Diskussion:Bad Honnef
Defekter Weblink
- http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/land/sehenswuerdigkeiten/naturdenkmaeler/
- möglicherweise ist hier eine Version aus dem Internet Archive geeignet: http://wayback.archive.org/web/*/http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/land/sehenswuerdigkeiten/naturdenkmaeler/
– GiftBot (Diskussion) 05:02, 12. Aug. 2012 (CEST)
1807 Samtgemeinde Königswinter
Eigentlich gehört das Ganze nach Diskussion:Bürgermeisterei Königswinter, aber da hier (warum auch immer) die Änderung vollzogen wurde, will ich auch hier anfangen. Erst einmal wurde vollständig der Verweis auf die Mairie Königswinter entfernt, was natürlich überhaupt nicht geht. Zweitens ist die in der Quelle angesprochene Samtgemeinde die Mairie Königswinter. Und sie nahm, wie bereits andere Mairien in der Region (darunter die Mairie Vilich), ihre Arbeit im Frühjahr (höchstwahrscheinlich März) 1809 auf. Was das Datum 1807 bedeutet, ist nicht unschwer zu erkennen: Die Großherzolich-Bergische Gemeindeordnung vom 13. Oktober 1807. Sie war natürlich eine Grundlage für die Bildung der Mairien, die aber erst später erfolgte, und zwar mit bzw. nach der „Provinzial- und Gemeinde-Verwaltungsordnung für das Großherzogtum Berg“ vom 18. Dezember 1808. Bis 1808 bestand ja noch das Amt Löwenburg, das (wie Fallkner ermittelt hat) bis zur Arbeitsaufnahme der Mairies im Frühjahr 1809 von einem Verwalter Dewies verwaltet wurde. In dem Buch Bad Honnef am Rhein (Haag 1962) ist ein anderes Mal auch das Jahr 1811 (S. 57) für den Verlust der selbständigen Verwaltung Honnefs genannt. Nun, als diesen Verlust kann man auch bereits das Jahr 1806 betrachten, als das Herzogtum Berg und damit auch Kirchspiel Honnef und Amt Löwenburg in ihrer bisherigen Form aufgelöst wurden bzw. außer Kraft traten. Der "Gemeindeverband" Königswinter, Ittenbach Honnef und Aegidienberg existierte aber erst seit Ende 1808, faktisch seit Frühjahr 1809.
Die in dem Kapitel Auf dem Wege zur Stadt (S. 40ff) angesprochene Bürgermeisterwahl Honnefs hat ja nicht in den Grenzen des Amtes Löwenburg, sondern in denen des Kirchspiels stattgefunden. Hier bleibt allerdings unklar, auf welcher rechtlichen Grundlage (gab es vor 1806 den offiziellen Titel Bürgermeister von Honnef?) diese Bürgermeisterwahl stattfand, sofern sie nicht vollkommen nach alter Tradition erfolgte. Auf S. 26 heißt es dazu: Die Herren von Löwenburg als Gerichtsherren bzw. die Amtmänner als deren Stellvertreter übernahmen mit der Leitung des Gerichts mehr oder minder auch die der Gemeinde Honnef. (…) Die Verwaltung der Ortsangelegenheiten lag bei den 12 Geschworenen (aus jeder Honschaft 2, siehe Artikel). Ein Bürgermeister bzw. dessen Stellung zu dem Rat der Geschworenen und den Löwenburger Amtmännern ist dort nicht erwähnt.--Leit (Diskussion) 12:38, 13. Aug. 2012 (CEST)
- Herr Nekum (Tausend Jahre Selhof...) schreibt bezogen auf die bergische Zeit zu diesem Thema: "Dann hatte jede Honschaft ihre Schöffen und Geschworenen. Ein Geschworener aus jeder Honschaft war gleichzeitig Ortsvorsteher; diese wählten alljährlich aus diesem Kreis den Bürgermeister." --Update (Diskussion) 16:00, 13. Aug. 2012 (CEST)
- Genau danach hatte ich gesucht.--Leit (Diskussion) 16:04, 13. Aug. 2012 (CEST)
"unselbständige Gemeinde", "nicht eigenständige Gemeinde"
Wo ist das belegt, dass Honnef (und alle anderen Ortschaften in der Umgebung) in der großherzoglich-bergischen Zeit keine eigene Gemeindevertretung hatten? Der Begriff "Gemeinderat" ist dabei unerheblich, ein Gemeindevorsteher mußte nicht unbedingt den Titel "Bürgermeister" haben. Bis wann hat die "Beschriebene Tatsache" "nicht eigenständige Gemeinde" angedauert, wann und wie wurde hat die "Tatsache" "nicht eigenständige Gemeinde" geändert? Mein Formulierungsvorschlag ist weiterhin: "Seit Frühjahr 1809 unterstand Honnef der Verwaltung der an die Stelle des bergischen Amts Löwenburg getretenen Mairie Königswinter". Analoge Formulierung (also auch ohne Formulierungen wie "Ortbezirk", "Katastergemeinde", "Steuergemeinde") in den übrigen Ortsartikeln (z.B. Hasenpohl) in der Region. --Update (Diskussion) 02:43, 15. Aug. 2012 (CEST)
- Ein bisschen oder ein bisschen sehr wundert mich diese Äußerung schon, ist doch unter Diskussion:Kanton Hennef, Diskussion:Oberhau und Diskussion:Oberpleis bei Heranführung zahlreicher Quellen der Sachverhalt im Wesentlichen geklärt worden. Eine Gemeinde ohne eigenen Vorsteher und/oder eigenen Rat ist handlungsunfähig, weil sie keine örtlichen Angelegenheiten in eigener Entscheidung regeln kann. Man muss die Latte im Prinzip noch höher legen, denn auch die heutigen Stadtbezirke in NRW oder Ortsbezirke in RLP verfügen über eigene Organe, ohne dabei als "eigenständig" oder als einer Gemeinde gleich zu gelten. Bis wann die Tatsache "nicht eigenständige Gemeinde" angedauert hat? Das ist ziemlich eindeutig, auch hier wiederholt man sich: Bis zur Einführung der neuen Gemeindeordnung vom 1. Juli 1845, die spätestens bis 1846 erfolgt war. Erst damit erhielten die Einzelgemeinden einen Gemeinderat und einen Vorsteher (ist alles mehrfach belegt, siehe Diskussionsseiten). Den Vorschlag, auf die Formulierungen Ortsbezirk, Katastergemeinde, Steuergemeinde zu verzichten, lehne ich runweg ab. Das ist natürlich eine bequeme "Lösung", komplizierte Sachverhalte einfach zu verschweigen. Exakt diese Begriffe wurden eben in amtlichen Quellen verwendet, es gab Steuergemeinden und Katastergemeinden. Es wird völlig undeutlich, welchen Zweck Gemeinden wie Hasenpohl, Wahlfeld und Oberhau gehabt haben, ohne diese Begriffe zu verwenden. Das Problem ist derzeit, dass man sie nicht angemessen verlinken kann, weil keine eigenen Artikel dazu existieren.--Leit (Diskussion) 03:02, 15. Aug. 2012 (CEST)