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Noni

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Noni
Noni-Baum (Morinda citrifolia), Frucht
Vorlage:Taxonomy
Vorlage:Classis: Dreifurchenpollen-Zweikeimblättrige
(Rosopsida)
Vorlage:Subclassis: Asternähnliche (Rosidae)
Vorlage:Ordo: Enzianartige (Gentianales)
Vorlage:Familia: Rötegewächse (Rubiceae)
Vorlage:Genus: Morinda
Vorlage:Species: Noni-Baum
Wissenschaftlicher Name
Morinda citrifolia
L.

Die Noni ist die Frucht des Noni-Baums (Morinda citrifolia). In Englisch wird diese Baumart „Indian mulberry“ genannt, was manchmal als „Indischer Maulbeerstrauch“ oder „Indischer Maulbeerbaum“ wiedergegeben wird.
Die Pflanze ist vermutlich ursprünglich in Südostasien heimisch. Wegen ihrer Früchte wurde sie von Menschen weit über das ursprüngliche Areal hinaus ausgebreitet. Beispielsweise wurde sie wahrscheinlich im Zuge der Besiedlung der heutigen Südseeinseln vor etwa 2000 Jahren von Emigranten aus Südostasien mitgebracht. Die Pflanze ist auch in Indien, im tropischen Australien und auf Madagaskar verbreitet. Sie wurde zuletzt auch im tropischen Amerika eingebürgert.

Die Noni-Frucht ist etwa hühnereigroß. Der Geschmack der reifen Früchte ist unangenehm und wird angegeben als faulig oder nach ranzigem Käse.

Die Vermarktung

Noni wird auf dem Markt hauptsächlich als Fruchtsaftgetränk (Nonisaft) angeboten. Der Marktführer bei Noniprodukten ist Tahitian NONI® International mit Sitz in Provo, Utah Vertrieb per Multi-Level-Marketing.

Noni-Produkte gelten als neuartige Lebensmittel, die nach der Novel-Food-Verordnung eine Zulassung benötigen. Danach müssen die Hersteller oder Anbieter nachweisen, dass von einem neu auf dem Europäischen Markt angebotenen Lebensmittel keine gesundheitlichen Gefahren für die Konsumenten ausgehen. Im Jahr 2001 sprach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zunächst ein Verbot für Nonisaft aus. Die Europäische Kommission gestattete aber die Herstellung von Fruchtsaftgetränken mit Noni, aber auch von Saftextrakten, Kapseln und Pulver. Bedingung für den Saftvertrieb war u.a. die Pasteurisierung.

Auch nach der Zulassung des Nonisaftes Tahitian Noni® als „Novel Food“ ist aber die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen zur Heilung und Linderung von Krankheiten nach dem Lebensmittelrecht weiterhin verboten.

Medizinische Wirkung

Dem Saft werden von seinen Befürwortern allerlei gesundheitsfördernde und heilende Wirkungen nachgesagt, verantwortlich dafür soll ein Wirkstoff namens Xeronin sein, der jedoch in der Fachliteratur völlig unbekannt ist. Das Einsatzspektrum des Saftes reiche von Krebs, Diabetes, Arthritis bis zu Übergewicht und Depressionen. Grundlage der Wirkung sei eine Harmonisierung der aus der traditionellen chinesischen Medizin bekannten Meridianenergien. Wissenschaftlich gesicherte Belege für die Wirkung stehen aus. Nachgewiesen wurden lediglich vereinzelt unerwünschte Wirkungen durch den hohen Kaliumgehalt der Frucht wie Durchfall und eine Beeinflussung der Herzfrequenz.

Das österreichische Testmagazin „Konsument“ berichtet über drei Fälle schwerer Leberentzündung nach der Einnahme von Noni-Saft.

Stellungnahme von Tahitian Noni Int. zu dem Artikel im „Konsument“:Link

Ergänzend zu der bereits im Jahr 2003 veröffentlichten Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das EU Scientific Committee on Foods (SCF) hat die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) inzwischen einen eigenen Untersuchungsbericht zu dem aktuellen Fall in Österreich auf ihrer Website veröffentlicht. Hier wird noch einmal bestätigt, dass ein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Tahitian Noni[TM] Juice und Lebertoxizität nicht nachvollziehbar ist. Link

Literatur

  • Claus-Peter Leonhardt. Noni. Die Frucht des indischen Maulbeerbaumes. Goldmann Verlag. München. 8. Auflage. ISBN 3-442-16301-3