Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Ergänzung zum Schiedsgerichtswahlverfahren
Einfache Mehrheit und nicht 2/3 Mehrheit für Kandidaten?
"Das Verfahren der Schiedsgerichtswahl wird geändert: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen, zusätzlich gilt: Nur Kandidaten, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen, gelten als gewählt." Ich würde analog zu den Adminwahlen vorschlagen, dass Schiedsrichter mehr als die einfache Mehrheit brauchen. Mein Vorschlag: Das Verfahren der Schiedsgerichtswahl wird geändert: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen, zusätzlich gilt: Nur Kandidaten, die mindestens doppelt so viele Prostimmen gegenüber Kontrastimmen erreichen, gelten als gewählt.--Müdigkeit 22:16, 1. Aug. 2012 (CEST)
- Das gab es ähnlich schon bei der allerersten SG-Wahl im Mai 2007 (ist ab der 2. Wahl aber geändert worden, da gab es dann keine Kontrastimmen mehr). Damals musste ein Kandidat zur erfolgreichen Wahl sogar „mindestens 3/4 Pro-Stimmen“ erreichen. Das wurde dann wohl auf die Dauer als nicht praxistauglich angesehen. Das Ergebnis bei der Wahl sah dann so aus:
- Insgesamt gab es damals 44(!) Kandidaten, von denen 2 ihre Kandidatur zurückgezogen haben.
- Es wurden insgesamt bei der Erstwahl aber natürlich auch 10 SGler gesucht, um das SG erst einmal einzurichten.
- Es erreichten exakt 10 der übrig gebliebenen 42 Kandidaten die nötigen 75 %, somit waren alle gewählt, die diese damalige hohe Hürde überschritten haben. Bei dieser Hürde hätte man heute wohl wenig Chancen, immer genügend SGler zu finden.
- Die 2/3-Hürde ist natürlich etwas niedriger: Das erreichten damals 27 dieser 42 Kandidaten. 34 erhielten übrigens mehr Pro- als Kontrastimmen.
- Bei den letzten 3 Wahlen mit Kontrastimmen sah es übrigens so aus:
- Mai 2011: 6 freie Plätze, 12 Kandidaten, 11 davon mehr Pros als Kontras (also 5 mehr als nach diesem MB nötig), nur die 6 Gewählten erhielten auch einen 2/3-Prostimmen-Anteil
- November 2011: 6 freie Plätze, 8 Kandidaten, 7 davon mehr Pros als Kontras (nur 1 mehr als nach diesem MB nötig), bei 2/3 hätte es evtl. eine Änderung der Gewählten gegeben, siehe unten
- Mai 2012: 5 freie Plätze, 12 Kandidaten, 8 davon mehr Pros als Kontras (3 mehr als nach diesem MB nötig), 7 Kandidaten erhielten auch einen 2/3-Prostimmen-Anteil
- Bei der Wahl im November 2011 erreichten genau 6 Kandidaten einen 2/3-Prostimmen-Anteil. Nikkis erhielt hierbei 72,2 %, Hans Koberger nur 66,36 %. Damit wäre bei der Wahl Nikkis gewählt gewesen, wenn nicht bei einem anderen Wahlsystem noch einige Prostimmen hinzugekommen wären. Jene Hürde würde also auch die Reihenfolge der Gewählten verändern und das vorherige MB nicht nur spezifizieren, sondern zugleich auch abändern, da damit Pros minus Kontras teilweise außer Kraft gesetzt würde.
- Jedenfalls wäre bei den vergangenen 3 Wahlen nach einem 2/3-System die angestrebte Anzahl der Schiedsrichter gleich 2-mal nur knapp erreicht worden. Die Wahrscheinlichkeit, dass dadurch mal weniger Schiedsrichter im SG sind, als eigentlich gewünscht sind, würde mit einer solch hohen Hürde weiter steigen. --Geitost 19:10, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Oder kurz: eine Minderheit von 33% der Stimmberechtigten könnte damit durch resolutes Contra-Stimmen das Schiedsgericht periodisch abschaffen. --Erzbischof 20:53, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Stimmt, an den „Nebeneffekt“ hatte ich noch gar nicht gedacht. Mmh, könnte nicht dann auch die knapp über 50%ige Mehrheit, die letztes Jahr das SG insgesamt abschaffen wollte, durch konsequentes Gegenstimmen einfach keine neuen Kandidaten mehr ins SG lassen und auch nach diesem MB schon das SG abschaffen? Das würde bedeuten, dass 50 % der Abstimmenden das SG abschaffen könnten statt wie mit dem letzten MB noch die verfehlten 2/3 der Stimmen. Gutes Kontraargument. --Geitost 21:06, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Wobei: Was bedeutet das denn konkret? Wenn bei diesem MB dieselbe einfache Mehrheit vom letzten SG-Abschaffungs-MB für diese Änderung stimmte und dann bei den folgenden Wahlen auch konsequent immer überall mit Kontra abstimmte, gäbe es keine neuen Schiedsrichter mehr und das SG wäre zwar nicht mit 2/3-Mehrheit abgeschafft, aber mit mehreren einfachen Mehrheiten arbeitsunfähig gemacht worden. Tja. Dazu bedürfte es aber schon gehöriger Konsequenz, das auch so durchzuziehen.
- Deshalb: Wenn das wirklich diesen über 50 % der im Abschaffungs-MB gegen das SG Abstimmenden auch weiterhin und auch noch bei den zukünftigen SG-Wahlen derart wichtig ist, dass das SG insgesamt besser abgeschafft gehört, dass sie tatsächlich dann auch hier mit Pro und zukünftig überall mit Kontra abstimmen, dann wäre das wirklich der Beleg dafür, dass das SG insgesamt auf zu schwachen Füßen stünde und besser so nicht mehr weiter existieren sollte. Also wäre das vielleicht auch nicht so tragisch, sondern nur logisch und konsequent. Und dann müsste man sich eben was Neues überlegen, was auch eine Mehrheit in der Gemeinschaft hätte. Insofern ist es vielleicht doch kein richtiges Kontraargument, sondern wäre nur konsequent. Oder was meint ihr dazu? --Geitost 21:16, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Richtig. --Krd 21:23, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Dann lassen wir das Argument besser raus, ist ja auch etwas sehr weit gedacht. Die Einigkeit einer solchen 50%-Mehrheit wäre dafür sicher auch nicht geschlossen genug. ;-) --Geitost 21:28, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Einige haben das bei der Wahl im Frühjahr 2011 ja getan. Aber es waren deutlich weniger, als ich vorher befürchtet hatte, die Gewählten hatten zwar alle einige Contras, aber deutlich mehr Pro-Stimmen. -- Perrak (Disk) 23:01, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Ja, damals waren die Kandidaten ja auch trotzdem gewählt (egal, ob mehr Pros oder nicht), das wäre ja nach Annahme des umseitigen Vorschlags gerade anders als bisher. Dann würden solche massenhaft vergebenen Kontras auch tatsächlich dazu führen, dass niemand mehr gewählt wäre. Bisher wäre das ja egal gewesen, deshalb haben das wohl auch kaum Leute so gemacht, wo es halt eh überhaupt gar keine Auswirkung hatte (denn die Rangfolge der Kandidaten ändert sich ja null, wenn überall gleich abgestimmt wird und man trotzdem eh gewählt ist). Das würde sich evtl. schon ändern und die SG-Ablehner tatsächlich wieder mehr kontrieren. Nur glaub ich auch nicht recht an eine derart konzertierte Aktion sämtlicher oder der meisten SG-Ablehner, was ja schon dafür nötig wäre; dafür sind die Leute dann doch zu verschieden gestrickt. ;-) --Geitost 03:18, 3. Aug. 2012 (CEST)
- Es müssen ja nicht "die meisten" sein. Es genügt schon eine Minderheit. Letztlich wird es mir als Unterstützer des Schiedsgerichts durch die bloße Bedrohung, dass durch derartige Stimmen von Schiedsgerichtsgegnern das Schiedsgericht nicht voll besetzt werden könnte, erschwert, Contra-Stimmen abzugeben, wo ich das eigentlich für opportun halten würde. Dadurch geht ein Teil der durch Einführung der Contra-Stimmen gewonnenen Möglichkeiten zur genaueren Abstufung zwischen den Kandidaten wieder verloren. Ich muss dann unter Umständen gezwungenermaßen gegen Wahlende Kandidaten ein Pro geben, denen ich eigentlich lieber ein Contra geben würde. Das ist zwar kein "negatives Stimmgewicht", aber schon etwas Ähnliches. --Grip99 01:23, 4. Aug. 2012 (CEST)
- Stellen wir uns doch einmal das Problem vor. Beispiel: Es gibt 10 Kandidaten und 5 freie Plätze. 2 Kandidaten werden klar gewählt. Der Drittplatzierte bekommt 61% der Stimmen. Der unbeliebte Vierte bekommt nur 26%. Alle anderen Kandidaten, auch der Fünftplatzierte, werden von fast allen als deutlich ungeeignet empfunden und bekommen unter 5% Prostimmen. Glaubst du im Ernst, dass die Schiedsrichter dann miteinander arbeiten wollen? Das könnte zu einer üblen Krise des Schiedsgerichts führen... oder dazu, dass einfach die zwei Schiedsrichter unter 50% von den Anderen ausgeschlossen werden, oder dazu, dass die Kandidaten unter 50% sofort zurücktreten... aber ich halte die Wahrscheinlichkeit für äußerst gering, dass ein solches Schiedsgericht(wenn die Kandidaten nicht zurücktreten) normal arbeiten könnte.--Müdigkeit 05:42, 4. Aug. 2012 (CEST)
- Es müssen ja nicht "die meisten" sein. Es genügt schon eine Minderheit. Letztlich wird es mir als Unterstützer des Schiedsgerichts durch die bloße Bedrohung, dass durch derartige Stimmen von Schiedsgerichtsgegnern das Schiedsgericht nicht voll besetzt werden könnte, erschwert, Contra-Stimmen abzugeben, wo ich das eigentlich für opportun halten würde. Dadurch geht ein Teil der durch Einführung der Contra-Stimmen gewonnenen Möglichkeiten zur genaueren Abstufung zwischen den Kandidaten wieder verloren. Ich muss dann unter Umständen gezwungenermaßen gegen Wahlende Kandidaten ein Pro geben, denen ich eigentlich lieber ein Contra geben würde. Das ist zwar kein "negatives Stimmgewicht", aber schon etwas Ähnliches. --Grip99 01:23, 4. Aug. 2012 (CEST)
