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Ludwig Heinrich Wiederhold

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Ludwig Heinrich Wiederhold (* 25. November 1801 in Rinteln; † 8. März 1850 in Lübeck) war ein deutscher Jurist, Politiker und Instanzrichter.

Leben

Wiederhold war der Sohn eines an der Universität Rinteln lehrenden Staatsrechtlers und späteren hessischen Politikers. Er studierte ab 1818 Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Göttingen (1820). Sowohl in Marburg, wie auch in Göttingen, wurde er jeweils Mitglied des Corps Hassia.[1] Nach dem Studium wechselte er 1824 in den hessischen Justizdienst zunächst als Assessor beim Obergericht Rinteln, 1825 als Richter in Fulda und ab 1830 in Hanau. Sein Vater starb kurz nach seiner Berufung an die Spitze der hessischen Regierung. 1832 erhielt Ludwig Heinrich Wiederhold, der inzwischen als Richter in Kassel tätig war, die Aufforderung in die hessische Staatsregierung einzutreten. Diesen Ruf lehnte er ab und Ludwig Hassenpflug wurde an seiner Stelle berufen. Fortan waren seine weiteren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in Hessen begrenzt. 1833 wurde er nach Marburg versetzt, wo er neben seinem Richteramt wissenschaftlich arbeitete und eine Professur anstrebte. Die Universität Marburg verlieh ihm den Ehrendoktor der juristischen Fakultät. 1846 wurde er auf das Vorschlagsrecht der Freien Stadt Frankfurt am Main zum Richter am Oberappellationsgericht der vier Freien Städte in Lübeck berufen. 1848 vertrat er die Hansestadt Lübeck als Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung, in der er fraktionslos blieb. 1849 wurde er Mitglied der Lübecker Bürgerschaft. Er verstarb an einem Nervenschlag.

Schriften

  • [Anonym]: Grundlinien des Verhältnisses der Gerichte zu den Verwaltungs- und Finanzbehörden Kurhessens, 1827
  • Das Interdictum uti possidetis und die Novi operis Nunciatio - zwei civilistische Abhandlungen, Hanau 1831

Literatur

Einzelnachweise

  1. Kösener-Korps-Listen 1910 73, 15; 160, 97.