Zum Inhalt springen

Partei (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Juni 2002 um 04:02 Uhr durch Kurt Jansson (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die Einfluss auf die politische Willensbildung auf Bundes- und Landesebene nimmt. Ihr Ziel ist die Vertretung ihrer Wähler im Bundes- oder einem Landtag.


siehe auch: politische Parteien in Deutschland



Weblinks: