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Rasterfahndung

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Die Rasterfahndung ist ein in den 1960er Jahren vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) entwickeltes Verfahren zur vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen. Dabei werden bestimmte Personengruppen aus öffentlichen oder privaten Datenbanken herausgefiltert, indem man nach Merkmalen sucht, von denen man annimmt, dass sie auch auf die gesuchte Person zutreffen. Ziel ist es, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer "echten" Fahndung keine bekannte Zielperson gibt.

Zunächst werden die Merkmale, die sich aus herkömmlichen Ermittlungen ergeben, zu einem Täterprofil zusammengefasst. Wird beispielsweise gegen die Russen-Mafia wegen Geldwäsche ermittelt, könnte ein solches Profil folgende Merkmale beinhalten: "Staatsbürger eines GUS-Staates, kein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt in Deutschland, Beteiligung an inländischen Firmen oder Immobilienkauf in Deutschland, hoher Kaufpreis". Diese Merkmale werden anschließend in einschlägigen Datenbanken abgefragt - im angeführten Beispiel etwa das Melderegister, alle Stellen, die Aufenthaltsgenehmigungen bzw. Visa erteilen, das Handelsregister und das Grundbuch. Die Suchergebnisse werden miteinander abgeglichen und es wird die Schnittmenge gebildet. Jene Personen, die in diesem Raster hängenbleiben, werden daraufhin gezielt überprüft.

Der Erfolg der Rasterfahndung steht und fällt mit der Erstellung des Täterprofils. Ist das Profil sehr spezifisch ohne dass alle Merkmale abgesichert sind, fällt die gesuchte Person möglicherweise durchs Raster. Sind die Merkmale umgekehrt zu allgemein, werden unverhältnismäßig viele Unbeteiligte in den Kreis der zu untersuchenden Personen aufgenommen, was den weiteren Ermittlungsaufwand erhöht.

Geschichte der Rasterfahndung in Deutschland

Mit Hilfe der Rasterfahndung konnten in den 1970er Jahren erstmals RAF-Mitglieder festgenommen werden.

Im März 2004 wurden Pläne des deutschen Innenministers Otto Schily bekannt, die Rasterfahndung EU-weit im Kampf gegen den so genannten organisierten Terrorismus einzusetzen.

Kritik

Als problematisch wird dabei insbesondere die Aufhebung der Unschuldsvermutung bei dieser Technik gesehen, denn alle Personen, auf die diese Merkmale (z. B. Schuhgröße, Geschlecht, Nationalität) zutreffen, werden zunächst verdächtigt. Erst durch eine polizeiliche Überprüfung, in der diese versucht, einen Anfangsverdacht zu erhärten, wird festgestellt, ob Ermittlungen gegen diese Personen aufrecht erhalten werden. Die Verknüpfung von Daten verschiedener Herkunft wird hinsichtlich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ebenfalls oft als problematisch gesehen.

Im April 2004 wurde bekannt, dass nach der Auswertung von etwa 8,3 Millionen Datensätzen in Deutschland nur ein einziges Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Dieses wurde aber wieder eingestellt. Kritiker der Rasterfahndung fühlen sich bestätigt und sehen die Rasterfahndung als gescheitert an.

Dieser Kritik schlossen sich auch die Teilnehmer am 14. Deutschen Verwaltungsrichtertag Anfang Mai 2004 in Bremen an. Insbesondere verlangten die Richter nach einer zeitlichen Befristung von Sicherheitsgesetzen, da diese generell eine Einschränkung von Grundrechten nach sich ziehen könnten und deshalb ständiger Überprüfung bedürften.