Pressegeschichte in Deutschland
Die Presse ist das älteste der Massenmedien.
Wurzeln und Ursprünge (12.-15. Jhd.)
Ursprung der Presse ist die gesprochene oder gesungene Kommunikation von fahrenden Spielleuten, wie z.B. Walther von der Vogelweide.
Seit ca 1380 berichten Kaufmannsbriefe neben privaten und geschäftlichen Nachrichten auch über Politik und Wissenschaft. Berühmtes Beispiel sind die Fuggerzeitungen.
Im 14. Jahrhundert entwickelt sich der Begriff der "Zeitung" im Kölner Raum aus dem "zidunge", das für "Nachricht", "Neuigkeit" stand.
1445 wird mit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern durch den Mainzer Johannes Gensfleisch zur Lade - auch Johannes Gutenberg genannt - die Grundlage zur Massenverbreitung von Presseerzeugnissen gelegt.
Erste Anfänge der periodischen Presse (16.-18. Jhd.)
1502 Die newe zeytung, eine erstmals gedruckte, unperiodisch erscheinende Nachrichtenzusammenstellung erscheint.
1597 wird die Rohrschacher Monatsschrift als erste periodisch erscheinende Zeitung in Rorschach, Bodensee, herausgegeben, als Nachfolger der Flugschriften bzw. Einblattdrucke, auf denen bislang Neuigkeiten angezeigt wurden.
1605 erscheint mit der Relation ("Relation aller fürnemmen und gedenckwürdigen Historien") in Straßburg die erste Zeitung; damit gilt Deutschland als Ursprungsland der Zeitung. Weitere erscheinen in Basel (1610), Frankfurt am Main (1615 - Frankfurter Postzeitung), Berlin (1617), London (1621) und Paris (1631).
1650 erscheint in Leipzig mit den "Einkommenden Zeitungen" von Timotheus Ritzsch zum ersten Mal eine Tageszeitung mit sechs Ausgaben pro Woche.
Im 17. Jahrhundert erscheinen über 200 meist kurzlebige Zeitungen einer Durchschnittsauflage von 300 Exemplaren, deren Ausbreitungsbereich sich durch Verlesen wesentlich erweitert.
Im 18. Jahrhundert gibt es ca. 300 Zeitungen, wobei der Hamburgische Unpartheyische Correspondent die höchste Auflage 30.000 Stück hat. Die Presse unterliegt landesfürstlicher Zensur.
1703 wird in Wien die Wiener Zeitung gegründet, die älteste noch bestehende deutschsprachige Zeitung, 1705 die Hildesheimer Allgemeine Zeitung als älteste deutsche Zeitung (Gründungsname Hildesheimer Relations-Courier), 1780 in der Schweiz die Neue Zürcher Zeitung, 1788 dann The Times in London.
1798 erschien erstmals die von Johann Friedrich Cotta gegründete Allgemeine Zeitung, die im 19. Jahrhundert zur bedeutendsten deutschen Tageszeitung wurde.
Der Weg zur modernen Presse (ab 19. Jhd.)
1819 schreiben die Karlsbader Beschlüsse die Pressezensur fest.
1848 wird die Pressefreiheit durch die Paulskirchen-Verfassung erstmals gesetzlich verankert. Es kommt zwar bald darauf zu einem Rückfall in vormärzliche Methoden (Kautionszwang, Stempelsteuer,...), aber die alte Pressekontrolle konnte nicht wiederhergestellt werden.
1872 wird das Berliner Tageblatt vom Berliner Verleger Rudolf Mosse gegründet.
1874 wird die Pressefreiheit im Reichspressegesetz endgültig verankert.
Im 19. Jahrhundert entwickelt sich die Partei- -und Gesinnungspresse sowie eine Massenpresse.
Ende des 19. Jahrhunderts entstehen die großen Pressekonzerne: Mosse, Ullstein-Verlag und Scherl.
Während des Ersten Weltkrieges wird die Pressefreiheit aufgehoben und durch eine strenge Militärzensur ersetzt.
1916 Alfred Hugenberg gründet den ersten Zeitungskonzern, und schafft durch den Kauf des Scherl-Verlags und der Ufa 1927 den ersten Medienkonzern.
Die Weimarer Republik gewährleistete in ihrer Reichsverfassung 1919 zwar die Meinungsfreiheit als Individualrecht, enthielt aber nicht zur Pressefreiheit.
Die Republikschutzgesetze von 1922 und 1930 sowie die Notverordnungen von 1931 und 1932 führen zu zahlreichen Zeitungsverboten.
1932 gibt es in Deutschland 4702 Zeitungen, Auflage insgesamt 25 Millionen.
Presse im Nationalsozialismus
1933 geht mit der Zeit des Nationalsozialismus die inhaltliche Gleichschaltung der Presse und starke Eingriffe in der zuvor allein von ökonomischen Kriterien getragenen Verlagsstruktur einher. Die Pressefreiheit wurde abgeschafft und die Medien in den Dienst des NS-Staates gestellt.
Inhaltliche Gleichschaltung
Nach der Machtergreifung erhielten die Zeitungen den Status eines "Trägers öffentlicher Aufgaben" (Schriftleitergesetz 1933; Begründung) zugewiesen, womit sie zu einem staatlichen Instrument der Propaganda und der Beeinflussung des deutschen Volkes im Sinne des Nationalsozialismus wurden. Im März 1933 wurde dazu als zentrale Überwachungs- und Anleitungsinstitution das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (Reichspropagandaministerium) unter Leitung von Joseph Goebbels geschaffen.
Wer den braunen Machthabern ideologisch nicht passte, wurde entlassen, vertrieben, ermordet. Protest war selten, selbst die journalistischen und verlegerischen Standesvertretungen wagten nur mittelbaren Widerspruch. Die Journalistenvertretung 'Reichsverband der deutschen Presse' wurde anders als andere Gewerkschaften nicht verboten, sondern die Mitglieder wählten 1933 einfach den neuen nationalsozialistischen 'Reichspressechef' Otto Dietrich an ihre Verbandsspitze. Auch die Verleger bestimmten im Juni 1933 mit Max Amann einen Mann zu ihrem Vorsitzenden, der als ‚Reichsleiter für die Presse der NSDAP' sowie als Präsident der für die Medienkontrolle zuständigen 'Reichspressekammer' zur Spitze des Nationalsozialismus gehörte.
1933 wurde durch das Schriftleitergesetz der Beruf des Journalisten beschränkt: nur wer die rassischen Voraussetzungen erfüllte und als politisch zuverlässig galt, durfte publizieren, alle anderen hatten Berufsverbot. Nach der Anordnung zur Beseitigung der Skandalpresse von 1935 konnten Verleger, deren Zeitungen 'Anstoß erregten' oder 'der Würde der Presse schadeten', aus dem 'Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger' ausgeschlossen werden, was ebenfalls ein Berufsverbot bedeutete.
Damit hatte sich der NS-Staat ein Instrumentarium zugelegt, das die völlige inhaltliche Kontrolle über die Medien gewährleistete. Die Folge waren unterschiedliche Eingriffe in die Zeitungsproduktion.
Etwa:
- Der Dortmunder General-Anzeiger, zu der Zeit die größte außerhalb Berlins erscheinende deutsche Tageszeitung, beauftragte den bekanntesten Pressezeichner der Zeit, Emil Stumpp, ein Portrait Hitlers zu dessen Geburtstag 1933 zu zeichnen. Das Portrait bzw. besser die Karikatur Hitlers wurde am 20. April 1933 auf Seite 1 gedruckt, der Dortmunder General-Anzeiger daraufhin von den Nationalsozialisten übernommen und als Parteizeitung Westfälische Landeszeitung - Rote Erde weitergeführt. Stumpp erhielt Berufsverbot.
Zur Durchsetzung nationalsozialistischer Inhalte erhielten die Redaktionen vom Reichspropagandaministerium Anweisungen, welche Themen auf welche Weise zu behandeln waren (siehe auch Reichspressekonferenz). Um eine bessere Kontrolle der Inhalte durchsetzen zu können, wurde den Verlagen zudem die Kontrolle über die Redaktionen entzogen, indem Chefredakteure installiert wurden, die dem NS-Staat genehm waren und die den Verlegern nicht mehr untergeordnet waren, sondern ihre redaktionellen Entscheidungen eigenmächtig treffen konnten.
Eingriffe in die verlegerischen Strukturen
Zur nationalsozialistischen Pressepolitik gehörte jedoch nicht nur die inhaltliche Gleichschaltung, sondern auch die ökonomisch-verlegerischen Strukturen wurden zugunsten der NSDAP vereinheitlicht. Bereits im Frühjahr enteignete der NS-Staat die Zeitungen von SPD und KPD entschädigungslos, wodurch die NSDAP erstmals in den Besitz nennenswerter Ressourcen zur Herausgabe eigener Zeitungen kam.
Zwar hatten die nach der Enteignung der sozialdemokratischen und kommunistischen Presse noch verbliebenen bürgerlichen Verleger anfangs gehofft, durch eine zunehmende Nähe zum NS-Staat wenn schon nicht die Pressefreiheit, so doch das Eigentum unbeschadet erhalten zu können, doch verloren nach den Arbeiterparteien SPD und KPD nach und nach auch andere Eigentümer ihre Verlage: Schnell wurden die jüdischen Verleger ausgeschaltet, wenig später auch katholische und liberale Blätter, Kleinbetriebe, international renommierte Zeitungen (etwa Vossische Zeitung und Berliner Tageblatt) und am Ende vereinzelt sogar frühe Vorkämpfer der braunen Bewegung enteignet bzw. zum Verkauf ihrer Zeitungen gezwungen.
Der NS-Staat erließ dazu 1935 zwei Verordnungen, die die ökonomischen Möglichkeiten der verbliebenen bürgerlichen Verlage beschränkten:
- Die Anordnung über die Schließung von Zeitungsverlagen zwecks Beseitigung ungesunder Wettbewerbsverhältnisse ermöglichte es, Verlage in Städten mit mehr als einer Zeitung zu enteignen bzw. zu einem Verkauf zu zwingen;
- die Anordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungswesens Verbot die Organisation von Verlagen als Kapitalgesellschaften und schrieb persönlichen Besitz vor, wobei jeder Eigentümer nur an einer Zeitung beteiligt sein durfte.
Ein großer Teil der Verleger verkaufte (anfangs wegen der schon vor 1933 schlechten ökonomischen Situation der Presse freiwillig, später unter Druck) seit 1934 Beteiligungen an der eigenen Zeitungen oder die ganze Zeitung an die von der NSDAP kontrollierten Verlage 'Phönix-Zeitungsverlags-GmbH' (für die konfessionelle Presse) und 'Vera Verlagsanstalt GmbH' (für sonstige bürgerliche Zeitungen), fusionierte mit konkurrierenden NS-Blättern oder gab die Zeitungen komplett an die NSDAP ab.
Im Jahr 1944 kontrollierte die NSDAP schließlich im deutschen Reich 36 Prozent aller Zeitungen, die allerdings insgesamt 82,5 Prozent der täglichen Auflage herausbrachten.
Insgesamt sank die Zahl der Tageszeitungen im NS-Staat von 4702 (1932) auf rund 2500 im Jahr 1937 und weiter auf 977 im Oktober 1944. In den letzten Kriegswochen kam es zu weiteren Zeitungsschließungen und -zusammenlegungen, bis dass die alliierten Truppen die nationalsozialistische deutsche Presse im April/Mai 1945 endgültig schloss.
Presse in der Besatzungszeit 1945-1949
1945 schufen die Siegermächte durch das Verbot der bestehenden Zeitungen und ihre Lizenzpolitik die Grundlage für den vollständigen Neuaufbau des Pressewesens sowohl in der BRD als auch in der DDR.
