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Geschichte der Zeugen Jehovas

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Die Zeugen Jehovas sind eine im ausgehenden 19. Jahrhundert in den USA durch Charles Taze Russell gegründete christlich-chiliastische Glaubensgemeinschaft. Jehovas Zeugen sind für ihre stark ausgeprägte Missionierungs-Tätigkeit, ihre Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!, ihre Ablehnung von Bluttransfusionen und ihre Verweigerung des Militärdienstes bekannt. Sie wurden unter den Nationalsozialisten und in der DDR verfolgt. Die Glaubensgemeinschaft wird oft als Sekte bezeichnet.

Das Zentrum des deutschen Zweiges der Institution befindet sich unter dem Namen "Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft, Deutscher Zweig e.V." in der Gemeinde Selters im Taunus. Seit 1979 leben und arbeiten in Niederselters etwa 1.200 Mitglieder unter anderem in den Druckereien. Der Immobilienwert wird auf mehr als 100 Millionen Euro geschätzt.

Name

Den Namen "Jehovas Zeugen" benutzt die früher als "Ernste Bibelforscher" oder "Internationale Bibelforschervereinigung" bekannte Religionsgemeinschaft erst seit 1931. Die Bezeichnungen Jehovas Zeugen und Zeugen Jehovas werden nicht einheitlich verwendet; Ortsvereine sind teilweise als Jehovas Zeugen (mit Stadtbezeichnung), e.V., der deutschlandweite Förderverein jedoch als Wachtturm-, Bibel und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e.V. eingetragen. Zur Herkunft des Namen Jehova siehe auch Artikel JHWH.

Offiziell wird die Neureligiöse Gemeinschaft durch die "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e. V." und durch die "Wachtturm-, Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e. V." vertreten. Letztere wird kurz auch als Wachtturm-Gesellschaft bezeichnet. Alle Zeugen Jehovas mit Wohnsitz in Deutschland sind Mitglied der Religionsgemeinschaft (nach eigenen Angaben zählt der Verein ca. 210.000 Mitlieder).

Verbreitung

Entwicklung der Zahl der aktiven Mitglieder (Verkündiger), Jahresmittel und -höchstwerte, lineare Skala (auch mit logarithmischer Skala).

Im Jahr 2005 gab es weltweit in 98.269 Versammlungen ca. 6,6 Millionen aktive Zeugen Jehovas, davon wurden 164.593 in Deutschland gezählt. Über eine Million Mitglieder leben allein in den USA.

Durch deren intensive Mission werden jährlich etwa 250.000 Erwachsenentaufen durchgeführt (was 3,8% entspricht). Abzüglich der Todesfälle, Ausschlüsse und Austritte, sowie Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Mitgliedern (in den Statistiken werden nur die aktiven Mitglieder gezählt) ergibt sich der tatsächliche Zuwachs um etwa 1,3%. Dieser Zuwachs findet zu großen Teilen in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt; in Ländern mit hoher Bildungsdichte ist die Mitgliederzahl rückläufig (die Daten basieren auf den Jahresbericht 2004/2005).

Lehre

Ihr Glaube wird im Sprachgebrauch der Zeugen Jehovas "die Wahrheit" genannt. Für Jehovas Zeugen beinhaltet die Bibel als Gottes Wort die von Gott offenbarte Wahrheit. Wer gemäß ihrer Interpretation der Bibel lebt, befinde sich "in der Wahrheit" (siehe 2. Johannes 4).

Die "Leitende Körperschaft" (siehe unten) beansprucht, vom Heiligen Geist geleitet zu sein, wenn sie die gültige Lehre der Zeugen Jehovas bestimmt. Auch wenn dieses Gremium keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit erhebt, wird doch von jedem erwartet, diese Lehre als "gegenwärtige Wahrheit" anzuerkennen und damit auszuleben. Zeugen Jehovas glauben, dass die wirkliche Leitung Jesus Christus als von Gott eingesetztes Haupt der Christenversammlung (gemäß Epheser 1,19; 4,15) inne hat und diese Leitung durch den Heiligen Geist ausübt. Neue Mitglieder der Leitungsgremien werden durch bestehende Mitglieder ernannt und nicht durch Wahlen unter allen Glaubensangehörigen bestimmt (so genanntes "theokratisches Prinzip" (da der Wille der Leitung mit dem Willen Gottes vermutlich übereinstimme) und keine synodale Kirchenordnung).

Die Zeugen Jehovas akzeptieren das reformatorische Prinzip "sola scriptura" und leiten ihren Glauben daher nur von ihrem Verständnis der Bibel ab. Ihre Interpretation der Bibel (maßgebliche Exegetin ist für sie die Leitende Körperschaft) unterscheidet sich allerdings in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist. Bei der konkreten Anwendung ihrer Bibellektüre in bestimmten Lebenssituationen dürfen die Mitglieder in ihrer Interpretationen nicht von denjenigen der Leitenden Körperschaft abweichen, da ihnen die Einheit der Lehre wichtig ist. "Alle, die die Bibel verstehen möchten, sollten anerkennen, daß „die überaus mannigfaltige Weisheit Gottes“ nur durch den Mitteilungskanal Jehovas, den treuen und verständigen Sklaven, bekannt werden kann." (Der Wachtturm, 1.10.1984 Seite 8)

Gottesbild (Namen, Dreifaltigkeit)

Angebetet wird "der allmächtige und ewige Gott" , dessen Name sie mit Jehova wiedergeben. Er habe die Welt und das Leben im Himmel (Engel) und auf der Erde erschaffen. Nach der Bibel sind seine wichtigsten Haupteigenschaften Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit, wobei die Liebe herausrage (1. Johannes 4, 8) und all sein Handeln bestimme. Er sei ein unsichtbarer Geist, der unabhängig vom Menschen lebe und der persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe.

Die Zeugen Jehovas lehnen hingegen die Lehre der Dreifaltigkeit ab und betrachten sie als unbiblisch. Sie begründen ihre Ablehnung u.a. damit, dass Jesus seinen Vater ausdrücklich größer nennt (Johannes 14,28), als er sich im Garten Gethsemane vertrauensvoll im Gebet an ihn wandte und sich Vater und Sohn als verschiedene Personen anreden (Johannes 10,29-30). Der heilige Geist sei weder eine Person noch Teil eines dreieinigen Gottes, sondern Gottes wirksame Kraft.

Jesus Christus

Das Verständnis der Person Jesu Christi ist bei den Zeugen Jehovas ein anderes als in den meisten anderen Kirchen.

Gemeinsamkeiten mit der Lehre anderer christlicher Gemeinschaften

Zeugen Jehovas stimmen mit etlichen christlichen, insbesondere protestantischen Gemeinschaften in verschiedenen Punkten über Jesus Christus überein. Dazu gehört, dass Jesus der Sohn Gottes ist, und dass Gott durch ihn alles erschaffen hat. Etwa zu Beginn unserer Zeitrechnung kam er, "das Wort" aus Johannes 1,1, auf die Erde und wurde dort als vollkommener Mensch Jesus geboren, indem sein Leben durch Gottes Geist in seine irdische Mutter Maria verpflanzt worden sei. Hauptzweck seines Kommens auf die Erde sei es gewesen, sein vollkommenes menschliches Leben zur Erlösung von Sünde und Tod zu opfern; er ersetzte mit seinem Tod den Verlust des vollkommenen Menschen Adam als ausgleichenden Wert. Christus sei nach dem Tode auferweckt worden und habe sein Opfer Gott im Himmel dargebracht. Seitdem sei er das Haupt der Christenversammlung, die er gründete. Zu Gott könne man nur durch Jesus Christus beten (Johannes 14,6), nur durch ihn gäbe es Vergebung von Sündenschuld und nur durch ihn sei ewiges Leben möglich.

Unterschiede zur Lehre anderer christlicher Gemeinschaften

Anders als andere christliche Gruppen, deuten die Zeugen Jehovas die Aussage von Johannes 1,1 ("und das Wort war Gott"; in der Neue-Welt-Übersetzung als "und das Wort war ein Gott" wiedergegeben) nicht trinitarisch in dem Sinn, dass Jesus und sein Vater wesenseins seien. Sie unterscheiden sich somit von anderen Gemeinschaften, da sie ihn als Geschöpf ansehen und nicht als wahren Gott.

Die Auferstehung Jesu war ihrer Auffassung nach nicht leibhaftig; sie glauben, sein menschlicher Leib sei in der Osternacht vernichtet worden, und er sei als "Geistperson" mit einem "geistigen Leib" (der jedoch nicht aus Materie bestehe) auferstanden. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt als "Geistperson" sei Jesus mit dem Erzengel Michael identisch.

Die Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl, nicht am Kreuz, starb. Die biblischen Wörter auf griechisch ("xylon" bzw. "stauros") bedeuteten Pfahl, Balken, Stamm oder Baum; in der Bibel werde somit ein Querbalken nicht explizit erwähnt.

Paradies auf Erden

Sie glauben an die Wiederherstellung des im Garten Eden verloren gegangenen Paradieses auf Erden. Ausgangspunkt ist in ihrer Weltsicht der Hauptwidersacher Gottes Satan, ein abgefallener Engel, der aus Selbstsucht wollte, dass die Menschen ihn anbeten. Er verführte die ersten Menschen, die bewusst sündigten. Ihre dadurch eingetretene Unvollkommenheit vererben die Menschen seitdem an ihre Kinder.

Jehova habe sofort reagiert und für eine Erlösung gesorgt, indem er den Messias ankündigte (1. Mose 3,15). Gott habe aber nicht sofort das Böse beseitigt, weil Satan das Herrscherrecht Gottes und dessen Recht zu bestimmen, was Gut und Böse ist, in Frage stelle. Zur Klärung dieser "Streitfrage" räume Gott Zeit ein; er erlaube den Menschen zu beweisen, ob sie von Gott unabhängig über sich selbst regieren können und ihre Probleme selbst in den Griff bekämen. Da Satan seinen schlechten Einfluss als "Herrscher der Welt" (1. Johannes 5,19) geltend mache, gebe es auf der Erde zur Zeit so viel Leid und Ungerechtigkeit.

Nach Ansicht der Zeugen Jehovas sind sie im Gericht Gottes die einzige Organisation die unter dem besonderen Schutz Jehovas steht (Der Wachtturm 1.9.1989 S.19). Die Erde bleibe immer bestehen (Jesaja 45,18). Zu verschiedenen Zeiten haben Zeugen Jehovas versucht, den Zeitpunkt dieses Ereignisses (Harmagedon) zu errechnen. Neben den Jahren 1914 und 1925 war das bekannteste Jahr 1975. Nachdem diese Prognosen nicht eingetreten sind, machen die Zeugen Jehovas nun keine konkreten Zeitangaben mehr.

Die Zeugen Jehovas glauben, dass 1914 das Königreich unsichtbar für die Menschen im Himmel aufgerichtet wurde und das Jesus zusammen mit der Gruppe der 144.000 (Gesalbte) die bereits im Himmel sind, die himmlische Herrschaft innehat. Auf der Erden soll nur noch eine sehr geringe Anzahl der Menschen aus der sog. Gesalbtenklasse leben. Diese würden nach ihren Tod direkt im Himmel als Herrscher zusammen mit Jesus und den anderen 144.000 ihre Aufgabe erfüllen. Nur diese nehmen beim sog. Gedächtnismahl von den Symbolen (Ungesäuertes Brot und Wein), die anderen Mitglieder reichen die Symbole schweigend weiter. Nach Angaben der Zeugen Jehova gehören ca. 8.000 Mitglieder zur sog. Gesalbtenklasse, die noch auf der Erbe leben.

Nach Harmagedon beginne das Tausendjährige Reich, in dem Christus und 144.000 Auserwählte vom Himmel aus regieren würden (Offenbarung 7,2-8). Zu dieser Zeit findet die Auferstehung "der Gerechten und Ungerechten" statt, von der nur die bereits gerichteten Menschen (z.B. in Harmagedon oder zur Zeit der Sintflut) explizit ausgenommen sind. Nach der Tausendjahrherrschaft findet durch Satan, der diese Zeit über gebunden war, eine Endprüfung statt. Diejenigen Personen, die diese Endprüfung bestehen, erhalten ewiges Leben, das Adam und Eva durch den Sündenfall verloren hätten. Damit wäre das verloren gegangene Paradies wiederhergestellt.

Wer diese Zukunft erleben wolle, müsse sich ernstlich bemühen, dem Beispiel Jesus Christus zu folgen, das er auf Erden gab. Notwendig sei es, eine bewusste persönliche Entscheidung zu treffen (Römer 9,9-10), Jehova anzurufen (Gebet) und an Jesus Christus und dessen Opfer zu glauben. Die einzig mögliche Übereinstimmung mit biblischen Lehren erreiche man indem man sich den Zeugen Jehovas anschließe. Das beinhalte eine Lebensführung nach dem Verständnis der biblischen Grundsätzen, wie es von den Zeugen Jehovas gepflegt werde. Zeugen Jehovas werden dazu angehalten ein ausgedehntes Predigt- und Lehrwerk durchzuführen, um die Menschen überall zu erreichen (Matthäus 24,14; 28,19-20).

Himmlische und irdische Auferstehung

Zeugen Jehovas unterscheiden zwischen zwei Gruppen von Christen. Eine begrenzte Anzahl von 144.000 (die "kleine Herde" oder "Geistgesalbte") hätten die Hoffnung, nach ihrem Tod in den Himmel zu kommen, um dort mit Christus als Priester und Könige eine himmlische Regierung zu bilden. Eine unbestimmte Anzahl von Menschen, würde in dem oben beschriebenen irdischen Paradies ewig leben. Diese Gruppe setze sich aus Personen zusammen, die zu den Überlebenden von Harmagedon gehörten und aus denen, die in einer irdischen Auferstehung wieder zum Leben gekommen sind. Die Unterscheidung der Gruppen erkennen sie in Texten wie Matthäus 25,40, Johannes 10,1-16 und Offenbarung 7,4-8 sowie 14,1-3. Die Salbung mit Heiligem Geist, durch die jemand ein "Kind Gottes" und "Bruder Christi" werde, und die Teilnahme am Abendmahl sei auf diejenigen beschränkt, die mit Jesus Christus im Himmel regieren würden. Denn nur mit ihnen hätte Jesus einen Bund für das Königreich geschlossen und durch den "neuen Bund" befänden sie sich in einem besonderen Verhältnis zu Gott als ihrem Vater, das durch Jesus vermittelt werde (1.Timotheus 2,5f). Schriftstellen wie Galater 3,26 ("Denn ihr seid alle durch den Glauben Gottes Kinder in Christus Jesus") sehen sie als an die Christen der apostolischen Zeit gerichtet, denn alle damaligen Christen sollen zu den 144.000 gehören, selbst wenn dies der Buchstäblichkeit der Zahl widerspricht; heute seien es dagegen nur noch sehr wenige. Die Einsammlung dieser Gruppe sei im wesentlichen im Jahre 1935 abgeschlossen, nach diesem Jahr hinzugefügte wären Ersatz für "Abtrünnige".

Seele

Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine unsterbliche Seele, sondern der Leib, welcher zu atmen begann, wurde dadurch eine lebendige Seele (1. Mose 2,7). Die Seele sei demnach kein Teil des Menschen, sondern der ganze Mensch — der Mensch als lebendes Wesen. Daher sei die Seele sterblich (Hesekiel 18,4; Prediger 9,5.10). Die Toten seien tot, fühlen nichts, wollen nichts und sollen nicht angebetet werden. Für die meisten gebe es eine Auferstehung (Johannes 5,28-29), da die Menschen im Gedächtnis Gottes bewahrt seien.

Hölle

Zur Hölle vertreten die Zeugen Jehovas (wie auch die Siebenten-Tags-Adventisten) den annihilationistischen Standpunkt, d.h. sie lehnen die Hölle als Ort der ewigen Qual und Strafe für die Gottlosen als "heidnische Lehre" ab und sehen sie als Verleumdung des gerechten Gottes an (Jeremia 32,35). Der Tod sei der Zustand der Nichtexistenz.

Die Zeugen Jehovas unterscheiden zwischen "Hades" (hebr. scheol, gr. hades), aus dem eine Auferstehung möglich sei, und "Gehenna", aus der es keine Auferstehung gäbe, weil sich der Betreffende einer "Sünde gegen den Heiligen Geist" schuldig gemacht hat oder bereits einem Gericht Gottes erlag. Der Tod allein sei die Strafe für Sünder; er tilge die Schuld (Römer 6,7.23). Daher gäbe es eine Auferstehung der "Gerechten" und "Ungerechten" (Johannes 5,28f).

Blut und seine "Verwendung"

Seit Jahrzehnten vertreten Zeugen Jehovas die Ablehnung von jeder Art des sog. "Blutgebrauchs", weil ihrer Lehre gemäß die Verwendung von Blut nur bei den Israeliten für heilige Handlungen erlaubt gewesen sei und deshalb sein Genuss in Lebensmitteln (z.B. in Blutwurst) oder anderweitiger Gebrauch nicht in Frage komme. Insbesondere durch das von Jesus vergossene Blut habe es eine besondere Bedeutung für Zeugen Jehovas erlangt.

Seit 1944 werden auch Bluttransfusionen abgelehnt. Die Zeugen Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie 1. Mose 9,4 ("...im Blut ist das Leben") und Apostelgeschichte 15,29 ("...dass ihr euch enthaltet vom (...) Blut...") gestützt. Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso abgelehnt wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen u.ä.) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlösung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim. Um den Mitgliedern Unterstützung beim Auffinden von Ärzten zu gewähren, die die Einstellung der Zeugen Jehovas respektieren, nutzen sie ein unabhängiges medizinisches Datenbankzentrum, um auf neueste Forschungen und Möglichkeiten der Behandlung aufmerksam zu machen. Außerdem haben sie weltweit den Krankenhausinformationsdienst und Krankenhaus-Verbindungs-Komitees eingerichtet, die den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonal aufbauen und die rund um die Uhr erreichbar sind. Durch diese Krankenhaus-Verbindungs-Komitees, die im Regelfall aus medizinischen Laien bestehen, wird aber auch ein hoher sozialer Druck auf den Patienten und die Angehörigen ausgeübt, Bluttransfusionen abzulehnen. Ein Patient, der trotzdem einer Bluttransfusion zustimmt, gibt damit in der Regel zu erkennen, kein Zeuge Jehovas mehr sein zu wollen, und wird somit genau wie ein "Abtrünniger" gemieden.

Organ- und Knochenmarktransplantationen sind der persönlichen Gewissensentscheidung jedes Zeugen überlassen. Zeitweise hatte man diese in der Vergangenheit als "Kannibalismus" abgelehnt.

Todesfälle, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht wurden, haben in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt, besonders in den Fällen, in denen die Medien davon berichtet haben. Seitens der Zeugen Jehovas wird dies aber mit dem Hinweis, dass ein Zusammenhang zwischen den Todesfällen und Verzicht auf die Bluttransfusionen nicht bewiesen sei, beantwortet. Eine besonders extreme Form dieses Glaubenspunktes zeigt sich darin, dass auch das Leben der eigenen minderjährigen Kinder durch den Verzicht auf Bluttransfusionen gefährdet wird. Als Grundlage ihrer Entscheidung gegen eine Bluttransfusion werden sowohl für sich selbst als auch für die minderjährigen Kinder nicht medizinische, sondern religiöse Gründe angeführt.

Wissenschaft und Schöpfung

Die Zeugen Jehovas erkennen die Leistungen von Wissenschaft und Technik an. Sie betrachten die Bibel nicht als wissenschaftliches Lehrbuch, aber als wissenschaftlich genau. Sie weisen der Bibel die höhere Autorität zu, falls Aussagen von Wissenschaftlern ihrer Ansicht nach biblischen Aussagen widersprechen.

Deutlich wird das bei der Evolutionstheorie, die sie als falsch betrachten, da die Bibel ausdrücklich von einer Schöpfung spricht. Sie fassen die Schöpfungstage in der Genesis als Schöpfungszeiträume auf, die einige tausend Jahre umfassten. Sie vermuteten eine Zeit lang, jeder Schöpfungstag habe 7.000 Jahre gedauert (Wachtturm 15. Mai 1970,S.311ff und 1. Januar 1987,S.30), legen sich aber aufgrund heutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht mehr auf konkrete Zahlen fest. Sie zählen zu den "Alte-Erde-Kreationisten", da sie anerkennen, dass Universum und Erde Milliarden Jahre alt sein können.

Da sie "politisch neutral" leben, versuchen sie auch nicht wie andere kreationistische Gruppierungen, politischen Druck auszuüben, um die Schöpfung in den schulischen Lehrplan aufzunehmen.

Wenn in der Bibel chronologische Angaben gemacht werden, ziehen sie diese anderen Quellen vor. Daher glauben sie z.B., die Sintflut hat 2370 v.u.Z., der Turmbau zu Babel 2269 v.u.Z. stattgefunden. Sie nehmen damit erhebliche Diskrepanzen in Kauf. Z.B. wird der Bau der Cheops-Pyramide auf das Jahre 2530 v.u.Z. geschätzt, somit vor den erwähnten Ereignissen, müsste allerdings chronologisch weit nach dem Turmbau zu Babel eingeordnet werden.

Aussagen zur Bibel

Nach Ansicht der Zeugen Jehovas ist die Bibel von Menschen geschrieben worden (Aussage von Paulus in 2 Timotheus 3,16) und von Gott - wenn auch nicht wortwörtlich - inspiriert (Jesaja 1,1, Offenbarung 1,1-2). Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen und alle Aussagen seien nützlich und wichtig. Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen: "Die Rechtfertigung des Rechtes Gottes, über die ganze Menschheit zu herrschen, sowie die Verwirklichung seines liebevollen Vorsatzes durch sein kommendes Königreich".

Aus dem für die Zeugen Jehovas nicht mehr verbindlichen Mosaischen Gesetz (Galater 3,24-25) werden nur Grundsätze (Prinzipien) abgeleitet (Matthäus 22,37-40). Die Aussagen der Bibel werden sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.

Die Zeugen verwenden in den Landessprachen, in der sie vorhanden ist, eine eigene Bibelübersetzung, die Neue-Welt-Übersetzung. Früher fand im deutschsprachigen Raum die unrevidierte Elberfelder Bibel Verwendung.

1914

Jesus habe 1914 die Herrschaft über das "Königreich Gottes" im Himmel übernommen. Er verbannte als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel in die Nähe der Erde (Offenbarung 12,7-9). Mit diesem Jahr begannen in den Augen der Zeugen Jehovas die von Jesus vorhergesagten "letzten Tage" (Vor 1914 sollten diese zu diesem Zeitpunkt enden).

Dafür spräche u.a., dass die "Zeiten der Nationen" 2.520 Jahre lang seien. Diese Parallele wird in den 7 Jahren des Wahnsinns Nebukadnezars (Daniel 4) gesehen, die als sieben prophetische Jahre zu jeweils 360 prophetischen Tagen (Hesekiel 4,6) gedeutet werden. 607 v.u.Z. hätten die "Zeiten der Nationen" mit der Zerstörung Jerusalems begonnen. Abweichend dazu nennen Historiker 587/86 v.u.Z. als Jahr der Zerstörung Jerusalems. Zeugen Jehovas gehen von 537 v.u.Z. als dem Jahr der Rückkehr der jüdischen Bewohner aus dem Babylonischen Exil aus und davon, dass die Bibel eine 70-jährige Gefangenschaft mit anschließender Rückkehr aus dem Exil ankündigte (2. Chronika 36,20-23). Sie geben in ihren eigenen Veröffentlichungen zu, dass sie damit eine von anderen Historikern abweichende Sicht einnehmen, da sie die Bibel als einzig zuverlässige Quelle respektieren (Siehe "Dein Königreich komme", Seite 187).

Gottesdienst und Praxis

Zusammenkünfte

In den Zusammenkünften werden Vorträge, deren Rahmen vorgegeben ist, auf Grundlage der Bibel gehalten, Situationen aus dem Predigtdienst demonstriert, Interviews geführt und der Lehrstoff anhand von Fragen gemeinsam besprochen. Auf die Zusammenkünfte sollten sich alle vorbereiten. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte und zur Überleitung zwischen den zwei 45- bis 60-minütigen Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird gemeinsam gebetet.

Die Versammlungsstätten werden Königreichssäle (in Dänemark: Reichssäle) genannt und zweckmäßig für 60 bis 200 Personen eingerichtet. Allerdings fehlen jegliche religiösen Symbole wie Altar, Kreuz oder Heiligenbilder. Nur Stühle, Tische, ein Sprechpult, Lautsprecher und Mikrofone sowie eine Bibliothek der Schriften der Wachtturm-Gesellschaft, verschiedene Bibelausgaben und andere religionsbezogene und allgemeine Nachschlagewerke sind vorhanden.

Es finden wöchentlich fünf Zusammenkünfte statt, die insgesamt (ohne Vorbereitungszeit) 4 3/4 Stunden dauern, von denen jeweils zwei zeitlich zusammengelegt werden:

  • das "Versammlungsbuchstudium", bei dem mit 10-20 Personen ein Buch oder eine Broschüre besprochen wird.
  • die "Theokratische Predigtdienstschule", in der das Predigen in kurzen Reden und Rollenspielen geübt wird.
  • die "Dienstzusammenkunft" dient der Unterstützung für den Predigtdienst.
  • der "öffentliche Vortrag", bei dem eine Ausarbeitung auf Basis eines vorgegebenen Redeplans vorgetragen wird.
  • das "Wachtturm-Studium", bei dem ein Artikel der Zeitschrift in Frage und Antwort mit Beteiligung aller Anwesenden besprochen wird.

Die Leitung der Zusammenkünfte obliegt den männlichen Mitgliedern, da nur diese die Funktion eines Ältesten (siehe unten Organisation) übernehmen können (1. Korintherbrief 14,33; 1. Timotheusbrief 2,12). An Programmteilen auf der Bühne sind auch Frauen beteiligt, nicht jedoch an der Vortragstätigkeit im Rahmen dieser Zusammenkünfte.

Rituale

Taufe

Die Zeugen Jehovas praktizieren die Erwachsenentaufe. Gemäß einer Studie, die Zeugen Jehovas 1994 in Deutschland durchgeführt haben, habe jedes neue Mitglied vor der Taufe etwa drei Jahre die Zeugen Jehovas und deren Lehren kennen gelernt. Auch die Kinder der Mitglieder müssen ein "Bibelstudium" mitgemacht haben, um sich selbst für oder gegen die Taufe entscheiden zu können. Bevor ein Taufanwärter zur Taufe zugelassen wird, werden mit ihm/ihr Gespräche geführt, die belegen sollen, dass ausreichendes Verständnis der Lehre vorhanden ist. Vor der eigentlichen Taufe werden öffentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwärter mit "Ja" beantworten muss, will er getauft werden:

  1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
  2. Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist? (Der Wachtturm, 1. Juni 1985, Seite 30)

Abgesehen von der Befragung der Taufkandidaten unterscheidet sich die Taufe der Zeugen Jehovas von der Taufe, wie sie in vielen anderen Kirchen praktiziert wird. Die Täuflinge werden z.B. vollständig im Wasser untertaucht, und nicht nur symbolisch mit Wasser benetzt. Es erfolgt keine Segnung des Wassers vorher, und während der Taufe wird keine Taufformel gesprochen. Die Taufe ist freiwillig und erfolgt ohne Zwang.

Das Abendmahl

Die einzige religiöse Feier der Zeugen Jehovas ist das Abendmahl des Herrn, das auch Gedächtnismahl oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird einmal jährlich am 14. Nisan, dem Tag des alt-jüdischen Passahs, nach Sonnenuntergang gefeiert. Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, nach der die Minderheit mit himmlischer Hoffnung von den Symbolen nimmt, dem ungesäuerten Brot und Wein. Da diese Minderheit durch alle Zeiten nur 144.000 Menschen umfasst (weltweit seien es derzeit um die 8.700, die jetzt leben; in Deutschland ungefähr 200), nimmt in dem überwiegenden Teil der Versammlungen niemand von den Symbolen.

Evangelisation und Mission

Besonders fallen Zeugen Jehovas durch ihre Evangelisation auf, die sie als Predigtwerk bezeichnen. Jeder Zeuge Jehovas ist verpflichtet, mit anderen Menschen über seinen Glauben zu sprechen. Über seine Tätigkeit fertig er monatlich einen sog. Predigtdienstbericht an, den er an den Sekretär der Versammlung weitergibt.

