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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. November 2005 um 20:27 Uhr durch Historiograf (Diskussion | Beiträge) (Zum Thema Datenbanken). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen (Überschrift)

Alten Artikel aus Wikipedia verwenden

Vor einiger Zeit hat sich jemand die Arbeit gemacht möglichst alle Radballvereine die es gibt aufzulisten und mit Weblinks in Wikipedia zu stellen. Liste der Radballvereine

Dies entspricht nicht der Idee von Wikipedia und wurde somit von den Links befreit. Da ich eine Linksammlung der Radballvereine gut finde, möchte ich die alte Version nun übernehmen und unabhängig von Wikipedia online stellen.

Darf ich den Quelltext der alten Version übernehmen, um ihn in einer externen Website zu verwenden? Geht das klar mit den Urheberrechten? Wenn nein, bei wem muß ich fragen, ob ich es übernehmen darf??


Teile eines Artikels verschieben

Vorbemerkung: da das bearbeiten von WP-Artikeln auch das UR betrifft, ist mir nicht klar, ob diese frage hierher gehört, nach Wikipedia Diskussion:Urheberrechte beachten oder nach Wikipedia:Fragen zur Wikipedia oder .. .

WP:AV bzw. WP:URV#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen gibt uns keine antwort auf die frage, wie wir nur einen abschnitt (unter einer überschrift) in einen anderen artikel übersiedeln können. WP:AV#Artikel mit neuem Namen existiert schon funktioniert doch nur, wenn dort ein Redirect liegt, und „das Zusammenführen der beiden Versionsgeschichten“ (WP:URV) kann nur ein administrator machen.

ähnliches fand ich auch in:
- beide über WP:AV

wie können wir die Versionsgeschichte von z.b. 5 sätzen erhalten? die 5 Wikipedia:Hauptautoren aus der versionsgeschichte herauszuklamüsern, ist ja meist absolut unpraktikabel! (und wird auch tatsächlich kaum gemacht, abgesehen von der bemerkung Wikipedia Diskussion:Urheberrechte beachten#"Artikel , Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen" von kh80). selbst wenn in Zusammenfassung und Quellen der ursprüngliche artikel angegeben wird, die versionsgeschichte wird noch schlechter lesbar und hängt an der existenz des artikels, aus dem die sätze ursprünglich stammen.

bleibt uns eine alternative zu cut & paste? oder darf ich einen satz, der aus einem artikel in einen anderen gehört, garnicht verschieben, sondern muss einen der hauptautoren ausfindig machen und diesen darum bitten?

eine ähnliche frage fand ich auch in:
ohne das die Frage geklärt wäre.

--W!B: 21:13, 13. Sep 2005 (CEST)

Ich sach mal was dazu, bin ja bei den Links beteiligt gewesen: 2 der 3 von dir angeführten Links hatten das Verschieben von Artikeln zum Thema. Das heißt, dass erst in dem einen geschrieben wurde, der Inhalt dann in einen neuen Titel kopiert und der alte Artikel zum Redirect gemacht wurde. Das ist der Part, der geklärt ist. Nicht geklärt ist dagegen das Auslagern von Artikelabschnitten in neue Artikel und die dazu notwendigen Schritte. Dazu gibts in den Verbesserungsvorschlägen ein paar Ideen. Auf meiner Disk fand vor kurzem auch eine Diskussion bezüglich einer solchen Auslagerung statt: Benutzer_Diskussion:BLueFiSH.as#Lizenzverstoß. Ich würde mir eine Klärung des Vorgehens auch sehr wünschen. --BLueFiSH ?! 21:31, 13. Sep 2005 (CEST)
recht hast Du --W!B: 00:29, 14. Sep 2005 (CEST)

Nachtrag: in Wikipedia:Lizenzauslegung wird dieses thema prinzipell diskutiert Hier frage ich nach einem workaround, der unser eigenes derzeitiges lizenzrecht nicht zerstört und trotzdem handbar bleibt. --W!B: 00:29, 14. Sep 2005 (CEST)

ich verwende derzeit folgende methode:

  1. in der versionsgeschichte schau ich unten nach den ersten paar autoren, ob die die betreffende stelle schon geschrieben haben, dann mit normaler suche nach allen, die in Zusammenfassung und Quelle den abschnitt angegeben habenund „ü“ (überarbeitet), „erw, erg“, „akt“, „stil“ - das sind dann meine „Hauptautoren“ - wer nicht sauber seine arbeit kommentiert hat, wird ignoriert. passt die aktuelle version nicht mit der letzen gefundenen änderung zusammen, füge ich noch ein „et.al.“ hinzu, um guten willen zu dokumentieren. (nicht ganz korrekt, das wird normalerweise für alle Autoren ab dem vierten verwendet). das alles so, dass es in vertretbarem aufwand bleibt.
  2. eine andere, lizenzrechtlich saubere methode ist, am ursprünglichen platz das, was man siedeln will, so umzubauen, das man als der alleinige autor gelten darf. dann siedelt man's einfach unter eigenem name. nach dem motto “lies zwei bücher, schreib ein drittes“, mit ein bisschen thesaurus oder literatur geht das schon. wichtig ist hierbei schlechter stil und viele fehler, damit die eigene autorenschaft unzweifelhaft wird - am neuen platz wird's dann schon wer verbessern.. (bestenfalls der, der's ursprunglich schön geschrieben hat, egal, hauptsache er steht wieder in der versionsgeschichte). das ganze ist natürlich eine wiederliche sache, erstens ist das - nicht rechtlich, aber moralisch - diebstahl von geistigem eigentum, zweitens kann's nicht der sinn der WP sein, die arbeit anderer mit füssen zu treten, und drittens macht's nur böses blut, grabenkriege sind vorprogrammiert. alles in allem inakzeptabel, aber mit abstand die schnellste GNU-GPL-konforme methode.

--W!B: 08:10, 28. Sep 2005 (CEST)

Bildverwendung möglich?

Ich würde gerne wissen, ob ich das folgende Bild kommerziell und für Crossmedia-Anwendungen weltweit verwenden und auch modifizieren darf: /media/wikipedia/commons/thumb/9/96/Hospital_Elevator.jpg/180px-Hospital_Elevator.jpg

Siehe Lizenzbaustein auf commons:Image:Hospital Elevator.jpg. --Blaite 12:46, 14. Sep 2005 (CEST)

Ist das Bild so in Ordnung? -- Timo Müller Diskussion 22:15, 15. Sep 2005 (CEST)

Nein, Darstellung auf Etikett dürfte urheberrechtlich geschützt sein. --Historiograf 01:01, 16. Sep 2005 (CEST)

Gut, dann werde ich mal einen Löschantrag stellen. -- Timo Müller Diskussion 08:26, 16. Sep 2005 (CEST)

Bilderlizenz

Ich habe ein Bild von Michael Sommer hochgeladen, das auf der Homepage des DGB zur Nutzung freigegeben wurde (Bedingung:Quelle muss genannt werden). Den Link dorthin findet ihr in der Bildbeschreibung. Was muß ich nun in der Bildbeschreibung unter "Lizenz" eintragen, damit das Bild in der WP bleiben kann?--Thomas S. 08:22, 16. Sep 2005 (CEST)

Wahrscheinlich {{Bild-by}} und natürlich die Quelle, aber die Erklärung auf [1] ist ein bisschen mager. Ich weiß nicht, ob wir das Bild hier verwenden können. -- Timo Müller Diskussion 13:47, 16. Sep 2005 (CEST)
..genau deswegen frag ich ja, schließlich soll alles seine Richtigkeit haben;-)--Thomas S. 17:34, 16. Sep 2005 (CEST)
Frag mal Benutzer:Historiograf. Ich glaube, der hat Ahnung von Bildrechten. -- Timo Müller Diskussion 19:44, 16. Sep 2005 (CEST)
Habe ihn mal direkt angeschrieben.--Thomas S. 16:30, 17. Sep 2005 (CEST)

Nach der Erklärung scheint mir die angesprochene Lizenz Bild-by OK. --Historiograf 19:03, 17. Sep 2005 (CEST)

Habe das Bild entsprechend gekennzeichnet, danke.--Thomas S. 19:53, 17. Sep 2005 (CEST)

Wikiversity Abstimmung

Die Abstimmung über das neue Wikimedia Schwesterprojekt Wikiversity hat begonnen. Dies ist ein Aufruf an alle Interssierten ihre Stimme für oder gegen diesen neuen Projektvorschlag. Das Ergebnis der Abstimmung wird entscheiden, ob dieses Projekt auf einer eigenen Gruppe von wikis als Wikimedia Schwesterprojekt gestartet wird (vorausgesetzt, das Board gibt seine Zustimmung). Diskussionen über den Vorschlag sollten auf der Wikiversity Diskussionsseite stattfinden.

Was hat das mit einer Urheberrechtsfrage zu tun? -- Timo Müller Diskussion 13:50, 16. Sep 2005 (CEST)

Panoramafreiheit

Im Artikel Panoramafreiheit steht: "Nach § 62 UrhG dürfen Änderungen an der Wiedergabe des Werks nicht vorgenommen werden. Wird also das Foto eines Werks so bearbeitet, dass etwa das dargestellte Gebäude andere Proportionen erhält oder gar entstellt wird, so ist dies nicht von § 59 UrhG gedeckt." Ist es dann überhaubt erlaubt, ein solches Bild unter eine Lizenz wie GFDL zu stellen, die es erlaubt, ein Bild zu verändern? Wollen wir überhaupt Bilder haben, die man nicht verändern darf? Müssten nicht konsequenterweise alle Bilder, die unter Panoramafreiheit fallen, gelöscht werden? -- Timo Müller Diskussion 13:47, 16. Sep 2005 (CEST)

Das ist kein neuer Gesichtspunkt, sondern wurde bereits wiederholt erörtert. Bilder unter Panaoramafreiheit werden hier akzeptiert und basta. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Sind_alle_Inhalte_der_Wikipedia_frei.3F --Historiograf 14:15, 16. Sep 2005 (CEST)

@Timo: Ist doch logisch. Wenn du das Bild veränderst, verletzt du nicht die Rechte des Fotografen - aber eventuell die des Architekten. Das ist dann dein Problem, nicht das des Fotografen. Wenn du GFDL-Bilder nimmst und mit ihnen etwas Illegales anstellst, kannst du dich nicht auf die Lizenz berufen. Die stellt dir der Urheber aus. An einem Bild können aber auch noch andere Leute Rechte beanspruchen, z.B. die abgebildeten Personen oder eben der Architekt des abgebildeten Gebäudes. --Fb78 19:49, 16. Sep 2005 (CEST)
@ Fb78:Danke. Schön das es hier auch noch ein paar feundliche Leute gibt. (Ich meine die Art von freundlichen Leuten, die nicht gleich jedem, der sich bei der Lizensierung von Bildern nicht sicher ist, vorwirft, er sei auf dem weg zum Bildrechtetroll.) BTW: Wielange ist eigentlich ein Gebäude uhrheberrechtlich geschützt? Auch 70 Jahre p. m. a.? -- Timo Müller Diskussion 20:04, 16. Sep 2005 (CEST)
So ist es - 70 Jahre, sofern der Urheber bekannt ist. --Fb78 17:26, 17. Sep 2005 (CEST)
Und gibt es da auch eine Schöpfungshöhe? Ist jedes Gebäude geschützt, oder nur Architektonisch bedeutsame? -- Timo Müller Diskussion 17:43, 17. Sep 2005 (CEST)

Es gibt im Urheberrecht immer eine Schöpfungshöhe. Einfache Reihenhäuser sind sicher nicht geschützt. Im Zweifel wird man jedoch davon ausgehen können, dass jedes einigermaßen ambitionierte Bauprojekt, das hier abbildungswürdig ist, 70 Jahre pma geschützt ist. Bei einer Architektengemeinschaft 70 Jahre pma des letztlebenden Miturhebers. @Fb78 Da der Urheber in der Regel aus den Bauakten hervorgeht, ist er de facto immer bekannt. Aber selbst wenn das nicht so wäre, wird bei der Lektüre von Anonymes Werk (Urheberrecht) deutlich, dass es sich bei architektonischen Werken vor 1995 um Werke der bildenden Kunst handelt, für die altes Recht anzuwenden ist. --Historiograf 19:19, 17. Sep 2005 (CEST)

  • Wo wir grad beim Thema Panoramafreiheit sind: Diese gibt es ja nicht in allen Ländern, in Frankreich soweit ich das mitbekommen habe nicht. Außerdem heißt es, dass die Commons den kleinsten gemeinsamen Nenner abbilden. Darf man dann eigentlich Bilder von Bauwerken in Deutschland, die hierzulande der Panoramafreiheit unterliegen, in die Commons hochladen? Oder sollte man sie einfach in die de.wp laden, weil sie bei uns ja auf jeden Fall gestattet sind. (Stand bestimmt auch schon mal irgendwo, aber über ein kleines ja oder nein wäre ich sehr dankbar). --BLueFiSH ?! 19:59, 17. Sep 2005 (CEST)
ja --Historiograf 20:09, 17. Sep 2005 (CEST)
auch hier nochmal: danke für die schnelle Antwort! --BLueFiSH ?! 20:13, 17. Sep 2005 (CEST)

Man sollte mal ein Gebäude unter GFDL stellen. Das wäre mal etwas herrlich sinnbefreites. -- Timo Müller Diskussion 15:15, 19. Sep 2005 (CEST)

