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Zentraler Kontrahent

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Als Central Counterparty (CCP), auch "Zentraler Kontrahent" oder "Zentrale Gegenpartei" genannt, bezeichnet man ein Rechtssubjekt, das an Börsen als Vertragspartei zwischen Verkäufer und Käufer tritt. Die CCP ist dann Käufer für jeden Verkäufer, und Verkäufer für jeden Käufer.

Auf den ersten Blick bedeutet dies eine unnötige Verkomplizierung der Handelsbeziehungen, da aus einem Geschäft im wirtschaftlichen Sinne zwei Geschäfte im rechtlichen Sinne werden. Die Aufspaltung dient jedoch sowohl der Anonymisierung des Handels als auch der Effizienz der Aufrechnungsmöglichkeiten.

Die Anonymisierung des Handels wird dadurch gewährleistet, dass z. B. im Wertpapierhandel der Käufer nicht zurückverfolgen kann, wer der vorherige Eigentümer der Wertpapiere war, da der Vertragspartner des Käufers nur die CCP ist. Ebensowenig kann der Verkäufer erkennen, wer die Wertpapiere erworben hat, da auch er unmittelbar nur mit der CCP kontrahiert.

Die Aufrechnungseffizienz (Nettingeffizienz) wird dadurch gesteigert, dass jeder Handelsteilnehmer nur noch mit der CCP in Vertragsbeziehungen steht und daher nur noch einen Vertragspartner hat.


Beispiel:

Kauft Person A an einer Börse ohne CCP 10 Kontingente Mehl von Person B, und verkauft man diese danach an Person C, so muss dass Mehl zuerst von Person B an Person A, und dann von Person A an Person C geliefert werden.

An einer Börse mit CCP besteht unter sonst gleichen Umständen zwar ebenfals eine Kauf- wie Verkausverpflichtung für Person A. Da Person A nun aber lediglich in Vertragsbeziehungen mit der CCP steht, heben sich die gegenläufigen Verpflichtungen auf, und es entstehen insoweit keine Transaktionskosten. Die tatsächliche Lieferung der Mehlontingente erfolgt dann unmittelbar von Person B an Person C.


Central Counterparties existieren an Börsen sowohl in den USA als auch in Europa. An der Frankfurter Wertpapierbörse erfüllt seit März 2003 die Eurex Clearing AG, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, die Aufgabe der CCP für alle mittels des elektronischen Handelssystems XETRA gehandelten Wertpapiere.


Literatur

  • Andre Alfes: Central Counterparty - Zentraler Kontrahent - Zentrale Gegenpartei; Über den Vertragsschluss an der Frankfurter Wertpapierbörse mittels des elektronischen Handelssystems Xetra unter Einbeziehung einer Central Counterparty. Duncker & Humblot, Berlin 2005, Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen, Abt. B: Rechtswissenschaft, Band 167, ISBN 3-428-11993-2