Benutzer Diskussion:AndreasPraefcke
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Was gesagt werden musste
[1] – aber hallo. Früher war eben doch alles besser :-). In der Tat eine der unnötigsten und leider auch für das Unterbewusstsein unserer Mitstreiter schädlichsten "Features". Auch hier wieder ein Ding, dessen Nutzen nachzuweisen noch niemandem gelungen ist, und doch hat es sich vermehrt wie eine Cholera-Bazille. Ein spannendes Wikipedia-Phänomen (siehe auch: „Einzelnachweise“, gruppierte Anmerkungen, etc pp). Woran mag sowas liegen? --Tolanor 01:12, 21. Mai 2012 (CEST)
Briach
Hi Andreas, mußte nur gestern meine T. zu einem Sporttest an die PH Weing. kutschieren. Sportzentrum liegt doch bei Briach und da fuhr ich fast auf die K. drauf...:)...darum bin ich grad in Deinem Beritt....Grüßle--Bene16 (Diskussion) 11:38, 25. Mai 2012 (CEST)
Zur Info
Ich habe mich auf Äusserungen von dir (Benutzer:Zahnradzacken, Benutzer:Mautpreller, Benutzer:Wahrerwattwurm, Benutzer:AndreasPraefcke, Benutzer:Gut informiert) in dem Disk.beitrag Benutzer Diskussion:111Alleskönner#Wenn du deine Schrebenhaufen abarbeitest, dann doch bitte sequnziell bezogen. --188.97.72.219 14:10, 26. Mai 2012 (CEST)
GND-Hilfe
Hallo Andreas,
ich bin noch Anfängerin in Sachen neue GND. Grade hab ich mit Schnarks Tool den Carl August Schramm (Sozialdemokrat) geöffnet. Er hat zwar eine VIAF und eine LCCN, aber die DNB hat nur eine undifferenzierte GND. Mir ist jetzt nicht klar, was ich im Feld GND (Person) eintragen soll. Ein „GND fehlt“? Oder stattdessen die unpersonalisierte Nummer im Feld GND (Name)? Danke für Deine Hilfe. --Schwäbin 21:10, 9. Jun. 2012 (CEST)
- Ich hab die nichtindividualisierte GND mal korrekt eingetragen (die Verbundkatalogeintraege zu dieser GND beziehen sich teilweise tatsaechlich auf den Nationaloekonomen, nicht auf den Architekten, daher kann man das machen; die "Fahnenweihe zu Kulmbach" 1834 kann allerdings nicht von ihm sein... siehe http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100556795 ) Gruß --AndreasPraefcke (Diskussion) 19:04, 10. Jun. 2012 (CEST)
Danke fürs Zurücksetzen. In der von mir erstellten neuen Kategorie ist ein Schreibfehler drin. Muß alles zurückgedreht werden.J.R.84.190.184.79 20:12, 10. Jun. 2012 (CEST)
Feininger
...leider absoluter URV. Der Trick mit der Informationstafel gilt nicht. Grüße --Artmax (Diskussion) 21:57, 12. Jun. 2012 (CEST)
- Wie kommst Du darauf? Natürlich gilt das. Die Tafel ist permanent an öffentlicher Straße angebracht und basta. Deine Entfernung ohne Angabe einer Rechtsgrundlage (oder auch nur eines Grundes) halte ich für Vandalismus. --AndreasPraefcke (Diskussion) 22:05, 12. Jun. 2012 (CEST) PS: Die Briefmarke hingegen ist wohl leider tatsächlich eine URV.
- Grundsätzlich geniessen allen Kunstwerke bis 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers Schutz. Von Dir müsste dargelegt werden, warum dies ausnahmsweise hier nicht gilt und warum gerade dieses Gemälde von Feininger ein für alle mal gemeinfrei geworden ist. Im Gesetz kommt der von Dir erwähnte den Begriff "Panaoramafreiheit" nicht vor. --Artmax (Diskussion) 22:17, 12. Jun. 2012 (CEST)
- Lies doch bitte zunächst mal WP:Bildrechte und Panoramafreiheit, bevor Du so locker den Revertknopf bedienst. Es gibt keinen Grund, warum §59 UrhG hier nicht gelten soll, und ein gegensätzliches Gerichtsurteil ist mir auch nicht bekannt. --AndreasPraefcke (Diskussion) 22:24, 12. Jun. 2012 (CEST)
- De Rechtslage ist eindeutig, das Bild unterliegt der Panoramafreiheit. Ob der Aufsteller der Schautafel berechtigt das Bild veröffentlicht hat, ist dabei unerheblich. Der Förderkreis der Stiftung Moritzburg Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt ist hier der Ansprechpartner für Rechteinhaber. --Marcela
22:47, 12. Jun. 2012 (CEST)
- De Rechtslage ist eindeutig, das Bild unterliegt der Panoramafreiheit. Ob der Aufsteller der Schautafel berechtigt das Bild veröffentlicht hat, ist dabei unerheblich. Der Förderkreis der Stiftung Moritzburg Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt ist hier der Ansprechpartner für Rechteinhaber. --Marcela
- Lies doch bitte zunächst mal WP:Bildrechte und Panoramafreiheit, bevor Du so locker den Revertknopf bedienst. Es gibt keinen Grund, warum §59 UrhG hier nicht gelten soll, und ein gegensätzliches Gerichtsurteil ist mir auch nicht bekannt. --AndreasPraefcke (Diskussion) 22:24, 12. Jun. 2012 (CEST)
Zitat Schricker 3, Seite 1160 (Hervorhebungen im Original)
2. Sinn und Zweck sowie Rechtfertigung der Vorschrift:
...Die Auffassung, die Wiedergabe dürfe nur das gesamte Straßenbild „als unteilbares Ganzes“ umfassen (Hirsch Ballin UFITA 23 [1957] 1/3) hat sich nicht durchzusetzen vermocht. Sie erscheint auch nicht praktikabel. Denn Sinn und Zweck sowie Rechtfertigung der Bestimmung liegen darin, Werke, die ohnehin der Allgemeinheit gewidmet sind und von jedermann ungehindert betrachtet werden können, für die Vervielfältigung und Verbreitung - allerdings nur in zweidimensionaler Kunst- und Darstellungsform - sowie für die öffentliche Wiedergabe freizugeben (sa. BGH GRUR 2002, 605....
Ich denke, das ist eindeutig? Oder gibt es ein anderslautendes Urteil? --Marcela
23:10, 12. Jun. 2012 (CEST)
- Sorry, aber in dieser Variante ist das mE jetzt aber definitiv ein Verstoß gg das Urheberrecht. Mit der Bildtfel wäre es mE noch zulässig. Aber diese Detail-Kopie jetzt ist eine klassische Umgehung des Urheberrechts. MfG, --Brodkey65 (Diskussion) 23:54, 12. Jun. 2012 (CEST)
- Verrätst Du uns auch, wie Du zu Deiner definitiven Meinung kommst? Weder aus dem UrhG noch aus oben zitiertem Schricker läßt sich das herleiten. Der Gesetzeskommentar sagt ja gerade gar das Gegenteil. --Stepro (Diskussion) 00:51, 13. Jun. 2012 (CEST)
- Da ist weder das Original angepinnt, noch ist es "bleibend". Vgl. auch die angegebenen Fundstellen zu vergleichbaren "Schaukästen" und "Litfaßsäulen" in Panoramafreiheit#Kriterium_.E2.80.9Ebleibend.E2.80.9C. -- Thomas Berger (Diskussion) 01:31, 13. Jun. 2012 (CEST)
- Verrätst Du uns auch, wie Du zu Deiner definitiven Meinung kommst? Weder aus dem UrhG noch aus oben zitiertem Schricker läßt sich das herleiten. Der Gesetzeskommentar sagt ja gerade gar das Gegenteil. --Stepro (Diskussion) 00:51, 13. Jun. 2012 (CEST)
- Vom Original ist nirgendwo die Rede, und "bleibend" ist es. Ein Schaukasten und eine Litfasssäule sind etas ganz anderes als eine Infotafel aus Metall, die da jahrelang steht. --AndreasPraefcke (Diskussion) 07:38, 13. Jun. 2012 (CEST)
- Mich wundert nur, wer hier urplötzlich alles meint, Ahnung vom Urheberrecht zu haben... Und dann doch derart grundlegend falsch liegt. --Marcela
08:01, 13. Jun. 2012 (CEST)
- (Nach BK): § 59 UrhG umfasst Kunstwerke im öffentlichen Raum. Und zwar Kunstwerke, die per se dort stehen. Und nicht, wenn sie abfotografiert oder sonst irgendwie reproduziert worden sind, und dann in einen Schaukasten gepinnt oder an einer Infotafel angebracht werden. Dieses Foto ist eine klassische Umgehung des § 59 UrhG und somit ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Auch Eure Bibel, der Schricker, schließt solche Verwendungen aus. Man müsste juristische Kommentare halt lesen können. Da ich aber juristische Fachgespräche mit juristischen Laien wenig zielführend finde, klinke ich mir hier aus. MfG, --Brodkey65 (Diskussion) 08:04, 13. Jun. 2012 (CEST)
- Mich wundert nur, wer hier urplötzlich alles meint, Ahnung vom Urheberrecht zu haben... Und dann doch derart grundlegend falsch liegt. --Marcela
- Vom Original ist nirgendwo die Rede, und "bleibend" ist es. Ein Schaukasten und eine Litfasssäule sind etas ganz anderes als eine Infotafel aus Metall, die da jahrelang steht. --AndreasPraefcke (Diskussion) 07:38, 13. Jun. 2012 (CEST)
- Wer von "Kunstwerk" spricht, hat aber natürlich die volle Ahnung, klar. Das Wort kommt im UrhG nicht vor. --AndreasPraefcke (Diskussion) 08:07, 13. Jun. 2012 (CEST)
- Ihre Umgangsformen sind mittlerweile wirklich jenseits von Gut und Böse, Herr Praefcke. Eines Admins unwürdig. Vllt. denken Sie einmal darüber nach. Hochachtungsvoll, --Brodkey65 (Diskussion) 08:17, 13. Jun. 2012 (CEST)
- Wer von "Kunstwerk" spricht, hat aber natürlich die volle Ahnung, klar. Das Wort kommt im UrhG nicht vor. --AndreasPraefcke (Diskussion) 08:07, 13. Jun. 2012 (CEST)
