Zum Inhalt springen

Diskussion:Weimarer Verfassung

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. November 2005 um 23:51 Uhr durch Julius1990 (Diskussion | Beiträge) (Änderung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ich kann dem positiven Tenor deiner historischen Einordnung nicht folgen und halte sie so auch fuer falsch. Die Einschränkung der Rechte des Präsidenten durch Möglichkeiten des Reichstages muessten trotzdem durch die historischen Auswirkung der Notstandsgesetze, der ueberlangen Amtszeit des RP und der problematischen Auswirkungen der Direktwahl des RP (besonders 1932) ergaenzt werden.

Auch ein Verweis auf die Ausserkraftsetzung der Verfassung nach dem Reichstagsbrand muesste, so positiv du die Verfassung an sich darstellen moechtest, hereingenommen werden. Ansonsten bliebe die Betrachtung nach meiner Meinung rein juristisch und ahistorisch!

Ehepartner

"Festschreibung des Ehepartners" - das steht dort so kommentarlos, was ist damit gemeint? Was war vorher anders? Wenn man das schon als eine Errungenschaft darstellt, wäre eine Erklärung nicht fehl am Platz, finde ich... Danke! --Elwood j blues 12:02, 30. Jul 2005 (CEST)

Die Frage ist gewiß berechtigt. Ich hatte nur möglichst wenig in den vorgefundenen Text eingreifen wollen. Aber aus der Frage leite ich die Berechtigung her, das an dieser Stelle doch zu tun. Hinter der Feststellung steht, denke ich, Art. 119 WRV, der (mit den Worten "Die Ehe steht...unter dem besonderen Schutz der Verfassung") erstmals die Institution der Ehe, die "auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter" beruhe, verfassungsrechtlich garantierte. Der sehr angesehene Kommentator der WRV, Gerhard Anschütz, sah darin "eine gewollte Ablehnung gewisser kommunistischer Lehren". Übrigens: das Grundgesetz ist amtlich nicht das "deutsche" sondern das der "Bundesrepublik Deutschland". --Ulula 16:11, 30. Jul 2005 (CEST)

Aber sicher doch darfst du den vorhandenen Text nach Belieben ändern, wenn du etwas besser weißt oder klarer darstellen möchtest :) Die vorhandenen Texte sind ja nicht unantastbar, es gibt immer etwas zu verbessern. - Vielen Dank für die Erklärung! (Und mit dem deutsch gegenüber BRD hast du natürlich Recht, danke auch für diese Korrektur.)
Wenn du noch mehr Dinge eintragen möchtest, sei mutig! Insbesondere deshalb, weil du dich offenbar im Kommentar zur WRV auskennst, gibt es sicher noch wertvolle Informationen, die nicht nur ich gerne lesen möchte :) --Elwood j blues 11:40, 31. Jul 2005 (CEST)

Änderung

Hab den Abschnitt "Der Prozess der Verfassungsgebung" gerade erstellt. Ich werde auch den Rest noch ausführlicher Gestalten. Ich würde mich freuen, wenn sich jemand finden würde, der mit ein bisschen Unterstützung liefern würde. Benutzer:Julius1990 22:22, 17. Oktober 2005 (CEST)

Der Bereich "Aufbau der Weimarer Verfassung" ist nun auch geändert Benutzer:Julius1990 16:36, 18. Oktober 2005 (CEST)

Julius, was veranlaßt Sie zur Streichung des Satzes unter "Rechtsphilosophische Einordnung"? Ich würde gern eine Begründung dafür sehen, nicht mit kommentarloser Streichung konfrontiert sein.--Ulula 18:46, 26. Okt 2005 (CEST)

Die Begründung ist ganz einfach, ich finde diesen Firlefanz braucht man nicht zum Verständnis der Weimarer Verfassung. Stattdessen versuche ich die inhaltliche Substanz des Artikels zu verbessern, denn wenn nicht einmal der genaue Inhalt angegeben wird, kann man auch auf die philosophische Betrachtung verzichten. Benutzer:Julius1990 18:50, 26. Oktober 2005 (CEST)


Da du dich sehr gut mit dem Thema auszukennen scheinst, köntest du ja diesen Bereich neu verfassen, denn er war etwas dürftig für diese verheißungsvolle Überschrift. Wir könnten damit gemeinsam den Artikel verbessern. Außerdem möchte ich den Artikel, wenn ich mit der Überarbeitung fertig bin, ins Review geben. Benutzer:Julius1990 19:01, 26. Oktober 2005 (CEST)

Die Überschrift "Rechtsphilosophische Einordnung" war etwas großartig. Wass darunter stand, war beileibe kein Firlefanz, sondern eine treffende und grundlegende Aussage über eines der Grundprobleme der Weimarer Verfassung. Ich will dazu gern eine neue Formulierung suchen, kann das aber frühestens in ein paar Wochen tun.--Ulula 20:05, 27. Okt 2005 (CEST)

Das ist in Ordnung. Aber ich würde diese Thematik nicht unter diese Überschrift setzen. Vielleicht "Aus der Verfassung resultierende Probleme" oder "Probleme der Verfassung". Rechtsphilosophische Einordnung klingt so abgehoben. Benutzer:Julius1990 20:22, 27. Oktober 2005 (CEST)

  • Habe den Artikel jetzt grundlegend überarbeitet. Sinnvolle Verlinkung folgt noch. Es wäre schön, wenn jemand irgendein Bild zu diesem Artikel finden würde. Benutzer:Julius1990 22:51, 4.11.2005 (CEST)