Ziel war es, die nationalsozialistische Durchwirkung der Presse zu beseitigen, wozu die Beseitigung der gesamten traditionellen Presse als notwendig erachtet wurde. Die Besatzungsmächte sahen deshalb im wesentlichen für ihre Pressepolitik eine Abfolge von drei Stufen vor:
- 1. Blackout aller deutscher Medien
- 2. Herausgabe alliierter Heeresgruppenzeitungen
- 3. Genehmigung neuer deutscher Lizenzzeitungen
Fast alle traditionellen Tageszeitungen mussten auf Anweisung der Besatzungsbehörden schließen (Blackout), einige Dutzend konnten jedoch (z.T. inhaltlich auf lokale Berichterstattung, Bekanntmachungen und/oder Anzeigen beschränkt) zwischen April und Juli 1945 für einige Tage bis Wochen wieder erscheinen, so die Cellesche Zeitung, der Mühlhauser Anzeiger, das Tageblatt für Penig und Lunzenau, die Eisleber Zeitung, die Schaumburger Zeitung aus Rinteln oder die Deister- und Weserzeitung aus Hameln.
Die Vermittlung der für die Bevölkerung wichtigen Informationen und Nachrichten erfolgte in allen Besatzungsgebieten jedoch zunächst vor allem durch die von den alliierten Truppen herausgegebenen Zeitungen ("Heeresgruppenpresse"), aus denen eine Vielzahl heute noch bestehender großer Tageszeitungen hervorgehen sollte: Ab Sommer 1945 bekam in der Nachfolge der Heeresgruppenpresse statt der alten nationalsozialistisch belasteten (Alt-) Verleger eine begrenzte Zahl von neuen Lizenznehmern die nun notwendige besondere Genehmigung zur Herausgabe so genannter Lizenzzeitungen. Die meisten Journalisten, die zwischen 1933 und 1945 bei den Medien gearbeitet hatten, bekamen wegen ihrer Verquickung mit dem NS-Staat wie die traditionellen Altverleger vorläufig ein Berufsverbot.
In diese Zeit fiel die Gründung folgender Zeitungen bzw. Verlage:
- Die vom 21. Mai bis 21. Juni 1945 von der Roten Armee als Heeresgruppenzeitung herausgegebene Berliner Zeitung wurde dem Berliner Magistrat und damit in deutsche Hände übergeben.
- Die erste Lizenz der amerikanischen Militärverwaltung wurde am 1. August 1945 an die Frankfurter Rundschau vergeben, als erste Zeitung genehmigten die US-Truppen jedoch bereits am 24. Januar 1945 (ohne reguläre Lizenz) die Aachener Nachrichten, die am 27. Juni eine offizielle britische Lizenz bekamen.
- Ab dem 27. September 1945 erscheint in Berlin Der Tagesspiegel.
- 1946 wurde der Axel-Springer-Verlag gegründet.
- 1947 erschien das Nachrichtenmagazin Der Spiegel erstmalig.
Am 21. September 1949 wurde in Westdeutschland die Generallizenz erteilt und jeder konnte eine Zeitung gründen. Die meisten danach erscheinenden Zeitungen wurden von den so genannten Altverlegern gegründet, also von jenen, die während des 3. Reiches eine Zeitung oder Zeitschrift herausgegeben hatten und deshalb in der Besatzungszeit automatisch von den Lizenzen ausgeschlossen waren.
Presse in der Bundesrepublik Deutschland
Durch die Generallizenz kam seit 1949 zu einem starken Anstieg der Zeitungszahl. In die Gründungsphase nach 1949 fällt die Entstehung folgender Zeitungen:
- Am 1. November 1949 erschien die Frankfurter Allgemeine Zeitung als Nachfolgezeitung der Frankfurter Zeitung.
- Die Bild-Zeitung erschien am 24. Juni 1952 erstmals mit einer Gesamtauflage von 250.000 Exemplaren.
Die zunehmende Konkurrenz vor allem unter den Lokalzeitungen führte zu einem starken Verdrängungswettbewerb zwischen den Zeitungen aus der Lizenzphase und der Presse der Altverleger. Meistens müssen letztere wieder aufgeben, da sich die Lizenzpresse meist bereits eine treue Leserschaft aufbauen konnte. Ab 1954 tritt eine starke Pressekonzentration ein, die besonders die Zahl der kleineren Lokalzeitungen dezimierte und die Stellung der großen Verlage erheblich verbesserte. Die Zahl der Einzeitungskreise verdoppelte sich.
