Diskussion:Akteneinsicht (Deutschland)
Deutschlandlastig
Mir is grad aufgefallen, dass der Basutein {{deutschlandlastig}} etfernt wurde. Es hat sich an dem Artikel zwar ein bisschen was getan, aber nichts dass auch die Begrifflichkeit in Ö der Schweiz oder sonstwo klärt.... ich wollte wissen ob das nur ein versehen war, man den Baustein für unnötig hält oder was auch immer. Tja das wars auch schon wieder bis bald --Telcontar ~ 12:26, 27. Apr 2005 (CEST)
Neues Informationsfreiheitsgesetz sei 01.01.2006
Seit dem 01.01.2006 gilt bundeseit das Informationsfreiheitsgesetz
Toter Weblink
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- http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzblatt/texte/K20/201-07.htm
- In Akteneinsicht on 2007-01-14 16:28:56, 404 Not Found
- In Akteneinsicht on 2007-01-26 20:37:05, 404 Not Found
--Zwobot 21:37, 26. Jan. 2007 (CET)
Akteneinsichtsrecht Freedom of Information Act in Grossbritannien
Das Netzwerk Recherche verbreitet im Newsletter Feb. 2009: das Informationsfreiheitsgesetz in Grossbritannien seit 2005 bringt u.a. mehr für Journalisten, weil bei heiklen Themen ein public interest test greift. Anderes als in Deutschland dürfen Firmen, denen Behördeninformationen gelten, nicht wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis blockieren. Auch entfallen eine Beschränkung auf nationale Fragen und evtl. hohe Bearbeitungsgebühren ...
Die Rubrik auf der BBC-Homepage und beispielhaft die Coalition for Freedom of Information zeigen z. b. 1.000 Artikel, die dank der Gesetzesreform in nationalen Zeitungen erschienen sind. /In den ersten vier Jahren gab es über 300.000 Auskunftsbegehren, etwa zehn Prozent von Journalisten. Zum Vergleich: In Deutschland waren es im ersten Jahr eines ebenfalls neuen Gesetzes 2.278 Anträge, von denen 92 eindeutig Medienanfragen. --Sieben 15:58, 27. Feb. 2009 (CET)
Akteneinsicht für Beschuldigte
Nach wie vor verweigern deutsche Gerichte regelmässig und systematisch das Recht auf Akteneinsicht für Beschuldigte mit dem lapidaren Hinweis dass diese nur durch "beauftragten Rechtsanwalt" erfolgen könne. -- 88.152.130.116 09:51, 29. Apr. 2010 (CEST)
- Das entspricht der Rechtslage, § 147 Abs. 7 StPO, und ist daher wenig verwunderlich. -- 79.204.244.18 07:48, 9. Jun. 2011 (CEST)
Gebühren für die Akteneinsicht beim Jugendamt
Das Jugendamt Hamburg erhebt gegenüber einem Beteiligten (Vater) eine Gebühr von 150 Euro für eine Akteneinsicht gemäß §25 Abs.5 Satz 2 SGB X, da die Akte "umfänglich vorbereitet werden musste". Gemäß dem Satz 2 sei die Stadt berechtigt, eine Gebühr zu verlangen, da dort ja geregelt sei, dass "Ersatz für Aufwendungen im angemessenen Umfang verlangt werden könnte." Nach meinem Verständnis bezieht sich diese Regelung aber nur auf die Kopien, die eigentliche Akteneinsicht sollte dagegen kostenfrei sein. Zusätzlich bezieht sich das Amt auf das Hamburger Gebührengesetz. Gemäß § 3 werden Verwaltungsgebühren u.a. "für die Vornahme von Amtshandlungen erhoben, die auf eine willentliche Inanspruchnahme zurückgehen unabhängig davon, ob eine Mitteilung über die vorgenommene Amtshandlung ergeht". Zu diesem Gesetz gibt es eine Anlage, die regelt im Punkt 5 die Gebühren für "Genehmigungen, Erlaubnisse aller Art, Ausnahmebewilligungen und andere Amtshandlungen im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 1" Dort steht dann, dass für "b) sonstige Amtshandlungen" 5,- bis 1000,- Euro fällig werden. Man sollte also in Zukunft bei Telefonaten mit Hamburger Behörden vorsichtig sein, diese "Amtshandlung" (Gespräch annehmen) kann teuer werden. (nicht signierter Beitrag von 95.118.118.250 (Diskussion) 22:59, 11. Apr. 2011 (CEST))
Geheimdienste
Auch, wenn ich es nicht ausführen kann fehlt hier doch klar der Absatz zur Einsicht der Akten bei den BRD-Geheimdiensten wie Verfassungsschutz, BND, MAD. Ich meine da bestehen ja schon Rechte, auch, wenn man diese aus Gründen der geheimhaltung so gut wie nie durchsetzen kann. (nicht signierter Beitrag von 91.64.75.243 (Diskussion) 03:23, 18. Jul 2012 (CEST))