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Softwareentwickler

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Softwareentwickler ist ein Begriff zur Stellenbeschreibung für Menschen, die – egal mit welcher Ausbildung – im Bereich der Softwaretechnik, also am Design und der Implementierung der Software arbeiten. Der Begriff wird oft synonym mit Softwareingenieur (engl. software engineer) verwendet.

Andere Begriffe

Beschränken sich Softwareentwickler auf die Implementierung der Software ohne eigene direkte Mitarbeit beim technischen Design der Software und bei der Erarbeitung der Softwarearchitektur, so bezeichnet man sie oft auch als „Programmierer“, dieser Begriff wird zum Teil auch synonym verwendet. Der Begriff Programmierer betont die Tätigkeit des eigentlichen Programmierens, im Gegensatz zu Aspekten der Softwarearchitektur die bei der Softwareentwicklung eine größere Rolle spielen und den oft abstrakten Überlegungen der Informatik.

Ada Lovelace schriftlichen Kommentare zur mechanischen Rechenmaschine Analytical Engine enthielten den ersten Algorithmus. Aus diesem Grund wird sie auch als erste Programmiererin der Welt bezeichnet.

Historisch ist auch der Begriff des Kodierers anzuführen. Bei dieser Tätigkeit liegt der Schwerpunkt darauf, das vorgegebene Programm in die jeweilige Architektur und Programmiersprache (oft direkt in Maschinencode) umzusetzen, also die menschlichen Anweisungen für den Computer zu kodieren. Heutzutage ist diese Rolle faktisch nicht mehr anzutreffen, da diese Aufgabe im Wesentlichen von einem Compiler (d.h. einer Software) wahrgenommen wird. Lediglich das Umschreiben eines Programmes von einer Programmiersprache in ein äquivalentes Programm in einer anderen Sprache kann man als Kodierung bezeichnen.

Softwareentwickler ist in Deutschland und Österreich keine geschützten Berufsbezeichnungen. Nach deutschem Recht darf die Berufsbezeichnung Softwareingenieur jedoch nur führen, wer ein technisches Studium mit Erfolg abgeschlossen hat.[1]

Aufgaben und Abgrenzung

Die Hauptaufgabe eines Softwareentwicklers ist das technische Design und die Implementierung der an die Software gestellten Anforderungen, gepaart mit dem Modultest (Unit-Test) der dafür implementierten Komponenten. Dazu benötigt der Softwareentwickler Kenntnisse über den gesamten Softwareentwicklungsprozess und muss Software-Prinzipien sowie die Methoden der Softwaretechnik beherrschen.

Softwareentwickler werden aber auch noch für Aufgaben eingesetzt, die ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld traditionell nicht zuzurechnen sind. Dazu gehören Analysetätigkeiten, also die Erarbeitung der Anforderungen an die Software, die Definition und Sicherstellung der Softwarearchitektur, Testtätigkeiten wie beispielsweise die Erarbeitung und Durchführung von Testplänen, Projektmanagementtätigkeiten wie die Planung der Umsetzung oder auch Design der Benutzerschnittstellen wie Entwurf und Abstimmung von Bildschirmmasken und so weiter.

Ausbildung und Studium

Softwareentwickler haben oft ein Studium in einem Informatikstudiengang an einer Hochschule oder einer Berufsakademie absolviert. Auch ein Studium in einem ingenieur- bzw. naturwissenschaftlichen Studiengang bietet Einstiegsmöglichkeiten in die Softwareentwicklung. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, sich über eine Ausbildung in einem informationstechnischen Ausbildungsberuf z. B. zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung an einer Berufsfachschule (siehe beispielsweise IHK), an einer Fachschule für Datenverarbeitung und Organisation (z. B. ADV Böblingen) oder einem Berufskolleg zum Softwareentwickler, Softwareingenieur oder Softwarearchitekten zu qualifizieren.

Daneben üben viele Quereinsteiger diese Tätigkeit auch aufgrund von autodidaktisch erlernten oder durch verschiedene Schulungen (auch Umschulung) erworbenen Fähigkeiten aus.

Siehe auch

Literatur

Wiktionary: Programmierer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Siehe 'Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur und Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz – IngG)' welches in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländern liegt und für das jeweilige Bundesland in der geltenden Fassung heranzuziehen ist. Um die Bezeichnung „Ingenieur“ zu tragen, muss man das Studium nicht zwingend als „Ingenieur“ abschließen. Aus dem Gesetz des Bundeslandes Bayern geht zum Beispiel hervor, dass es für die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ausreicht, wenn man ein mindestens dreijähriges Studium an einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit Erfolg abgeschlossen hat.