Römische Republik
Die Römische Republik entstand im Jahre 510 v. Chr. durch die Vertreibung des letzen römische Königs, und endete im Jahre 27 v. Chr. mit dem Aufstieg Augustus zum römischen Kaiser.
Geschichte der Republik
Unter der Republik sah Rom den Aufstieg von einem mittelitalienischen Kleinstaat zur das ganze Mittelmeer beherrschenden Großmacht. Ein wesentlicher Schritt in dieser Richtung wurde durch den Sieg Roms über Kathargo in den punischen Kriegen gemacht.
Staatsform
Die Republik als Staatsform, wie sie aus Rom bekannt ist, enthält viele Elemente der Gewaltenteilung, die auch heute noch Grundlage der Verfassungen vieler Staaten sind.
Die Republik kannte den Senat als Gesetzgebende Versammlung, diverse Magistrate in der Exekutive, und der Volksversammlung der Plebejer.
Der Senat entstand aus dem beratenden Gremium des letzten Königs, bestehend aus Großgrundbesitzern. Mitglieder des Senats wurden nicht gewählt, sondern ernannt und behielten ihr Amt auf Lebenszeit. Ursprünglich nur Patriziern vorbehalten, konnten später auch reiche Plebejer Senatoren werden. Der Senat war immer ein Gremium der Wohlhabenden.
Unter den Magistraten ragten die zwei Konsuls heraus. Sie waren für ein Jahr gewühlt, und standen der Verwaltung und dem Militär vor. Es wurden zwei Konsuln aufgestellt, in der Absicht, dass sie sich gegenseitig kontrollieren würden, und um das Entstehen einer Diktatur zu vermeiden. In Krisenzeiten konnte für maximal ein halbes Jahr ein Diktator alleinige Macht ausüben. Es wurde allerdings erwartet, dass er bei Ende der Krise zurücktrat.
Daneben standen die bis zu sechs Prätoren dem Gericht vor, und die acht Quätoren waren für die Finanzen verantwortlich. Alle 4-5 Jahre wurde ein Zensor für 18 Monate gewählt. Neben der Volkszählung sollte er auch die Sitte und Moral in Rom beaufsichtigen.
Die zehn Tribunen wurden von der Volksversammlung bestimmt. Sie konnten Entscheidungen des Senats entgegenwirken.