Liberum Veto
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Das so genannte Liberum Veto (veto: lat = ich verbiete) war ein Einspruchsrecht im polnischen Reichstag, dem Sejm. Dort hatte jeder Abgeordnete im 17. und 18. Jahrhundert die Möglichkeit, durch einen einzelnen Einspruch (Veto) einen Beschluss zu verhindern oder zu Fall zu bringen.
Erstmals benutzt wurde das "Liberum Veto" 1652. In der Folge war der Sejm nur sehr selten in der Lage, wichtige Beschlüsse zu fassen. Der Landadel (Szlachta) wehrte sich verbissen gegen Versuche des Hofadels, das Liberum Veto abzuschaffen. Mehrfach wurde dem Sejm ein Redeverbot verhängt, 1764 war das Liberum Veto faktisch abgeschafft, 1791 auch offiziell.