Rechnungswesen
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Das Rechnungswesen als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dient der systematischen Erfassung, Überwachung und Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.
Das Rechnungswesen untergliedert sich in vier Teilbereiche:
- Buchführung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Wirtschaftlichkeitsüberwachung
- Statistik
- Vergleichsrechung
- Basis für betriebliche Planung
- Planungsrechung
- zukunftsorientierte Rechung
Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in der Bundesrepublik Deutschland sind einerseits das Handelsgesetzbuch (HGB), andererseits das Steuerrecht, hierbei besonders die Abgabenordnung (AO).