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Kielholen

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Der Ausdruck Kielholen bezeichnet:

  • eine schwere, in der Seefahrt bis ins 19. Jahrhundert gebräuchliche Disziplinarstrafe, bei welcher der Delinquent an einem Tau unter dem Rumpf des Schiffs durchgezogen wurde (auch kielen). Der zu Strafende wurde entweder querschiffs – von einer Nock der Großrah zur anderen – oder längsschiffs – von Bug bis Heck – unter dem Schiffskiel entlang gezogen. Kielholen endete angesichts der schweren Verletzungen, die durch rauhe Ablagerungen am Schiffsrumpf entstanden, oft tödlich.
"So jemand auf seiner Wache schlafend befunden würde, der soll dreymahl gekiehlt werden." - (Corpus iuris militaris, Johann Christian Lünig, 1723)
In der Seefahrt des 18. und 19. Jahrhunderts galt das Kielholen neben dem Spießrutenlaufen als die schwerste aller Körperstrafen.
  • das seitliche Umlegen eines Schiffs zur Untersuchung, Reinigung und Ausbesserung seiner Unterwasserteile an Orten, wo Trockendocks nicht vorhanden sind. Bei früher gebräuchlichen Holzrümpfen konnte ein starker Bewuchs mit Muscheln die Geschwindigkeit eines Schiffes erheblich mindern.