Gesundheitssystem in Österreich
Überblick
Informationsquellen
Wichtigste offizielle Informationsquellen zum Gesundheitswesen in Österreich sind das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und Statistik Austria.
Versicherung
In Österreich besteht die Pflichtversicherung für alle unselbständig Erwerbstätigen, eine Wahl des Versicherungsträgers ist nicht möglich. Der zuständige Versicherungsträger ist abhängig vom Beschäftigungsort bzw. vom Arbeitgeber.
Bei selbständig Erwerbstätigen besteht ebenfalls die Pflichtversicherung. Je nach Kammerzugehörigkeit kann eine Wahl des Versicherungsträgers möglich sein (Versicherungspflicht).
Die Aufnahme der Versicherung erfolgt für unselbständig Erwerbstätige durch den Arbeitgeber, bei Gewerbetreibende durch das Anmelden des Gewerbes. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind automatisch versichert. Familienmitglieder wie nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder werden mitversichert.
Durch die Aufnahme verschiedener Erwerbstätigkeiten kann es zu einer Mehrfachversicherung kommen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist für das Jahr durch die Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt. Darüber hinausgehende Beitragszahlungen müssen bei der Mehrfachversicherung vom Versicherungsnehmer aktiv zurückgefordert werden.
Das österreichische Gesundheitswesen im internationalen Vergleich
Kostenvergleich des Gesundheitswesens, 2003, in % des BIP (Bruttoinlandsprodukt):
Rang | Land | % des BIP |
---|---|---|
1 | USA | 15 |
2 | Schweiz | 11,5 |
3 | Norwegen | 10,3 |
4 | Frankreich | 10,1 |
5 | Kanada | 9,9 |
6 | Niederlande | 9,8 |
7 | Portugal | 9,6 |
8 | Italien | 8,4 |
9 | Grossbritannien | 7,7 |
10 | Österreich | 7,6 |
Quelle: OECD Health Data (2005), Paris.
Kostenvergleich 2003, in kaufkraftbereinigten US-Dollars pro Kopf
Rang | Land | US-$ |
---|---|---|
1 | USA | 5635 |
2 | Norwegen | 3807 |
3 | Schweiz | 3781 |
4 | Luxemburg | 3190 |
5 | Island | 3115 |
6 | Kanada | 3003 |
7 | Deutschland | 2996 |
8 | Frankreich | 2903 |
9 | Niederlande | 2976 |
10 | Dänemark | 2763 |
11 | Österreich | 2280 |
Quelle: OECD Health Data (2005), Paris.
Rangliste der Gesundheitssysteme (WHO 2000). Bewertungskriterien: unter anderem behinderungsfreie Lebenserwartung, Bedürfnisorientierung, Kosten, Fairness der Finanzierung, Eingehen auf die Erwartungen der Bevölkerung und der Patienten. Die Rangliste ist nicht unumstritten.
1. | Frankreich |
2. | Italien |
3. | San Marino |
4. | Andorra |
5. | Neuseeland |
6. | Singapur |
7. | Spanien |
8. | Oman |
9. | Österreich |
10. | Japan ... |
18. | Grossbritannien ... |
20. | Schweiz ... |
25. | Deutschland |
(Verglichen wurden 191 Staaten, s. WHO, "The World Health Report 2000", Genf, 2000)
Daten zur Gesundheit und zu den Kosten
Quelle: Statistik Austria, Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2003
Einrichtungen des Gesundheitswesens
Krankenanstalten | 272 |
davon mit Öffentlichkeitsrecht | 48,9% |
Bettenanzahl in Krankenanstalten | 67.708 |
Betten pro 100.000 Einwohner (Bettendichte) | 834 |
Einwohner je Apotheke | 3.655 |
Ländervergleich
Bundesland | Bettendichte | EW je Apotheke |
---|---|---|
Wien | 1.171 | 5.163 |
Kärnten | 920 | 3.609 |
Salzburg | 911 | 4.137 |
Steiermark | 866 | |
Oberösterreich | 735 | 3.326 |
Tirol | 688 | 3.734 |
Niederösterreich | 659 | |
Vorarlberg | 616 | 4.692 |
Burgenland | 564 |
Kosten
Bereich | 2003 | Veränderung zu 2002 |
---|---|---|
Gesamteinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung | 10.933 Mio. € | 2,8% |
davon Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern | 8.834 Mio. € | 2,2% |
Aufwand der gesetzlichen Krankenversicherung | 11.072 Mio. € | 2,4% |
davon Aufwand für Krankenanstalten | 3.039 Mio. € | |
davon Aufwand für ärztliche Hilfe | 2.729 Mio. € | |
davon Aufwand für Medikamente und andere Heilmittel | 2.341 Mio. € | 2,3% |
davon medizinische Rehabilitation | 198 Mio. € | |
davon Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung | 84 Mio. € | |
Fälle vertragsärztlicher Hilfe je Versichertem | 6,73 | |
Kosten je vertragsärztlicher Hilfe | 44,93 € | 0,1% |
Siehe auch
Arzt, Föderalismus, Generika, Gesundheitspolitik, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Krankenkasse, Krankenversicherung
Finanzierung
Die Finanzierung des Gesundheitssystems erfolgt durch Krankenversicherungsbeiträge, Selbstbehalte und Zuschüsse der Länder zu Krankenanstalten.
