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Besoldungsordnung B

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Die Besoldungsordnung B (BesGr B) beinhaltet die Besoldungsgruppen der Spitzenbeamten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).

Die Besoldungsgruppen (mit Beispielen) unter B sind wie folgt aufgeteilt:

Besoldungsgruppe B 2

  • Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident
  • als Leiter einer großen und bedeutsamen Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, sofern er für seine und mindestens eine weitere Gruppe Vertreter des Finanzpräsidenten ist
  • als Leiter der Gruppe Forstinspektion bei einer Oberfinanzdirektion
  • beim Bundesinstitut für Berufsbildung als Leiter des Bereichs Zentrale Aufgaben/Verwaltung

Besoldungsgruppe B 3

Besoldungsgruppe B 4

Besoldungsgruppe B 5

Besoldungsgruppe B 6

Besoldungsgruppe B 7

Besoldungsgruppe B 8

Besoldungsgruppe B 9

Besoldungsgruppe B 10

Besoldungsgruppe B 11

Siehe auch

Bundesbesoldungsordnung, Beamter, Höherer Dienst