1956 wird der Deutsche Presserat gegründet.
1968, nach dem auf den Studentenführer Rudi Dutschke verübten Attentat erfolgen Studentenunruhen gegen den Axel-Springer-Verlag.
1974 wird der Entwurf eines Presserechts-Rahmengesetzes vorgelegt, das aber nie realisiert werden wird.
1976 ist der Prozess der Pressekonzentration weitgehend gestoppt, und bis zur Wiedervereinigung hat sich die größen- und zahlenmäßige Struktur der Presselandschaft nicht mehr tiefgreifend verändert.
1978 erscheint „Die tageszeitung“ (taz).
Die Presse nach der Wiedervereinigung
1991 kümmert sich die Treuhandanstalt um den Verkauf der ostdeutschen Zeitungen und Zeitschriften, da sich diese während der DDR ausschließlich im Besitz von Parteien (meist SED) und Massenorganisationen befanden. Den Zuschlag bekommen fast ausschließlich westdeutsche Verlage, und da die ehemals führenden Tageszeitungen der DDR, die SED-Bezirkszeitungen, nicht aufgeteilt wurden, blieb deren monopolartige Stellung in Ostdeutschland erhalten. Zwar gründeten westdeutsche Verleger eine Vielzahl von Lokalzeitungen (Schätzungen liegen zwischen 70 und 140), die jedoch zumeist wieder eingestellt werden mussten. Nicht zuletzt der Verleger Dirk Ippen bewies jedoch mit der erfolgreichen Etablierung der Lokalzeitungen Oranienburger Generalanzeigers samt Gransee-Zeitung und Ruppiner Anzeiger sowie der Altmark-Zeitung, dass trotz der die alten Monopole erhaltenden Verkaufspolitik der Treuhandanstalt die Neugründung von Lokalzeitungen möglich war. Siehe auch Tageszeitungen der DDR.
Am 18. Januar 1993 erscheint das Nachrichtenmagazin "Focus".
Zeitungsmuseen
Internationales Zeitungsmuseum der Stadt Aachen, Pontstraße 13, 52062 Aachen
Deutsches Zeitungsmuseum,
Am Abteihof 1,
66787 Wadgassen
Stiftung Deutsches Zeitungsmuseum im Gutenberg-Museum Mainz
Liebfrauenplatz 5
55116 Mainz
Siehe auch: Zeitungsmuseum, Zeitungsantiquariat, Liste antiquarischer deutscher Zeitungen
Weblinks
- Institut für Zeitungsforschung, Dortmund
- 'Deutsche Presseforschung', Uni Bremen
- Deutsche Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Internationales Zeitungsmuseum der Stadt Aachen
- Deutsches Zeitungsmuseum Wadgassen
- Zeitungsantiquariat
- Stiftung Deutsches Zeitungsmuseum
Literatur
- Margret Boveri. Wir lügen alle: Eine Hauptstadtzeitung unter Hitler. Olten: Walter, 1965.
- Bernd Drücke: Zwischen Schreibtisch und Straßenschlacht? Anarchismus und libertäre Presse in Ost- und Westdeutschland. Verlag Klemm & Oelschläger, Ulm 1998, 640 Seiten. ISBN 3-932577-05-1
- Heinz Pürer, Johannes Raabe: Medien in Deutschland. Band 1: Presse. UVK Medien, Konstanz 1996.
- Elisabeth Noelle-Neumann, Winfried Schulz, Jürgen Wilke (Hrsg.): Fischer Lexikon Publizistik Massenkommunikation. Frankfurt 2002.
- Karl Schottenloher: Flugblatt und Zeitung. Ein Wegweiser durch das gedruckte Tagesschrifttum, Band 1: Von den Anfängen bis 1848, Berlin, Schmidt 1922. Neu herausgegeben, eingeleitet und ergänzt von J. Binkowski, München, Klinkhardt und Biermann 1985, ISBN 3-781-40228-2
- Arnulf Kutsch, Johannes Weber: 350 Jahre Tageszeitung, Forschungen und Dokumente. Bremen 2002. Paperback, 220 Seiten. ISBN 3-934686-06-0