Hallo, darf ich das en.wiki WWF-Logo, so wie es auch in der englischen Wikipedia genutzt werden darf, in der deutschen so nutzen. Ich wollte ein Artikel damit ausstatten, bin mir aber mit dem Copyright als Trademark nicht ganz sicher!?
Wenn ich beim WWF mir eine Erlaubnis zur Präsentation dieses Logos in der deutschen Wikipedia hole, darf ich es dann einstellen, oder geht es bei Trademarks generell nicht? -- Danke, DocTaxon 17:07, 16. Sep 2005 (CEST)

IMHO knapp über der Schöpfungshöhe, also urheberrechtlich geschützt und daher für uns tabu. Der WWF wird keine Abbildung des Logos unter eine freie Lizenz stellen. --Historiograf 17:46, 16. Sep 2005 (CEST)

Wenn bei uns nicht, warum darf es dann in der englischen Wikipedia (zwar mit der Angabe © Fair Use) und in der französischen genutzt werden? -- DocTaxon 19:11, 16. Sep 2005 (CEST)
Wei in der englischen Wikipedia Fair Use erlaubt ist und in der deutschen nicht. -- Timo Müller Diskussion 19:39, 16. Sep 2005 (CEST)

CC-BY

Ich hab da wieder eine Fragen (nur so aus Interesse): Wenn ich ein Bild habe, das unter CC-BY (ich meine nicht CC-BY-SA) steht, und ich es verändere, dann kann ich das veränderte Bild doch unter GFDL stellen, oder? -- Timo Müller Diskussion 22:08, 17. Sep 2005 (CEST)

Nur so aus Interesse sollte man keine Haare spalten. Ohne Gewähr: müsste ok sein. --Historiograf 23:10, 17. Sep 2005 (CEST)

Zentrale Dienstvorschrift

Eine Frage wegen der Bilder Bild:Flugdienstanzug fliegerlederjacke luftwaffe.jpg etc. aus der ZDv der Bundeswehr: Ist die ZDv als gemeinfrei anzusehen (etwa als „amtliches Werk“)? --A.Hellwig 14:45, 18. Sep 2005 (CEST)

Ich hab - ungedient - keine Ahnung, was die ZDv ist, aber wenn es sich um eine amtlich publizierte Zentrale Dienstvorschrift handelt, sollte § 5 Abs. 1 Amtliches Werk gegeben sein, wobei bei der problematischen isolierenden Herausnahme der Abbildung der in Bildzitat angeführte Aufsatz zu beachten wäre. --Historiograf 23:24, 18. Sep 2005 (CEST)

Einmal mit der Sense durch...

...wäre bei solchen [2] Beiträgen wohl bequemer, als jede einzelne Version überprüfen zu müssen, oder? --Wikisearcher 06:25, 20. Sep 2005 (CEST)

kann mir jemand helfen und sagen wo ich infos darüber bekomme welche weblinks ich zu einem artikel hinzufügen darf und welche nicht? zu dem artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Hohenwartetalsperre hätte ich noch ein link wo einige infos zur umgebung (auch mit bildern) vorhanden sind. doch leider ist die seite nicht rein informativ. (www.bootsverleih-saalthal.de) danke schon mal

Wikipedia:Verlinken --Historiograf 23:05, 20. Sep 2005 (CEST)

Ich stelle gerade fest, das die von mir leicht veränderten (im Wesentlichen verlinkten) Liste der Namen der ausgestellten Künstler vom Vorbearbeiter aus der Website übernommen wurde.
Ich halte allerdings bei einer bloßen Aufzählung die Schöpfungshöhe für äusserst niedrig, sodaß ich einen URV für unwahrscheinlich halte. Aber es wäre schön, wenn sich das noch mal jemand anders ansieht und mit der Website vergleicht. --Bahnmoeller 23:01, 20. Sep 2005 (CEST)

Bloße Aufzählung ist nicht geschützt, null Schöpfungshöhe. --Historiograf 23:08, 20. Sep 2005 (CEST)

Wieder mal Zweiter ;-) - ist natürlich richtig. --ST 23:09, 20. Sep 2005 (CEST)

Liste aus einem Buch kopieren

Für einen Ortsartikel würde ich gerne eine Ortsvorsteherliste und Ereignisliste oder Teile davon aus einem Buch kopieren. Geht das? Die Frage ist gar nicht so dumm wie sie aussieht glaube ich! Denn eine Liste aus Jahreszahlen und Personennamen wird auch wenn man sie selbst recherchiert am Ende genauso wie eine Kopie aus dem/einem Buch aussehen. Danke im Vorraus für die Hilfe! -- Carl Steinbeißer 01:02, 21. Sep 2005 (CEST)

Ortsvorsteherliste OK, Ereignisse nein, die kann man auch anders formulieren, das wäre nahe an der URV. Kommt aber auf die Art der Ereignis-Formuliereung an (1512 Stadtbrand zu übernehmen wäre OK, 1512 verwüstet ein Brand die Stadt und verheert und sengt nicht) --Historiograf 01:22, 21. Sep 2005 (CEST)

Wer erbt Bildrechte?

Ich hatte es in einer vorherigen Frage schon mit einbezogen, bin mir aber nicht sicher ob die Antwort sich auch darauf bezog. Wie sieht es mit Bildern aus die mein Großvater aufgenommen hat, der noch keine 70 Jahre lang tot ist und kein lebender Verwandter etwas gegen die Veröffentlichung hat? Die Frage ist für mich auch für den Fall, dass ich auf Nachkommen fremder Bilder stoße und diese einer GNU-Lizenz zustimmen würden, von Interesse. --Olivhill 01:50, 21. Sep 2005 (CEST)

Es gilt die normale Erbfolge (Ehefrau, Kinder, ggf. Enkel, gemäß §§ 1922 ff. BGB). --Historiograf 02:03, 21. Sep 2005 (CEST)

Bitte Versiongeschichte vereinen, ansonsten URV

Die Versionsgeschichten von Kanton Neuenburg und Neuenburg (Kanton) gehören vereinigt, da der Artikel per copy-paste verschoben wurde, ohne dass jemand es für nötig befunden hatte, auch nur auf die Herkunft des Textes hinzuweisen. Der ältere Teil der History befindet sich unter Neuenburg (Kanton). --Katharina 14:19, 22. Sep 2005 (CEST)

P.S. Die alte Versionsgeschichte befindet sich nun unter Geschichte des Kantons Neuenburg. --Katharina 09:37, 23. Sep 2005 (CEST)

Sieht erledigt aus. --Flominator 11:32, 23. Sep 2005 (CEST)
Nein, schau mal die ersten drei Einträge der History von Kanton Neuenburg an. was Wst hier einfügt ist mein Text aus Neuenburg (Kanton), der sich jetzt in der History von Geschichte des Kantons Neuenburg befindet. Sorry, aber das entspricht nicht mal bei der allertolerantesten Auslegung auch nur ansatzweise der GNU FDL. --Katharina 13:47, 23. Sep 2005 (CEST)
Das habe ich nach Deiner Beschwerde so verschoben, was willst Du denn noch? Wenn aus einem Artikel Material in einen anderen verschoben wird, ist es leider nicht möglich, die Versionsgeschichte auch zu kopieren (zumindest nicht für normale Nutzer, so weit ich weiß), deshalb habe ich ja die Hinweise in der Diskussion hinterlassen. Wenn die Dir zu kurz sind, erweitere sie doch selbst. Klar, das hätte derjenige tun sollte, der die Artikel getrennt hat, aber einen URV-Bapper in den Artikel zu klatschen, wenn man den Hinweis mit gleichem Aufwand auch selbst schreiben könnte halte ich für übertrieben. -- Perrak (Diskussion) 19:54, 28. Sep 2005 (CEST)
Es geht nicht um die Abtrennung der Geschichte, sondern um diesen Edit hier, auf dem der ganze Artikel basiert. Was ich noch will? Dass Wikipedia die Einhaltung der GNU FDL nicht nur bei anderen reklamiert, sondern gefälligst selbst einhält! Diesen Text habe ich geschrieben, nicht Wst. Und das hat verdammt nochmal in der History zu stehen! Oder wenigstens ein Hinweis darauf, wo er herkommt. Und nein, die Diskussionsseite zählt nicht, da in der Wikipedia jeder überall irgend was hinschreiben kann wie er gerade lustig ist, ausser in der Versionsgeschichte. --Katharina 22:31, 28. Sep 2005 (CEST)
Und das fällt dir erst nach etwas mehr als 20 Monaten auf? --84.227.21.24 23:25, 28. Sep 2005 (CEST)

Bildrecht --> Englische Wikipedia

Hallo,

ich würde gerne [dieses] Bild der englischen Wiki benutzen, sprich in die deutsche Wiki hochladen. Allerdings ist ein Copyright Bapperl vorhanden. Kann ich das Bild trotzdem hochladen? Oder muß ich meinen eigenen Ball fotografieren :-) Gruß Gulp 18:45, 23. Sep 2005 (CEST)

The copyright holder allows anyone to use it for any purpose ist liberaler als die GNU FDL. Passenden Lizenzbaustein bitte bei Crux/Leibnizkeks erfragen. --Historiograf 19:03, 23. Sep 2005 (CEST)

Danke, ich habe Crux angeschrieben. Gruß Gulp 19:15, 23. Sep 2005 (CEST)
Der richtige Baustein ist meiner Meinung nach Vorlage:Bild-PD -- Timo Müller Diskussion 00:48, 24. Sep 2005 (CEST)
Habe noch einmal nachgeschaut: Hier wurde geklärt, dass das vom Ergebniss her aufs Gleiche hinausläuft wie Public Domain. Also kanns du die PD-Vorlage verwenden. -- Timo Müller Diskussion 12:16, 24. Sep 2005 (CEST)

Tabellen und Auflistungen

Hallo, in wie weit unterliegen Tabellen und Auflistungen dem Urheberrecht? Im Artikel Mercedes-Benz C111 wurde mit der Änderung von 12:14, 23. Sep 2005 eine Auflistung von Daten samt Einführungssätzen eingefügt, die exakt den Inhalt und die Formatierung dieser Quelle: [3] aufweisen. Ist das erlaubt, weil es sich nicht um einen Text, sondern um eine Aufzählung/Tabelle handelt? Ich bin der Meinung, das müßte zumindest anders formatiert und umformuliert werden oder liege ich da falsch?--Wikisearcher 00:32, 24. Sep 2005 (CEST)

Eine generelle Antwort liefert Wikipedia:FAQ Rechtliches. Ich sehe hier keine URV. Eine so kurze Tabelle von reinen Daten ist nicht urheberrechtlich geschützt; sie enthält auch keine Formulierungen, die einen solchen Schutz beanspruchen könnten. (Eine Quellenangabe wäre natürlich im Sinne des Erfinders.) --Fb78 01:36, 24. Sep 2005 (CEST)
Danke für den Link Wikipedia:FAQ Rechtliches. Dort steht aber auch: Du darfst jedoch nicht die konkrete Gestaltung einer Tabelle oder Liste übernehmen, sofern diese die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Das heißt zum Beispiel: Die Zahlen und Daten einer Statistik oder Tabelle darfst du abtippen; die Grafik oder Tabelle dazu musst du selbst erstellen.
Die Einleitungssätze im Artikel über den Tabellen "Der erste C 111-II mit der Seriennummer 31 wurde auf einen 3ltr, 190PSTurbodiesel-Motor umgerüstet. Folgende Rekorde wurden auf der Rennstrecke Nardo 1976 vom C 111-II Diesel aufgestellt" wurden inkl. fehlender Leerzeichen wörtlich der Quelle entnommen/kopiert.
Auch in der Auflistung der Fahrzeuge:
  • Fahrgestellnummer 22 Version 1; verschrottet am 08.05.1972.
  • Fahrgestellnummer 23 Version 1; Leihgabe an Museum Langenburg
  • Fahrgestellnummer 24 Version 1; 29.01.1970 in Hockenheim Totalschaden
  • Fahrgestellnummer 24a Zwitter ;Version 1 Fahrgestell mit Version 2 Karosserie
u.s.w stammt der "Punkt hinter der "1972" sowie das fehlende Leerzeichen hinter dem Semikolon bei "Fahrgestellnummer 24a" eindeutig aus der Quelle.
Als Quelle wird in der Versionsgeschichte (Quelle: Eigen und DaimlerChrysler Classic). Die eigentliche Quelle ist jedoch www.der-wankelmotor.de und der Betreiber dieser Seite scheint es mit seinem Copyright recht ernst zu nehmen: [4] mit Preisliste: [5].
Insgesamt finde ich das so nicht in Ordnung, es sei denn, Benutzer:HDP ist Betreiber dieser Webseite ;-). Aber falls es in der Form dennoch in Ordnung ist belassen wir es dabei. --Wikisearcher 02:10, 24. Sep 2005 (CEST)
Du hast recht. Ganze Sätze zu übernehmen liegt über dem gefühlten Limit; das hatte ich übersehen. Die sind umzuformulieren. Was die Liste angeht, bezweifle ich eine ausreichende Schöpfungshöhe. Die Formulierung "verschrottet am 08.05.1972" darf wohl kaum eine eigenständige Gestaltung für sich beanspruchen. --Fb78 02:22, 24. Sep 2005 (CEST)
Habe es mal umformuliert. Wenn es so in Ordnung ist belassen wir es dabei.--Wikisearcher 03:08, 24. Sep 2005 (CEST)
Ist da eine Versionslöschung nötig? -- Timo Müller Diskussion 11:00, 24. Sep 2005 (CEST)

Verwendung eines Artikel, so ok?

Hallo, ich möchte auf meinen Privaten Homepage Seiten, einige Informationen über Asien einfügen, nun habe ich zum Testen eine Seite hochgeladen, kann mir jemand sagen ob es in dieser Form mit den Lizenzbedingungen richtig ist, oder ob ich änderungen machen sollte. Für jeder Antwort wäre ich sehr dankbar.

