Regina Apostolorum erst 1993 gegründet wurde, scheidet wohl ein historischer Hintergrund aus (wobei er nicht unmöglich wäre, jedoch fand ich solch eine Darstellung auf die Schnelle nicht). -- Quedel Disk 17:15, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Problem im allgemeinen ist bekannt, daher wurde im Kommentar der Einstellung angegeben: "The logo of the Päpstliche Universität Antonianum. Obtained from [2]. Not eligible for copyright as it consists of typefaces and a simple geometric shape (circle)." Dies sollte so i.o. sein.--DOCMO audiatur et altera pars 17:54, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Und wer hat das mit welcher Begründung dort eingetragen und warum sollten wir das glauben? Ich sehe im ersten Fall keine Schöpfungshöhe, weil das ganze Motiv aus einzelnen seit langem bekannten Elementen zusammengesetzt ist. Im zweiten Fall könnte es sich um eine Reproduktion einer historischen Vorlage handeln. Ich würde auch sonst die Schöpfungshöhe verneinen, weil die Personen nicht mit individuellen Zügen dargestellt sind. Darüber kann man aber gut diskutieren. Grüße --h-stt !? 15:32, 18. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Wie gesagt, das Logo ist erst von 1993, die historische Vorlage könnte man nur erraten, dafür haben wir keinen Anhaltspunkt. Individuelle Züge gibts nicht? Immerhin ist jedes Gesicht anders gestaltet und man kann sie einzeln auseinanderhalten. -- Quedel Disk 20:10, 20. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Netz Regiotram Nisa.gif

Bitte überprüfen, ob Schöpfungshöhe. Allgemein haben wir solchen Karten ja bereits SH zugeordnet, daher würde ich es dieser auch nicht absprechen wollen. Zweite Meinung? -- Quedel Disk 22:41, 23. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Signatur SW.jpg

Nehmen wir eigentlich auch Bildzitate? Hier soll die Unterschrift eines Künstlers zu sehen sein, laut Artikel ist auch die "Hand die nach dem Fisch greift" typisches Element der Signatur. Jedoch kann ich weder Signatur noch Hand noch Fisch erkennen. Da wohl auch sehr kleiner Ausschnitt aus einem Werk die Frage, ob dieser Ausschnitt überhaupt schützenswürdig ist. -- Quedel Disk 17:08, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Löschen, gern auch schnell: enzyklopädische Verwendung nicht vorstellbar. Es zeigt nichts Erkennbares. Dass das Bild in einen Artikel eingebunden ist, steht dem nicht entgegen. Grüße (nicht signierter Beitrag von H-stt (Diskussion | Beiträge) 14:15, 27. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten
Mhm, da brauchts keine Nicht-Vorstellbarkeit, denn das Bild wird aktuell enzyklopädisch verwendet. Und wenn das wirklich ein typische Signaturform von ihm ist (auch wenn ich sie nicht sehe, aber das heißt ja nichts), dann ist die enzyklopädische Verwertbarkeit auch außerhalb jeden Zweifels. -- Quedel Disk 23:00, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:NSH HJ.jpg, Datei:PK 2.jpg, Datei:PK 3.jpg

Auch wenn von jemand Drittem entdüppt, so bezweifle ich doch hier, dass die Tiger in der Mitte keine Schöpfungshöhe hätten. Diese sind individuell gestaltet und keineswegs reine Handwerkskunst, da sie ja zusätzlich auch noch leicht stilisiert ("eckig gemacht") wurden. Bitte um weitere Meinungen, da ich hier aufgrund DÜP|gezeigtes Werk eher zum Löschen/Freigabe-nötig tendiere. -- Quedel Disk 21:53, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Hast du inzwischen mal Schöpfungshöhe gelesen und dir vielleicht noch ein paar der dort verlinkten Urteile durchgelesen? Logos und Grafikdesign sind angewandte Kunst. Und in der Angewandten Kunst verdrängt das Geschmacksmusterrecht das Urheberrecht an dessen unterem Ende. Das Geschmacksmusterrecht beginnt aber erst bei deutlich überdurchschnittlichen Leistungen. Das Urheberrecht beginnt also erst noch wesentlich darüber. Bei angewandter Kunst geht es für die Abgrenzung der Schöpfungshöhe also nicht um Handwerk, sondern nur einige, ganz wenige, künstlerisch herausragende Grafikdesigns können diese besonders hohe Hürde überspringen. Die Frage des Alltäglichen, Handwerklichen, Banalen gilt nur für andere Werkgattungen, außerhalb der angewandten Kunst. Bitte stell uns also nicht jeden Tag wieder irgendwelche Logos vor, weil du die Kriterien der Schöpfungshöhe nicht verstanden hast. Grüße --h-stt !? 14:22, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Wenn mir 3 in der DÜP erfahrene Leute sagen, das Ding hat Schöpfungshöhe, dann hätte ich es auch löschen können. Wäre es keine Gebrauchsgrafik gewesen, wäre die Frage der Schöpfungshöhe klar gewesen. Ich dachte hier sind diejenigen, die einem helfen können. Aber kannst gerne übernehmen: biete eine halbtote DÜP. Darfst gerne die 500 Dateien abarbeiten, die Disk und Mailtexte jedesmal schreiben und die Dateien aus den Artikeln entfernen. Tu dir keinen Zwang an. -- Quedel Disk 22:53, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Aliki - Topographie C.jpg, Datei:Grube TG 80 E 1 CC.jpg, Datei:Halbinsel Stryme.jpg

