Reinhold Huhn
Reinhold Huhn wurde am 8.03.1943 in Adorf (Vogtland/Sachsen) geboren und 19-jährig am 18.06.1962 beim Grenzdienst in der Zimmerstr. 56 in Berlin durch den Schleuser Rudolf Müller erschossen. Bevor er seinen Wehrdienst als Gefreiter leistete, war er Rinderzüchter. Nach ihm wurde in Berlin die Reinhold-Huhn-Oberschule (POS) benannt, sowie in Berlin und Hilburghausen die Reinhold-Huhn-Strasse. Ein ihm gewidmetes Denkmal stand bis 1990 in der Berliner Schützenstrasse/Jerusalemer Strasse und eine Gedenktafel in der Nikolai-Bersarin-Kaserne, in Berlin-Lichtenberg.
Erst 1996 wurde der Todesschütze Müller verhaftet und 1999 von einem bundesdeutschen Gericht, dem Berliner Landgericht, zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf 2-jährige Bewährung verurteilt, wegen Totschlags. Im darauffolgenden Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig) und beim Bundesverfassungsgericht wurde die Verurteilung in "heimtückischen Mord" umgwandelt, die Strafhöhe allerdings wurde nicht geändert oder bemängelt.
Der Täter Müller hatte nach seinem Todesschuß behauptet, Huhn wäre nicht von ihm, sondern von DDR-Kollegen Huhns versehentlich erschossen worden, was damals jedoch leicht von den DDR-Strafverfolgungsbehörden widerlegt werden konnte. Dennoch wurde er in der BRD nicht bestraft und die Massenmedien der BRD veröffentlichten seine Falschversion des Tatverlaufs.
Mit dem Mörder Huhns wurde erstmalig ein Fluchthelfer, der in der DDR Straftaten beging, von westdeutschen Gerichten verurteilt. Am 06. August 2001 um 22.05 Ihr lief in Fernsehsender MDR der Dokumentarfilm "Der Todesstreifen - Tödliche Schüsse" über diese Ereignisse, der die Nachforschungen der DDR-Polizei und DDR-Gerichte bestätigte. Kurz darauf wurde das Urteil gegen Müller verschärft, wie oben beschrieben.
Einen Tag vor der Tat - am 17. Juni 1962 - hatte der regierende Bürgermeister von Berlin - Willi Brandt - öffentlich Schüsse auf DDR-Polizisten und -Soldaten gerechtfertigt: "Jeder unserer Polizeibeamten und jeder Berliner Bürger soll wissen, dass er den Regierenden Bürgermeister hinter sich hat, wenn er seine Pflicht tut, indem er von seinem Recht auf Notwehr Gebrauch macht."
Der Täter wollte über einen Fluchttunnel seine Familie von der DDR in die BRD schaffen. Als auf DDR-Gebiet der Gefreite Huhn die Ausweise der Familie sehen wollte, schoss Müller zweimal auf den DDR-Grenzsoldaten, wobei der zweite Schuss Huhns Tod verursachte.
Bis heute ist noch unaufgeklärt, wer dem Täter die Pistole beschafft hatte und inwieweit die Geheimdienste und der Springer-Verlag involviert waren, mit dessen Wissen und Unterstützung der benutzte Fluchttunnel auf dem Gelände des Verlages gegraben wurde. Der Fluchttunnel wurde überdies von westberliner Polzeibeamten abgesichert. Nach der Flucht wurde Müller vom Chefredakteur der Bildzeitung zu einem Empfang in die Berliner Axel-Springer-Zentrale eingeladen. Der BND entlastete damals Müller durch einen mit gefälschtem Namen versehenen angeblichen Zeugen, der Müllers Version wiederholte: Müller sei unbewaffnet gewesen und Huhn von Volkspolizisten erschossen worden. Müllers Tatwaffe war zuvor vom westdeutschen Staatsschutz übernommen worden.