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Kladrum (Schwanheide)

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Kladrum ist der Name eines im Hochmittelalter eingegangenen Dorfes in der Gemeinde Schwanheide in Mecklenburg - Vorpommern. Der Name setzt sich aus den altslawischen Wortstämmen klaba für Baum und rąb für schneiden, fällen zusammen[1] und bedeutet Holzfällerort[2] Die Dorfstelle befand sich ungefähr 1, 5 km südlich von Schwanheide am rechten Ufer des hier zu einem Teich aufgestauten Mühlenbaches. 1458 bestand das Dorf noch aus einem Mühlengehöft nebst Kathen sowie zwei BauernstellenReferenzfehler: Ungültige <ref>-Verwendung: „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben., 1459 bis 1468 wird neben dem Müller noch ein Bauer aufgeführt und 1485 ist nur noch die Mühle bewohnt.Diese wird im 1625 im Zuge des Dreißigjährigen Krieges niedergebrannt, aber bereits 1648 wieder aufgebaut und bis in die 1960er Jahre bewirtschaftet. Hier waren die Bauern der Heidedörfer Bickhusen, Nostorf, Rensdorf und Zweedorf mahlpflichtig. Die Feldmark war vergleichsweise klein und grenzte im Süden an Nostorf und im Westen an Zweedorf. Entsprechend wurde sie 1538 von drei Bauern aus Nostorf und einem aus Zweedorf bewirtschaftet.[3] 1660 wurde die Feldmark zum großherzoglichen Meiereihof in Schwanheide gelegt.

In der Schmettauschen Karte von 1788 ist angrenzend die Flurbezeichnung Wende Bruch ausgewiesen. Weiter westlich von der Dorfstelle wurde im Rahmen des Kiesabbaus in den 1890er Jahren ein bronzezeitliches Urnengräberfeld ausgegraben [4].

ACHTUNG: DAS IST EIN ORIGINALTEXT DER HIER AUS GRÜNDEN DER ARBEITSERLEICHTERUNG VORÜBERGEHEND EINGEFÜGT WURDE ! NICHT LÖSCHEN ! Die älteste Nachricht von Kladram stammt aus einer Urkunde vom Jahr 1444, in welcher Herzog Heinrich von Meklenburg erklärt, daß er den Heinrich Sprengel zu Gresse wegen des Gutes "to Notstorpe myt synen tobehoringhe Liptze (Wendisch=Lieps) und

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vnd Kladrem" während der Lebenszeit von Segeband Wittorps Wittwe unangefochten lassen wolle, daß er sich aber nach deren Tode alle Befugniß vorbehalte. Dies Kladrem ist offenbar das bald darauf in den Amtsacten von Boizenburg genannte Domanialdorf Kladram. Nach einem amtlichen Pacht= und Bederegister von 1458 bestand das Dorf Kladram aus einem Mühlengehöft, zu welchem noch ein Kathen gehörte, einem größeren und einem kleineren Bauergehöft. In gleichen Registern von 1459 bis 1468 wird in Kladram neben dem Müller noch ein Bauer aufgeführt; 1485 ist auch dieser letzte Bauer (Wilken Reimer) nicht mehr verzeichnet. Ein Boizenburger Bederegister von 1538 bringt zwischen den Dörfern Nostorf und Zweedorf die Mittheilung: "Cladram, ein wust Feld, buen desse nafolgende," nemlich 3 Bauern zu Nostorf und einer zu Zweedorf. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts lagen also die Bauergehöfte schon wüst, während die Mühte erhalten war.

Ein Boizenburger Pachtregister von 1577/78 nennt nach den Dörfern Bickhusen und Rensdorf: "Kladrum", hier zuerst in dieser Form, und dann Nostorf, Zweedorf u. s. w. 1584/85 war das "Kladrumer Feld" ebenfalls wie früher an Bauern zu Nostorf und Zweedorf verpachtet, und es wurde für dasselbe etwa der dritte Theil der Pacht entrichtet wie für Nostorf. Hierauf dürfen wir schließen, daß die Feldmark überhaupt klein war und von Anfang an wohl nicht viel mehr als zwei Bauerhufen enthielt.

