Zum Inhalt springen

Sekundant (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Juli 2012 um 20:55 Uhr durch Wichtelman derzweite (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Sekundant (von lateinisch secundus für "der Zweite") bezeichnet:

  • Sekundant, ein Beistand bei einem Duell oder einer studentischen Mensur

hieraus abgeleitet auch: