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Königsteiner Staatsabkommen

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Das Königsteiner Staatsabkommen ist ein Abkommen, in dem die deutschen Bundesländer am 31. März 1949 vereinbarten, überregionale Forschungseinrichtungen gemeinsam zu finanzieren. Der Schlüssel für die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Länder heißt Königsteiner Schlüssel. Er wird von der Bund-Länder-Kommission auf Grund der Bevölkerungszahlen und des Steueraufkommens jährlich neu berechnet.

Siehe auch

Königsteiner Vereinbarung