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Rechnungswesen

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Das Rechnungswesen als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dient der systematischen Erfassung, Überwachung und Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

Das Rechnungswesen untergliedert sich in vier Teilbereiche:

  • Buchführung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Wirtschaftlichkeitsüberwachung
  • Statistik
    • Vergleichsrechung
    • Basis für betriebliche Planung
  • Planungsrechung
    • zukunftsorientierte Rechung

Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in der Bundesrepublik Deutschland sind einerseits das Handelsgesetzbuch (HGB), andererseits das Steuerrecht, hierbei besonders die Abgabenordnung (AO).