Diskussion:Lenkberechtigung
KLASSE E
Ich möchte eine kleine Korrektur anbringen: 1. Es existiert die Klasse E alleine nicht (Das wäre auch unlogisch, denn eine Lenkberechtigung für Anhänger alleine ist unnötig). 2. "schwere Anhänger", also Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, erfordern KEINE Lenkberechtigung der Klasse E. Mit Fahrzeugen der Klasse B dürfen sehr wohl auch schwere Anhänger gezogen werden, wenn ein bestimmtes Verhältnis nicht überschritten wird, nämlich: Höchstes zulässiges Gesamtgewicht des schweren Anhängers < oder = Eigengewicht des ziehenden Fahrzeuges (Klasse B). Weiters dürfen die beinen höchsten zulässigen Gesamtgewichte 3500 kg nicht übersteigen. Danke, S.Z.
Der im Artikel jeweils genannte Umfang der einzlnen Klassen der Lenkberechtigungen entspricht dem derzet gültigen Führerscheingesetz in Österreich. Insofern ist es nicht richtig, bei der Klasse B von einer Einschränkung für das Lenken von Motorfahrrädern auf höchstens 400 kg zu sprechen. kksen
Okay, dann wiederhole ich hier die Frage:
Führerschein
Hallo Suricata, wieso verschiebst du den Artikel auf Lenkberechtigung, wo es die in Österreich gar nicht gibt.
- http://www.google.com/search?q=Lenkberechtigung --Suricata 11:49, 5. Nov 2004 (CET)
Da steht ausdrücklich das Führerscheingesetz. Artikeln sollen doch nicht der ugs. Bezeichnung sondern auch der rechtlichen Bezeichnung entsprechen. -- gruß K@rl 11:56, 5. Nov 2004 (CET)
- Lenkberechtigung siehe *http://www.google.at/search?hl=de&q=lenkberechtigung&btnG=Suche&meta=cr%3DcountryAT ergibt 1.790
Also auch das zieht nicht ganz K@rl 18:59, 5. Nov 2004 (CET)
- Ich wollte Dir nur zeigen, dass es die gibt und zwar nur in Österreich. Die Googlesche Demokratie unterstützt in de auch den Führerschein statt der Fahrerlaubnis. Und umgangssprachlich sagt man in de und at Führerschein. Lass uns noch andere Meinungen abwarten, dann können wir das gegebenenfalls ja wieder zurückschieben. --Suricata 19:52, 5. Nov 2004 (CET)
Ein Vorschlag: Als Lenkberechtigung bezeichnet man allgemein eine Erlaubnis bestimmte Fahrzeuge zu lenken. Daa sich das Lenken von Fahrzeugen hauptsächlich auf den Straßenverkehr bezieht, sollen hier die auch die Bezeichnungen im Straßenverkehr in deutschsprachigen Ländern dargestellt werden, die trotz der gleichen Sprache, verschieden bezeichnet werden:
- in Deutschland spricht man von von einer Fahrerlaubnis
- in Österreich von einem Führerschein
- in der Schweiz von einem Führerausweis.
In allen Fällen bezeichnet man aber nicht nur die Erlaubnis sondern auch das zugehörige Dokument mit der gleichen Bezeichnung.
- In Deutschland ist es umgekehrt. Das Dokument heißt Führerschein und umgangssprachlich sagt man auch Führerschein, wenn man die Fahrerlaubnis meint.
was hälst du von dieser Idee? Wäre mir sogar lieber, dann würde der blöde Titel Führeschein (Österreich) auf Führerschein reduziert werden können. --K@rl 20:03, 5. Nov 2004 (CET)
- Auch Deutschland kennt sich mit Führern aus. Lies Dir mal alle drei Artikel durch: Führerschein, Fahrerlaubnis, Lenkberechtigung. Die Lenkberechtigung stand auch vor meiner Verschiebung schon 20 mal in dem Artikel: siehe [1] Jetzt warten wir mal, ob sich noch irgendein Österreicher findet, der eine Meinung zu diesem Thema hat. --Suricata 20:16, 5. Nov 2004 (CET)
- Nichts für ungut: Dann lese doch das Gesetz [2]. Das Gesetz heißt ausdrücklich Führerscheingesetz, während im Gesetz selbst die Lenkberechtigung als Erlaubnis ausgedrückt wird. Also von Umgangssprachlich keine Rede --K@rl 20:50, 5. Nov 2004 (CET)
- Also ich finde die Struktur von Suricata (aus österr. Sicht) nicht so schlecht. Wenn man das Gesetz anschaut, ist es genau so wie im ersten Absatz von Lenkberechtigung beschrieben: Die L. ist prinzipiell die Erlaubnis zum Lenken; der Führerschein dient nur als Papier, mit dem man das auch nachweisen kann. Insbesondere der Begriff "ihm wird die Lenk(er)berechtigung entzogen" ist mir sicherlich in den Medien schon öfter untergekommen. Wenn nun hier jemand nach "Führerschein" sucht, wird er sofort auf diese Tatsache hingewiesen. -- Robert 11:57, 6. Nov 2004 (CET)
- Nichts für ungut: Dann lese doch das Gesetz [2]. Das Gesetz heißt ausdrücklich Führerscheingesetz, während im Gesetz selbst die Lenkberechtigung als Erlaubnis ausgedrückt wird. Also von Umgangssprachlich keine Rede --K@rl 20:50, 5. Nov 2004 (CET)
Möchte mich auch ganz kurz beteiligen: habe den Unterschied zwischen Lnekberechtigung und Führerschein der ersten Zeile des Artikels ausgeführt, um Missverständnisse zu vermeiden. Insider wissen um den feinen (rechtlichen) Unterschied natürlich bescheid; umgangssprachlich redet aber jeder vom Führerschein (und nicht von der Lenkberechtigung). Ich würde daher vom Anwender ausgehen und Führerschein als Name belassen; evt. mit einem redirect auf Lenkberechtigung (oder auch umgekehrt?) Liebe Grüße kksen 18:12; 7. Nov. 2004 CET
Ich hoffe ich steure hier nichts triviales mehr bei. hatte nicht die muße mir obenstehendes alles durchzulesen. Bin aus Österreich und halte ebengerade einen (in rosa gehaltenen *juhu*) Führerschein in der hand (auf dem jede menge übersetzungen, aber keine ins deutsche Deutsch, stehen --> wodurch ich annehme, dass es auch in D Führerschein heißt). WEiters bin ich überzeugt davon die Prüfung zur "Vorgezogenen Lenkberechtigung" (=L17) bestanden zu haben. Jakov 01:19, 11. Jul 2005 (CEST)
Eine frage an die Allgemeinheit: weiß jemand wo ein Artikel über das "Vormerksystem" bzw den "Punkteführerschein" zu finden ist? Hierzu ein link, damit ihr wisst worum es geht Jakov 01:19, 11. Jul 2005 (CEST)