Gemäß eigenen Statistiken wenden die Zeugen Jehovas dafür je nach Land durchschnittlich 100 bis 500 Stunden jährlich auf. Sie sprechen Menschen an Haustüren oder auf öffentlichen Plätzen mit Themen aus der Bibel an und hinterlassen bei Interesse kostenfrei Zeitschriften, Broschüren, Traktate oder bei besonderem Interesse Bücher und Bibeln. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die Möglichkeit, den Zeugen Jehovas Geld zu spenden. Vor 1991 gaben Zeugen Jehovas das Schrifttum für ihren missionarischen Einsatz zum Selbstkostenpreis weiter (ausgenommen Pioniere, die sie für die Hälfte des Preises bekamen).

Über diese Hausbesuche und Gespräche fertigt sich gewöhnlich der Zeuge private Notizen an, die er für Nachfolgebesuche verwenden kann. Regelmäßig wird darauf hingewiesen, dass diese Notizen nur mit Einverständnis der Betroffenen an andere Verkündiger weitergegeben werden sollen. Angeboten wird ein Bibelkurs (meist Heimbibelstudium genannt). Das Material dafür ist in erster Linie ein Buch oder eine Broschüre (z.B. Was erwartet Gott von uns?) mit thematisch geordneten Bibelzitaten und -kommentaren, die jeder Teilnehmer erhält und anhand konkreter Fragen durcharbeiten soll, die dann mit dem Verkündiger besprochen werden.

Freiwillige können vereinbaren, mehr Zeit im Predigtwerk einzusetzen, entweder zeitlich begrenzt ("Hilfspionier") oder zeitlich unbestimmt ("Dauer-Hilfspionier" oder "Allgemeiner Pionier"). Allgemeine Pioniere werden nach einem Jahr zu einer zehntägigen "Pionierdienstschule" eingeladen, in der sie Predigtwerk, biblische Lehre und Organisation vertieft kennen lernen.

Zeugen Jehovas betreiben auch ein weltweites Missionswerk, zu dem sie jährlich u.a. in den USA Missionare in der "Gileadschule" ausbilden.

Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe

Bei einem Fehlverhalten, wozu das Praktizieren von Spiritismus, das Ausleben der Sexualität außerhalb der Ehe, Homosexualität, Häresie (Kritik üben an den Lehren der Zeugen Jehovas), Kriminalität, Drogenmissbrauch und Rauchen gerechnet wird, prüfen Älteste bei Bekanntwerden, ob die Voraussetzungen für ein "Rechtskomitee" erfüllt sind, das aus drei oder mehr Ältesten der Versammlung besteht. Einen Verteidiger gibt es für den Beschuldigten nicht, bei diesem Verfahren sind die Ankläger auch gleichzeitig die Richter, was nach allgemein anerkannten Rechtsverständnis zwar rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien widerspricht, da es sich jedoch um innerkirchliche Angelegenheiten ohne Außenwirkung handelt, sind solche kirchlichen Maßnahmen regelmäßig nicht justiziabel, sondern allenfalls moralisch verwerflich. Der Beschuldigte hat auch nicht das Recht jemanden zur Unterstützung zum Rechtskomitee mitzunehmen. Dieses Komitee spricht mit dem Angeklagten darüber, warum sein Verhalten gewissen Lehrpunkten widerspricht. Ändert er sein Verhalten entsprechend den Vorschriften der Zeugen Jehovas, wird er "still zurechtgewiesen", bei allgemeinem Bekanntwerden vor der Versammlung ohne Angabe der Gründe durch eine kurze Mitteilung. Zeigt er keine Reue wird er, nachdem er eine Woche Zeit für eine Berufung hatte, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Er kann verlangen ein anderes Komitee einzurufen, wenn er triftige Gründe anführen kann, die Formfehler aufzeigen. Nach dieser Berufung besteht als letzte dritte Instanz eine Berufung eingesetzt vom Zweigbüro in Selters.

Ausgeschlossene können die Zusammenkünfte im Königreichssaal besuchen, dürfen sich aber nicht aktiv daran beteiligen. Die Zeugen meiden Ausgeschlossene (1. Korinther 5, 11-13; 2. Johannes 10). Sie werden ignoriert, sofern sie nicht mit einem aktiven Zeugen Jehovas in einem gemeinsamen Haushalt als Ehepartner oder minderjährige Kinder zusammenleben (keine belegende Bibelstelle). Durch diese Praxis wird ein hoher sozialer Druck auf Mitglieder ausgeübt, sämtliche Regeln der Gemeinschaft zu akzeptieren. Ausgeschlossenen droht der Verlust weiter Teile ihres sozialen Umfeldes, da dieses aufgrund der Empfehlung, Kontakt mit "Andersgläubigen" zu meiden, oftmals hauptsächlich aus Zeugen Jehovas besteht. Auch enge Familienangehörige, die zur Gemeinschaft gehören, können einen hohen sozialen Druck ausüben, und der drohende Verlust des sozialen Kontakts mit ihnen ist ein besonders effektives Mittel, das Verhalten von potentiell "Abtrünnigen" zu beeinflussen, damit dieser sein Verhalten ändern und in die Gemeinschaft zurückkehren möge.

Ausgeschlossene haben die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag wieder in die Gemeinschaft zurück zu kehren, falls sie das an ihnen gerügte Verhalten nicht mehr zeigen und es aufrichtig bereuen. Etwa ein Viertel bis ein Drittel machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Rückkehr ist selbst nach Verbrechen möglich. Falls jemand den Kontakt ausdrücklich missbilligt, wird er nicht angesprochen.

Leben im Alltag

Verhältnis zum Staat

Zeugen Jehovas wenden ihr Verständnis der Bibel auf die Art der Unterordnung unter die Macht des Staates an, indem sie sich nicht an politischen Veränderungen (ob nun gewaltsame Revolutionen, friedliche Demonstrationen, oder aber auch bloße Teilnahme an Wahlen oder Parteitagen) beteiligen, sondern betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität ausgestattet (vgl. Römer 13, 1-7). Im Allgemeinen halten sie sich deswegen an die staatlichen Gesetze. In vielen Ländern sind sie von staatlicher Seite als Religion anerkannt. In Österreich sind sie seit 1997 Bekenntnisgemeinschaft.

Es kann aber durchaus zu Konflikten zwischen staatlichen Forderungen und den Forderungen ihres Glaubens führen, da sie in der Bibel lesen: Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen (laut Apostelgeschichte 5, 29). So sind sie vor allem dafür bekannt geworden, dass sie sich strikt weigern, Militärdienst zu leisten. (Siehe: Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas) Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer 'Verehrung' des Staates oder seiner Repräsentanten gleich kommen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Ablehnung des Fahnengrußes, des Singens der Nationalhymne oder des Hitlergrußes unter dem Nationalsozialismus.

Sie lehnen den Wehrdienst ab. Bis zur Veröffentlichung eines Artikels im Wachtturm vom 1.5.1996 betrachteten sie den Zivildienst als eine unpassende Einschränkung ihrer religiösen Freiheit und eine Form der politischen Betätigung.

Die Zeugen beteiligen sich nicht an politischen Wahlen, weil sie die Worte Jesu, "kein Teil der Welt" (Johannes 17,16) zu sein, als Aufforderung zu einem politisch neutralen Verhalten verstehen. Aus ähnlichem Grund bekleiden sie keine politischen Ämter (in Johannes 6,15 flieht Jesus vor einer Menge, die ihm zum König machen möchte). Außerdem betrachten sie die Theokratie als der Demokratie überlegen (dies spiegelt sich auch in ihrer Kirchenordnung wieder, die eine hierarchische Ernennung von Funktionsträgern statt demokratische Wahlen vorsieht).

Ausbildung und Beruf

In der Literatur der Zeugen Jehovas wird auf die Widersprüche und Interessenkonflikte hingewiesen, die zwischen einer Hochschulausbildung und dem Leben als Zeuge Jehovas bestehen können und zu einer genauen Abwägung geraten, bevor irgendjemand eine Hochschulausbildung beginnt. Viele Zeugen Jehovas stehen daher einer Hochschulausbildung ablehnend gegenüber. Auch in der Literatur der Zeugen Jehovas erscheinen oft Artikel die abraten eine höhere Schulbildung oder ein Hochschulstudium anzustreben; es wird stattdessen empfohlen eine handwerkliche Ausbildung anzustreben. Eine umstrittene Studie, die 1994 von den Zeugen Jehovas selbst konzipiert und durchgeführt wurde, ergab, dass solche Bedenken jedoch nicht zu einer niedrigeren Quote von Hochschulabschlüsse führe als in der Allgemeinbevölkerung. Die Studie unterschied jedoch nicht zwischen Personen, die als Erwachsene zum Glauben konvertierten und solche, die schon vor dem üblichen Studienalter Zeugen Jehovas waren.

Zeugen Jehovas lehnen Berufe und Tätigkeiten ab, wenn deren Ausübung ihren religiösen Ansichten zuwiderläuft, zum Beispiel Arbeiten in der Tabakindustrie oder der Handel mit Tabak, Berufe im Zusammenhang mit Glücksspielen oder kirchlich bzw. militärisch unterstützten Einrichtungen. Wer solch einer Beschäftigung nachgeht, kann nicht als Zeuge Jehovas getauft werden.

Soziales Verhalten, Freizeitgestaltung und Feiertage

In der Lehrverkündung werden Nicht-Zeugen-Jehovas als "Weltmenschen" oder "Andersgläubige" bezeichnet. Es wird angeraten, den Kontakt mit ihnen auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Zeugen Jehovas lehnen die meisten traditionellen Feste ab, da sie ihrer Ansicht nach heidnischen Ursprungs sind, meist auch dann, wenn andere darin keinen religiösen Bezug mehr sehen. Zu diesen Feiern gehören neben Festen, die biblischer Ereignisse gedenken, wie Weihnachten, Ostern, Palmsonntag oder die Verklärung des Herrn, auch solche wie Karneval, Erntedankfest, Halloween, Neujahr sowie Geburtstagsfeiern. Ausnahmen werden manchmal gemacht, wenn der religiöse Bezug heutzutage nicht mehr gesehen wird. Hierzu gehört die piñata-Tradition aus Mexiko oder auch das hawaiianische luau. Der einzige religiöse Feiertag für die Zeugen Jehovas ist der 14. Nisan, an dem sie ihr Gedächtnismahl begehen (siehe oben).

Die Mitgliedschaft in Parteien wird abgelehnt, ebenso wie in Vereinen, die ideologischen oder ideellen Zwecke verfolgen. Rein pragmatisch ausgerichtete Vereinsmitgliedschaften (wie z.B. Trägerverein zur Unterstützung einer Kindertagesstätte, die von den eigenen Kindern besucht wird) werden jedoch unkritisch gesehen, und Zeugen Jehovas sind in ähnlicher Weise wie andere Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert.

In kurzfristigen Hilfemaßnahmen sind die Mitglieder einander vorbildlich eingestellt. Langfristige Hilfen sind ungeregelt, bzw. werden auf der Basis von Verlängerungen der kurzfristigen Maßnahmen durchgeführt. Anders als bei anderen Kirchen, bei denen Institutionen wie Caritas oder Diakonie angegliedert sind, unterhalten die Zeugen Jehovas als Institution keine sozialen Einrichtungen (bzw. übernehmen keine Trägerschaften, um dadurch staatliche Aufgaben zu erledigen, die zudem staatlich zu oft mehr als 90 % finaziert werden).

Ehe und Familie

Zeugen Jehovas legen sehr großen Wert auf sittliche Maßstäbe. Sex vor und außerhalb der Ehe ist mit biblischen Maßstäben nicht vereinbar. Scheidung mit der Erlaubnis zur Wiederheirat ist nur aus dem Grund der sexuellen Untreue erlaubt. Eine Trennung ohne Wiederheirat ist möglich. Bei gemischtreligiösen Ehen wird empfohlen, die Ehe aufrechtzuerhalten. Innerhalb der Ehe wird auch die Autorität des Mannes über die Frau, sowie die Autorität der Eltern über die Kinder betont. Grundsätzlich gilt das Gebot, nur innerhalb der Glaubensgemeinschaft zu heiraten. Bei Nichtbeachtung kann die Person gewöhnlich nicht mehr in Vorbild-Funktionen dienen. Homosexualität wird von ihnen auch dann abgelehnt, wenn sie (wie in einigen Ländern möglich) in einer Ehe gelebt wird (1. Korinther 10:9).

Organisation

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Die "Watchtower Bible and Tract Society Inc." in Brooklyn, New York ist die Zentrale der weltweit tätigen Religionsgemeinschaft. Hierarchisch sind darunter die Zweige, unter Aufsicht von Zweigkomitees, die Bezirke unter Aufsicht der Bezirksaufseher, die Kreise unter Aufsicht der Kreisaufseher und als lokale Einheiten die Versammlungen angeordnet. Die Hauptverwaltung hat die Zweige in 15 Zonen mit je einem Zonenaufseher, der sie zyklisch besucht, aufgeteilt.

Die Mitteilungen der Zentrale in Brooklyn werden an die Zweigkomitees gesendet und von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen weitergeleitet. Auslegungen der Bibel werden in Veröffentlichungen gedruckt und sind im Allgemeinen jedem zugänglich. Veröffentlicht werden nicht nur die Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!, sondern auch eine eigene Übersetzung der Bibel, sowie Bücher, Broschüren und Traktate.

Es gibt weltweit 109 Zweige, in denen Literatur in die jeweiligen Sprachen übersetzt und verschickt wird; in den größeren Zweigen wird auch gedruckt. Die wichtigste Aufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Gegenwärtig befinden sich die deutschen Zweigbüros in Selters im Taunus und in Berlin.

Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand o.ä.) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Glaubensgemeinschaft identisch ist. In Deutschland sind dies die Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. sowie die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland. Zeugen Jehovas betreiben eine Verlagskette mit eigenen Druckereien. In Deutschland befindet sich der Komplex in Selters im Taunus. Die dazu eingetragenen Rechtsorgane sind gemeinnützig und unterliegen daher der Aufsicht durch die Finanzbehörden.

Die Gemeinden werden Versammlungen genannt, denen "Älteste" (ausnahmslos Männer [gemäß 1. Timotheus 2,11-12;3,1-13, nicht aber gemäß Galater 3,28]) vorstehen, die gemeinsam als "Ältestenschaft" tätig sind und für geistliche Belange der Versammlung verantwortlich sind. Sie haben organisatorische Aufgaben, lehren, besuchen die Mitglieder durch "Hirtenbesuche" und beteiligen sich, wie die meisten anderen auch, an der Predigttätigkeit.

Die Säle werden von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurde ein nationales und internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Zwischenzeitlich musste es häufiger zweckentfremdet werden, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten leisten zu können (in Deutschland geschah das z.B. bei den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre). Finanziert wird das Bauprogramm durch freiwillige Spenden und Darlehen. Das Eigentum an den Sälen liegt bei der Religionsgemeinschaft.

Ökumene

Zeugen Jehovas lehnen jede Art von Ökumene ab, da es ihrem Verständnis nach einem 'ungleichen Joch mit Ungläubigen' entspräche (2. Korinther 6, 14-17). Aus ihrer Sicht würden sie durch ökumenische Veranstaltungen die Lehren anderer christlicher Richtungen stillschweigend gutheißen, die sich nicht mit dem Bibelverständnis der Zeugen Jehovas vereinen lassen.

Die Taufe anderer christlicher Richtungen erkennen die Zeugen Jehovas nicht an. Die Taufe der Zeugen Jehovas wird von den christlichen Kirchen nicht als gültig anerkannt da in ihr als wesentliches Element die Taufe auf den "Vater, den Sohn und den Heiligen Geist" fehlt. Dieser Unterschied ist auf ihr Verständnis der Dreieinigkeit zurückzuführen. Die Taufe muss daher im Fall einer Konversion eines Zeugen Jehova neu vollzogen werden.

Geschichte

Die Ursprünge leiten sich aus einer Gruppe um Charles Taze Russell und den späteren Leserkreis der von Pastor Russell herausgegebenen Zeitschrift Zion's Watch Tower (heute: "Der Wachtturm") her. Russell gründete zur Proklamation seiner stark adventistisch geprägten Lehren einen Verlag (Watch Tower Society) und gab vor allem den Wachtturm (englisch: 1879) heraus.

Nach dem Tode von Ch. T. Russell am 31. Oktober 1916 wurde Joseph Franklin Rutherford nach verschiedenen internen Spannungen einstimmig zum Präsidenten der Watch Tower Society gewählt. Die Veränderungen in Lehre und Leitung führten zum Bruch und zur Gründung verschiedener Bibelforscher-Bewegungen, z.B. des Pastoralen Bibel Institutes, oder der auch in Deutschland heute noch ebenso aktiven Tagesanbruch Bibelstudien-Vereinigung und der Laien-Heim-Missionsbewegung. Die Annahme des Namens "Jehovas Zeugen" im Jahr 1931 diente zur Abgrenzung von den Freien Bibelforschern und entsprach dem Wunsch eine biblische Basis für die Gruppenbezeichnung zu finden; der Hinweis auf Jesaja 43, 10-12: "ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas" wurde dafür herangezogen.

Der Wachtturm auf Deutsch erschien erstmals 1897. In Deutschland gibt es sie offiziell seit 1903, als in Elberfeld (heute Wuppertal) ein Zweigbüro der Wachtturmgesellschaft eröffnet wurde. Später gab es ein Zweigbüro in Magdeburg. 1927 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Gemeinschaft im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen. 1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone eröffnet.

Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung in Deutschland

Wegen ihrer konsequenten Weigerung, den Hitlergruß zu erbieten, wurden sie in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus zum Teil heftig verfolgt. Später auch in der DDR, wobei führende Zeugen Jehovas als Mitarbeiter der Stasi viele der einfachen Gläubigen an die Stasi verraten haben. Seit einigen Jahren beschäftigen sich die Zeugen Jehovas mit dieser Zeit und ihren Auswirkungen auf die Mitglieder der Gemeinschaft und ihrem Umfeld.

Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus

Zu Einzelheiten siehe Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus.

Jehovas Zeugen in der DDR

Nach dem Krieg erhielten Zeugen Jehovas zunächst die Zulassung der "gottesdienstlichen Betätigung" in Magdeburg. Doch im August 1950 wurden sie in der DDR völlig verboten und ihr Zweigbüro in Magdeburg geschlossen. Ihnen wurde vorgeworfen, Hetze gegen die demokratische Ordnung zu betreiben und Spione einer imperialistischen Macht zu sein. Am 3. und 4. Oktober 1950 wurden Schauprozesse durchgeführt, die mit hohen Zuchthausstrafen für die Angeklagten endeten. Bis 1956 war allerdings kein einziger Zeuge Jehovas des Vorwurfs der Spionage überführt worden. In diesen ersten Jahren versuchte man durch besondere Härte vorzugehen. Es kamen 1.850 Zeugen Jehovas in den DDR-Strafvollzug. In dieser Zeit gab es 60 Todesfälle, die auf Misshandlung, Unterernährung, Krankheit und hohes Alter zurückzuführen sind. Es wurden 12 lebenslange Haftstrafen ausgesprochen (später wurden sie auf 15 Jahre Haft abgeändert). Man versuchte sogar, den damaligen Leiter des Ost-Berlin-Büros in West-Berlin zu entführen.

Bis Mitte der 1950er Jahre war der Mitgliederbestand der ostdeutschen Zeugen Jehovas in etwa mit dem vor Beginn des Verbots vergleichbar. Das MfS änderte nun die Taktik (auch aufgrund der Abkehr vom Stalinismus). Man versuchte jetzt, die Gemeinschaft zu zersetzen, indem man sie mit eingeschleusten Personen zu unterwandern suchte, um so die Zeugen Jehovas von innen heraus zu zerstören. Man beabsichtigte dabei das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas durch Briefe und ab 1965 durch eine eigens herausgegebene Zeitschrift "Christliche Verantwortung" zu erschüttern. Dieses nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene Blatt stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfügung. Darüber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der DDR als ungebetene Zusendung.

Ab 1967 wurde jedoch kein Zeuge mehr wegen seiner Tätigkeit von Strafgerichten verurteilt. Der illegale Predigtdienst und die Verbreitung von Zeitschriften wurde aber weiter als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung, Wehrdienst zu leisten, zu Haftstrafen verurteilt (bis 1987 waren es 2.750). Noch kurz vor Ende der DDR wurden für den Predigtdienst unsystematisch Geldstrafen bis zu 1.000 Mark (mehr als ein Monatslohn eines Arbeiters) erhoben.

Das 1978 eingeführte Pflichtfach "Wehrunterricht" brachte junge Zeugen Jehovas in Bedrängnis. Vielen wurde daraufhin eine berufliche und schulische Weiterbildung verwehrt.

Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5.000 Zeugen Jehovas in Strafvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Ein Teil der Betroffenen gilt als "Doppeltverfolgte": etwa 325 waren bereits im NS-Regime eingesperrt. Trotz vieler persönlicher Leiden und obwohl es durch die beiden Diktaturen zahlreiche Doppelopfer gab, gelang es dem SED-Staat nicht, die Organisation der Zeugen Jehovas zu zerschlagen.

Jehovas Zeugen in der Bundesrepublik Deutschland

Mit Einführung der Wehrpflicht im Jahr 1956 verweigerten die Zeugen wiederum den Kriegsdienst mit und ohne Waffe. Seit Anfang der 1960er führte diese Verweigerung regelmäßig zu Gerichtsverfahren und Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Wehrpflichtgesetz. Insgesamt wurden über 800 Zeugen Jehovas mitunter mehrfach mit erneut mehrmonatiger Gefängnishaft bestraft. Aufgrund des zunehmenden Unverständnisses im In- und Ausland wurde 1969 die sog. "Lex Jehova" (§ 15 a ZDG) in das Zivildienstgesetz aufgenommen. Die Probleme der Zeugen Jehovas mit der Wehrpflicht in der Bundesrepublik waren damit grundsätzlich beseitigt (siehe aber: BVerfG - 2 BvL 9/97 -).

Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden worden, dass der Anspruch der Zeugen Jehovas auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin zu Recht besteht.

Diese Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde vom Land Berlin bisher mit der Begründung abgelehnt, die Zeugen Jehovas weisen die für die Anerkennung erforderliche Rechts- und Staatstreue nicht auf, obwohl das Grundgesetz diese Anforderung der Staats- und Rechtstreue nicht (explizit) fordert.

1993 befand daraufhin das Verwaltungsgericht Berlin, dass diese ungeschriebene Verleihensvoraussetzung der 'Rechtstreue' bzw. der 'uneingeschränkten Achtung der Rechtsordnung' für den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sei. Das Verwaltungsgericht führte aus, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Beschwerdeführerin bei der Ausübung ihrer Rechtsstellung als Körperschaft im außerkirchlichen Bereich nicht die Gewähr der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen biete oder dem Staat aktiven Widerstand leisten werde. Das allein könne die Versagung der Verleihung von Körperschaftsrechten begründen. Angesichts des Umstands, dass die Beschwerdeführerin als mitgliederstarke Religionsgemeinschaft jahrzehntelang in der demokratischen Gesellschaft unbeanstandet tätig sei, müsse man davon ausgehen, dass es verfassungsfeindliche Bestrebungen und gesetzeswidrige Verhaltensweisen bei den Zeugen Jehovas nicht gebe.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte 1995, dass die ungeschriebene Voraussetzung der 'Rechtstreue' erfüllt sei.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bemängelte jedoch die Nichtteilnahme an staatlichen Wahlen, erkannte aber an, dass "die Gemeinschaft ... dem Staatswesen gegenüber ... grundsätzlich positiv eingestellt [sei]".

Gegen dieses Urteil des BVerwG legten die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht bemerkte daraufhin in seinem Urteil im Jahre 2000, dass "nicht jeder einzelne Verstoß gegen Recht und Gesetz die Gewähr rechtstreuen Verhaltens in Frage" stelle. "In ihrer auf Abgrenzung bedachten Haltung, die sich auf religiös begründete Verlautbarungen beschränkt und sich politischer Optionen enthält, übt die Beschwerdeführerin offenbar keinen spürbaren Einfluss auf Nichtmitglieder aus." Inwieweit "durch die von ihr empfohlenen Erziehungspraktiken das Wohl der Kinder beeinträchtigt oder austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festhält und damit dem staatlichen Schutz anvertraute Grundrechte beeinträchtigt" seien, wollte das Gericht durch Zurückverweisung an das Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 17. Mai 2001 entsprechend den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts und verwies den Rechtsstreit mit der Begründung an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurück, dass die bisher getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Frage der Beachtung der Grundrechte durch die Zeugen Jehovas nicht ausreichend geklärt seien. Es sei vom Oberverwaltungsgericht zu klären, ob die Erziehungspraktiken der Zeugen Jehovas darauf hinauslaufen, dass sie Austrittswillige aus der Familie herausdrängen oder den Kontakt von Kindern mit ihren Eltern erschweren würden.

Am 2. Dezember 2004 schlug das Gericht eine Einigung zwischen den Prozessparteien bis zum 20. März 2005 vor. Im Rahmen des Vergleichs wären die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden, hätten jedoch auf einige Rechte verzichten müssen. Die Zeugen Jehovas stimmten dem Vergleich zu, nicht jedoch das Land Berlin.

Daraufhin kam es am 24. März 2005 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, wonach die Zeugen Jehovas in Deutschland die Voraussetzungen zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit allen damit verbundenen Rechten erfüllen und vom Land Berlin deshalb anerkannt werden müssten. Das Gericht sah den Vorwurf der mangelnden Rechtstreue als nicht begründet an. Der Berliner Senat hat eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG Leipzig eingereicht.

Jehovas Zeugen weltweit

Nicht überall auf der Welt wird die freie Religionsausübung gewährt. Insbesondere in islamischen Staate kann ein Wechsel der Religion mit den Tode bestraft werden. Im Iran gibt es im Strafgesetzbuch einen § der den "Abfall vom wahren Glauben (hier ist der Islam gemeint)" mit den Tode bestraft. Noch im Jahre 2005 wurden im Iran nach Angaben von AI drei Todesurteile auf Grund dieser Vorschrift gefällt.

Registrierung als NGO beim DPI der UNO

Bis zum 9. Oktober 2001 war die Wachtturm Gesellschaft knappe 10 Jahre als Nichtregierungsorganisation (NGO) beim Pressedienst der Vereinten Nationen (DPI) registriert.

Auf diese Registrierung wurde besonders durch Kritiker der Zeugen Jehovas aufmerksam gemacht (z.B. [1] und [2]) und den Zeugen Jehovas messen mit zweierlei Maß vorgeworfen.

Literatur

Literarische Zeugnisse von Zeugen Jehovas

  • Helmut-Dieter Hartmann: Die Zeugen Jehovas - eine Herausforderung. Eine Einladung zur Meinungsbildung. Verlag HDH, Melbeck, 8. Auflage 1999, ISBN 3-00-003453-6.
  • Waldemar Hirch: Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas während der SED-Diktatur' 2003, ISBN 3-631-51620-7.

Kritische Literatur

  • Raymond Franz: Der Gewissenskonflikt. Menschen gehorchen oder Gott treu bleiben? Ein Zeuge Jehovas berichtet. Claudius Verlag, München, 3. Aufl. 1996, ISBN 3-532-62074-X (Bericht eines ehemaligen Führungsmitglieds)
  • Helmut Friedlmayer: Die "Zeugen Jehovas", Judaisierung des Christentums. Durach 1993. ISBN 3-929170-35-3
  • Manfred Gebhard: Die Endzeit der Zeugen Jehovas. Berlin 2002, ISBN 3-8311-4761-2
  • Walter Egon Glöckel: Die Methodik der Dämonen der Zeugen Jehovas. Eigenverlag, Brunn am Gebirge, 2003. ISBN 3-9501890-3-3 mit Auszügen aus „Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde“, eines Leitfadens für Führungskräfte.
  • Eva Maria Kaiser/Ulrich Rausch: Die Zeugen Jehovas, ein Sektenreport. München 1998. ISBN 3-453-13198-3.
  • Ursula Neitz: Dämonen auf dem Dach. Erlebnisberichte von ehemaligen Zeugen Jehovas. Jena 2004, ISBN 3-934601-83-9
  • Günther Pape: Ich war Zeuge Jehovas. Augsburg 1993. ISBN 3-629-91104-8
  • Robin de Ruiter: Die geheime Macht hinter den Zeugen Jehovas. Durach 1995. ISBN 3-929170-67-1.
  • Martina Schmidt: Ich war eine Zeugin Jehovas. Protokoll einer Verführung. Gütersloh 2005, ISBN 3-579-06851-2
  • Joseph Wilting: Das Reich das nicht kam. Jena 2000, ISBN 3-934601-01-4
  • Gerd Wunderlich: Jehovas Zeugen. Die Paradies-Verkäufer. Erfahrungen auf einem Irrweg. München 1994, ISBN 3-532-62009-X