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Diskussion:Auktion

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Ich würde die Auktion nicht als besondere Form des Verkaufes, sondern als besondere Form der Preisfindung bezeichnen. Sie kann nämlich sowohl verkäuferseitig als auch käuferseitig zur Anwendung kommen.


Ich kenn da noch ne Variante, die bei uns in der Gemeinde z.B. bei Wohltätigkeitszwecken gemacht wird:

Jeder wirft Geld in einen Kasten. Und der PFarrer hat einen Wecker gestellt. Sobald der klingelt hat derjenige "gewonnen", der als letzter etwas in den Kasten getan hat.

Ist das allgemein auch üblich?

Ak 20:40, 7. Jan 2004 (CET)


Klingt irgendwie nach Reise nach Jerusalem. Würde unter gesetzlich/rechtlichen Aspekten wohl nicht möglich sein. Rolz-reus


Wird diese Variante "amerikanisch versteigern" genannt? Ich konnte dazu bei Google nichts finden, ausser dieser seltsamen Anleitung:
http://www.spielekiste.de/archiv/bigaction/hochzeit/hochzeit_007.shtml
Uwe Kessler 11:16, 27. Feb 2004 (CET)


Das hört sich eher nach einer Lotterie als einer Auktion an. Ein gutes Buch über verschiedene Auktionsformen ist R. Cassady (1967): Auctions and Auctioneering, University of Colifornia Press, Berkeley.

"amerikanische Versteigerung" in Google

Hallo zusammen,

habe die "amerikanische Versteigerung" als Sonderform aufgenommen. Ich habe übrigens auch mal bei Google.de nachgeschlagen und Google zeigte mir "ungefähr 21.500 Seiten auf Deutsch für amerikanische Versteigerung". Hat sich da in letzter Zeit soviel getan ;-) ?

Schöne Grüße! --Ano Nym 23:46, 20. Okt 2004 (CEST)

Man sollte grundsätzich zwischen traditionellen Auktionen und Online-Auktionen, wie Google unterscheiden. Im ersten Moment scheinen diese zwar sehr ähnlich zu sein, sind es aber nicht. Man unterscheidet bei traditionellen Auktionen in Deutschland zwischen zwei grundlegenden Arten:

  • Im eigenen Namen
  • Im Auftrag

Dies hat nicht nur steuerliche Hintergründe, sonder beinhaltet auch grundsätzlich rechtliche Aspekte. Ich werde man in den nächsten Tagen den Artikel etwas überarbeiten. 84.162.85.95 16:28, 10 November 2005 (CET) (Groppe)