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Gesundheitssystem in Österreich

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Überblick

Informationsquellen

Wichtigste offizielle Informationsquellen zum Gesundheitswesen in Österreich sind das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und Statistik Austria.

Versicherung

In Österreich besteht die Pflichtversicherung für alle unselbständig Erwerbstätigen, eine Wahl des Versicherungsträgers ist nicht möglich. Der zuständige Versicherungsträger ist abhängig vom Beschäftigungsort bzw. vom Arbeitgeber.

Bei selbständig Erwerbstätigen besteht ebenfalls die Pflichtversicherung. Je nach Kammerzugehörigkeit kann eine Wahl des Versicherungsträgers möglich sein (Versicherungspflicht).

Die Aufnahme der Versicherung erfolgt für unselbständig Erwerbstätige durch den Arbeitgeber, bei Gewerbetreibende durch das Anmelden des Gewerbes. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind automatisch versichert. Familienmitglieder wie nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder werden mitversichert.

Durch die Aufnahme verschiedener Erwerbstätigkeiten kann es zu einer Mehrfachversicherung kommen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist für das Jahr durch die Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt. Darüber hinausgehende Beitragszahlungen müssen bei der Mehrfachversicherung vom Versicherungsnehmer aktiv zurückgefordert werden.

Das österreichische Gesundheitswesen im internationalen Vergleich

Kostenvergleich des Gesundheitswesens, 2003, in % des BIP (Bruttoinlandsprodukt):

Rang Land % des BIP
1 USA 15
2 Schweiz 11,5
3 Norwegen 10,3
4 Frankreich 10,1
5 Kanada 9,9
6 Niederlande 9,8
7 Portugal 9,6
8 Italien 8,4
9 Grossbritannien 7,7
10 Österreich 7,6

Quelle: OECD Health Data (2005), Paris.


Kostenvergleich 2003, in kaufkraftbereinigten US-Dollars pro Kopf

Rang Land US-$
1 USA 5635
2 Norwegen 3807
3 Schweiz 3781
4 Luxemburg 3190
5 Island 3115
6 Kanada 3003
7 Deutschland 2996
8 Frankreich 2903
9 Niederlande 2976
10 Dänemark 2763
11 Österreich 2280

Quelle: OECD Health Data (2005), Paris.


Rangliste der Gesundheitssysteme (WHO 2000). Bewertungskriterien: unter anderem behinderungsfreie Lebenserwartung, Bedürfnisorientierung, Kosten, Fairness der Finanzierung, Eingehen auf die Erwartungen der Bevölkerung und der Patienten. Die Rangliste ist nicht unumstritten.

1. Frankreich
2. Italien
3. San Marino
4. Andorra
5. Neuseeland
6. Singapur
7. Spanien
8. Oman
9. Österreich
10. Japan ...
18. Grossbritannien ...
20. Schweiz ...
25. Deutschland

(Verglichen wurden 191 Staaten, s. WHO, "The World Health Report 2000", Genf, 2000)

Daten zur Gesundheit und zu den Kosten

Quelle: Statistik Austria, Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2003

Einrichtungen des Gesundheitswesens

Krankenanstalten 272
davon mit Öffentlichkeitsrecht 48,9%
Bettenanzahl in Krankenanstalten 67.708
Betten pro 100.000 Einwohner (Bettendichte) 834
Einwohner je Apotheke 3.655


Ländervergleich

Bundesland Bettendichte EW je Apotheke
Wien 1.171 5.163
Kärnten 920 3.609
Salzburg 911 4.137
Steiermark 866
Oberösterreich 735 3.326
Tirol 688 3.734
Niederösterreich 659
Vorarlberg 616 4.692
Burgenland 564


Kosten

Bereich 2003 Veränderung zu 2002
Gesamteinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung 10.933 Mio. € 2,8%
davon Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 8.834 Mio. € 2,2%
Aufwand der gesetzlichen Krankenversicherung 11.072 Mio. € 2,4%
davon Aufwand für Krankenanstalten 3.039 Mio. €
davon Aufwand für ärztliche Hilfe 2.729 Mio. €
davon Aufwand für Medikamente und andere Heilmittel 2.341 Mio. € 2,3%
davon medizinische Rehabilitation 198 Mio. €
davon Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung 84 Mio. €
Fälle vertragsärztlicher Hilfe je Versichertem 6,73
Kosten je vertragsärztlicher Hilfe 44,93 € 0,1%

Siehe auch

Arzt, Föderalismus, Generika, Gesundheitspolitik, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Krankenkasse, Krankenversicherung

Finanzierung

Die Finanzierung des Gesundheitssystems erfolgt durch Krankenversicherungsbeiträge, Selbstbehalte und Zuschüsse der Länder zu Krankenanstalten.

Krankenversicherungsbeiträge

Bei unselbständig Erwerbstätigen besteht der Krankenversicherungsbeiträge aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Gehalt abgezogen.

Arbeitnehmeranteil 3,95%
Arbeitgeberanteil 3,40%
Höchstbeitragsgrundlage mtl. 3.540€

Bei Gewerbetreibenden wird der Krankenversicherungsbeitrag durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ermittelt.

Beitragssatz 9,1%
Höchstbeitragsgrundlage mtl. 4.235€

Selbstbehalte

Selbstbehalte existieren in verschiedensten Formen:

Krankenanstalten

Gesetzliche Grundlagen

Für Spitalsangelegenheiten obliegt die Grundsatzgesetzgebung dem Bund. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sind Angelegenheiten der Länder.

Für öffentlich allgemeine Krankenanstalten, öffentliche Sonderkrankenanstalten und private gemeinnützige allgemeine Krankenanstalten existiert eine öffentliche Finanzierung (2002: ca. 150 Fondskrankenanstalten für 72% der gesamtösterreichischen Spitalsbetten bzw. 85% der stationär versorgten Patienten).

Die Finanzierung der Fondskrankenanstalten ist in befristeten Vereinbarungen geregelt, die zwischen dem Bund einerseits und den Ländern abgeschlossen werden.

Die Vereinbarungen verfolgen neben der Sicherstellung des Finanzierungserfordernisses auch das Ziel, österreichweit ein gleichwertiges Niveau der Gesundheitsversorgung mit hoher Qualität sicherzustellen. Vereinbart ist auch eine über die Ländergrenzen hinausgehende Abstimmung. Auf Bundesebene ist dazu ein Strukturfonds eingerichtet. Dieser wird von einer Kommission geleitet, die sich aus Vertretern der mit dem Spitalswesen befassten Stellen zusammensetzt (Bund, Länder, Sozialversicherung, Städte- und Gemeindebund, Bischofskonferenz, Evangelischer Oberkirchenrat, Ärztekammer, Patientenanwaltschaften). Die Strukturkommission hat die Grundlagen für das Krankenanstaltenfinanzierungssystem festzulegen und weiterzuentwickeln. Seit 1997 existiert das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung.


Finanzierung

Der Strukturfonds erhält seine Mittel aus einem Anteil des Aufkommens an der Umsatzsteuer und sonstigen Bundesbeiträgen.

2001:

Anteil des Umsatzsteueraufkommens 236.475.076,85€
sonstige Bundesbeiträge 242.000.537,78€