- Ja, damals waren die Kandidaten ja auch trotzdem gewählt (egal, ob mehr Pros oder nicht), das wäre ja nach Annahme des umseitigen Vorschlags gerade anders als bisher. Dann würden solche massenhaft vergebenen Kontras auch tatsächlich dazu führen, dass niemand mehr gewählt wäre. Bisher wäre das ja egal gewesen, deshalb haben das wohl auch kaum Leute so gemacht, wo es halt eh überhaupt gar keine Auswirkung hatte (denn die Rangfolge der Kandidaten ändert sich ja null, wenn überall gleich abgestimmt wird und man trotzdem eh gewählt ist). Das würde sich evtl. schon ändern und die SG-Ablehner tatsächlich wieder mehr kontrieren. Nur glaub ich auch nicht recht an eine derart konzertierte Aktion sämtlicher oder der meisten SG-Ablehner, was ja schon dafür nötig wäre; dafür sind die Leute dann doch zu verschieden gestrickt. ;-) --Geitost 03:18, 3. Aug. 2012 (CEST)
- Einige haben das bei der Wahl im Frühjahr 2011 ja getan. Aber es waren deutlich weniger, als ich vorher befürchtet hatte, die Gewählten hatten zwar alle einige Contras, aber deutlich mehr Pro-Stimmen. -- Perrak (Disk) 23:01, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Dann lassen wir das Argument besser raus, ist ja auch etwas sehr weit gedacht. Die Einigkeit einer solchen 50%-Mehrheit wäre dafür sicher auch nicht geschlossen genug. ;-) --Geitost 21:28, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Richtig. --Krd 21:23, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Deshalb: Wenn das wirklich diesen über 50 % der im Abschaffungs-MB gegen das SG Abstimmenden auch weiterhin und auch noch bei den zukünftigen SG-Wahlen derart wichtig ist, dass das SG insgesamt besser abgeschafft gehört, dass sie tatsächlich dann auch hier mit Pro und zukünftig überall mit Kontra abstimmen, dann wäre das wirklich der Beleg dafür, dass das SG insgesamt auf zu schwachen Füßen stünde und besser so nicht mehr weiter existieren sollte. Also wäre das vielleicht auch nicht so tragisch, sondern nur logisch und konsequent. Und dann müsste man sich eben was Neues überlegen, was auch eine Mehrheit in der Gemeinschaft hätte. Insofern ist es vielleicht doch kein richtiges Kontraargument, sondern wäre nur konsequent. Oder was meint ihr dazu? --Geitost 21:16, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Wenn man bisher vorausahnen konnte, dass nur 3 der Kandidaten bei den Wählern auf eine gewisse Mindestzustimmung stoßen würden, haben sich immer noch weitere Kandidaten zur Wahl gestellt, um zu verhindern, dass diejenigen ins SG gewählt würden. Somit gab es dann das Szenario gar nicht erst. Es könnte höchstens mal vorkommen, dass jemand relativ knapp mehr Kontras als Pros bekäme, dann fände ich es aber nicht tragisch, wenn der*diejenige auch ins SG gewählt würde. Zumindest wären dann die Plätze belegt und das SG besser arbeitsfähig. Ich denke nicht, dass es da zu einem Streik im SG käme, nur weil mal jemand ein paar Kontras mehr eingefangen hätte. ;-) Die Schiedsrichter sind doch hoffentlich auch in gewisser Weise konfliktfähig genug, um sich untereinander zusammenraufen zu können; sie werden ja schließlich dafür gewählt, um Konflikte lösen zu können. --Geitost 01:02, 6. Aug. 2012 (CEST)
- Ich denke, das Argument von Grip99 hat schon was und sollte noch mit rein. Sich genötigt zu sehen, keine Kontras zu vergeben zu können, weil sonst evtl. das SG nicht voll belegt ist, ist schon blöd. Gerade wenn man zum Beispiel mal in Urlaub fährt und das Ende der Wahl nicht mehr mitbekommt und nicht mehr anders abstimmen kann. --Geitost 01:06, 6. Aug. 2012 (CEST)
2/3?
