Gebotener Fasttag
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Gebotener Fasttag ist die Bezeichnung für bestimmte Tage des Jahres, an denen die Katholische Kirche die Gläubigen in bestimmten Umfang zum Fasten verpflichtet.
Can. 1251 CIC bestimmt Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt, sowie Abstinenz aber und Fasten an Aschermittwoch und Karfreitag. Dabei kann die Bischofskonferenz gem. can. 1253 die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen.