Hilfspolizei
Die Hilfspolizei (gelegentlich abgekürzt als HiPo) bestand zwischen Februar und August 1933 und umfasste SS-, SA- und Stahlhelm-Angehörige. Die HiPo spielte in der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ eine zentrale Rolle bei der terroristischen Ausschaltung politischer Gegner, die verhaftet und verschleppt wurden.
Vorgeschichte
Hermann Göring (NSDAP) wurde am 30. Januar 1933 im Kabinett Hitler zum Reichskommissar für das preußische Innenministerium ernannt. In dieser Funktion war er Dienstherr der gesamten preußischen Polizei. Damit spielte er bei der Machtübernahme und dem Aufbau des nationalsozialistischen Regimes eine entscheidende Rolle, da man sich nur mittels der Kontrolle über die Ordnungsorgane der politischen Gegner entledigen konnte.
Entstehung
Der kommissarische preußische Innenminister Göring ordnete die Bildung einer Hilfspolizei an, die sich vornehmlich aus SA, SS und Stahlhelm rekrutierte. Die Polizeibeamten hatte Göring schon am 17. Februar 1933 angewiesen, mit den „nationalen Verbänden“ (SA, SS und Stahlhelm), „in deren Kreisen die wichtigsten staatserhaltenden Kräfte vertreten sind, das beste Einvernehmen herzustellen“.
Den SS-Gruppenführer Kurt Daluege hatte Göring beauftragt, als „Kommissar zur besonderen Verwendung“ den Polizeiapparat von angeblich „unzuverlässigen Elementen“ zu säubern. An die Kommandostellen der preußischen Polizei erging ein Befehl, in dem es heißt: „Dem Treiben staatsfeindlicher Organisationen ist mit den schärfsten Mitteln entgegenzutreten. Polizeibeamte, die in Ausübung dieser Pflichten von der Schusswaffe Gebrauch machen, werden ohne Rücksicht auf die Folgen des Schusswaffengebrauchs von mir gedeckt. Wer hingegen in falscher Rücksichtnahme versagt, hat dienststrafrechtliche Folgen zu gewärtigen“.
Das hatte die praktische Wirkung eines Schießbefehls und war die unverhohlene Aufforderung zu politischer Willkür. Um den Druck auf die Polizeibeamten noch zu verstärken, wurden die regulären Einheiten mit Erlass vom 22. Februar noch durch SA- und SS-Einheiten als Hilfspolizei zur Abwehr "zunehmender Ausschreitungen von linksradikaler, insbesondere kommunistischer Seite" unterstützt.
Umfang
Insgesamt wurden in Preußen 40.000 SA- und SS-Leute und 10.000 Stahlhelmleute zu Hilfspolizisten ernannt und bewaffnet. Sie trugen eine weiße Armbinde mit der Aufschrift "Hilfspolizei". Der Umfang der den regulären Polizeikräften zur Seite gestellten HiPo-Angehörigen konnte sehr unterschiedlich ausfallen. Insgesamt sollte die HiPo etwa 10 Prozent der bestehenden Polizeikräfte ausmachen. So wurden etwa in Aachen (Rheinprovinz) 100 Hilfspolizisten einberufen, davon gehörten 32 der SS, 46 der SA und 22 dem Stahlhelm an. Ferner wird geschätzt, dass allein in Berlin etwa 3.000 bis 5.000 SA-Männer zu Hilfspolizisten ernannt wurden. Das preußische Modell wurde in anderen Ländern übernommen: Im Land Braunschweig gab es beispielsweise 1.750 HiPos. Zwar mussten nach einem Verteilungsschlüssel von den insgesamt 50.000 in Preußen eingestellten Hilfspolizisten auch ein Fünftel vom "Stahlhelm" kommen, doch hatte Göring zur Kontrolle seiner Erlasse zugleich einige "Kommissare zur besonderen Verfügung" eingestellt, die meistens SS-Führer waren, aber keine staatliche Funktion besaßen. Das bedeutete, daß Parteifunktionäre und somit Privatpersonen nun den Zugriff auf die staatliche Verwaltung erhielten. Die HiPo-Einheiten waren teilweise kaserniert und waren nur an größere Polizeipräsidialbezirke angebunden.
Aufgaben
Die SA-Hilfspolizei - und die ihr analoge SS-Hilfspolizei - wurde von der NS-Regierung in den folgenden Monaten als Werkzeug zur Befestigung ihrer Macht zur Unterstützung der regulären Polizei eingesetzt. Der Schwerpunkt der polizeilichen Wirksamkeit dieser SA-Kräfte lag dementsprechend im politisch-polizeilichen Bereich, d.h. in der Bekämpfung von tatsächlich und wahrgenommen politischen Gegnern der Nationalsozialisten. Hierbei ging die HiPo mit äußerster Brutalität vor und verschleppte ihre Gegner in provisoprische Folterstätten und wilde Konzentrationslager. Kriminalistische Polizeiaufgaben im eigentlichen Sinne erledigte die HiPo nur in Ausnahmefällen. Die HiPo-Angehörigen gingen kein Beamtenverhältnis ein, nur gelegentlich kam es zur Indienstnahme durch das preußische Innenministerium.
Auflösung
Die HiPo wurde im Verlaufe des Monats August 1933 praktisch in allen preußischen Regierungsbezirken wieder aufgelöst. Reste der Gruppen wurden in "polizeiliche Sondereinheiten" umstrukturiert.
Literatur
- Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. 3. verbesserte Auflage, München 2001, S. 321
- Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Band 1, Aufstieg. Übers. von Holger Fliessbach/Udo Rennert, München 2004
- Friedrich Wilhelm: Die Polizei im NS-Staat. Die Geschichte ihrer Organisation im Überblick. 2. Aufl., Schöningh, Paderborn 1999
- Peter Longerich: Die braunen Bataillone. Geschichte der SA, München: C.H. Beck 1989