Diskussion:Bauführer
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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Der Begriff Bauführer ist in Österreich juristisch festgelegt. Der Bauführer haftet gegenüber der Baubehörde für die korrekte Ausführung der Arbeiten und muss meines Wissens Baumeister sein. (nicht signierter Beitrag von 62.47.137.214 (Diskussion | Beiträge) 09:34, 23. Apr. 2009 (CEST))
Defekter Weblink
– GiftBot (Diskussion) 01:48, 13. Aug. 2012 (CEST)