siehe Benutzer_Diskussion:Haubi#Es_gibt_leider_noch_Probleme_mit_deinen_Dateien, Frage ist ob die Karten eine Schöpfungshöhe erreichen. Meiner Meinung nach ja. -- Quedel Disk 22:33, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

warum erreicht dann die Datei:Schnitt Akropolis-Bergwerk 1.jpg nicht die Schöpfungshöhe und ist damit gemeinfrei? Ganz offensichtlich besteht da keine klare Linie!? Entweder haben beide nicht die nötige Schöpfungshöhe oder sie sind beide nicht gemeinfrei.-- Haubi (Diskussion) 22:48, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Bei schematischen Karten nimmt die Rechtsprechung wegen der eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten bereits früh eine Schutzfähigkeit an. Daher kommt nur die mittlere Karte als frei in Betracht. Was meint ihr? Grüße --h-stt !? 14:25, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Österreichischer Friedenslauf Logo.jpg

Beurteilung der SH. Da ich hier davon ausgehe, dass das Werk der Taube samt Schuhen nicht professionell als Logo-Auftragswerk kam, sondern aus irgendeinem Motiv herausgenommen und als "Logo" verwendet, würde ich hier auch nicht die niedrigeren Grenzen der handwerklichen Logo-Schöpfungshöhe ansetzen, sondern die der normalen Werke. Nicht auszuschließen, dass die Zeichnung im Rahmen eines Schülerworkshops entstand, da die Kooperation mit Schulen primär ist. -- Quedel Disk 20:25, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Woher die Zeichnung ursprünglich stammt, spielt keine Rolle (zudem stellst du lediglich Vermutungen auf). Sie wird als Logo verwendet, und fällt damit ganz normal unter die urheberrechtlichen Regelungen für Logos.
Zum Logo selbst: Die Taube hat keine SH und die Schuhe auch nicht. Auch der Hintergrund ist imho unproblematisch. -- Chaddy · DDÜP 00:21, 5. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Gemäß obiger Meinung von Chaddy Datei entdüppt und behalten. -- Quedel Disk 22:43, 8. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Zum Verständnis für mich: ich könnte eine Zeichnung nehmen von irgendwem die als Kunstgrafik die SH überschreitet, nutze die dann als Logo und schon unterschreitet sie die SH-Grenze? -- Quedel Disk 22:43, 8. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

löschen, da Österreicher-Logo (vgl. auch WP:URF ganz oben) :) --Isderion (Diskussion) 23:21, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Unfug. -- Chaddy · DDÜP 00:36, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Commerce-center1.jpg, Datei:Flughaf.jpg, Datei:Riyad uni.jpg, Datei:Salaat.jpg

Schwierige Fälle, da von gesperrtem Benutzer.

  • Zum Bild Commerce-center1: die Kopie des Bildes in dem Forum wurde dort 2007 gepostet, inklusive (c)-Angabe, jedoch wurde die Datei hier schon 2006 hochgeladen. Man weiß nicht, ob das Bild merkwürdige Wege ging.
  • Das Flughafen-Bild ist zwar auf der Seite der Botschaft, dort jedoch kleiner und mit Effekten versehen. Insofern ist die Botschaft keine Quelle, kann jedoch Nutzer sein, wobei die Frage wäre wie die auf das Bild in der deutschen Wikipedia kommen
  • Die Riyad-Uni sieht nach eingescannt aus, die von Leyo aufgezeigte weitere Quelle ist derzeit nicht online. URV ist aber nicht ausgeschlossen.
  • Salaat: hier ist der Urheber entweder er selbst oder der Schwager, welche Rolle der Name im Urheberfeld nun spielt, ist jedoch unklar.

Insgesamt sind die Bilder eingebunden, es sind die einzigen Bilder die vom Benutzer noch da sind. Insgesamt würde ich aus Vorsicht eher in Richtung löschen tendieren. Und nun eure Meinungen. -- Quedel Disk 21:08, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Sfx hauptaltar.JPG, Datei:Sfx seitenaltar.JPG, Datei:Sfx taufbecken.JPG

Es handelt sich um eine 1965/66 neu gebaute Kirche, insofern wären Urheberrechte der Künstler wenn noch nicht abgelaufen. Die Gestaltung von Altar, Taufstein und Seitenaltar sind hier keine gewöhnlichen Gestaltungen. Die größere, quaderförmige Ausgestaltung mit wesentlich dickeren Platten als üblich sowie die einheitliche Schraffur / Strukturierung und die Betonung der Höhe sind m.E.n. künstlerisch eigen und keinesfalls das was man tyüischerweise erwartet. Doch bevor ich den Hochlader in Aufregung versetze, erstmal die Frage nach der Meinung anderer, ob eine Freigabe notwendig wäre. Zusätzlich die Frage, ob beim Seitenaltar das Gemälde im Hintergrund als Beiwerk durchgehen könnte, da sich ja das zentrale Augenmerk auf den Altar richtet. -- Quedel Disk 15:29, 9. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Die Ausstattung der Kirche ist wohl als Kunstwerk anzusehen, die Fotos damit leider nicht zulässig. Löschen Grüße --h-stt !? 17:50, 9. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
+1 --Isderion (Diskussion) 23:15, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Was ist mit Datei:Sfx orgel.jpeg? --Leyo 16:28, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Birgit Homburger.jpg

Ich möchte gerne nochmal ein klares Statement von breiter Seite: Was machen wir mit Alt"lasten", die wie hier 2004 hochgeladen wurden in einer Zeit, wo OTRS noch nicht gängig war? Es gibt die Ansicht, diese Dateien einfach so hier zu behalten, aber auch gegenteilige Äußerungen. Was machen wir damit? -- Quedel Disk 22:40, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Keine Frage. Alles vor 2007 genießt Bestandsschutz, es sei denn ein Rechteinhaber meldet sich oder es gibt anderweitige klare Hinweise auf eine Rechtsverletzung. Grüße --h-stt !? 16:40, 20. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Bezüglich Bestandsschutz habe ich eine gegenteilige Meinung. Was in diesem Fall helfen könnte ist, dass es sich beim Uploader nicht um einen Benutzer mit ein paar Dutzend Edits handelt, sondern um einen noch aktiven Benutzer und WMDE-Mitarbeiter. --Leyo 17:00, 20. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Deine Position würde bedeuten, dass wir bei jeder Änderung unserer Regeln bezüglich der Belege den kompletten Bestand löschen, weil voher gemachte Bilder die aktuellen Regeln nicht erfüllen. Das ist offensichtlich nicht praktikabel. Bevor das OTRS-Verfahren zur Dokumentation von Freigaben etabliert war (was im Laufe des Jahres 2008 stattfand), konnte man Freigaben nicht nachweisen. Wir haben das den Hochladern einfach geglaubt. Dieser Vertrauensschutz muss natürlich auch weiterhin gelten, denn wir können ja nicht jetzt nach sieben oder mehr Jahren von allen damaligen Hochladern verlangen, ihre Rechte zu dokumentieren. Grüße --h-stt !? 09:58, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Zumal wir ja sogar höchst zweifelhaften 2-Edit-Uploadern auf Commons glauben. --Marcela 10:20, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Anhang II, Teil 145.png

