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Massaker

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Als Massaker bezeichnet man die Ermordung von Menschen unter besonders grausamen Umständen, ein Gemetzel oder Blutbad, häufig in Zusammenhang mit Motiven wie Hass oder Rache. Das Wort ist dem französischen Verb massacrer (niedermetzeln) entlehnt, welches über Umwege vom lateinischen mateola (Werkzeug zum Einschlagen in die Erde, Schlegel) abstammt.

Im Speziellen versteht man darunter in kriegerischen Konflikten die politisch oder ethnisch motivierte Exekution von Zivilisten, Militärs oder paramilitärischen Kräften nach deren Kapitulation oder nach der Kapitulation ihrer Stadt beziehungsweise ihres Dorfes. Massaker sind somit Massenmorde, die von bewaffneten Einheiten häufig ohne militärische Notwendigkeit außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen verübt werden. Sie dienen der Verbreitung von Terror oder als organisierte Rache und Strafaktion. Bei Massakern größeren Ausmaßes oder solchen, die in einem Gesamtzusammenhang stehen und sich gegen die Bevölkerung ganzer Gebiete richten, spricht man auch von Demozid.

Als Massaker bezeichnet man auch die Vernichtung einer militärischen Einheit durch überlegene Kräfte des Feindes oder unter Anwendung überproportionaler Feuerkraft. Auch bei der Niederschlagung von Demonstrationen und Aufständen kann es zu Massakern kommen.

Im internationalen Recht werden genauer definierte Begriffe wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwendet, weil der Begriff Massaker unscharfe Nebenbedeutungen mit sich trägt und deshalb propagandistisch leichter missbraucht werden kann.

Der Begriff wird außerdem bei zivilen kriminellen oder terroristischen Handlungen mit ähnlichen Folgen verwendet, etwa bei unberechenbaren Amokläufen einzelner Täter oder terroristischen Anschlägen.