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Fürsorgepflicht

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Die Fürsorgepflicht des Lehrers bezeichnet die Pflicht, zum Wohlergehen der Schüler und Schulpflichtigen Sorge zu tragen.

Deutschland

Die Fürsorge- und Obhutspflicht sind Amtspflichten von Lehrern.[1] Die Primärverantwortung der Lehrer sind Pflichten Schulkinder vor Schäden in Gesundheit und Vermögen wie auch vor Verletzung anderer grundrechtlich geschützter Güter zu bewahren.[2] Die Amtspflicht sagt außerdem, dass sich jede Lehrkraft bei seiner Amtsausübung sämtlicher Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte zu enthalten hat. Das schließt das bürgerliche Recht[3], dass die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Kinder beinhaltet, mit ein.[4]

Einzelnachweise

  1. Artikel 34 Satz 1 GG
  2. OLG-Zweibrücken, Beschluss vom 05.06.97, 6 U 1/97
  3. § 823 Abs. 1 BGB
  4. OLG Zweibrücken, 11.12.1996 - 3 W 152/96