Datenverarbeitungskaufmann
veraltet: Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz in der elektronischen Datenverarbeitung.
Die Ausbildungsordnung war inhaltlich stark angelehnt an den Ausbildungsberuf Industriekaufmann mit Ergänzung EDV-technischer Ausbildungsinhalte.
Der Beruf wurde am 01. August 1997 durch die Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik abgelöst von den Ausbildungsberufen
- IT-Systemkaufmann
- Fachinformatiker mit den Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration
- Informatikkaufmann
- IT-Systemelektroniker
da die alte Ausbildungsordnung nicht mehr den Anforderungen der Praxis entsprach und die Informations- und Telekommunikationstechnik durch den technischen Fortschritt und damit verbundene Neuerungen zu umfangreich wurde, um dies in EINEM Ausbildungsberuf zu vereinen.
Die 4 neuen IT-Ausbildungsberufe verfügen über eine gemeinsame Kernqualifikation (ca. 50 % der Ausbildungszeit) auf elektrotechnischem, DV-technischem und betriebswirtschaftlichem Gebiet.
Diese Kernqualifikation umfasst:
- Ausbildungsbetrieb
- Geschäfts- und Leitungsprozesse (einschließlich Markt- und Kundenorientierung, kaufmännische Steuerung und Kontrolle)
- Arbeitsorganisation und -techniken
- Informations- und Telekommunikationstechnische Produkte und Märkte (Einsatzfelder, Entwicklungstrends, Systemarchitektur, Hardware, Betriebssysteme, Anwendungssoftware, Netze, Dienste)
- Herstellen und Betreuen von Systemlösungen (Ist-Analyse und Konzeption, Programmiertechniken, Installieren und Konfigurieren, Datenschutz und Urheberrecht, Systempflege)
Die Ausbildungsdauer beträgt jeweils 3 Jahre.