Ich finde keinen geeigneten Lizenzbaustein für eine Bescheinigung. Es ist das Änderungsverbot zu beachten. Die Datei:Sbf.br.JPG ist wegen der geringen Schöpfungshöhe veröffentlicht. Wesentlich bei beiden Dateien scheint mir aber, das bezüglich einer Weiterverwendung gleiche Einschränkungen wie bei einem Unternehmenslogo zu machen wären.--Erwin Mustermann (Diskussion) 22:22, 21. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Erledigt. Das Änderungsverbot des §5 II UrhG dokumentieren wir nicht gesondert. Grüße --h-stt !? 10:00, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Verzeihung, das ist wohl kein Fall des § 5 Abs. 2 UrhG. Hier findet keine Veröffentlichung durch eine Behörde "im amtlichen Interesse" statt. Das Bild findet sich auf der Seite eines privaten Unternehmens und unterfällt damit dem normalen Urheberschutz. Bitte die einschlägigen Bestimmungen beachten. --Opihuck 10:48, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Einspruch Das Unternehmen ist aber nicht der Urheber, sondern das ist das LBA und wurde "im amtlichen Interesse" erstellt.--Erwin Mustermann (Diskussion) 12:02, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ist doch piepegal, auf welcher Seite sich das Amtliche Werk gerade befindet. --Marcela 13:12, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Nein, das ist überhaupt nicht egal. Dass eine Urkunde im Internet veröffentlicht wird, macht sie nicht zum public domain-Gegenstand. Das brauche ich wohl hoffentlich nicht zu erläutern. Die hier abgebildete Genehmigung ist nicht öffentlich bekannt gemacht worden, sodass der betroffene Verwaltungsaktsadressat allein entscheiden kann, ob er sie veröffentlichen will oder nicht. In jedem Fall ist das "sein" Werk. Die Fälle nach § 5 Abs. 2 UrhG betreffen allein amtliche Verlautbarungen außerhalb der Gesetz- und Verordnungsblätter, z. B. öffentliche Fahndungsaufrufe der Polizei. Das Recht, die Genehmigungsurkunde zu veröffentlichen, hat allein der Genehmigungsempfänger und niemand sonst. Und in gar keinem Fall Erwin Mustermann. Hier ist die Genehmigung des Rechteeinhabers einzuholen, oder die Datei ist zu löschen. In jedem Fall ist der Lizenzbaustein falsch. --Opihuck 16:23, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Dem kann ich soweit zustimmen, Aber der Wille des Adressaten ist durch seine Veröffentlichung im Netz ausreichend belegt.--Erwin Mustermann (Diskussion) 16:40, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Verzeihung, das ist ein Thema so alt wie das Internet. Für § 5 Abs. 2 UrhG kommt es nicht auf den Willen des Verwaltungsaktsadressaten an, sondern auf den Willen der Behörde. Dann müsstest du mir eine Seite im Bundesanzeiger mit genau dieser Urkunde zeigen. Aus der Tatsache, dass der Urkundeninhaber etwas im Internet veröffentlicht, folgt in keiner Weise ein Recht eines Dritten, die vorgenommene Veröffentlichung zu duplizieren. Muss ich das wirklich erklären? Das Vervielfältigungsrecht ist ein originäres Recht des Urhebers und wird nicht durch Veröffentlichung aufgegeben. Andernfalls könnte jedermann die Fotos von Google Bilder hier einstellen. Die sind aber - jedenfalls ganz überwiegend - urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Genehmigung des Rechteinhaber nicht vervielfältigt werden. Was du hier machst, ist daher ein ganz klarer Urheberrechtsverstoß; es sei denn du holst die Gegenehmigung des Genehmigungsempfängers zur Veröffentlichung in der WP an; dafür gibt es dann aber einen anderen Lizenzbaustein. --Opihuck 17:03, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Es handelt sich hier um eine Entscheidung nach §5 Absatz 1. Daher steht dem Adressaten kein Urherberecht zu. Der im Lizenzbaustein genannte Link schließt Entscheidungen nach §5 Absatz 1 ein.--Erwin Mustermann (Diskussion) 17:29, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Die ganze Disk. ist doch eh hinfällig, weil keine SH vorliegt. Wie in fast allen Fällen Amtlicher Werke. --Marcela 17:43, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe die Sache nochmals überpüft. Unter Entscheidungen sind nach Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, § 5 Rdnr. 12, "Urteile, Beschlüsse und Verfügungen von staatlichen Gerichten und Disziplinargerichten" zu verstehen. So war mir das auch geläufig, denn das ergibt sich unmittelbar aus dem Nachsatz der "Leitsätze", die es nur bei Gerichtsentscheidungen gibt. Ich sehe aber gerade, dass nach dieser Kommentarstimme auch behördliche Regelungen, die "zur Wahrung und Durchsetzung der Rechtsordnung im Einzelfall getroffen" werden, darunter fallen können. Ob das für diesen Verwaltungsakt gilt, halte ich zumindest für fragwürdig (vor allem wegen des Datenschutzes, denn die Genehmigung wird - anders als Gesetze und Verordnungen - nicht allgemein veröffentlicht), ist für mich aber Grund, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden. Wenn es Ärger geben sollte, weil Erwin Mustermann eine von einer Privatperson ins Netz gestellte Genehmigung ohne Zustimmung des Urhebers vervielfältigt (was würdet ihr denn sagen, wenn man eure Geburtsurkunde oder eure Schulzeugnisse ins Netz stellen würde - sind ja auch alles Verwaltungsakte), dann mag diesen Streit die Foundation austragen und Erwin Mustermann ggf. an den Prozesskosten beteiligen. Gewarnt seid ihr jedenfalls, denn so einfach, wie ihr euch das hier macht, ist das Urheberrecht keineswegs. --Opihuck 21:32, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Datenschutz und Urheberrecht sind allerdings zwei Paar Stiefel. Und derjenige, auf den ein Zeugnis ausgestellt wird, ist natürlich nicht der Urheber des Zeugnisses. -- Chaddy · DDÜP 22:18, 25. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Das wohl nicht. Insofern bedarf es nicht der Zustimmung des Urhebers, sondern des Adressaten. Denn die Gemeinfreiheit nach § 5 UrhG dürfte sich nicht auf Umstände beziehen, bei denen es um geschützte Persönlichkeitsrechte geht. So kann nicht ein Urteil in vollem Wortlaut (also einschließlich aller personenbezogenen Daten) unter Berufung auf die Gemeinfreiheit veröffentlicht werden. Der Anspruch der Allgemeinheit auf Zugänglichmachung von Gerichtsentscheidungen bezieht sich immer nur auf bearbeitete, anonymisierte Entscheidungen. Das ist seit Urzeiten geklärt; kein Gericht gibt zulässigerweise unanonymisierte Entscheidungen heraus; etwas anderes gilt nur, wenn die Beteiligten aus anderen Gründen bereits bekannt sind und der Persönlichkeitsschutz aufgrund der Stellung der Beteiligten (z. B. weil Person der Zeitgeschichte) reduziert ist. Entsprechendes dürfte für behördliche Entscheidungen gelten (soweit sie überhaupt unter § 5 UrhG fallen; ich hatte das ja vorstehend schon angezweifelt). Deswegen mag der Genehmigungsinhaber nicht der Urheber der Urkunde sein; soweit seine personenbezogenen Daten mitgeteilt werden (und das ist hier der Fall) hat er jedoch ein Mitspracherecht und ggf. auch ein Unterlassungsrecht. Aus diesem Grunde halte ich die Aufnahme der Datei mit der Urkunde in der bisherigen Form für rechtswidrig und für mit § 5 UrhG unvereinbar. --Opihuck 13:36, 28. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

@Marcela: Es geht hier um den „Feldzug“ gegen die Veröffentlichung eines Artikels. --Erwin Mustermann (Diskussion) 23:04, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

@Marcela: Nee, darum geht es nun wirklich nicht. Es geht allein um einen der schlechtesten Artikel, der mir bisher in der WP begegnet ist, und für den sich Erwin Mustermann schämen sollte. --Opihuck 11:49, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Plakat 1998.jpg

Collage aus einzelnen Elementen, die wohl keine SH aufweisen. Die Frage, die sich stellt: Ist hier ein neues Werk mit SH entstanden? -- Yellowcard (Diskussion) 15:45, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Nein, keine SH, man kann ja nichts erkennen. --Marcela 15:47, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Halte ich für ein unzureichendes Argument. Die Auflösung ist zwar sehr niedrig, aber ich kann einen guten Teil der Texte, selbst der Handschrift, noch lesen. Das Gesamtkonzept des Plakats bleibt jedenfalls erkennbar. Somit: Wenn du bei höherer Auflösung Schöpfungshöhe bejahen würdest, so sehe ich diese durch die Wiedergabe in sehr niedriger Auflösung nicht aufgehoben. Gestumblindi 20:12, 14. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Rettungshundeausbildung Leiter Untergrund.jpg

Ein Bild von November 2004. Der Benutzer sagt nirgendwo ausdrücklich, dass er Urheber des Fotos ist. Offensichtlich war er Webseitenbetreiber einer Webseite, die dieses Foto dargestellt hat. Ob der Benutzer dieses Foto aber identisch ist mit dem als Urheber angegebenen Mirko Zimmermann-vom-Wege, wird nicht ersichtlich. Der Benutzer ist seit 2004 inaktiv und nicht per E-Mail zu erreichen, die entsprechende Webseite existiert ebenfalls nicht mehr. Kann das so behalten werden? Ich tendiere zur Löschung. -- Yellowcard (Diskussion) 18:56, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Sogenannte "Altlasten" fallen doch üblicherweise unter AGF oder hat sich da was geändert? --Marcela 22:52, 22. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Nein, als Altlast und nach den Angaben kann man es behalten. Wenn es aber einen adäquaten, höheraufgelösten Ersatz gäbe, könnte man es auch dann löschen. -- Quedel Disk 11:30, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Das ähnlichste Foto, das ich gefunden habe, ist dieses… --Leyo 18:49, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Yellowcard 16:34, 29. Sep. 2012 (CEST)

Datei:ChenMustGo.svg

Logo einer taiwanischen Bürgerinitiative - SH vorhanden? Ich meine nein. -- Yellowcard (Diskussion) 22:33, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Nein, natürlich nicht. Standardelement + Text. Grüße --h-stt !? 15:24, 16. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Yellowcard 16:34, 29. Sep. 2012 (CEST)

