Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Die dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)ist zuständig für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf den (bundeseigenen) Bundeswasserstraßen.
Sie nimmt im wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
- hoheitliche Aufgaben als Verwaltung des Bundes (z.B. Förderung des Schiffsverkehrs, Genehmigungsverfahren, schifffahrtspolizeiliche Aufgaben)
- Unterhaltungsaufgaben der Bundeswasserstraßen und ihrer baulichen Anlagen
- Planung und Bauüberwachung bei umfangreichen Ersatz- oder Neubauvorhaben im Bundeswasserstraßenbereich
Gesetzliche Grundlage ist Artikel 89 des Grundgesetzes, nach dem der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen ist, die er durch eigene Behörden (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV) verwaltet. Weitere gesetzliche Grundlagen sind das Bundeswasserstraßengesetz, das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, das Seeschifffahrtsaufgabengesetz und das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz.
Aufbauorganisatorisch gehört die WSV zum nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Die WSV kennt drei Organisationsebenen: Oberbehörden, Mittelbehörden und Unterbehörden.
Im Sinne der Linienorganisation sind die sieben selbständigen Mittelbehörden, die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD), für jeweils regionale Bereiche selbst verantwortlich; eine zentrale Oberbehörde existiert nicht. Den jeweiligen Direktionen direkt zugeordnet sind die Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) als Unterbehörden für hoheitliche und Unterhaltungsaufgaben sowie die Wasserstraßen-Neubauämter (WNA) als Unterbehörden für alle größeren Ersatz- und Neubauvorhaben.
Die WSV beschäftigte rund 15.000 Mitarbeiter. Seit Jahren wird aber ein Stellenabbau von jährlich 1,5% (225 Stellen je Jahr) praktiziert. Etwa die Hälfte der Mitarbeiter ist im Verwaltungsbereich, die andere Hälfte im Unterhaltungs- und Betriebsbereich tätig (z.B. Handwerker aus den Bereichen Elektro, Fernmelde und Metall, Nautiker in Verkehrszentralen, Vermessungstechniker, Kartographen, Bauzeichner, Schleusenwärter, Wasserbauer, Taucher, Schiffsführer und Matrosen von Fähren, Mess- und Schadstoffbekämpfungsschiffen etc.)
Zur WSV gehören fachlich die Bundesoberbehörden Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) und die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU - ehemaliges Bundes Oberseeamt).
Darüber hinaus gibt es auf allen drei Organisationsebenen Fach- und Bündelungsstellen im Sinne von Stabsstellen, die entweder beratend tätig sind oder Querschnittsaufgaben aus der Linienorganisation wahrnehmen.