Propst
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Propst (lat. propositus = Vorgesetzter) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirche.
- Mit dem Titel Propst wird unter anderem der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels oder Stiftkapitels in der katholischen Kirche bezeichnet. In diesem Fall handelt es sich dann um den Dompropst, der zusammen mit dem Domdechanten zu den Würdenträgern des Domkapitels gehört.
- Der Titel Propst findet aber auch im Bereich des christlich klösterlichen Zusammenlebens Verwendung. Hier bezeichnet der Titel Propst bei einigen Orden häufig den Vorsteher eines Klosters. Der Propst befindet sich in diesem Fall im Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach der Stufe des Bischofs. Der Propst eines Klosters wird von einem Bischof geweiht. Hierbei handelt es sich um die Abtsweihe, denn in dieser Funktion steht ein regulierter Propst. siehe: Augustiner Chorherren
- Der Titel Propst ist aber auch eine Bezeichnung für den Pfarrer einer bestimmten Gemeinde. Diese Gemeinde wurde im 20. Jahrhundert mit dem Titel einer Propstei hervorgehoben. Es handelt sich zumeist um die älteste und wichtigste Kirche, die jeweilige Hauptkirche einer Stadt. Propsteigemeinden finden sich z.B. in Xanten, Kempen und Werl.
- In der evangelischen Kirche bezeichnet der Titel Propst den Stellvertreter des Bischofs in der Kirchenleitung für eine bestimmte Region (Regionalbischof) bzw. das Oberhaupt eines Kirchenbezirks, er ist vergleichbar einem Landrat. Als solcher ist er Dienstvorgesetzter der in seinem Kirchenkreis tätigen Pastoren bzw. Pfarrer. In der Regel ist er auch Vorsitzender des Leitungsgremiums (Kirchenkreisvorstand). In einigen Landeskirchen wird die Bezeichnung Dekan oder Superintendent für dieses Amt verwandt.
Der Pfarrer der Evangelischen Deutschen Gemeinde in Jerusalem führt als Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den Titel Propst.
- Der Bezirk eines Propstes ist eine Propstei, in der Evangelischen Kirche der Kirchenkreis oder das Dekanat. Der Propsteier Wald (siehe Propsteier Villa, Aachener Land) bei Eschweiler gehörte dem Kölner Dompropst.
- In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist die Aufgabe des Probstes/der Pröbstin die theologische Leitung des Konsistoriums. Das Amt wird gegenwärtig von einer Frau wahrgenommen.
Siehe auch Probst, Propstei, Amt Probstei, Feldpropst.