Bezirk
Der Begriff Bezirk (v. mittelhochdt.: zirc aus lat.: circulus Kreis) bezeichnet
1. ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich
2. eine Gebietskörperschaft in der Schweiz, siehe:
- Pfäffikon (Bezirk)
- Meilen (Bezirk)
- Schwyz (Bezirk)
- Schwyz (Kanton)
- Andelfingen (Bezirk)
- Bülach (Bezirk)
- Dielsdorf (Bezirk)
- Dietikon (Bezirk)
- Hinwil (Bezirk)
- Horgen (Bezirk)
- Uster (Bezirk)
- Winterthur (Bezirk)
3. eine Gebietskörperschaft in Österreich.
4. die 1952 in der DDR eingerichteten Verwaltungseinheiten über den Kreisen und kreisfreien Städten. Die fünf Länder wurden damals aufgehoben. Neben der Hauptstadt Berlin (Ost-Berlin) gab es 14 Bezirke, die 1990 wieder aufgelöst wurden.
- Bezirk Cottbus
- Bezirk Dresden
- Bezirk Erfurt
- Bezirk Frankfurt (Oder)
- Bezirk Gera
- Bezirk Halle
- Bezirk Karl-Marx-Stadt
- Bezirk Leipzig
- Bezirk Magdeburg
- Bezirk Neubrandenburg
- Bezirk Potsdam
- Bezirk Rostock
- Bezirk Schwerin
- Bezirk Suhl
5. die im Bundesland Bayern als dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Kreisen (2. Ebene) eingerichteten kommunalen Gebietskörperschaften. Dies ist einzigartig in ganz Deutschland.
Die bayerischen Bezirke sind nicht zu verwechseln mit den Regierungsbezirken, welche staatliche Behörden sind. Dies ist für Außenstehende schwer zu begreifen, da die jeweiligen Gebiete der Bezirke und der Regierungsbezirke deckungsgleich und die Verwaltungsbehörden oftmals im selben Gebäude untergebracht sind. Sie haben jedoch sehr unterschiedliche Aufgaben. Die Regierungsbezirke heißen in Bayern gelegentlich auch Die Regierung von ...(z.B. Schwaben). Sie sind quasi der verlängerte Arm des bayerischen Innenministeriums in München.
Die Bezirke hingegen sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben daher auch ein Parlament, den Bezirkstag, der alle 5 Jahre von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird. Sie können Wappen und Fahnen wie eine Gemeinde oder ein Landkreis haben, was ein staatlicher Regierungsbezirk nicht hat.
Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen. Sie schaffen öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung notwendig sind. So sind sie z.B. Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger. In anderen Bundesländern werden diese Aufgaben teilweise z.B. von den Landschaftsverbänden bzw. Landeswohlfahrtsverbänden erledigt.
Die 7 bayerischen Bezirke im Überblick:
- Bezirk Oberbayern (Sitz in München)
- Bezirk Oberfranken (Sitz in Bayreuth)
- Bezirk Oberpfalz (Sitz in Regensburg)
- Bezirk Mittelfranken (Sitz in Ansbach)
- Bezirk Niederbayern (Sitz in Landshut)
- Bezirk Schwaben (Sitz in Augsburg)
- Bezirk Unterfranken (Sitz in Würzburg)
siehe auch: Regierungsbezirk