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Pressefreiheit

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Die Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Presse auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vorallem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. In Deutschland ist dies im Grundgesetz Artikel 5 verankert.

Die Entstehung der Pressefreiheit hängt stark von Entwicklung der Presse ab und entstand eigentlich mehr aus der Auflehung der schreibenden Zunft gegenüber der Zensur. Während die ersten dokumentierten Zensuren schon im Jahr 411 V. Chr. in Athen stattfanden (Verbrennungen von Büchern des Philosophen Protagoras), wurde das erste Gesetz zur Abschaffung von Zensur erst 1695 eingeführt. Die Pressefreiheit wurde dadurch eingeführt, dass das englische Parlament das Zensurstatut nicht mehr verlängerte. Gefordert hatten dies die beiden Humanisten John Milton und John Locke.

Es folgte am 4. Juli 1776 die USA mit der Proklamation der Unabhänigkeistserklärung, in der Meinungs- und Pressefreiheit zu den unveräußerlichen Menschenrechten gezählt wurde. Frankreich folgte am 26. August 1789.

In Deutschland wurde die Pressefreiheit bei der Revolution von 1848/49 gefordert. Auch wenn die Pauskirchen-Verfassung nie in Kraft trat, die Zensur wurde erstmal nicht wiedereingeführt. Im Jahre 1854 entstand das erste Bundesgesetz was die Pressefreiheit mit bestimmten Einschränkungen verankerte.