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Parteienfinanzierung

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Der Begriff der Parteienfinanzierung umfasst alle Einnahmen der politischen Parteien aus privater Seite (Mitgliedsbeiträge, Spenden), aus wirtschaftlicher Betätigung sowie aus öffentlichen Zuschüssen.

Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen sowie der politischen Stiftungen mit einbezieht.

In der Politikwissenschaft wird unter dem Begriff der Parteienfinanzierung nicht nur die Einnahmenseite der Parteien untersucht, sondern auch die Entwicklung der Ausgaben und Vermögen betrachtet.

Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien sind in Deutschland im Parteiengesetz festgehalten. Über die Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen müssen die politischen Parteien in Deutschland in den so genannten Rechenschaftsberichten jährlich Zeugnis ablegen. Diese werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht.

Die Einnahmenseite der Parteien umfasst für gewöhnlich vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche Zuschüsse (u.a. Wahlkampfkostenerstattung) sowie Parteisteuern (Abgaben bzw. "Sonderbeiträge" von Abgeordneten und Ministern). Darüber hinaus sind teilweise Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen von Bedeutung.

Bei den im Deutschen Bundestag bis 2002 vertretenen sechs Parteien machten im Rechnungsjahr 2001 durchschnittlich die Beiträge ca. 43 %, die öffentlichen Zuschüsse ca. 31%, die Spenden ca. 18 % und die sonstigen Einnahmen ca. 8 % der gesamten Einnahmen aus.

Zu beachten ist hierbei, dass die nicht zu vernachlässigenden "Sonderbeiträge" (Parteisteuern) der Mandatsträger und Minister nicht explizit ausgewiesen sind, sondern teilweise als "Beiträge" und teilweise als "Spenden" verbucht werden.

Auf der Ausgabenseite fallen insbesondere Aufwendungen für Personal, für die Geschäftsstellen, für die innerparteiliche Kommunikation sowie für Wahlkämpfe an.