Datei:Vereinssatzung 2011.pdf

Vereinssatzung. Hier überwiegt ja der Gebrauchscharakter, daher würde ich fast schon die SH abschlägig beurteilen. Andere Meinungen? -- Quedel Disk 21:32, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Löschen. Halte Schöpfungshöhe zumindest für denkbar, eine enzyklopädische Verwendungsmöglichkeit hingegen nicht. Yellowcard (Diskussion) 21:36, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Sehe keine SH und meine, daß das sehr wohl verwendbar ist. Kein Löschgrund gegeben. DÜP ist nicht als Löschdiskussion 2.0 geschaffen worden. --Marcela 21:56, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Als juristisches Dokument ist die SH eher anzunehmen (Siehe BGH: Anwaltsschriftsatz). Ich spreche mich sehr deutlich für löschen aus. Und zwar schnell. Grüße --h-stt !? 16:35, 22. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Sorry, sehe ich anders. Mustersatzung mit eingefügten Textschnipseln ist was anderes als ein Anwaltsschreiben. Mal Schricker fragen. Oder Duell? --Marcela 16:58, 22. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Kölsche Verlobung

Hallo Team Es handelt sich um meinen ersten Beitrag bei Wikipedia, was bedeutet dieser Löschantrag und sieht den jeder oder nur ich als Autor? Wenn den Löschantrag jeder sieht, würde ihn gern wieder weg haben, was muß ich hierzu veranlassen?--SchlossBild (Diskussion) 11:47, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Lies bitte Wikipedia:Artikel und Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel. Dein Beitrag wurde als inhaltlich und formal ungenügend gelöscht. Insbesondere hat er den Eindruck erweckt, dass du locker flockig über das Thema geschrieben hast, ohne dir über Wikipedia:Belege Gedanken zu machen. Ich empfehle dir das Wikipedia:Mentorenprogramm, damit findest du einen erfahrenen Kollegen, der dir über ein paar Anfänger-Hürden helfen kann. Viele Grüße --h-stt !? 17:32, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Friedensfahrt 1970.PNG, Datei:Friedensfahrt 1971.PNG

zwei Karten, die die Routen der Friedensfahrt abbilen. Auf der Bildbeschreibungsseite steht "keine Schöpfungshöhe", ich halte Schöpfungshöhe aber für eher gegeben, bitte daher also um Drittmeinung. -- -- Yellowcard (Diskussion) 14:56, 26. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Was soll daran SH haben? --Marcela 15:09, 26. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Wir haben auch einfachen Karten bisher immer wieder Schöpfungshöhe zugesprochen, daher habe ich sie bei dieser Karte auch vermutet. Wir sollten hier jedenfalls mal eine einheitliche Richtlinie schaffen. Yellowcard (Diskussion) 16:38, 27. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:GW2Logo new.png

Stellt der Drache eine urheberr. geschützte Figur dar? Auch wenn als Logo wesentlich höhere Kriterien angelegt werden, so seh ich dennoch in der Kombination der Farbverläufe (Foto als Grundlage?) und der Drachenfigur die verweht ist, ein Werk, welches m.E.n. geschützt ist. -- Quedel Disk 14:38, 28. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Nein. --h-stt !? 17:00, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Freikorps Hülsen Werbeplakat.jpg