Ich versteh nicht, weswegen man für das Klären von Detailfragen eine Zweitdrittelmehrheit braucht. --Michileo (Diskussion) 22:49, 1. Aug. 2012 (CEST)
- Stimme Dir da zu, gerade weil das MB Wikipedia:Meinungsbilder/Reform der Wahl zum Schiedsgericht mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde, ist diese selbstgesteckte Hürde durch die Initiatoren überflüssig. Die einzige logische Hürden, die mir einfallen, sind die 56,3% des letzten MBs, die überboten werden müssen, oder das eine Zustimmung auch aus mind. 67 Stimmen bestehen muß. Aber das sind Nicklichkeiten im Formalismusdschungel, die wohl selbst Kritiker dieser Änderung nicht einfordern werden.Oliver S.Y. (Diskussion) 22:57, 1. Aug. 2012 (CEST)
- Bitte genauer lesen, 2/3 ist nicht für die inhaltliche Abstimmung.--Müdigkeit 23:39, 1. Aug. 2012 (CEST)
- Siehe MB 2010, dort gab es keine 2/3 Mehrheit für die formale Zustimmung, es wurde nichtmal gesondert ausgewertet, einfach Mehrheit reichte.Oliver S.Y. (Diskussion) 23:47, 1. Aug. 2012 (CEST)
- Hier hängt vermutlich keiner der Initiatoren an der 2/3-Mehrheit fest, d.h. falls sich hier im Rahmen des Diskussion rausstellt, dass auch für die formale Zustimmung 50% reichen, kann man das entsprechend ändern. --Krd 08:37, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Ich seh das genauso: Im letzten MB galt die einfache Mehrheit (also > 50 %, nicht jedoch reichen = 50 %), dann sollte das hier auch ausreichen. Außerdem gibt es keinen Grund, warum hier für die eine oder andere Möglichkeit ein Konsens erforderlich wäre, es ist eine einfache Entscheidung zwischen 2 Wahlmöglichkeiten; es benötigt nicht für jede einfache Entscheidungsfrage einen Konsens entweder für die eine oder andere der Möglichkeiten. Denn es ist ja auch beim ersten MB nicht danach gefragt worden, ob eine Mehrheit nun die eine oder andere Möglichkeit sinnvoller fände, da ging es ja nur um Kontrastimmen ja oder nein und die Reihenfolge Pros minus Kontras, somit gibt es eigentlich gar keinen Status quo dafür oder dagegen, ob Kandidaten mit mehr Kontras als Pros gewählt sein sollen, den eine Mehrheit mal irgendwann beschlossen hätte, und es gab ja bisher auch noch nie welche. Deshalb kann man nicht davon ausgehen, dass es hierbei überhaupt einen Status quo gibt, wenn etwas einfach noch gar nicht eingetreten ist. Diejenige Möglichkeit mit den meisten Befürwortern sollte deshalb dann durchgeführt werden.
- Hier hängt vermutlich keiner der Initiatoren an der 2/3-Mehrheit fest, d.h. falls sich hier im Rahmen des Diskussion rausstellt, dass auch für die formale Zustimmung 50% reichen, kann man das entsprechend ändern. --Krd 08:37, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Siehe MB 2010, dort gab es keine 2/3 Mehrheit für die formale Zustimmung, es wurde nichtmal gesondert ausgewertet, einfach Mehrheit reichte.Oliver S.Y. (Diskussion) 23:47, 1. Aug. 2012 (CEST)
- Bitte genauer lesen, 2/3 ist nicht für die inhaltliche Abstimmung.--Müdigkeit 23:39, 1. Aug. 2012 (CEST)
- Und das auch ganz unabhängig davon, welche der beiden Möglichkeiten ich selbst da für sinnvoller halte. Denn ich bin ja bekanntlich dafür, dass die 10 Plätze auch möglichst belegt werden (sonst muss man halt einfach mehr geeignete Kandidaten aufstellen, damit der hier befürchtete Fall gar nicht erst eintritt). ;-) Allerdings sollten im MB auch ausdrücklich die Nachteile zum Ausdruck kommen: dass es dazu führen kann, dass man zukünftig evtl. statt 10 SGlern nur noch 9 oder 8 (oder evtl. auch mal 7 oder 6, damit wäre es aber sowieso hart an der Grenze zur Arbeitsunfähigkeit und dann müsste wohl eine Neuwahl stattfinden) im SG hätte und dass bei Befangenheiten oder bei zeitweisen bzw. dauerhafteren Inaktivitäten weiterer SGler bei einzelnen Anfragen evtl. dann keine 5 SGler mehr übrig sind, die eine solche Anfrage bearbeiten könnten. Deshalb würde ich auch dagegen stimmen. --Geitost 18:18, 2. Aug. 2012 (CEST)
- @Geitost: Du hast vollkommen recht, und Du kannst diesen Kritikpunkt gern umseitig eintragen. Die aktuellen SR sind zur Zeit der Meinung, dass man mit 8 oder 9 solide gewählten Kandidaten besser klarkommt als mit 10 Leuten, von denen 1 oder 2 mit z.B. −100 Stimmen in's SG kommen. --Krd 18:42, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Die Wahrscheinlichkeit, dass mal jemand mit so vielen mehr Kontras als Pros ins SG käme, halte ich für seeeehr gering, denn das wäre im Vorfeld bereits absehbar. Und dann würden sich mit Sicherheit noch jemand anderes zur Wahl stellen, der*die genau dies verhindern möchte. ;-)
- Der Abschnitt mit den Argumenten für bzw. gegen den Vorschlag fehlt im Übrigen gerade noch vollständig, aber mal sehen, was sich dagegen machen lässt. :-P Jedenfalls ist der Vorschlag noch bedeutend besser, als wenn man, wie oben vorgeschlagen, gleich 2/3 der Stimmen erreichen müsste. Und bei diesem Vorschlag hier muss man halt gucken, wer nun die jeweiligen Vor- oder Nachteile als wichtiger bzw. entscheidender empfindet. --Geitost 19:23, 2. Aug. 2012 (CEST)
- @Geitost: Du hast vollkommen recht, und Du kannst diesen Kritikpunkt gern umseitig eintragen. Die aktuellen SR sind zur Zeit der Meinung, dass man mit 8 oder 9 solide gewählten Kandidaten besser klarkommt als mit 10 Leuten, von denen 1 oder 2 mit z.B. −100 Stimmen in's SG kommen. --Krd 18:42, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Und das auch ganz unabhängig davon, welche der beiden Möglichkeiten ich selbst da für sinnvoller halte. Denn ich bin ja bekanntlich dafür, dass die 10 Plätze auch möglichst belegt werden (sonst muss man halt einfach mehr geeignete Kandidaten aufstellen, damit der hier befürchtete Fall gar nicht erst eintritt). ;-) Allerdings sollten im MB auch ausdrücklich die Nachteile zum Ausdruck kommen: dass es dazu führen kann, dass man zukünftig evtl. statt 10 SGlern nur noch 9 oder 8 (oder evtl. auch mal 7 oder 6, damit wäre es aber sowieso hart an der Grenze zur Arbeitsunfähigkeit und dann müsste wohl eine Neuwahl stattfinden) im SG hätte und dass bei Befangenheiten oder bei zeitweisen bzw. dauerhafteren Inaktivitäten weiterer SGler bei einzelnen Anfragen evtl. dann keine 5 SGler mehr übrig sind, die eine solche Anfrage bearbeiten könnten. Deshalb würde ich auch dagegen stimmen. --Geitost 18:18, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Hab’s jetzt eingefügt. Jetzt seid ihr dran mit den Proargumenten. :-P --Geitost 19:40, 2. Aug. 2012 (CEST)
Problem?
Wenn es nicht mehr genug Kandidaten für das scheintote SG gibt, ist es eh endgültig und unwiderruflich tot, da hilft dann auch keine besondere Regelung mehr. Nacktaffe (aka syrcro) 08:04, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Scheintotes SG? Im Moment ist das SG nicht scheintot.--Müdigkeit 16:52, 2. Aug. 2012 (CEST)
- Es gab bei der letzten Wahl letztendlich 3 Kandidaten im deutlichen Plusbereich. Und der Zuspruch für Hans Koberger war sogar so stark, das man über weitere Regeländerungen nachdenken könnte, um erfolgreiche Kandidaten einzubinden. Was die Wahlen letztendlich in meinen Augen verdirbt, ist die "Lynchstimmung" vieler Benutzer, die während solchen Wahlen die Kandidaten systematisch demontieren. Mit fehlender Zustimmung muß man rechnen, wenn man sich zur Wahl stellt, aber das ist kein Freibrief für manche, hier alte Rechnungen per Difflink aufzumachen, und Maßstäbe einzufordern, die man selbst nicht erfüllt.Oliver S.Y. (Diskussion) 20:18, 2. Aug. 2012 (CEST)