Krankenversicherungsbeiträge
Bei unselbständig Erwerbstätigen besteht der Krankenversicherungsbeiträge aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Gehalt abgezogen.
Arbeitnehmeranteil | 3,95% |
Arbeitgeberanteil | 3,40% |
Höchstbeitragsgrundlage mtl. | 3.540€ |
Bei Gewerbetreibenden wird der Krankenversicherungsbeitrag durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ermittelt.
Beitragssatz | 9,1% |
Höchstbeitragsgrundlage mtl. | 4.235€ |
Selbstbehalte
Selbstbehalte existieren in verschiedensten Formen:
- Selbstbehalte bei Medikamenten (Rezeptgebühr)
- Selbstbehalte bei Heilbehelfe
- Selbstbehalte bei Arztbesuchen bei einzelnen Sozialversicherungsträgern (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB))
- Taggeld in Krankenanstalten
- Früher: Krankenscheingebühr (mit der Einführung der eCard abgeschafft)
- Früher: Ambulanzgebühr (aufgrund zu großen Verwaltungsaufwandes nach kurzer Zeit wieder abgeschafft)
Krankenanstalten
Gesetzliche Grundlagen
Für Spitalsangelegenheiten obliegt die Grundsatzgesetzgebung dem Bund. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sind Angelegenheiten der Länder.
Für öffentlich allgemeine Krankenanstalten, öffentliche Sonderkrankenanstalten und private gemeinnützige allgemeine Krankenanstalten existiert eine öffentliche Finanzierung (2002: ca. 150 Fondskrankenanstalten für 72% der gesamtösterreichischen Spitalsbetten bzw. 85% der stationär versorgten Patienten).
Die Finanzierung der Fondskrankenanstalten ist in befristeten Vereinbarungen geregelt, die zwischen dem Bund einerseits und den Ländern abgeschlossen werden.
Die Vereinbarungen verfolgen neben der Sicherstellung des Finanzierungserfordernisses auch das Ziel, österreichweit ein gleichwertiges Niveau der Gesundheitsversorgung mit hoher Qualität sicherzustellen. Vereinbart ist auch eine über die Ländergrenzen hinausgehende Abstimmung. Auf Bundesebene ist dazu ein Strukturfonds eingerichtet. Dieser wird von einer Kommission geleitet, die sich aus Vertretern der mit dem Spitalswesen befassten Stellen zusammensetzt (Bund, Länder, Sozialversicherung, Städte- und Gemeindebund, Bischofskonferenz, Evangelischer Oberkirchenrat, Ärztekammer, Patientenanwaltschaften). Die Strukturkommission hat die Grundlagen für das Krankenanstaltenfinanzierungssystem festzulegen und weiterzuentwickeln. Seit 1997 existiert das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung.
Finanzierung
Der Strukturfonds erhält seine Mittel aus einem Anteil des Aufkommens an der Umsatzsteuer und sonstigen Bundesbeiträgen.
2001:
Anteil des Umsatzsteueraufkommens | 236.475.076,85€ |
sonstige Bundesbeiträge | 242.000.537,78€ |