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Gleichschaltung

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Als Gleichschaltung bezeichnet man das Bestreben totalitärer Partien und Systeme, bestehende gesellschaftliche und staatlich Organisationen zu übernehmen und entsprechend ihrer Ideologie auszurichten und so den Parteigliederungen gleich zu gestalten.

Besonders ausgprägt war die Gleichschaltung durch die nationalsozialistische NSDAP. Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers wurden nahezu alle Organisationen, die nicht gleich verboten wurden, gleichgeschaltet. Verbunden damit war die Übernahme der Mitglieder. Ziel war es unter anderem, auch unpolitische Menschen, z.B. die im ADAC organisierten Kraftfahrer, im gleichgeschalteten NSKK (Nationalsozialistischen Kraftfahrer-Korps) zu erfassen und ideologisch zu beeinflussen. Der Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten wurde 1934 ebenfalls gleichgeschaltet.

Gleichgeschaltet wurden auch privaten Medien, insbesondere die Zeitungen und Zeitschriften, so dass die Pressefreiheit zum Erliegen kam.

Eine andere Art von Gleichschaltung fand auf kommunaler Ebene statt. So wurde beispielsweise 1937 mit dem Groß-Hamburg-Gesetz neben der Gebietsreform zugleich eine Verwaltungsgliederung eingerichtet, die den Parteigauen der NSDAP entsprach.