Oliver

Hier die Testseite:

http://www.reise-fotos.info/Bali/Bali/Bali.Info.test.htm

Eine lokale Kopie der Lizenz wäre wünschenswert, sonst scheinbar alles OK. -- Timo Müller Diskussion 15:58, 25. Sep 2005 (CEST)
Schon fast. Eine lokale Kopie der GNU Free Documentation License, nicht von Wikipedia:Lizenzbestimmungen. -- Timo Müller Diskussion 20:27, 26. Sep 2005 (CEST)
Ich denke, so dürfte es OK sein. Ich trage es mal bei Wikipedia:Projekte, die Wikipedia als Quelle benutzen ein. -- Timo Müller Diskussion 09:39, 28. Sep 2005 (CEST)
Knapp daneben, leider führt der Autoren-Link auf die Autoren-Liste der Hauptseite und nicht auf die Autoren Seite des jeweiligen Artikels. Außerdem sollte die lokale GNU-FDL nur das Dokument an sich enthalten und nicht diese Schnipsel. Viel Spass beim Nachbessern ;-). --Mdangers 21:21, 28. Sep 2005 (CEST)
Ist jetzt wohl wirklich OK. Links funktionieren, Lizenz ist korrekt. -- Timo Müller Diskussion 21:48, 1. Okt 2005 (CEST)

Musikerporträts aus öffentlichen Konzerten

Zwei Fragen als blutiger WP-Anfänger und hoffentlich künftiger Mitarbeiter: 1. Kann ich Porträtaufnahmen von Musikern, die ich selbst bei Konzerten aufgenommen habe, in WP als Aufnahmen von Personen von zeitgeschichtlicher Bedeutung ohne Zustimmung veröffentlichen? 2. Kann ich meine eigenen Bildrechte für anderweitige Nutzung dabei bewahren? --Bonehard 04:59, 27. Sep 2005 (CEST)

1. Personen öffentlichen Interesses dürfen während öffentlichen Veranstaltungen problemlos aufgenommen und die entstandenen Bilder verwendet werden (siehe: Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen von/mit Personen).
2 Die in der WP verwendeten Lizenzen schließen nicht aus, dass du das Bild ein weiteres Mal unter anderer Lizenz verwendest / verkaufst. Du darfst daher natürlich das Bild an andere weiterverkaufen. Wenn der Interessierte das Bild hier findet, wird er dir natürlich nichts abkaufen mögen. Wenn du das Bild hier in einer Bildschirm-tauglichen Version einstellst, könntest du aber immer noch eine Version für den hochauflösenden Druck verkaufen. --ST 13:16, 28. Sep 2005 (CEST)

Frage an die Bild-Spezialisten

Habe in der englischen WP unter [[6]] ein Bild gefunden, das ich gerne in einen deutschen Artikel einbauen würde. Da ist auch ein Hinweis auf public domain vom US Geological Survey. Ist das so zu verstehen, das man es nach unseren -härteren- Kriterien frei nutzen darf? Fb78 meinte : ja --Geos 14:55, 27. Sep 2005 (CEST)

Ich meine auch: Ja. -- Timo Müller Diskussion 09:36, 28. Sep 2005 (CEST)

Wie ist das bei solchen offiziellen Dokumenten wie Meßtischblättern, Darf man sowas einsetzen und wenn ja - ab wann? Gelten da Regeln für amtliche Dokumente - oder gilt das als Kunst? Kenwilliams 12:44, 28. Sep 2005 (CEST)

Auf keinen Fall. Amtliche Karten sind keine amtlichen Werke, sie sind urheberrechtsgeschützte Darstellungen technischer Art (Urheberrecht bezieht sich nicht nur auf Kunst, gründliche Lektüre von Urheberrecht und Bildrechte ist erwünscht). Siehe auch Rechtsschutz von Geodaten --Historiograf 15:38, 28. Sep 2005 (CEST)

Rechte an Geoinformationen also. OK, dann also wie bei Fotos u.s.w. - 70 Jahre ab dem Tode des langlebigsten beteiligten Kartografen. Kenwilliams 18:36, 28. Sep 2005 (CEST)

Produkte der Landesvermessungsämter genießen freilich darüber hinaus einen öffentlichrechtlichen ewigen Schutz. --Historiograf 20:45, 28. Sep 2005 (CEST)

Ewig? Glaub ich nicht. Auf welcher Grundlage? -- Matthias 21:46, 9. Okt 2005 (CEST)

Hat jemand Lust, sich mit Zahlenmonster herumzuschlagen, der/die nicht glauben will, dass das Austauschen von ein paar Wörtern nicht genügt, um eine URV zu vermeiden?--Gunther 13:52, 28. Sep 2005 (CEST)

Verwendung von Informationen aus anderen Enzyklopädien erlaubt?

Ich würde gern etwas zur Wikipedia beitragen. Da aber das meiste, was ich weiß, nicht ohne Rückgriff auf andere literarische Quellen zustandekam, ist mir nicht klar, ob es einen Verstoß gegen das Urheberrecht bedeuten würde, wenn ich Fakten, die auch in Artikeln anderer Nachschlagewerken stehen, übernehme.

Reicht es also aus, Artikel aus mir zugänglichen Quellen so zusammenzufassen und umzuformulieren, dass zwar die Daten und Fakten übernommen werden, aber der Wikipedia-Artikel nicht als Plagiat der anderen Artikel angesehen werden kann?

--Turdus 19:26, 28. Sep 2005 (CEST)

Das ist die richtige Herangehensweise. (Einen ähnlichen Ratschlag gibt auch Wikipedia:FAQ Rechtliches.) Im Interesse der Glaubwürdigkeit von Wikipedia ist es auch gut, im Artikel dann das Lexikon als Quellenangabe anzugeben (siehe Wikipedia:Quellen angeben). --Fb78 22:17, 28. Sep 2005 (CEST)

Ermittlung des bürgerlichen Namens eines Künstlers

Es geht um einen Künstler mit Pseudonym, dessen bürgerlicher Name umstritten ist. Auf seiner Webseite gibt er einen Namen an ($NAME1), der evtl. falsch ist, hat sich in Interviews nämlich auch anders geäußert ($NAME2). Diese Möglichkeit ist nicht abwegig und ist die von mir vertretene.

Ist folgendes Vorgehen, um die Namensvermutung als richtig zu belegen, erlaubt?

  1. Whois-Abfrage der Domain führt zu Pseudonym mit vollständiger Anschrift
  2. Telefonbuch-Abfrage mit $NAME2 in der in 1. ermittelten Stadt führt zu der selben Anschrift.

Ich habe ein ungutes Gefühl, diese Vorgehensweise auf der Diskussionsseite des Künstlers darzulegen, da dies eine Anleitung darstellen würde, die Privat-Telefonnummer und Adresse herauszufinden. (Nicht dass sie nicht frei zugänglich wären.) Davon abgesehen weiß ich nicht, ob durch Whois/Telefonbuch.de ermittelte Informationen einfach so verwendbar sind.

Ich habe bislang aber keine andere Möglichkeit gefunden, die von mir vertretene Auffassung $NAME2 zu belegen.

Kann ich obiges Vorgehen auf der Diskussionsseite des Künstlers erwähnen? --Tangram 23:08, 28. Sep 2005 (CEST)

Ist keine Urheberrechtsfrage, sorry. Im übrigen: Vorsicht erscheint am Platz. Pseudonyme sollten evtl. respektiert werden. Wenn ein anderes Medium über den Fall berichtet, kann das referiert werden, aber solche investigativen Ermittlungen hinterlassen in einer Enzyklopädie ein ungutes Gefühl. --Historiograf 04:28, 29. Sep 2005 (CEST)

Hallo Historiograf, danke für deine Einschätzung. Du hast recht, es ist keine Urheberrechtsfrage. An welcher Stelle wäre die Frage angebrachter? Ich bin also nicht der einzige mit einem unguten Gefühl, das ist gut. Wenn man das Pseudonym respektieren soll, sollte man also weder den einen noch den anderen Namen erwähnen? --Tangram 09:17, 29. Sep 2005 (CEST)
Die von ihm selbst öffentlich verwendeten Namen (Interview, Website) im Artikel angeben; dazuschreiben, dass es sich möglicherweise nicht um den wahren Taufnamen handelt. Investigativ herausgefundenen Namen zu veröffentlichen - das fände ich unhöflich. Ob's verboten ist, kann ich nicht abschätzen. --Fb78 15:05, 29. Sep 2005 (CEST)
Danke für deine Einschätzung, Fb78. Schwierig wird der Fall allein dadurch, dass der Künstler sich dazu entschlossen hat, einen offenbar falschen Namen auf seiner Internetseite als seinen bürgerlichen Namen anzugeben. (Neben seinem Pseudonym!) Jedoch hat der Künstler bis ca. 2002 noch auf Fragen nach seinem bürgerlichen Namen einen anderen, offenbar richtigen Namen in Interviews etc. benutzt. (Zu beiden Namen gibt es Quellen. Investigativ ist lediglich das Verfahren, eine der beiden Möglichkeiten zu bestätigen.) Gewissermaßen hat dieser Künstler also einen bürgerlichen Namen, ein Pseudonym, unter dem er auftritt, und ein Pseudonym, das er als seinen bürgerlichen Namen ausgibt. Wie formuliert man das, ohne ihm gegenüber unhöflich zu sein? Künstler X, bürgerlicher Name je nach Quelle Y oder Z? Künstler X, eigentlich Y, nennt sich auch Z? --Tangram 17:09, 29. Sep 2005 (CEST)
Da Name2 ja offensichtlich auch öffentlich geäußert wurde, würde ich etwas schreiben in die Richtung von: "In Interviews gab er bis ca. 2002 als bürgerlichen Namen noch $Name2 an. Mittlerweile wird auf seinem Internetauftritt $Name1 als Taufname angegeben." Das muss ja nicht im ersten Satz des Artikels stehen, sondern kann durchaus auch in den Abschnitt zur Biografie.
Ich habe übrigens ähnliche Schwierigkeiten gerade mit Pipilotti Rist - die heißt bei Encarta bürgerlich "Charlotte Rist", anderswo "Elisabeth Rist" oder gar "Elisabeth Charlotte Rist", inzwischen ist noch die Variation "Elisabeth-John Rist" hinzugekommen. Wie soll man da nun entscheiden? Die Dame spielt selbst gerne mit ihren Namen und erfand angeblich schon zu Schulzeiten neue Namen für sich. --Fb78 17:50, 29. Sep 2005 (CEST)
Na gut, dann kann ich ja genauso gut auch mit offenen Karten spielen: es geht um Johann König, siehe auch Diskussion:Johann König. Habe dort in der Diskussion auch mal auf diese Frage hingewiesen. Alles Gute, --Tangram 00:28, 2. Okt 2005 (CEST)

US-Militärbilder

Es geht um dieses Bild, was sich auf einer offiziellen Seite des US-Militärs befindet und es gibt nirgendwo einen Hinweis, dass dieses Bild aus einer anderen Quelle stammt. Reicht das aus, um das Bild entsprechend der Regeln für Fotos von US-Behörden bzw. US-Militärangehörigen als gemeinfrei zu betrachten? -Bomberman 12:31, 29. Sep 2005 (CEST)

Im Zweifel nicht hier, sondern dort anfragen. --Historiograf 14:07, 29. Sep 2005 (CEST)

Für mich ist das ganze zweifelsfrei genug, weil bei "dienstlichen" Militärbildern eigentlich prinzipiell gilt "public domain unless stated otherwise" und bei offiziellem Regierungsmaterial auch. Die Frage ist nur, ob das auch für die WP ausreicht, deshalb die Frage hier und nicht da. --Bomberman 18:20, 29. Sep 2005 (CEST)


Seiten aus einem alten Adreßbuch als Foto?

Zur Stadt Arnis habe ich in einem Stadtarchiv interessante Seiten aus einem Adreßbuch von 1954 mit Namen und den damaligen Berufsbezeichnungen gefunden. Kann ich die Seiten als zeitgeschichtliches Foto (mit Quellenangabe) veröffentlichen? Einige der genannten Personen leben noch. Namenslisten sind ja in Telefonbüchern auch öffentlich - nur ohne Berufbezeichnung... Falls jemand eine Idee hat, wäre ich dankbar. --Arnis 00:08, 30. Sep 2005 (CEST)

Tendenziell würde ich sagen, wird ein Adressbuch als Auszug des Einwohermeldeauszugs veröffentlicht von der Stadt als Herausgeber. Deshalb ist es aber eigentlich noch keine amtliche Bekannmtmachung. -- Simplicius 15:16, 1. Okt 2005 (CEST)

Kann man herausfinden, wer eine Seite erstellt hat???

Hallo zusammen, es gibt Kommentare, die mit meiner Homepage verlinkt sind. Die Seiten werden jedoch immer wieder neu erstellt! Kann ich herausfinden, wer die Seiten erstellt???

Kannst du etwas genauer schildern, was du mit "Kommentare" meinst? Artikel? Diskussionsseiten in der Wikipedia? Die Liste der Autoren von allen Wikipedia-Seiten ist über den Karteireiter "Versionen/Autoren" (rechts neben "Artikel"-"Diskussion"-"Seite bearbeiten") abrufbar. --Fb78 12:33, 30. Sep 2005 (CEST)

zufällig suchte ich in Wikipedia was zu meinem ort geschrieben steht und da fiel mir auf, dass neben der einwohnerzahl und der größe der ortschaft auch steht, dass der dort ansäßige verein z.b die jugendarebit fördert mit einem link auf ein bild der veinsseite, wo jugendliche etwas am trinken sind. außerdem zeigen sich die mitglieder von ihrer besten seite; wiederum mit link auf ein bild wo die hälfte der leute den rücken zudrehen, u.s.w.! nun würde mich interessieren, ob man herausfinden kann, wer solche kommentare hineinsetzt!

Wie man die Liste der Änderungen aufruft, habe ich dir bereits erläutert. Solche spöttischen Anmerkungen werden aber meist anonym eingesetzt, d. h. als Autor wird nur eine IP-Adresse angegeben sein. Die zurückzuverfolgen ist in den meisten Fällen sehr schwierig; solange es sich nicht um eine Straftat handelt, wirst du da nicht weit kommen.
Gib doch mal an, um welchen Ort es sich handelt, dann kann man da mal ein Auge drauf werfen. --Fb78 15:26, 30. Sep 2005 (CEST)

Veröffentlichung von Texten / Bildern - allgemeine Frage

Hallo Zusammen

Ich hoffe, ich schreibe hier nicht im falschen Textteil und hoffe auch, dass ich nicht die gleiche Frage stelle wie schon tausend andere vor mir, da dies ein oft diskutiertes Thema ist. Ich habe mich durchgelesen, doch irgendwie bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden habe:

Ich plane eine Homepage, in welcher ich viele Informationen anbieten möchte. (Natürlich nicht kommerziell). Dafür wäre es mir eine grosse Hilfe, wenn ich Texte und auch Bilder aus Wikipedia verwenden könnte.

Genügt es, wenn ich angebe bei Autor: aus Wikipedia - Autoren sind unter Wikipedia.org abrufbar, dann beim Text noch den Link auf Wikipedia anbringe, sowie unter FAQ anbringe, dass einige Texte aus Wikipedia stammen, mit Link zu Wikipedia und zum Volltext der GNU FDL Lizenz.

Dann gebe ich, wenn ich Texte aus Wikipedia anbiete, automatisch meine Texte (und die aller anderen Personen, welche Texte für mich schreiben), frei? Gebe ich die Idee meiner Seite frei? Oder fallen nur änderungen am Text aus Wikipedia unter die GNU FDL Lizenz?

In wiefern darf ich Texte kürzen / abändern und was muss ich dann genau angeben? Darf ich auch nur einzelne Texte nehmen-> z.B. wenn ich bei der Suche "Brot" eingebe, kommen jene Texte. Ich möchte z.B. nur die Zusammensetzung und ev.noch einen weiteren Text veröffentlichen, darf ich das? Oder muss ich den ganzen Text veröffentlichen?


Und bei Bildern, reicht es dort auch aus, wenn ich den Urheber nenne, wie auch Wikipedia oder muss ich noch weitere Angaben angeben?

Vielen Dank und liebe Grüsse an Euch alle Michelle

Liebe Michelle, natürlich bist du nicht die erste, die diese Frage stellt. Unter Wikipedia:FAQ Rechtliches#Wikipedia-Inhalte verwenden findest du dann auch die Antwort. Du darfst aus der Wikipedia alles übernehmen und abändern wie du willst - wichtig ist eben, dass du 1. die Quelle angibst, 2. auf die Liste der Autoren verweist und 3. deine Version ebenfalls unter die GNU-Lizenz stellst.
Du kannst hier auch gerne den Link zu deiner Seite angeben, damit wir schauen können, ob du auf alles geachtet hast.
Grüße, --Fb78 12:29, 30. Sep 2005 (CEST)


Vielen Dank für die rasche und nette Antwort. Ich möchte einfach sichergehen, damit ich nicht aus versehen und unwissen gegen diese Lizenz verstosse. Sehr gerne werde ich mich wieder melden, sobald ich alle Inhalte eingefügt habe und werde sehr gerne meinen Link zur Prüfung senden. Vielen Dank!!!!!! Und Grüsse Michelle


...und noch ne, noch allgemeinere Frage

...und zwar nicht nur in Bezug auf die Verwendung für oder aus der Wikipedia. Was für Leute, die sich wirklich damit auskennen. Folgender (beispielhafte) Sachverhalt: Ein frz. Verlag verlegt seit Jahrzehnten eine Comic-Serie. Das © dafür liegt bei Verlag, Texter und Zeichner der Serie. Ein deutscher Verlag kauft die Lizenz für die Serie (oder einzelne Bände daraus) und publiziert diese - verwendet dabei aber ein neues Cover-Layout und lässt vom hauseigenen Graphiker auch ein neues Titelbild erstellen. Der Cover-Illustrator (und Titelbild-Graphiker) werden nicht im Impressum der deutschen Ausgabe genannt. Der deutsche Verlag macht pleite oder stellt aus anderen Gründen seine Verlagstätigkeit ein. Nun will ich dieses 'deutsche Exklusiv-Cover' in einem wissenschaftlichen und/oder journalistischen Beitrag über die Serie als Illustration verwenden. Wen muss ich fragen, welchen ©-Vermerk anbringen und wie kann ich überhaupt rausfinden, wer der aktuelle Rechte-Inhaber ist? Haben Original-Verlag und -Autoren ein automatisches Recht an allen, also auch von anderen geschaffenen (Titel-)Bildern zu ihrer Serie? - Extrem-Beispiel: Ich mal ein Ölbild von Asterix OHNE dabei irgendein spezielles Bild aus einem Asterix-Comic zur Vorlage zu nehmen, hätte Uderzo da trotzdem ein Recht am von mir geschaffenen Werk? - Wenn ja welches?

PS: Ich hab ein Urheberrechts-Gesetz in gedruckter Form und auch im Internet schon etliche Seiten zum Thema studiert. Leider sind dort die Texte immer nur sehr theoretisch und für Nicht-Juristen kaum verständlich formuliert, so dass ichs toll finden würde, wenn hier jemand mal in verständlichem Deutsch die Sachlage erklären könnte. Oder n Link, wo sowas mal verständlich erklärt wird oder zu nem Juristen-Forum, wo mans mal passender als hier nachfragen könnte...

THX --84.137.50.6 13:49, 1. Okt 2005 (CEST)

Wir beantworten hier Fragen zur Wikipedia. Diffizile Einzelfallklärungen übernehmen Rechtsanwälte. --Historiograf 14:15, 1. Okt 2005 (CEST)

Dank für die hilfreiche und erschöpfende Auskunft. -> Laut gefolgtem Link werden hier innerhalb der Wikipedia Fragen zum Urheberrecht beantwortet. Und es ging mir nicht um Einzelfallklärung, sondern um eine generelle Klärung von Urheberrechtsfragen (die auch die Wikipedia betreffen könnten) ‘‘am Beispiel eines Einzelfalls. Grade die (ungenehmigte) Abbildung von Covern ist im Internet ein verbreitetes Problemfeld: Rechtlich eigentlich unzulässig, defacto aber häufig genug von den Rechtsinhabern geduldet, so dass die 'freie Verwendung' im Netz fast schon als Gewohnheitsrecht durchgehen könnte... - Aber wie gesagt: Dank für die Antwort... --84.137.38.55 01:41, 2. Okt 2005 (CEST)

Nun, der vermutlich deutsche Zeichner ist demzufolge mehr oder minder anonym. In einem solchem Falle vertritt wohl der Verlag die Urheberrechte. Der Verlag ist aber weg. Falls der Verlag offiziell aufgelöst wurde, wurden die Rechte ggf. beim Konkurs versteigert, verkauft oder liegen jetzt in den Händen eines Teilhabers.
Allerdings ist es wohl keine eigene geistige Schöpfung, Asterix möglichst originalgetreu nachzuzeichnen oder zu malen. Der französische Verlag würde also seine Rechte geltend machen.
Wiederum ist es so, dass deine Arbeit ja ggf. eine wissenschaftliche Arbeit darstellt und du das Titelbild wohl auch besprechen willst. Das könnte so eben noch unter "Zitatrecht" gehen. Bei einer journalistischen Nutzung würde ich aber den frz. Verlag um eine Genehmigung anschreiben. -- Simplicius 15:26, 1. Okt 2005 (CEST)

Hallo Experten, ist es Urheberrechtlich ok das Bundeswehr-Logo von einem Bundeswehr-Fahrzeug abzufotografieren und hier einzustellen? So Panoramafreiheit-Freistellen-Fremdes Eigentum-mäßig? Danke für eure Hilfe, --King 14:55, 3. Okt 2005 (CEST)

Muss jeder wissen, was "das" Bundeswehrlogo ist? Panoramafreiheit bezieht sich nicht auf Fahrzeuge. Das Logo dürfte ein amtliches Werk sein, möglicherweise erreicht es auch nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Solche Fragen beantwortet üblicherweise der Benutzer Steschke. --Historiograf 23:49, 3. Okt 2005 (CEST)
So direkt angesprochen: Es ist wohl vergleichbar mit den amtlichen Wappen und wäre, wenn meine Einschätzung zutrifft, gemeinfrei. --ST 00:52, 4. Okt 2005 (CEST)
Danke für eure Hilfe! Ich werde es dann wohl mal hochladen. Wer schwerwiegende Bedenken hat, kann sich ja noch mal mit mir in Verbindung setzen. Historiograf hat aber schon einen neuen Aspekt angesprochen: Könnte es sein, dass das Logo gemeinfrei wegen mangelnder Schöpfungshöhe ist? Immerhin ist es ja "nur" ein stilisiertes Eisernes Kreuz. --King 14:00, 8. Okt 2005 (CEST)
Ich habe keine Bedenken. --ST 14:08, 8. Okt 2005 (CEST)
Ich schätze beim Bw-KFZ-Kennzeichen steht die Sache ähnlich, oder? Falls nicht bitte grad einen SLA reinknallen in Bild:Bw-kfz-kennzeichen.jpg --King 18:24, 8. Okt 2005 (CEST)

Reicht die Erklärung des Urhebers auf Diskussion:Schrankenwärter aus, um den Artikel hier zu verwenden? -- Timo Müller Diskussion 15:20, 3. Okt 2005 (CEST)

Antwort auf der genannten Disku. --ST 13:16, 4. Okt 2005 (CEST)

Free use

Wie würdet ihr urheberrechtlich die Datei http://lib.stat.cmu.edu/DASL/Datafiles/carmpgdat.html einstufen. Ihr Status ist "Free use". Gruß --Philipendula 18:50, 3. Okt 2005 (CEST)

Man ignoriert mich ... --Philipendula 17:21, 4. Okt 2005 (CEST)

Ich würde dir ja antworten, sber ich habe keine Ahnug. Frag doch mal Benutzer:Historiograf. -- Timo Müller Diskussion 17:26, 4. Okt 2005 (CEST)

Da man mich sperrt wie einen Vandalen (siehe Wikipedia:Administratoren/Probleme) sollen die ehrenwerten Mitglieder dieses Projekts doch die Antwort übernehmen. --Historiograf 17:28, 4. Okt 2005 (CEST)

Woran das wohl liegt? Nur, weil du anderen Benutzern sagst, sie seien auf dem Weg zum Bildrechtetroll, nur weil sie Wikipedia:Wappen nicht verstanden haben? -- Timo Müller Diskussion 17:35, 4. Okt 2005 (CEST)
Mal im ernst: Ohne die komplette Vorgeschichte zu kennen, finde ich auch, dass die Sperrung übertrieben war, aber du könntest trotzdem versuchen, manchmal ein bisschen netter zu deinen Mit-Wikipedianern zu sein. -- Timo Müller Diskussion 17:45, 4. Okt 2005 (CEST)
Ach, lass man. Von Histo bin ich das gewöhnt ... --Philipendula 12:43, 5. Okt 2005 (CEST)


Bild Rudi Dutschke

Hallo zusammen. Es geht um dieses Bild. Der User, der es hochgeladen hat, hat es von der Internetseite www.marxists.org. Dort heisst es: "All material within these Archives, unless noted otherwise, is public domain. MIA-created material is protected by the Creative Commons License." Das Foto, um das es hier geht, fällt wohl unter die Kategorie "MIA - Marxists Internet Archive" und damit unter Creative Commons License. Weitere Angaben zu diesem Bild speziell (unless noted otherwise) sind nicht vorhanden.

Meine Frage nun: Können wir uns darauf verlassen und das Bild im Artikel Rudi Dutschke verwenden?

Danke für Eure Hilfe!--nodutschke 16:41, 4. Okt 2005 (CEST)

Welche Creative-Commons-Lizenz? Es gibt mehrere. -- Timo Müller Diskussion 17:28, 4. Okt 2005 (CEST)
Ah, ich sehe gerade, es ist CC-by-sa 2.0. Das ist hier erlaubt. -- Timo Müller Diskussion 17:30, 4. Okt 2005 (CEST)
Also bei diesem Bild bezweifle ich doch stark, dass die Website über ausschließliche Nutzungsrechte verfügt (welches die Bedingung dafür wäre, dass sie das Bild unter CC-Lizenz freigeben kann). Höchstwahrscheinlich ist das Bild irgendwo geklaut und hätte nicht in die Commons hochgeladen werden dürfen. --Fb78 00:12, 8. Okt 2005 (CEST)

Auf der Bildbeschreibungsseite steht, die Gemeinde hätte die Erlaubniss für die Verwendung gebegen. Darf sie dass überhaupt? -- Timo Müller Diskussion 17:47, 4. Okt 2005 (CEST)

Ist gängige Praxis hier, dass Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte ebenso wie der Urheber befugt sind, eine freie Lizenz zu erklären. Siehe auch das Rechtsgutachten (du wirst sicher meine Sündenliste verlängern, wenn ich der Ansicht bin, dass es nicht meine Aufgabe ist, dir zu sagen, wo unser Rechtsgutachten zu finden ist). --Historiograf 17:59, 4. Okt 2005 (CEST)

Gut, dann ist nur noch die Frage zu klären, ob die Gemeinde auch der GFDL zugestimmt hat. Wo das Rechtsgutachten ist, weiß ich selber. Und was deine Sündenliste angeht: Eine solche habe ich noch nicht erstellt. Aber du bingst mich da auf eine Idee  ;-). -- Timo Müller Diskussion 10:20, 5. Okt 2005 (CEST)

Übersetzung aus englischsprachiger Wikipedia / möglicher Verstoß im Original

Moin, Ich übersetze gerade den Artikel 17. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Als ich eben bei einer kniffligen Stelle eine Unklarheit in den Referenzen nachlesen wollte ist mir aufgefallen, dass der Abschnitt zur Geschichte im Original fast wörtlich mit der (auch in der Übersetzung) verlinkten Seite auf www.senate.gov übereinstimmt. Fragen: Kann man sich darauf verlassen, dass dieser Text als "Regierungsprodukt" gemeinfrei ist? Wenn ja, gilt das auch außerhalb der USA? Ist die englischsprachige Wikipedia in solchen Fragen verlässlich? Soll ich mir überhaupt noch die Mühe machen den Rest zu übersetzen? Falls der Text ohnehin gelöscht wird wäre das ja Zeitverschwendung und ich möchte auch ungern einen Richter kennenlernen. Entschuldigt bitte meine diesbezügliche Dummheit, aber ich bin hier neu und damit hatte ich einfach nicht gerechnet. Gelegentlicher Besucher 14:52, 5. Okt 2005 (CEST)

Amtliches Werk USA - dürfte kein Problem sein. --ST 15:03, 5. Okt 2005 (CEST)

Franco-Münzen

Ich habe mich um dieses Fotos einer Münze in den Commons willen: [7] in Wikipedia_Diskussion:Bildrechte und auf einigen weiteren Seiten umgetan, um auf der Seite Wikipedia:Briefmarken auf den folgenden Kommentar zu stoßen, der nicht bis ins Letzte über die Lage aufklärt: Münzen, Geldscheine etc. (wurden bisher ohne Widerspruch mehrfach eingebaut nach § 5 UrhG, allerdings fraglich). Kann das Bild unbedenklich verwendet werden? Danke - Antaios 21:48, 5. Okt 2005 (CEST)

Deutsche Regelungen, die eine bestimmte Klasse von Werken als gemeinfrei einstufen, gelten bei aller Harmonisierung des Binnenrechts in der EU nicht für andere Länder. Ob und was die Spanier an amtlichen Werken für gemeinfrei erklären, ist ausschließlich Angelegenheit Spaniens. Die Lösung liegt also im spanischen Urheberrecht. --ST 22:53, 5. Okt 2005 (CEST)

Umgekehrt gilt aber auch: In UK oder sonstwo kann ein deutscher amtlicher Urheber möglicherweise gegen die Verwendung eines amtlichen Werks hier klagen, wenn dort z.B. Crown Copyright gilt. Wir sollten gar nicht erst mit diesem Ursprungslandmist anfangen und alles nach deutschem Recht beurteilen (AT und CH sind unwesentliche kleine Alpenstaaten, deren Rechtssysteme sich sehr stark an die kraftvolle deutsche Rechtskultur anlehnen). --Historiograf 23:10, 5. Okt 2005 (CEST)

Auch gut - einverstanden. --ST 23:23, 5. Okt 2005 (CEST)
So kann man es verwenden, ohne in Eisen geswchlossen zu werden? Antaios 20:10, 6. Okt 2005 (CEST)

URV-Feld

Hallo. Ich habe eine Urheberrechtsverletzung begangen. Der entsprechende Text wurde gelöscht (siehe Moritzburg) und ich sollte einen Komentar dazu schreiben, was ich getan habe. Nun steht aber bestimmt schon seit 2 Wochen das Feld "Möglicher Verstoß gegen das Urheberrecht..." Warum steht das immer noch? --Ricky 0605 13:31, 6. Okt 2005 (CEST)

Keine Ahnung, was du meinst. --Historiograf 03:26, 8. Okt 2005 (CEST)

Es geht um Moritzburg (Sachsen): Das sei eine URV von hier. – Der Text wurde von der Website kopiert ([8]) und anschließend umgeschrieben.
Wie dem auch sei, der Textbaustein ist an dieser Stelle jedenfalls unpassend (und die Seite ist auch nicht auf WP:LKU eingetragen). Für das Entfernen von Urheberrechtsverletzungen aus der History kann man auf WP:LKV um die Löschung einzelner Versionen bitten. --kh80 •?!• 04:19, 8. Okt 2005 (CEST)

Übernahme von Wikinews-Nachrichten

Könnte einer/mehrere von den Experten hier mal am Wikinews:Pressestammtisch vorbeischauen? Wir könnten etwas sachkundige Unterstützung brauchen bei der Frage, ob eine Nachrichten-Website die CC-BY-2.5-Lizenz für unsere Artikel einhält und wie wir sie auf Wikinews:Lizenzbestimmungen allgemeinverständlich zusammenfassen sollen. — da Pete (ノート) 16:06, 6. Okt 2005 (CEST)

www.ihrenachrichten.de

Geht das mit der Lizenz konform, wenn der Betrieber dieser Saite Daten aus der deutschen Wikipedia nutzt, anderer seits als Quelle lediglich "Wikipedia.org" angiebt und keinerlei Angaben zur Autorenliste und zur GNU-FDL anbringt. Ich halte dies in dieser Form führ Datendiebstal. Ein Besipiel ist [9]. Sollte man dem Betreiber dieser Seite vieleicht abmahnen? Grusse --217.246.145.161 23:52, 7. Okt 2005 (CEST)

Vielleicht erst mal eine freundliche Mail schreiben? Eine Vorlage gibt's auf Wikipedia:Textvorlagen. "Datendiebstahl" ist übrigens kein Delikt, das nennt sich Urheberrechtsverletzung. --Fb78 00:04, 8. Okt 2005 (CEST)
...Außerdem gibts auchn och die zentrale Anlaufstelle Wikipedia:Projekte,_die_Wikipedia_als_Quelle_benutzen. Selbst emailen (s.o.) ist super, noch superer ist das Eintragen danach auf der oben genannten Seite, damit sich niemand doppelte Mühe macht. --Mdangers 14:01, 3. Nov 2005 (CET)

Wenn man für Bilder keine Berechtigung erhält, kann oder darf man dann deep-links einsetzen? Wenn ja, ist es vorgesehen diese dann mitten im Text zu plazieren, also an der sinnvollsten Position ? --141.48.3.24 02:16, 8. Okt 2005 (CEST)

Ich persönlich fände das OK, aber es gibt hier die Hohepriester von Wikipedia:Verlinken, die Links nur am Ende zulassen wollen. Und dann gibts diejenigen, die bei deep links aufjaulen und glauben, der Himmel stürzt ein und dass uns weissgottwas passieren könnte, wenn wir ohne Linkgenehmigung einen deep link setzen. Die haben zwar wenig Ahnung, aber das hat hier noch niemanden gehindert, die Klappe weit aufzureissen. --Historiograf 03:25, 8. Okt 2005 (CEST)

*klappeweitaufreis* Deep Links sind toll! --Flominator 22:28, 8. Okt 2005 (CEST)
Warum nicht eine Lösung wie bei Cindy Sherman oder Roy Lichtenstein? --Fb78 22:30, 8. Okt 2005 (CEST)

Wiki-Artikel Auszug im Conrad-Katalog

Ich habe mich für mein Elektrotechnik-Studium mit MOSFETs befasst. Dabei habe ich dann auch mal im Conrad-Katalog nachgesehen (wg. Preise). Dort befindet sich auf Seite 1026 Im Hauptkatalog 2005/2006 eine Info-Box, deren Inhalt mir teilweise bekannt vorkam. Einzelne Sätze aus dieser Info-Box stehen wortwörtlich in der Wikipedia. Es betrifft folgende Sätze:

  • Historisch gesehen ... (wortwörtliche Übereinstimmung)
  • Die ersten MOSFETs wurden allerdings ... (wortwörtliche Übereinstimmung)
  • In Leistungsanwendungen ... (Übereinstimmung mit einer früheren Version des Artikels)

Ein weiterer Satz aus dem Katalog ist gegenüber der aktuellen Version verändert. Ich habe jetzt nicht überprüft, ob der in einer früheren Version dort gestanden hat.

In dem Conrad-Katalog ist dazu jetzt kein Hinweis auf die GNU FDL oder die Autoren zu finden.

Jetzt stellt sich die Frage, ob der Wiki-Artikel oder die Info-Box aus dem Conrad zuerst da war. Ich hab jetzt keinen früheren Katalog zur Verfügung, aber ich hoffe, dass da jemand helfen kann.

--Stefan184 16:25, 9. Okt 2005 (CEST)

Hab noch mal nachgeguckt. Im Conrad-Katalog 2004/05 ist diese Infobox noch nicht drin. Katalog 2005/06 kam jetzt im Juli 2005 raus, nachdem die fraglichen Sätze im Artikel standen. -- Stefan184 22:04, 9. Okt 2005 (CEST)

SPD-Abgeordnete

Hallo zusammen, ich habe Bilder der SPD-Bundestagsabgeordneten erhalten mit der Bitte diese in die Wikipedia einzustellen. Was sagt ihr zu der Lizenzangabe? Reicht das aus? Siehe Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#SPD-Abgeordnete Viele Grüße JuergenL 17:50, 10. Okt 2005 (CEST)

Unfreies Bild unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht

So wie ich es anhand der Diskussion mit Muhamed verstanden habe, hat Muhamed dieses Bild bearbeitet und als Bild:Ahmet Kaya.jpg in die Wikipedia hochgeladen. Meiner Meinung nach reicht seine Bearbeitung für den Lizenzwechsel nicht aus, oder? --WhileTrue 21:19, 11. Okt 2005 (CEST)

Mit Sicherheit nicht. Leider kann ich auf der Ursprungsseite keinen Urheberrechtshinweis finden *lol* --ST 21:36, 11. Okt 2005 (CEST)


Bilder von Flugzeugen

Hallo! Ich weiss nicht recht, ob dies die richtige Stelle für die folgende Frage ist, aber ich habe keine andere gefunden. Also, darf man ein auf einem zivilen Flughafen (z.B. auf einer Besucherterasse) geschossenes Bild von einem Flugzeug unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlichen? Über eine (natürlich unverbindliche) Auskunft, wenn möglich (muss aber nicht sein!) mit Angabe der rechtlichen Grundlage, wäre ich dankbar! 80.138.68.133 17:17, 12. Okt 2005 (CEST)

Warum nicht? Das Flugzeug dürfte kaum ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein, wenn es ein Zivilflugzeug ist, steht keine Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu befüchten und wenn kein Fotografierverbot des Flughafens gebrochen wird, sehe ich auch keinen sonstigen Hinterungsgrund. --Historiograf 00:01, 13. Okt 2005 (CEST)

Natürlich darfst du das. Viele der Flugzeugbilder die wir hier haben sind so entstanden. Was für ein tolles Bild hast du denn? Ich freue mich über jedes Flugzeugbild, von mir werden in nächster Zeit sicher auch noch einige kommen :-) Viele Grüße, JuergenL 00:12, 13. Okt 2005 (CEST)

Danke für die Antworten!

Noch was: Wird diese Thematik durch die auf Geschmacksmuster beschriebene tangiert?

Das ist zumindest nicht auszuschließen. Es liegt aber an dem jeweiligen Hochlader, auf das exakteste alle für eine Beurteilung erforderlichen Informationen beizubringen. Er hat demzufolge eine Geschmacksmuster-Recherche über den Schutz der Außengestaltung des betreffenden Luftfahrzeugs durchzuführen und hier vorzulegen. Danach wird in eine Erörterung einzutreten sein, ob man wie bisher (im Fall des InterCityExpress) verfährt und den angeblichen Anspruch des Schutzrechtsinhabers auf jegliche kommerzielle Verwertung von Bildern ignoriert, oder aber alle Bilder von geschmacksmusterrechtlich geschützten Objekten (also so gut wie alle derzeitigen Automodelle usw.) rauswirft. Das Ganze haken wir dann unter Urheberrechts-Paranoia ab. Fällt jemandem noch ein rechtliches Hintertürchen ein, das er unbedingt geklärt haben will? Kopfschüttelnd --Historiograf 23:29, 13. Okt 2005 (CEST)
Wenn ich genug Zeit bekomme, finde ich sicher noch welche :). Mal im Ernst: Es ist ja nicht so, dass ich jemanden ärgern will, sondern Rechtssicherheit erreichen will. Ob man meinen vorherigen als Paranoia ansehen sollte, kann jeder selbst entscheiden.

Rechtssicherheit gibts beim Fotorecht, wenn man darauf verzichtet zu fotografieren. Wir unterschreiben hier mit zwei Strichen und vier Tilden. --Historiograf 17:26, 14. Okt 2005 (CEST)

Übersetzung ausreichend?

Moin! Der Artikel Ōyama Masutatsu ist teilweise eine wörtliche Übersetzung von [10]. Ist das eine URV? -- iGEL (+) 13:02, 13. Okt 2005 (CEST)

Logo/Wappen der EFH Freiburg eingefügt

Hallöle, kann mal biite jemand überprüfen ob das mit dem Logo der EFH Freiburg jetzt alles seine Richtigkeit hat? hab es selbst gezeichnet , eine andere Schriftart benützt und die Farbe verändert. Die ganze Diskussion um die Wappen verstehe ich nicht wirklich, deshalb hier der Aufruf zur "Kontrolle". MarcoP 14:54, 14. Okt 2005 (CEST)

frag mal unter Wikipedia Diskussion:Bildrechte nach, da sitzen die Experten. Meine Einschätzung: Da keine Schöpfungshöhe erreicht ist, ist das so vollkommenh OK. Frag aber auf jeden Fall noch mal nach! --schlendrian schreib mal! 17:10, 14. Okt 2005 (CEST)

Die "Experten" lesen auch hier mit. Ich würde die Schöpfungshöhe bejahen, das Logo müsste raus. Aber man kann geteilter Ansicht sein. Weitere Meinungen sind willkommen. Ich halte es aber für absolut daneben, ein andersfarbiges Phantasie-Logo zu kreieren, da die Farbgebung der Website den Schluss zulässt, dass die EFH nicht nur die reine Form, sondern auch eine bestimmte Farbgebung als Teil ihres "Corporate Design" betrachtet. Sofern nicht dargetan werden kann, dass die EFH schon mal ein rotes Logo führte, halte ich die Illustration für irreführend (abgesehen dass möglicherweise ein namensrechtlicher Anspruch gegen eine solche mögliche "Entstellung" bestünde). --Historiograf 19:10, 14. Okt 2005 (CEST)

Hallo Historiograf, meine Frage lautet: Wie muß das Logo beschaffen sein, damit es in der Wikipedia verbleibt. Ich dachte es wäre gut, wenn ich es etwas verändern würde, (andere Schriftart, andere Farbe und die Punkte etwas anders gesetzt), damit das Urheberrecht nicht mehr greift. Irgendwie muß es doch möglich sein, ein, dem EFH-Logo ähnliches Logo in die Wikipedia zu integrieren. MarcoP 00:12, 15. Okt 2005 (CEST)

War ein netter Versuch mit untauglichen Mitteln. Besteht ein Urheberrechtsschutz, ändert die beste Bildbearbeitung daran nix und wir müssen - leider - auf das Logo (wie auf unzählige anderer schöner Bilder) VERZICHTEN. Du kannst aber mal nen Versuch unternehmen, die EFH zu bitten, das Logo unter GNU FDL/CC-BY freizugeben. Chance 1%, weil die sicher den Unterschied zwischen Markenrecht und Urheberrecht ebensowenig kapieren wie 99 % der User hier. --Historiograf 00:18, 15. Okt 2005 (CEST)


Hallo Historiograf, Danke für deine Hilfe, denn ich habe große Probleme die Diskussionen über Wappen, Urheberrecht, Bildzitate auf zig Diskussionsseiten zu verstehen. Leider habe ich noch ein paar fragen: - Du schreist dass am Urheberrechtsschutz die beste Bildbearbeitung nichts ändert. Ich habe das Bild nicht bearbeitet, sondern von grund auf neu erstellt, ändert das was? - Derunterschied zwischen Markenrecht und Urheberrecht ist mir auch nicht 100% klar. Verhält es sich ähnlich wie beim Wappenrecht? Kann die EFH das Logo unter eine Freie Lizenz stellen, aber trotzdem verhindern, dass andere Firmen oder Personen damit Schindluder treiben? Gibt es für solch einen Antrag bei der EFH schon eine Briefvorlage, wo auch der Unterschied zwischen Markenrecht und Urheberrecht erklärt wird? Danke schon mal für die Antworten 85.75.134.190 12:06, 15. Okt 2005 (CEST) ups, natürlich MarcoP 12:08, 15. Okt 2005 (CEST)

Nein, das ändert nichts. Nur wenn das Logo nicht mehr erkennbar wäre, verhielte es sich anders. Aber was soll man mit einem Logo, das man nicht mehr erkennen kann? Vervielfältigung bleibt Vervielfältigung, ob genau oder durch anlehnendes Neuschaffen. Die EFH kann das Logo unter eine freie Lizenz stellen, trotzdem aber gegen Verletzungen ihres Namens- und Markenrechts vorgehen. Ein Muster existiert nicht, und ich bezweifle, dass jemand bei der EFH ein solches kapieren würde. --Historiograf 03:18, 16. Okt 2005 (CEST)

OK, danke, erschied ist mir hiermit klar. Ich fände es vorteilhaft wenn jemand der sich damit auskennt etwas beim Wappenrecht zu Logos schreiben könnte. Zu Urheberrecht und Wappenrecht gibt es leider sehr viele Diskussionen sodass der "normale" User leicht den Überblick verliert. Ich bin sicher, wenn der Unterschied zwischen Marken- und Urheberrecht irgendwo so kurz und knapp erklärt wird, wie du es mir erklärt hast, dann werden die von dir angesprochenen 99% den Unterschied auch kapieren. Ich bin sicher, dass die für die ÖA zuständigen Personen den Unterschied verstehen werden, wenn es plausibel rübergebracht wird. Also wenn jemand etwas "förmliches" schreiben will, das ich weiterleiten kann, dann würde mich das freuen... MarcoP 11:45, 16. Okt 2005 (CEST)

URV auf Diskussionsseite

Auf der Diskussionsseite Diskussion:Nissan Micra fügte ein anonymer Benutzer eine Auflistung ein, mit der Bitte, die darin enthaltenen Infos in den Artikel einzuarbeiten ;-).

Diese Auflistung stammt 1:1 von [11], wie der anonyme Autor auch selbst angibt.

Eine "schöpferische Höhe" sehe ich in dieser Auflistung zwar nicht, dennoch denke ich, das dieser Beitrag komplett gelöscht werden sollte. Sorry, ich konnte mich nicht zurückhalten und habe eine Antwort geschrieben. Die darf gerne mitgelöscht werden. --Wikisearcher 02:15, 16. Okt 2005 (CEST)

Vgl. Koepf, Bild-Wörterbuch der Architektur (1982) (=unveränderter Nachdruck der 2. Auflage von 1974)

Der Aufbau des Textes ist weitgehend übernommen, sowie fast alle Fachbegriffe in nahezu unveränderter Reihenfolge. Der Wortlaut ist nah am Original z. B. :

Koepf: "Beim antiken Tempel heißt Fries der unter dem Kranzgesims des Daches entlanglaufende Streifen, der am dorischen Tempel (--> Dorische Ordnung) aus Triglyphen und Metopen zusammengesetzt, bei der ionischen und korinthischen Ordnung ein [...] ungeteiltes, mit Figurenreliefs besetztes Element ist (Figurenf., Zophoros sowie der aus Stierschädeln gebildete Bukranienf.)"

Wikipedia-Artikel: "Bei antiken Tempeln ist der Fries der Streifen welcher unter dem Kranzgesims entlangläuft. Dieser Fries besteht bei dorischen Tempeln aus Triglyphen (Dreischlitzplatten) und Metopen (Zwischenfeldern). Bei ionischen und korinthischen Tempeln besteht der Fries aus einem Zophoros (Figurenrelief) oder aus einem Bukranienfries (Fries mit Rinderschädeln)."

Bin mir nicht sicher, ob das nah genug am Original ist, um eine URV darzustellen.

Zudem sind die Abbildungen des Blattwerk-, Bogen-, Kreuzbogen-, Lilien-, Spitzbogenfrieses zwar vielleicht neu umgezeichnet, folgen aber bis auf die Anzahl der Ornamentachsen und winzige Details wie hinzugefügte Fugen der Abbildung Koepf S. 159.

Arnd69 12:06, 7. Okt 2005 (CEST); nachgetragen von --jed 15:46, 16. Okt 2005 (CEST)

Hier wurden lediglich Fakten und freie, weil absolut naheliegende Formulierungen übernommen. Menschen, die keine Ahnung von Urheberrecht haben, sollten die Finger von solchen Anschuldigungen lassen und sich auf eindeutige Fälle beschränken. Die sachgerechte Darstellung von Friesen in der Form einer Zeichnung wird sich notwendigerweise an der Stilisierung von realen Friesen orientieren müssen. Es geht nicht an, dass untypische Friese als Vorlage gewählt werden, nur weil ein typischer Fries schon in einer Publikation gezeichnet wurde. --Historiograf 16:31, 16. Okt 2005 (CEST)

Gut, ich habe den URV-Hinweis aus dem Artikel raus genommen. --jed 11:57, 17. Okt 2005 (CEST)

Hallo, in die Vorlage:MdEP:Nur Daten und in die Kategorie:Nur Daten (MdEP) hat Benutzer:Smeyen einen URV-Verdacht eingetragen, mit der Begründung Diese Vorlage wird in Artikeln verwendet, deren Inhalte vom Europäischen Parlament stammen. Ob die Nutzung unter FDL erlaubt ist, kann ich leider nicht beurteilen. Der Autor spricht davon, dass man die Quelle nennen müsse. --Smeyen Disk 12:50, 24. Aug 2005 (CEST) sowie Hmm, vielleicht war es nicht ganz so klug, eine Kategorie mit der Vorlage:Urheberrecht ungeklärt zu versehen. Ich versuche hier trotzdem mal eine Rechtfertigung. In dieser Kategorie sind 61 Europaparlamentarier eingestellt. Sie wurden (so ich das richtig überblicke) von Benutzer:NoSoftwarePatents eingestellt, höchstwahrscheinlich, als es damals im Mai um die Patentrichtlinie ging. Diese Daten sind vom Europäischen Parlament, ebenso wie die darin verwendeten Bilder. Man darf sie nutzen, wenn man auf die Quelle verweist. Die Frage ist nun: tun wir dem Urheberrecht genüge? Schließlich geben wir die Inhalte und die Bilder unter GFDL weiter und können eben nicht garantieren, dass jeder auch weiterhin auf die Quelle verweist. --Smeyen 13:27, 9. Aug 2005 (CEST).

Nun prankt in jedem Artikel, der die Vorlage benutzt der Hinweis auf eine URV. Ein suboptimaler Zustand, wie ich finde. Könnte wir vielleicht die Frage klären, ob die Daten aus dem Europäischen Parlament in die Wikipedia übernommen werden können und wenn ja, dann den URV-Verweis rausnehmen?. --jed 16:16, 16. Okt 2005 (CEST)

Übersetzung eines englischen Textes

Meine Frage: Kann die Übersetzung in Bert Ira Gordon von hier als Urheberrechtsverletzung gewertet werden? Danke für eventuelle Antworten & Gruß -- WikiCare 23:32, 17. Okt 2005 (CEST)

Copy-paste-Verschiebung, bitte Versionsgeschichte vereinen

Es geht um die Artikel Glückel von Hameln, wo sich die Versionsgeschichte befindet und den neuen Artikel Glikl bas Judah Leib, wo sich der Text zur Versionsgeschichte befindet. Und bitte den Benutzer darauf aufmerksam machen, dass er mit solchen Übungen die GNU FDL verletzt. --Katharina 15:08, 19. Okt 2005 (CEST)

Wäre es nicht in diesem Fall am einfachsten, den "neuen" Artikel per sla zu löschen, im alten Artikel zunächst revert und dann auf den neuen Artikel verschieben? Dann müßte alles passen, oder? Gruß Gulp 15:21, 19. Okt 2005 (CEST)

Ist schon lange erledigt! Kann doch mal passieren, oder? Thomas Kossert 09:48, 23. Okt 2005 (CEST)

Sorry for posting in English!

At Swedish Wikipedia, there has turned up some old photographs of German people typically marine officers from the second world war. We have a user who claims that according to German law, these images become free of copyright 50 years after they were published - in the public domain, as the English speakers put it. He quotes

72 § 3 mom Urhebergesetz: Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

Someone made a reasonable translation of this paragraph. The question is, then, if it is applicable. Is it valid for all German photographs - and what is a German photograoh? Photos of German people,photos taken by German citizens, photos taken in Germany? Could anyone help?

If you already have something written about this on your wiki, or if there is a good explanation somewhere on the web, I am sure we can find someone who speaks good enough German to translate. A short summary in English would be great, though. / Habj 16:34, 21. Okt 2005 (CEST)

Please read Wikipedia:Bildrechte and Bildrechte. Most photographs are NOT such Lichtbilder but works protected 70 years post mortem auctoris. For pictures good for our project § 72 is definitively not applicable - such is the general policy here. The law is valid for all pictures world wide if German law is applicable in a German or foreign court. A swedish copyright owner can sue at a German court and it might be that the law applicated is German law. There is no legal category "German pictures". All EU-citizens are gaining the German copyright protection - exact the same as a German cizizen. In the relationship to Non-EU countries one has to obeye treaties like the Berne convention. Regelschutzfrist in the EU is 70 years pma. --Historiograf 18:53, 21. Okt 2005 (CEST)

eigene und fremde Bilder

Nach dem Studium einiger Wikiseiten zum Thema Bildrechte sind mir immernoch einige Details unklar.
1) Darf ich Unternehmensgebäude auf denen geschützte Inhalte(z.B. Logos auf Fahnen) zu sehen sind fotographieren?
2) Darf ich öffentliche Gebäude auf denen ein nicht freigegebenes Wappen zu sehen ist fotographieren?
3) Stimmt es wirklich, dass ich nicht mal von einer Burgruine aus ein Foto eines anderen Gebäudes schiessen darf? Und warum ist ein Hubschrauber verboten, Luftaufnahmen aber nicht genehmigungspflichtig?
4) Darf ich Produkte eines Unternehmens fotographieren? Also eine Scheibe Brot, eine Spielkarte oder eine Tüte Gummibärchen(sicher mit geschützten Design)?

Wenn ich etwas erstmal nicht abbilden darf, wie komme ich dann dazu, dass ich es doch darf?
5) Wer kann mir bzw. der Wiki die Nutzung von Aufnahmen erlauben, wenn die Rechte am abzubildenden Objekt z.B. bei einem Weltkonzern oder einer Stadt liegen?
6) In welcher Reihenfolge läuft so ein Prozess ab? Frage ich, ob ich ein Foto vom Klopapier machen darf oder mache ich ein Foto vom Klopapier und Frage den Rechteinhaber, ob ich genau dieses Foto veröffentlichen darf?
7) Wie muss eine Anfrage(sowohl bei fremdem Foto als auch bei fremden Objekt und eigenem Foto) ablaufen? Reicht eine formlose mündliche zusage? Oder eine E-Mail? Oder muss man eine schriftliche, unterschriebene Genehmigung haben?
--Carlos-X 14:08, 22. Okt 2005 (CEST)

Findest du nicht, dass so eine endlos lange Fragenliste ziemlich dreist ist, wenn man statt andere damit behelligen, sich mal Wikipedia:Bildrechte (mit Archiven der Diskussionsseiten!), Bildrechte, Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, Wikipedia:Wappen durchlesen könnte? Einfache Antwort: Nein, du darfst alles nichts, weil eine differenzierte Antwort würde längst Gesagtes/hier Nachlesbares nur wiederholen. --Historiograf 22:17, 24. Okt 2005 (CEST)

Ganz kurz: 1-4) Klar darfst Du. Das Veröffentlichen ist wieder was anderes: 1), 2) ja, darfst du, siehe Panoramafreiheit 3) nein, darfst Du nicht, siehe Panoramafreiheit. 4) kommt darauf an. 5) Der Weltkonzern oder die Stadt. 6) Foto machen darfst Du in deinen eigenen vier Wänden immer. Wer soll das auch verbieten. Erst schießen, dann fragen. In fremden Häusern aber besser erst fragen, dann schießen, dann nochmal fragen... 7) Weiß nicht. Schriftlich und unterschrieben ist nie schlecht. E-Mail dürfte aber genügen. Viel wichtiger ist, dass der entsprechende Ansprechpartner versteht, dass bei GFDL, cc-by-sa oder PD auch mögliche kommerzielle Nutzung inbegriffen ist. --AndreasPraefcke ¿! 23:48, 24. Okt 2005 (CEST)

Zitat oder URV?

Ist sowas eine URV? Ich denke nein, weil das Zitat von einer anderen Website eindeutig als solches gekennzeichnet ist.--Thomas S. 14:22, 24. Okt 2005 (CEST)

Da das Zitat zu umfangreich ist es klar URV. 2 Absätze sind zuviel, vor allem, wenn der Artikel im wesentlichen aus dem Zitat besteht. Gern kann man in einem selbst formulierten Artikel 2-3 Sätze oder ausnahmsweise auch mehr knackige Formulierungen zitieren, aber hier gehts zuweit. --Historiograf 22:40, 24. Okt 2005 (CEST)

Danke für deine, wie immer, fachkundige Auskunft. Der Artikel wurde damit zu Recht als URV gekennzeichnet.--Thomas S. 23:14, 24. Okt 2005 (CEST)

Copy&paste-Verschiebung Kreationismus

Der jetzige Artikel Kreationismus ist eine copy&paste Verschiebung aus dem Artikel Kreationismus. Dieser war der ursprüngliche Artikel Kreationismus, wurde jedoch von Benutzer:Matze6587 verschoben und dann um die Kritik bereinigt per copy&paste wieder nach Kreationismus verschoben. Er wurde von Benutzer:Stern auf das Problem aufmerksam gemacht (Benutzer Diskussion:Matze6587#Kreationismus). Daraufhin stellte der einen Hinweis auf die Diskussionsseite, dass sich die Hauptautoren doch hier melden sollten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Kreationismus&diff=10237120&oldid=10237101). Ich halte diese Vorgehen für nicht adäquat. Nach meiner Meinung sollt am besten die Aufspaltung des Artikels rückgängig gemacht werden. --jed 09:47, 25. Okt 2005 (CEST)

Mein heimlicher Verfolger Jed.....
Also ich möchte an dieser Stelle mal wissen wie eine Aufspaltung korrekt durchgeführt wird, nirgendwo steht das, und hundert Autoren kann ich schlecht benennen. --Matthias Pester Diskussion 08:37, 26. Okt 2005 (CEST)

Artikel-Verwendung OK?

Hallo zusammen,

ich möchte sichergehen, dass ich durch die Verwendung eines Artikels keine Rechte verletze oder sonstige "Gentlemen Agreements".

Ist die Verwendung hier OK?

http://fenster.ais-online.de[12]

Vielen Dank!

Gruß Julian Stierle

Hallo! Es scheint mir so, als wäre alles in Ordnung. Jedoch solltest du den GNU Lizenztext auf deinem eigenen Server haben und auch dorthin verlinken. Gruß --Timer 20:08, 26. Okt 2005 (CEST)
Okay, habe ich noch gemacht. Danke sehr! Gruß Julian Stierle
Wenn man es ganz genau nimmt, sind auch für die Bilder noch die Autoren anzugeben. Die stehen nämlich auch alle unter der GFDL. (Außer Bild:Fenstermasswerk.jpg, das ist gemeinfrei]]). -- Timo Müller Diskussion 23:24, 28. Okt 2005 (CEST)

Nutzungs-/Lizenzbestimmungen

Ist es möglich/erlaubt, die auf CD ROM veröffentlichte oder downloadbare Version von Wikipedia in ein internes Intranet (z.B. Firmennetz), das aus Sicherheitsgründen keinen Zugang zum Internet hat zu veröffentlichen, um so den Usern das geballte Wissen von Wikipedia zugänglich zu machen? Entsprechende Links auf andere Internetseiten würden dann allerdings ins Leere greifen. Das ist jedoch akzeptabel, da die Inhalte in Wikipedia ja weiterhin zur Verfügung stehen würden. Gibt es eine Möglichkeit diese Anfrage so zu klären, das keine Urheberrechtsverletzung stattfindet? Gibt es dafür in Deutschland einen Ansprechpartner/Adresse/e-mail, wo eine offizielle schriftliche Anfrage getätigt werden kann? Wenn ja bitte ich um Einstellung, damit dort eine Anfrage gestartet werden kann. Mittwoch der 26. Oktober 2005 (gg)

Meinst du sowas Wikipedia:Wikipedia-CD? --ST 11:04, 26. Okt 2005 (CEST)

URV - Rueckgaenging machen ?

Hallo, vor ein paar Tagen ist der Artikel Klaus Tipke hinzugekommen. Ich habe da einen URV - Baustein hineingeschrieben, da er auch auf einer Webseite zu finden war. Auf der Diskussion habe ich die Sache (hoffentlich richtig, waer schoen, wenn sich das mal jemand ansieht, und Verbessurungsvorschlaege gibt) ausdiskutiert. Nun ist sowas wie eine Freigabe eingegangen (oberster Eintrag, zeitlich der letzte), meine Frage ist nun : 1) Ist dem UR damit Genuege getan? 2) Falls ja, wie wird die Seite am besten zurueckgestellt? Schoenen Gruss -- Andreask 19:57, 26. Okt 2005 (CEST)

Auf Disku Stellung genommen --Historiograf 21:01, 28. Okt 2005 (CEST)

  • Dankeschoen. (Uebrigens, der oberste Eintrag in der Disku, war zeitlich der letzte, deswegen war die ganze Diskussion auf der Disku leider notwendig.). Aber gut ich schmeiss dann mal den URV-Baustein heraus und entferne die Seite von den Loeschkandidaten. -- Andreask 21:08, 28. Okt 2005 (CEST)

Position von (C) und (R)

Hallo,

An welcher Position müssen das (c) oder das (R) auftauchen? Wird das (R) hinter dem Markennamen hochgestellt? Wo könnte ich sowas nachlesen? Daniela

Es gibt zum Beispiel die Artikel Marke (Rechtsschutz) und Copyright. Falls der Zeichensatz das unterstützt, kannst Du die Zeichen unter Windows mit ALT+0174 (ergibt ®) und ALT+0169 (ergibt ©) erzeugen, dann haben sie automatisch das passende Format. -- Arcturus 20:51, 27. Okt 2005 (CEST)

Hallo. Hab ma ne Frage: Kann man auf Internetartikel verlinken, die bereits in anderen Wikipedia-Artikeln verwendet werden? In meinen Fall will ich einen Link von dem Artikel für die Bleniotalbahn auf www.polier.ch machen. Ein solcher existiert bereits im Wiki-Artikel Maggiatalbahn. Brauch ich da ne extra Erlaubnis oder geht das auch so klar, wenn es ihn schon gibt? - Lord Alpha 14:16, 28. Okt 2005 (CEST)

Klar, du musst ein in doppelter Ausfertigung vorhandenes und mit Gebührenmarke versehenes Linkerlaubnis-Billet der kantonalen Linkerlaubnisbehörde des für den Wohnsitz desjenigen, der die Domain betreibt, zuständigen Kantons hier einreichen. --Historiograf 15:35, 28. Okt 2005 (CEST)
*g* Alles klar, dann werd ich mich da mal dran machen... In die Schweiz is es ein weiter Weg! (Naja, mal im Ernst, war mir halt nicht sicher, bin noch nicht so lange dabei und dachte deshalb ich frag lieber mal.) - Lord Alpha 17:05, 28. Okt 2005 (CEST)

Geschmacksmusterrechtsverletzung: Meinungsbild

[13] --Historiograf 15:40, 28. Okt 2005 (CEST)


Panoramafreiheit in Dänemark?

Ich hab hier ein Bild von nem großen(=groß in den Ausmaßen) Kunstwerk, das in Dänemark frei in der Landschaft steht (das Gebilde hier). Hochladen: ja/nein? ecki 16:59, 28. Okt 2005 (CEST)

Wir richten uns hier nach dem Recht der deutschsprachigen Länder, also nil obstat. --Historiograf 18:46, 28. Okt 2005 (CEST)

Wie Urheberrecht am eigenen Werk im Streitfall beweisen?

eine mögliche Antwort --Historiograf 22:08, 28. Okt 2005 (CEST)

Bilder

Das fällt wohl noch unter Panoramafreiheit, aber das doch nicht mehr, oder? Soll ich einen LA stellen? -- Timo Müller Diskussion 23:12, 28. Okt 2005 (CEST)

Hatten wir schon, wird behalten. Natürlich fallen auch Ausschnitte unter die Panoramafreiheit. --Historiograf 23:48, 28. Okt 2005 (CEST)

Ich dachte, Panoramafreiheit gilt nicht für solche Ausschnitte? -- Timo Müller Diskussion 00:05, 29. Okt 2005 (CEST)
Wo steht das denn? --Historiograf 00:10, 29. Okt 2005 (CEST)
In Panoramafreiheit steht: „Siehe dazu die Abbildung, eine touristische Hinweistafel, die im Straßenbild von Alken (Untermosel) dauerhaft angebracht ist. Es dürfte nicht zulässig sein, eines der dort abgebildeten Fotos auszuschneiden und mit Hinweis auf § 59 UrhG gesondert zu verwerten.“ Ich denke, das gleiche dürfte auf das Postlogo auf dem Briefkasten zutreffen. -- Timo Müller Diskussion 16:04, 29. Okt 2005 (CEST)

Ich seh das inzwischen nicht mehr so eng. Im Schwäbischen sagt man dazu: Was geht mi mei Gschwätz von geschtern aa. --Historiograf 22:20, 29. Okt 2005 (CEST)

Programmcode aus Taschenrechnerhandbuch

Zur URV-Problematik von [14] stelle ich fest. Einschlägig sind die Bestimmungen für Computerprogramme § 69a ff. UrhG, die individuelle Computerprogramme (Abs. 3) unter Schutz stellen. Der Schutz ist die Regel, die Schutzunfähigkeit die Ausnahme. Eine solche scheint mir bei wenigen Zeilen Programmcode, die im Grunde genommen keinen Spielraum lassen, gegeben zu sein, denn: Nicht geschützt ist gänzlich Banales, Routinemäßiges und allgemein Verwandtes, was jeder Programmierer auf die gleiche oder ähnliche Weise tun würde, die bloße Übernahme fremder bereits bestehender Programme oder Programmteile, sowie das, was sich aus der Natur der Aufgabe und aus rein funktionalen Erwägungen ergibt (Dreier/Schulze, UrhG, 2004, § 69a Rdnr. 27 m.w.N.). Im übrigen lassen wir ja Text-Zitate zu, siehe Wikipedia:Zitate, wieso sollte man nicht den Programmcode als Beleg anführen können, er dient hier ja nicht nur zur reinen Illustration --Historiograf 23:54, 28. Okt 2005 (CEST)

Bilder von der ESA

Benutzer:M-A-S gibt auf meiner Diskussionsseite an, dass das von ihm als Public Domain hochgeladene Bild Bild:Europa Weltall.jpg von der ESA stammt, er weiß aber nicht, unter welcher Lizenz es steht. Das Bild muss doch gelöscht werden, oder sind alle Bilder der ESA Public Domain? -- Timo Müller Diskussion 16:03, 29. Okt 2005 (CEST)

Im Gegenteil --Historiograf 03:01, 5. Nov 2005 (CET)

Dann stelle ich mal einen LA. -- Timo Müller Diskussion

Vererbte Bildrechte

Holla, ich habe den Autor zu einigen Fotos erfahren und zunächst einen Nachfahren ermittelt. Direkte Nachfahren gibt es nicht, nur jede Menge Neffen, Nichten, Großneffen sowie Großnichten. Von einer Nichte und dessen Mann habe ich die Erlaubnis diese Bilder einzustellen. Muss ich da nun alle anderen auch noch fragen? --Olivhill 12:16, 30. Okt 2005 (CET)

Der Erbfall richtet sich nach den §§ 1922 ff. BGB. IMHO musst du alle Erben fragen, bitte Benutzer:Berlin-Jurist um ein erbrechtliches Gutachten, er ist da sicher firmer als ich. In der Regel findet hinsichtlich der Urheberrechte keine Auseinandersetzung statt, alle Miterben müssen also entscheiden (Mehrheit zählt wohl nicht). --Historiograf 03:01, 5. Nov 2005 (CET)

Bild:Willy Baumgart o.T 1959.JPG

Täusche ich mich oder liegt da eine URV vor? 1959 ist ja noch keine 70 Jahre her. --Xocolatl 01:22, 5. Nov 2005 (CET)

Du täuschest dich: Der Fotograf muß 70 Jahre tot sein. Also URV --Historiograf 02:51, 5. Nov 2005 (CET)

Also täusche ich mich doch NICHT (???) --Xocolatl 12:49, 8. Nov 2005 (CET)

Wenn du mir schlüssig und nachvollziehbar belegen kannst, dass du mit 1959 ist ja noch keine 70 Jahre her nichts anderes meintest als der Fotograf kann noch keine 70 Jahre tot sein bin ich bereit, dir zu glauben ... --Historiograf 12:54, 8 November 2005 (CET)
Der Fotograf hat das Bild vermutlich erst vor einigen Tagen geknipst, der ist also auf keinen Fall schon 70 Jahre tot. M. E. liegt das Urheberrecht aber beim Maler. Falls wir uns darüber einig sind, dass wir uns gerade im Jahr 2005 befinden, sind wir uns vermutlich auch darüber einig, dass die Entstehung eines Gemäldes aus dem Jahr 1959 noch keine 70 Jahre zurückliegt. Die Aussage, dass ich mich täusche, verstehe ich dann nicht, dennoch habe ich jetzt einen LA für das Bild gestellt. --Xocolatl 14:43, 10 November 2005 (CET)

Jaja, ist ja schon gut. Ersetzte einfach Fotograf durch Urheber, ich nehm alles zurück und bitte einfach nur darum, jeden Anschein zu meiden, dass die 70 Jahres-Regelschutzfrist ab Entstehung (richtig: ab Tod des urhebers) läuft. es gibt hier genügend Leute, die das verwechseln und Wasser auf deren Mühlen können wir am allerwenigsten gebrauchen. --Historiograf 19:21, 10 November 2005 (CET)

Bitte ein Auge drauf haben

Nur zur Info: Vor einigen Tagen ist Benutzer:Fidelios zur Wikipedia gestossen. Leider scheint er jedoch in Bezug auf Urheberrechte eine "sehr eigene" Einstellung zu haben (siehe z.B. Diskussion:Flug- und Raumfahrtmedizin). Ein weiterer URV-Artikel ist Bailysche Perlen (aus der Encarta), Lindblad-Resonanz steht ebenfalls im Verdacht aus der Encarta zu stammen. Seine anderen Artikelstarts erscheinen mir auch suspekt, jedoch konnte ich keine Online-Quellen finden - vielleicht kann jemand mal in der Encarta schauen. Auch bei Bildern scheint er es nicht so genau zu nehmen (Bild:Arm177.jpg, Bild:Granat.jpg, Bild:Hyperversum.jpg, Bild:Apollotemplerom.jpg) und alles einfach als PD zu kennzeichnen. -- srb  01:06, 6. Nov 2005 (CET)

Ich habe ihn auf seiner Disk.seite auf diese URV-Problematik hingewiesen. -- tsor 08:48, 6. Nov 2005 (CET)

Kann ich ein Problem bekommen, wenn ich im Artikel zu Eugen Roth, einen Link zu meiner Homepage (http://members.chello.at/august.wicke/index.htm) hinzufüge, in der sich sämmtliche Texte von "Ein Mensch" und "Mensch und Unmensch" befinden? Zweites ist überigens im Werkeverzeichnis nicht angeführt.

Solche Links sind hier üblich. Da ich davon ausgehe, dass du keine Erlaubnis der Rechtsinhaber hast, kann die WP unter Umständen aufgrund der Linkstörerhaftung zur Rechenschaft für den Link gezogen werden. [15] --Historiograf 13:02, 8. Nov 2005 (CET)

Wie sieht es eigentlich mit Bildern der UN aus?

hallo zusammen, ich habe letztens ein paar nette Bilder auf www.un.org gefunden - leider steht dort nichts zur Weiterverwendung oder Lizenz der Bilder. Kann mir da jemand weiterhelfen, wie die UN die Bildrechte handhabt, eventuell so wie die USA? Sven-steffen arndt 13:02, 7. Nov 2005 (CET)

Die Terms of Use sind doch von der Startseite verlinkt. Nur persönliche, nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt. -- Arcturus 10:41, 8 November 2005 (CET)
oh ... das muss ich wohl übersehen haben, danke Sven-steffen arndt 11:38, 8 November 2005 (CET)

Beispiele aus Büchern kopieren

Hi, beim Artikel über den A*-Algorithmus habe ich ein Beispiel aus einem Buch 1:1 übernommen. (zwar eigene Bilder gemalt, aber die Daten für das Beispiel halt 1:1 übernommen) Nun kam die Frage auf ob das so in Ordnung ist, oder ob ich wenigstens die Quelle nennen sollte, oder gar das Beispiel (zugegebenermaßen recht umfangreich) neuschreiben muss und mir selbst eins ausdenken muss. Konkret: Es geht um einen Algorithmus zur bestimmung des kürzesten Weges in einem Graphen, wofür im Buch (Stuart Russell, Peter Norvig: Künstliche Intelligenz - Ein moderner Ansatz, 2004, Prentice Hall, ISBN 3-8273-7089-2) halt eine vereinfachte Karte von Rumänien genommen wurde und der Algorithmus auf diese Karte angenwendet wurde. Nun habe ich alle Bilder zwar selbst nachgezeichnet, (dort bereits das Buch als Quelle verwendet) aber halt 1:1 nach der Vorlage und vor allem auch das Beispiel und die Idee des Beispieles (samt zugehörigen Daten. Ist das rechtlich in Ordnung? Reicht es wenn ich das Buch als Quelle zitiere, oder muss ich mir ein eigenes Beispiel bauen? Regnaron 00:16, 8. Nov 2005 (CET)

Die Daten aus dem Beispiel und die Idee des Beispiels selbst dürften nicht schutzfähig sein. Indem du die grafische Umsetzung selbst gestaltet hast, hast du also kein Urheberrecht verletzt. Es ist aber im Sinne der Glaubwürdigkeit der Wikipedia, eine Quelle anzugeben. --Fb78 10:35, 8. Nov 2005 (CET)

eigenes Wiki-Projekt für Mitschriften, österr. Urheberrecht

Hallo! Ein paar Studenten der Uni Wien hatten die Idee unter anderem für die Veröffentlichung von Mitschriften - und zwar nur solche, die von den Studenten selbst aufgrund der Inhalte von Vorlesungen angefertigt werden und somit oft den Wortlaut des Profs und den Inhalt der von ihm angegebenen Literaturquellen wiedergeben - MediaWiki zu verwenden. Der Vorteil liegt auf der Hand: online editieren und evtl. weitere Infos rund ums Studium / Uni in einem ...

Bisher wurden bereits auf diversen Skriptenbörsen (auch auf unserer) ohne Probleme solche Mitschriften veröffentlicht (CC-Lizenz), dennoch hat das Wiki-Projekt eine andere Dimension als zerstreute Skriptenbörsen und daher wollte ich sicherheitshalber nachfragen, wie das nun wirklich mit den Rechten von solchen Mitschriften aussieht. Zum Österr. Urheberrecht gibt es ja leider keinen eigenen Artikel, wo ich sowas evtl nachlesen könnte (im Gegensatz zu BRD, CH) :(

-- Munatius 10:45, 8. Nov 2005 (CET)

Ein solches Projekt ist unzulässig, da es in die Urheberrechte des Professors eingreift. Seine Ausführungen sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, er muss daher zustimmen. Das gilt weltweit. --Historiograf 12:56, 8 November 2005 (CET)

Ja das hatte ich befürchtet. Wieso gilt das aber nicht für Skriptenbörsen? Dort werden ja ebenso Mitschriften veröffentlicht mit dem einzigen Unterschied, dass nicht alle Leute diese editieren können. Oder gilt es da auch? Und wenn ja, stellt sich mir dann die Frage, wie weit dürfen Studenten beim Austausch von Mitschriften generell gehen? Darf ich meine Mitschrift abtippen und jemandem schicken? Darf ich sie mehreren schicken? Darf ich sie auf meine Homepage zum Download stellen? Immerhin sind wir aufgrund der katastrophalen Bedingungen an der Uni (Hörsaal für 130 Personen, 700 brauchen die Vorlesung, 300 quetschen sich in den Hörsaal rein) ja dazu gezwungen, uns zu vernetzen. Es kann nichtmal jeder die Ausführungen des Professors selbst anhören und ist daher auf Quellen jenseits der Vorlesung (in Ermangelung eines vom Prof. autorisierten oder selbst verfassten Skripts) angewiesen. Ich weiß, das übersteigt eigentlich den Wiki-Rahmen, aber ich hoffe trotzdem auf eine Antwort, damit wir eine Basis haben, auf der wir die Vernetzung rechtlich gedeckt vollziehen können. -- Munatius 15:48, 8. Nov 2005 (CET)

PS: Mein Kollege hat mich nun auf folgende Links aufmerksam gemacht. Demnach sind beide Rechtsmeinungen vertreten, nicht nur die hier von Historiograf gepostete URV, sondern auch die Meinung, dass wissenschaftliches Wissen generell frei ist und lediglich die exakte Formulierung (also wortwörtliche Transkription einer Vorlesung) urheberrechtlich geschützt ist.

Link 1: http://72.14.207.104/search?q=cache:mWFXxIDPQ1IJ:skripts.scientific-knowledge.net/info/info_de.php%3Fentity_id%3Dinfo108637142421432+urheberrecht+vorlesung+mitschrift&hl=de (Historiograf-Meinung)

Link 2: http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040913/001724.html ("Nach herrschender Meinung ist jedoch der wissenschaftliche Inhalt nicht geschützt, sondern nur der spachliche/ struckturelle Ausdruck, soweit er auf dem Urheber zurückzuführen ist - wissenschaftliche Erkenntnisse an sich sind danach gemeinfrei.") -- Munatius 21:56, 8 November 2005 (CET)

Ich sehe aber auch nicht den geringsten Widerspruch zwischen Link 1 und Link 2. Was Skriptenbörsen machen, ist wohl zum allergrößten Teil nicht vom Urheberrecht gedeckt, wird aber weitgehend von den Professoren toleriert. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Wenn ich aus einer dreiviertelstündigen Vorlesung nur eine Handvoll Kernaussagen in eigener Formulierung extrahiere, habe ich keine Probleme, da ich zulässigerweise nur den wiss. Inhalt übernehme. Historische Mitschriften etwa aus dem 19. Jh. dienen heute als Ersatz der nicht erhaltenen Manuskripte der Professoren. Wird ausführlich mitgeschrieben, so wird sehr wohl in geschützte Teile eingegriffen, da hier nicht gemeinfreie Fakten wiedergegeben werden, sondern auch die sehr wohl geschützte Konzeption und Gedankenführung, die Anordnung des gemeinfreien wiss. Stoffs. Ich gehe davon aus, dass Studenten beim Mitschreiben bzw. Bearbeiten der Mitschriften die häufig sehr undeutliche Grenze zum Eingriff in geschützte Inhalte ohne es zu wissen überschreiten. Die Rechtsprechung ist da recht rigoros. Sobald geschützte Inhalte vervielfältigt werden, gilt das Gleiche wie beim Musiktausch. Nur im engeren Bekannten- und Freundeskreis dürfen solche Mitschriften kursieren. Im übrigen hat der Urheberrechtsexperte Junker das Problem bereits 1999 abschließend und praxisnah erörtert [16]. Wendet euch an www.urheberrechtsbuendnis.de, wenn euch die Belange von Bildung und Wissenschaft zu wenig vom herrschenden UrhR repräsentiert erscheinen. --Historiograf 22:44, 8 November 2005 (CET)

Photos von Buchumschlägen (Buchcover)

Wie schaut es eigentlich mit der Veröffentlichung von (selbst abphotographierten) Buchumschlägen aus. Immerhin wurden ja einige (wenn nicht nur der Titel und Autor aufgedruckt ist) auch künstlerisch gestaltet. Konnte leider keinen Abschnitt in der Bilder-FAQ eindeutig darauf anwenden. - Mpy 11:02, 8 November 2005 (CET)

Siehe Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Darf_man_Buchumschläge_oder_Zeitschriftencover_fotografieren_oder_einscannen_und_diese_in_die_Wikipedia_einfügen? --Fb78 11:10, 8. Nov 2005 (CET)

Sorry, die Rechts-FAQ hatte ich als unrelevant eingeordnet, ich habe nur Wikipedia:Bildrechte durchgeschaut. Danke für die Mühe. - Mpy 12:21, 8 November 2005 (CET)

Zum Thema Datenbanken

Hier ein aktuelles Urteil des BGH zum § 87a ff UrhG: Urteil (PDF). Leitsatz: “Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren.” Siehe hierzu auch Law-Blog. --ST 01:41, 10 November 2005 (CET)

Herzlichen Dank für den Hinweis auch an dieser Stelle. Das Urteil ist unter [17] schon länger zu finden, die von mir im August (inzwischen haben wir November) angeregte Debatte ist unter [18] nachlesbar. --Historiograf 19:27, 10. Nov 2005 (CET)