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Soldatenlaufbahnverordnung

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Die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) regelt (hier: in [Deutschland] die Voraussetzungen unter denen Soldaten ...

  • nach einer festgelegten Zeit befördert werden können (1).
  • verschiedene Dienstgrade überspringen können (2).
  • mit einem höherem Dienstgrad eingestellt werden können (3).

(1) Dies sind Regelzeiten und begründen in regelmäßiger Rechtsprechung leider keinen Rechtsanspruch, wenn die Regelzeit erreicht wurde. Die Beförderung zu einem bestimmten Dienstgrad setzt zumeist eine bestandene militärische Zusatzausbildung voraus, sowie die Einplanung auf einen bestimmten Dienstposten, sowie (leider) auch vorhandene Haushaltsmittel des Bundes. Man spricht dabei landläufig von einem Beförderungsstau. Derzeit (2004) warten sehr viele Oberfeldwebel auf die Beförderung zum Hauptfeldwebel ebenso, wie sehr viele Oberleutnante auf die Beförderung zum Hauptmann.
Anschaulicher erläutert: Für einen SaZ12 in der Feldwebellaufbahn ist als Enddienstgrad eigentlich Hauptfeldwebel vorgesehen. Die meisten Soldaten werden jedoch als Oberfeldwebel der Reserve entlassen. Für einen SaZ12 in der Offizierslaufbahn ist als Enddienstgrad eigentlich Hauptmann vorgesehen. Die Entlassung erfolgt jedoch meistens als Oberleutnant der Reserve.

(2) Zum Beispiel der Offiziersanwärter - Im Regelfall durchläuft er folgende Dienstgrade:

Die Beförderung zum Leutnant beendet die Offiziersausbildung. Hierbei überspringt der Soldat die Dienstgrade Obergefreiter, Hauptgefreiter, Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Stabsunteroffizier, Oberfeldwebel, Stabsfeldwebel, Oberstabsfeldwebel.

Oder der Soldat, der als "Leutnant AIP" sein Studium bei der Bundeswehr beendet, den Oberleutnant überspringt und direkt zum Stabsarzt befördert wird, der mit dem Rang eines Hauptmannes gleichzusetzen ist.

(3) Zum Beispiel wird der Soldat, der bereits die zivile Approbation als Arzt hat, direkt als Stabsarzt eingestellt. Die erfolgreiche Ausbildung zum Maler und Lackierer berechtigt zumeist die Einstellung als Stabsunteroffizier, wenn die militärische Verwendung dem Zivilberuf ähnelt (Beispiel: 1.Maler in einer Luftwaffenwerft).