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Römische Juristen

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Unter den römischen Juristen (lat. iurisconsulti) versteht man die Vertreter der antiken römischen Rechtswissenschaft, die sich zeitlich vom 4. Jahrhundert v. Chr. bis ins 3. Jahrhundert n. Chr. erstreckt und im 2. Jahrhundert n. Chr. einen Höhepunkt erlebte. Die Werke der römischen Juristen sind uns in wenigen Fällen unmittelbar, größtenteils aber durch Vermittlung einer monumentalen Sammlung aus dem 6. Jahrhundert n. Chr., den Digesten Kaiser Justinians I., überliefert. Die Juristen lassen sich traditionell folgenden Epochen zuweisen:

Vorklassische / republikanische Juristen

Frühklassische Juristen (Augustus bis Domitian)

Hochklassische Juristen (Nerva bis Commodus)

Spätklassische Juristen (Severer)

Nachklassische Juristen (bis Diokletian)

Literatur