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Eileiterschwangerschaft

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Eine Eileiterschwangerschaft (Tubargravidität) als häufigster Fall der Extrauteringravidität kommt dadurch zustande, dass sich eine befruchtete Eizelle in die Schleimhaut des Eileiters einnistet.

Bei einer normalen Schwangerschaft wandert die befruchtete Eizelle durch den Eileiter in die Gebärmutter, wo sie sich dann einnistet. Gelingt es der Eizelle nicht bis in den Uterus zu wandern, z.B. durch Narben nach einer Entzündung, beginnt sie sich im Eileiter einzunisten und zu wachsen. Die Gefahr dieser Schwangerschaft besteht darin, dass der Eileiter sich nicht wie die Gebärmutter ausdehnen kann. Durch die sich ständig teilende Eizelle wird der Eileiter immer weiter gespannt und wird platzen, wenn der Embryo nicht operativ oder durch Medikamente entfernt wird.

Anzumerken ist außerdem, dass im Rahmen der Anwendung von IVF (In-vitro-Fertilisation) ein erhöhtes Risiko für Eileiterschwangerschaften besteht. Frauen mit einem IUP (Intra-Uterin-Pessar) haben ein je nach Art der verwendeten Spirale mehrfach erhöhtes Risiko für eine Eileiterschwangerschaft.

Ethische Bewertung eines medizinischen Eingriffs

Bei einer Eileiterschwangerschaft hat der Embryo keine Lebenschance, wenn er im Eileiter verbleibt; überdies ist das Leben der Mutter einem hohen Risiko ausgesetzt. Entsprechend den medizinischen Möglichkeiten ist es anzustreben, den Embryo lebend aus dem Eileiter zu entfernen und in die Gebärmutter einzupflanzen; bis heute erscheint dies jedoch noch kaum praktikabel. Ist es nicht möglich, das Leben des Embryos zu retten, so handelt es sich bei der notwendigen Maßnahme seiner Entfernung aus dem Eileiter nicht um eine direkte Tötung des Embryos. Das Ziel des sittlich verantwortlichen Handelns ist auf die Lebensrettung der Mutter durch die Freihaltung des Eileiters gerichtet und nicht auf den sich indirekt daraus ergebenden Tod des Embryos.


Siehe auch: Abtreibung.