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Grenzschutz

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Beobachtungsposten der Grenzpolizei der DDR (1955)

Der Grenzschutz dient der staatlichen und supranationalen Hoheit. Der Schutz des innerhalb der Grenzen liegenden Gebietes, welches durch internationales Recht festgelegt ist, soll durch die Überwachung, Kontrolle und Verteidigung der Grenzen und ihrer umliegenden Gebiete, gewährleistet werden. So werden beim Grenzübertritt Personen- oder Güter durch polizeiliche oder militärische Organisationseinheiten überprüft, um Gefahren abzuwehren.

Der Grenzschutz ist nicht mit der Grenzaufsicht des Zolls zu verwechseln.

Deutschland

Im Einzelnen steht der Begriff unter anderem:

Siehe auch

Grenzpolizeiliche Aufgaben der Bundespolizei in Deutschland