In einem amtlichen Geld= und Kornhebungs=Register von 1603 steht zwar unser untergegangenes Dorf ohne weitere Bemerkung in der Reihe der bewohnten Ortschaften: "Bickhusen, Rensdorf, Cladrum, Nostorf" u. s. w.; aber das berechtigt sicher nicht zu der Annahme, daß auch Kladram damals wie die übrigen verzeichneten Dörfer von Bauern bewohnt war. Denn die kleine Geldpacht von nur 3 Mk., welche nach diesem Register aus Kladram zn heben war, zahlte gewiß der dortige Müller allein, der schon 1458 2 Mk. 10 Schill. geben mußte. Voll besetzte Bauerdörfer zahlten etwa 20 Mk. Die Boizenburger Amtsbeschreibung von 1635 spricht darum auch nur von der Clarer (d. i. Kladramer) Mühle.

Ein Zweedorfer Kirchen=Visitations=Protokoll von 1650 theilt mit, daß dies Kirchspiel aus den Ortschaften: Zweedorf, Nostorf, dem Meierhof Schwanheide, der Schäferei Wendisch=Lieps, dem Boizenburger Bürgerhof und der "Cladrümer Mühle" bestehe.

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Nach der genannten Amtsbeschreibung von 1653 war die Kladramer Mühle abgebrannt. Nach einer späteren Mittheilung in den Amtsacten war sie schon zu Anfang des "dänischen Krieges" (1625 bis 29) durch Brand zerstört. Die der "Clarer Mühle" mahlpflichtigen Dörfer Nostorf, Rensdorf, Zweedorf und Bickhusen sollten, bis die Mühle wieder ausgebaut sein würde, in Boizenburg mahlen lassen. 1648 unternahm es der Müller Schlie. die Mühle wieder zu bauen, wofür er sie 6 Jahre ohne Pachtzahlung brauchen durfte.

Ein Landbederegister von 1660 bemerkt: "Kladrum ist eine wüste Feldmark, die zuvor die Nostorfer gebruket und 2 Mk. davon geben. Ist ihnen von des Herzogs Amtleuten genommen und wird itzo zur Schwanheide gebruket."

Amtsacten vom Jahr 1714 berichten endlich über die Schwanheider Mühle, daß dieselbe "vormals Clar=Mühle genannt" sei. Dies ist natürlich die alte Kladramer Mühle. Seitdem verschwindet begreiflicher Weise der alte Name, und unsere Forschung ist hiermit zu Ende.Den Akten des Domanialamtes Boizenburg für das Jahr 1714 ist zu entnehmen Nach diesen gesammelten Mittheilungen glauben wir die Lage des ehemaligen Dorfes Kladram bei der Schwanheider Mühle suchen zu müssen, denn es ist doch wahrscheinlich, daß die Bauergehöfte sich in unmittelbarer Nähe der Mühle befanden. Die ehemalige Feldmark gehört jetzt größtentheils nach dem erwähnten Bericht von 1660 zu Schwanheide; ein kleiner Theil derselben mag an Zweedorf gekommen sein, da seit dem 16. Jahrhundert ein Zweedorfer Bauer Kladramer Acker in Pacht hatte.

Einzelnachweise

  1. Paul Kühnel: Die slavischen Ortsnamen in Meklenburg In: Verein für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. - Bd. 46 (1881), S. 68, 70 [1]
  2. Greve verweist auf die Wortstämme clodene und ramme, gelangt aber zu der selben Bedeutung. Dieter Greve: Flurnamenatlas für das südliche Westmecklenburg, Band I, Seiten 83 und 167, Thomas Helms Verlag, Schwerin 2011 (ISBN 978-3-940207-25-8)
  3. Boizenburger Bederegister von 1538, zitiert nach
  4. Robert Beltz: Die Grabfelder der älteren Eisenzeit in Mecklenburg, in: Verein für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde.-Bd.71 (1906),S.1 - 152, dort Seite 70f. online-version