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Schwimmmeister

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Schwimmmeister (umgangssprachlich auch Bademeister genannt) haben die Aufgabe, den Badebetrieb in einem Schwimmbad zu überwachen. Hierzu gehört die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Bad, die Aufsicht über das Schwimmbad-Personal, die Ausbildung und Prüfung von Schwimmern, prüfen die Wasserqualität und die Anlagen und die Leitung der Betriebsabläufe (u.a. Personaleinsatz).

Die offizielle Berufbezeichnung lautete bisher Staatlich geprüfter Schwimm-Meister. Seit 1998 lautet die Berufsbezeichnung: Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe (so darf sich nennen, wenn man diese Ausbildung genossen hat oder staatl. gepr. Schwimm-Meister war und eine Zusatzprüfung abgelegt hat).

Es handelt sich nicht um einen Meister im Sinne einer Qualifizierung. Eine Qualifizierung ist nicht möglich, ggfs. können sie jedoch als Trainer einer Schwimm-Mannschaft oder als Anbieter für Schwimmsportlehrgänge betätigen. Schwimmmeister können zum Leitenden Schwimm-Meister aufsteigen.

Schwimmmeister werden von Schwimm-Meister-Gehilfen und von Rettungsschwimmern unterstützt. Diese besorgen die gemeinhin die als einzig gesehene Aufgabe des Schwimm-Meisters: Die Beobachtung des Badegeschehens und die Hilfeleistung der Badegäste nach Badeunfällen.

Schwimmmeister besitzen alle Schwimm- und Rettungsschwimmer-Abzeichen. Sie besitzen meist die Prüfberechtigung für sämtliche dieser Abzeichen.

Die Ausbildung ist je nach Bundesland verschieden. In Bayern ist die Bayerische Verwaltungsschule zuständig.

Schwimmmeister sind im Bundesverband Deutscher Schwimmmeister e.V. organisiert.

Siehe auch: