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Rasierklinge

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Das Wort Rasierklinge bezeichnete ursprünglich die Klinge des Rasiermessers. Sie dient hauptsächlich zum Abschneiden (Rasieren) der Barthaare im menschlichen (männlichen) Gesicht oder der Entfernung von unliebsamen Haaren an anderen Körperstellen bei Frau und Mann (Beine, Arme, Schambereich).

Im Lauf der Zeit wurde aus der Klinge des Rasiermessers ein eigenständiges Bauteil entwickelt: Ein flaches Blättchen aus gehärtetem Stahl, welches an beiden Kanten sehr scharf ist. Es dient zum Einlegen in eigens hierfür entwickelte einfache Rasiergeräte (Nassrasierer). Die Rasierklinge kann so nach ihrem Verschleiß bequem und kostengünstig durch eine neue (scharfe) ersetzt werden.

Die Hersteller von Rasiergeräten zur Nassrasur bieten inzwischen eine Vielfalt unterschiedlichster Trägersysteme für Rasierklingen und verschiedene Klingenkombinationen an. So gibt es auswechselbare Baugruppen aus Kunststoff, auf denen bis zu drei Klingen parallel zueinander angebracht sind und die damit die Gründlichkeit der Rasur erhöhen sollen.

Auch wurden mechanische Elektrogeräte zur Trockenrasur entwickelt, die eine vollkommen andere Klingenkonstruktion aufweisen: Rasierapparate.