Übertrag aus Dateiprüfung/1923


Zur Diskussion --LinkFA-Bot 22:30, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Was steht denn auf der kleinen Schrift links unten? (Siehe auch Diskussion:Bernhard_von_Hülsen). --Artmax 12:54, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Name und Anschrift der Druckerei. Kein Urheber genannt und auch nicht mehr herauszukriegen. Das FK Hülsen wurde Dezember 1918 gegründet.--Elster2 18:56, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ob der in der o.g. Diskussion genannte Grafiker Urheber ist, ist für mich nicht eindeutig. Kann sein, muss nicht. Die Plakate, die ich mir von ihm angesehen habe, haben alle ein anderes Gestaltungsmuster. Die Veröffentlichung 1919 ist für mich jedoch auch nicht eindeutig. Dem Plakat kann ich dies mit meiner frisch geputzten Brille nicht entnehmen. Kann dies bitte geklärt werden. --Itti 21:48, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Das FK Hülsen existierte von Ende 1918 bis 1921, dann wurde es in die vorläufige Reichswehr eingeliedert.Die Freiwilligenwerbung wurde naturgemäß in der Aufbauphase betrieben. Das Plakat kann also nicht von nach 1921 sein, sehr wahrscheinlich aber aus dem Jahr 1919.Die angegebene Löhnung zeigt eindeutig die Veröffentlichung vor der Inflationszeit--Elster2 09:17, 25. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Das Entstehungsdatum ist nach den vorstehenden historischen Kontextrecherchen ganz eindeutig vor 1923 anzusetzen. Die grafische Gestaltung des Plakates ist aber vermutlich mangels Schöpfungshöhe ohnehin nicht geschützt (ein schwarz-rot-goldenes Band erfüllt wohl nicht die Mindestbedingungen für ein grafisches Werk, oder?). Die Datei bzw. die zweidimensionale Faksimile-Kopie des Plakates ist ebenso wenig schutzfähig. Der Urheberschutz bezieht sich hier also nicht auf das Bild, sondern allenfalls auf den Text als solchen; demnach sind wir hier eigentlich falsch, da die pragmatischen Regelungen "100 Jahre" und "vor 1923" nur für Bilder gelten.
Da es nach Aussage von Elster2 links unten nur einen drucktechnischen Hinweis gibt, der keine Angaben zum Urheber (weder der Grafik noch des Textes) enthält, der Text als Ganzes (Plakat) aber zweifellos eine in sich geschlossene Einheit und damit eine eigenständige geistige Schöpfung darstellt, also als Werk im Sinne von §2 UrhG zu betrachten ist, haben wir es mit einem anonymen veröffentlichten Schriftwerk (Schriftwerk ohne ausgewiesenen Verfasser) zu tun, dessen Schutzfrist grundsätzlich 70 Jahre nach dem Ersterscheinungsdatum (also ca. 1990) abgelaufen wäre. Wegen der rechtlichen Unwägbarkeiten sind anonyme Werke in der WP aber glaube ich generell (also nicht nur, was Bilder betrifft) unerwünscht, oder?
Soweit der Versuch einer "Analyse".--Jordi 14:41, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Ende Übertrag

Ist eher nicht 1923 geeignet, könntet ihr bitte mal eure Meinung abgeben. VG --Itti 20:48, 28. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Terkep3.jpg

Übertrag aus Dateiprüfung/1923


Diverse Dateien aus DÜP. Auf den Dateibeschreibungsseiten sind die verschiedenen Quellen angegeben. Nähere Infos hab ich nicht. Yellowcard 13:15, 25. Dez. 2010 (CET)Beantworten

habe die Datei Datei:Trolejbusbrochowski.jpg mal entfernt, wird bereits weiter oben diskutiert.--Itti 14:55, 9. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Leider habe ich diese Postkarten lange gesucht, jedoch nichts gefunden. Die Karte ist zudem problematisch, denn wie wollen wir eine Veröffentlichung vor 1923 überprüfen. Die angegebenen Links funktionieren nicht. Werde Firobuz mal auf diese Diskussion ansprechen, ansonsten sehe ich keine Möglichkeit die Dateien zu behalten. Viele Grüße --Itti 12:26, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Nun die Karte ist in ungarischer Sprache beschriftet, ab 1919/20 gehörte die Stadt Temesvar aber zu Rumänien (heute heißt sie Timisoara). Wäre sie nach 1919/20 veröffentlicht worden, trüge sie rumänische oder zumindest zweisprachige Aufschriften (so wie hier zum Beispiel oder auch hier). Auch Postkartenmotive aus ungarischer Zeit wurden zwar oft weiterverwendet, erhielten aber zusätzliche rumänische Aufschriften aufgedruckt. Gleiches gilt für die anderen beiden Postkarten Datei:Turul.jpg, Datei:Turul 1914.jpg.
Zu Datei:Trolleybus Bratislava.jpg gilt: besagter Trolleybusbetrieb, die Gleislose Bahn Preßburg–Eisenbrünnl, existierte nur von 1909 bis 1915, eine spätere Veröffentlichung ist zwar denkbar aber höchst unwahrscheinlich. Ohnehin habe ich für den Artikel eine größere Version der gleichen Ausgabe gefunden (diese hier kann also getrost gelöscht werden), datiert auf das Eröffnungsjahr 1909. Leider ist auch dort der Weblink zur Quelle mittlerweile tot. Man findet das Datum 1909 aber noch mittels Google-Suche, siehe dritter Treffer. MfG und Danke für eure Mühe bei der Recherche und dafür mich zu informieren, Firobuz (Diskussion) 18:00, 21. Aug. 2012 (CEST)--Beantworten

Ende Übertrag

Die Postkarten habe ich erledigt, übrig blieb die Karte. Ich bitte um Meinungen. Viele Grüße --Itti 20:19, 6. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Passiv_Haus.jpg

Einmal SH-Check, bitte. --Yellowcard (Diskussion) 16:10, 11. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Für mich hat das Schöpfungshöhe. Aber das ist meine persönliche Meinung, verlässlich beurteilen kann solche Fragen ja bekanntlich niemand. Gestumblindi 20:07, 14. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Castle_Story_Logo.jpg

Ein Logo, bei dem ich Schöpfungshöhe vermute - wie seht ihr das? --Yellowcard (Diskussion) 15:31, 12. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Sehe ich auch so. Gestumblindi 20:07, 14. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Trabalskis_Parlamentariar_Ausweis.png

Es geht hier um das Passfoto im Ausweis. Das Foto wurde 1947 hergestellt. Geht es möglicherweise als einfaches Lichtbild durch und ist deswegen heute gemeinfrei? Es wäre dann aber wohl noch die Frage nach der Veröffentlichung zu beantworten. --Yellowcard (Diskussion) 19:37, 13. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Plan--Köpenicker-Gasanstalt_1905.jpg

Es handelt sich hierbei um einen "Plan der Köpenicker Gasanstalt" aus dem Jahr 1905. Ich würde zunächst mal die Schöpfungshöhe anzweifeln. Falls ihr SH als gegeben anseht, gibt es eine andere Möglichkeit, das Bild zu behalten? 100-Jahre-Regelung? --Yellowcard (Diskussion) 19:41, 13. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Fugloy-stamp.jpg

Die Datei hat einen DÜP-Baustein erhalten. Alle Briefmarken der Färöer wurden vom Rechteinhaber, Postverk Føroya, in die Gemeinfreiheit entlassen, es gibt auf Commons dafür eine Vorlage commons:Template:Faroe stamps und ein OTRS-Ticket. Diese lokale Datei könnte also im Prinzip nach Commons und dort mit dieser Lizenzvorlage versehen werden. Allerdings ist die Marke auf Commons schon als andere Datei vorhanden: Datei:Faroe stamp 351 fugloy.jpg. Die Auflösung der beiden Dateien ist fast die gleiche und es fällt mir schwer, zu beurteilen, welche davon die bessere ist. Die Farben der lokalen Datei sind kräftiger, aber sie wirkt auch etwas überschärft / zu stark bearbeitet. Was schlagt ihr vor? Lokale Datei als Doppelung löschen und die Commons-Datei verwenden? Lokale Datei über die Commons-Datei laden, falls doch als besser angesehen? Als zusätzliche Variante nach Commons transferieren? Gestumblindi 20:05, 14. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Meine Meinung: lokal löschen, Commons-Version nutzen. Ich sehe keinen wirklichen Qualitätsunterschied, der für eine der beiden Versionen sprechen würde. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 17:28, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Unsere lokale Datei hat schon eine bessere Qualität, wie ich finde... -- Chaddy · DDÜP 17:49, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Hamburger-kunsthalle-ausstellungshalle.jpg

Sind die dargestellten Bilder gemeinfrei? Oder gehen als Beiwerk durch? Selbes Problem wohl bei Datei:Hamburger-kunsthalle-alter-treppenaufgang.jpg. --Yellowcard 00:13, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Das grosse Gemälde links ist wohl kritisch zu betrachten. --Leyo 00:17, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Unproblematisch. Die Maler sind jeweils schon viele Jahrhunderte tot. Grüße --h-stt !? 15:42, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Wenn jemand den Namen des Malers des von mir angesprochenen Bildes kennt, so würde es IMHO trotzdem nicht schaden, dies auf der Dateibeschreibungsseite anzugeben. --Leyo 16:06, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Potočari 2012.jpeg, Datei:Potočari 2012(2).jpeg

Lizenzinformationen und Lizenzierung sind in Ordnung, allerdings hat Mazbln die Datei markiert mit der folgenden Begründung: „ starke Zweifel an der Urheberschaft des Bildes, Halbkreis hat schon mehrfach fremde, nicht freie Bilder hochgeladen“. Darüber hinaus finden sich die Bilder wohl an anderen Stellen im Netz, zum Beispiel hier. Benutzer:Halbkreis (der Uploader) reagiert nicht auf die Rückfragen auf seiner Disk. Dateien löschen? Yellowcard 12:53, 23. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Flugascheklein2.jpg, Datei:Flugascheklein.jpg

2007 eingestellte Dateien, bei denen als Urheber der Name des Uploaders angegeben wurde, jedoch keine Quelle. Der Uploader ist nicht mehr erreichbar. Kann man das mit AGF so behalten? --Yellowcard 15:57, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Aus 2007: Ja. Ich setzt die Grenze, ab der wir auf Dokumentation von Freigaben Wert gelegt haben, irgendwann in 2008 an. Grüße --h-stt !? 18:08, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten