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Heinrich Anton Wolf

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Datei:Heinz Wolf.jpg
Heinz Wolf

Heinrich Anton Wolf, genannt Heinz Wolf (* 3. März 1908 in Limburg an der Lahn; † 1. Oktober 1984 ebenda) war ein deutscher Jurist, (CDU) - Politiker und NS-Täter. Er war von 1937 an zunächst Anwärter für die Laufbahn als [Staatsanwalt]] in Limburg an der Lahn, ab 1939 Staatsanwalt in Danzig und Traunstein. Von 1949 bis 1962 war Wolf als Staatsanwalt in Frankfurt am Main und Limburg an der Lahn tätig, bevor er ab 1962 Landtagsabgeordneter der hessischen CDU wurde. Ab 1964 war Wolf schließlich Landrat im Landkreis Limburg-Weilburg.

Leben und politischer Werdegang

Wolf besuchte das humanistische Gymnasium in Limburg und studierte von 1927 bis 1932 Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Frankfurt[1] Mit Beginn seines Studiums wurde er aktiv bei der Frankfurter Burschenschaft Arminia. Die 1. Juristische Staatsprüfung bestand Wolf am 17. Dezember 1932 in Frankfurt am Main mit der Gesamtnote "ausreichend". Am 1. Mai 1933 wurde er Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 3.497884)[2] , 1935 war er Rechtsreferendar in Limburg und Kreisobmann des NS-Rechtswahrerbundes.[3] Nach dem Zweiten Staatsexamen, das er am 25. 3. 1936 in Düsseldorf mit "gut" bestand, trat er in den Staatsdienst ein. Am 29. November 1937 heiratete er die aus Hahnstätten stammende, 1914 geborene Maria Johanna Prötz. Der junge Beamte machte, zunächst in Frankfurt am Main, dann im NS-Justizapparat in Danzig, rasch Karriere. Im Mai 1949 erfolgte seine Wiedereinstellung in den Staatsdienst. Dort verblieb er bis zu seiner Pensionierung, lediglich unterbrochen durch die Wahrnehmung diverser Ämter und Funktionen als Politiker der CDU.

1939 bis 1945: Staatsanwalt in Danzig und Traunstein

Von November 1939 bis August 1944 war Wolf Staatsanwalt in Danzig, und vertrat dort gelegentlich den Generalstaatsanwalt und Justizmörder Kurt Bode. Vor allem aber wirkte er als Anklagevertreter vor dem Sondergericht Danzig und vor dem OLG-Senat Danzig des Arno Beurmann. Die Sondergerichte in Danzig, Bestandteil der neuen, nach dem Polenfeldzug errichteten Verwaltungsstruktur im Reichsgau Danzig-Westpreußen, wurden von Seiten des Reichsjustizministeriums vorzugsweise mit „zuverlässigen Beamten“ besetzt. Es war das erklärte Ziel der neu geschaffenen Verwaltungsstruktur, mit allen Mitteln für eine rasche Implementierung der NS-Doktrin im Reichsgau zu sorgen. Im Justizapparat wurde, flankierend zum Terror der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD , die angestrebte Massenvernichtung der polnischen "Intelligenz" sowie der Bevölkerung durch systematische Rechtsbeugung umgesetzt. Die brutale, durch den Rassenwahn der NS-Ideologie induzierte Vorgehensweise gegen Polen verdeutlicht sich insbesondere im Handeln des NSDAP Gauleiters von Danzig-Westpreußen, Albert Forster , dessen oberstes Ziel es war, seinen Gaubezirk schnellstmöglichst als "polenfrei" melden zu können. In der Publikation Berichte aus der Justiz des Dritten Reiches[4] beschreibt der Autor Hans Michelberger die Forderung nach „schnellen und scharfen“ Urteilen gegen die polnische Zivilbevölkerung. Aus dieser Zeit sind bisher[5] sechs Todesurteile[6] gegen polnische Zivilisten unter Mitwirkung Wolfs bekannt, die allesamt aufgrund von Kleinstdelikten, aber mit dem Zusatz des Vorwurfs der Wehrkraftzersetzung und ohne die Möglichkeit eines Gnadenersuchs vollstreckt wurden. Mit seinem Vorgesetzten Kurt Bode[7] hatte Wolf einen engagierten Förderer seiner Karriere. So setzte sich Bode mit großem Eifer und unter Hinweis auf den „tadellosen Nationalsozialisten“ Wolf, der sich bei „allen Danziger Justizbehörden ... großer Beliebtheit“ erfreue und sein „bester Mitarbeiter in Danzig“[8] sei, für die Beförderung seines Schützlings Wolf zum 1. Staatsanwalt ein. Die Beförderung wurde zum Juli 1944 [9] wirksam, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits offenbar geworden war, dass Wolf unter Berufung auf gesundheitliche Gründe seine Versetzung nach Süddeutschland betrieb. In den 50er Jahren wird sich Wolf für diese Unterstützung bei Bode revanchieren, indem er ihm durch eine "eidesstattliche Erklärung" den Persilschein verschafft und Bode so die Verbeamtung auf Lebenszeit erhält. Im August 1944 trat Wolf eine Stelle als Staatsanwalt in Traunstein an, wo er auch das Ende des Krieges erlebte. Sein Entnazifizierungsverfahren [10] wurde am 26. September 1947 in Bad Reichenhall mit dem Urteil "Entlasteter nach Art. 13" abgeschlossen.

1947 bis 1962: Krupp-Prozess, (Ober-) Staatsanwalt in Frankfurt am Main

Im Nürnberger Prozess war Wolf ab dem 1. November 1947, also unmittelbar nach seiner Entnazifizierung , als Verteidigerassistent von Otto Kranzbühler tätig. Dieser vertrat den NS-Repräsentanten Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, den wichtigsten Rüstungslieferanten des NS-Regimes (siehe: Krupp-Prozess). Ab September 1948 arbeitete Wolf für den Münchner Rechtsanwalt König, ab dem 2. Mai 1949 wieder bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Ab 1. Februar übergangsweise Tätigkeit am OLG Frankfurt, zum 1. Oktober 1950 Ernennung zum 1. Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft am OLG Frankfurt. Mit Beginn des Jahres 1952 Oberstaatsanwalt in Limburg an der Lahn , ab 12. Oktober 1957 Rückkehr an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main. Zwischen den Jahren 1954 und 1962 war Heinz Wolf Vorsitzender, bzw. stellvertretender Vorsitzender des Hessischen Richterbundes, [Hessischer Richterbund]] Landesverband Hessen.

In den Medien wird seit Jahren berichtet, dass Wolf im Mordfall von Rosemarie Nitribitt eine undurchsichtige Rolle gespielt habe, weil er unklare Kontakte zu dem von der Polizei vernommenen Harald von Bohlen und Halbach , dem Bruder des unter seiner Mitwirkung im Krupp-Prozess verteidigten Alfried Krupp von Bohlen und Halbach unterhielt.[11] [12] Ebenfalls unklar ist Wolfs Rolle bei der im Dezember 1960 erfolgten Einstellung der Ermittlungen gegen die Rassehygienikerin und ehemalige Stellvertreterin des NS-"Zigeunerforschers" Robert Ritter , Eva Justin .

ab 1962: Landtagsabgeordneter und Landrat

Von 1962 bis 1966 war Wolf Abgeordneter der CDU im Hessischen Landtag , in dieser Zeit vom 1. Dezember 1962 bis zum 30. November 1964 auch justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. In der Berichterstattung der Presse zum Fall Wolf war hier von einer möglichen "Flucht in die Politik" [13] die Rede. Durch die einem Abgeordneten per Gesetz zustehende Immunität konnten kritische Nachfragen hinsichtlich der "Vergangenheit" umgangen werden. Möglicherweise aber steht der Wechsel Wolfs in die Politik auch im Zusammenhang mit dem am 14. Juni 1961 im Bundestag verabschiedeten § 116 des Neuen Deutschen Richtergesetz. § 116 Neues Deutsches Richtergesetz Demnach konnte sich "Ein Richter oder Staatsanwalt, der in der Zeit vom 1. September 1939 bis zum 9. Mai 1945 als Richter oder Staatsanwalt in der Strafrechtspflege mitgewirkt hat, ... auf ... Antrag (vorzeitig) in den Ruhestand" versetzen lassen. Die Bezüge wurden bei diesem Verfahren nicht geschmälert, da auf diesem Wege möglichst viele, durch ihre Nazi-Vergangenheit belasteten Richter aus dem öffentlichen Fokus genommen werden sollten. Hintergrund dieser Maßnahme war unter anderem die im Jahr 1959 von studentischen Organisationen wie dem SDS initiierte Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz , die innerhalb der Bundesrepublik zu erbitterten Diskussionen führte, im Ausland allerdings ein überaus positives Echo hervorrief. Als einzige Bedingung wurde die Antragstellung für Ende Juni 1962 vorgeschrieben, für Uneinsichtige wurden Zwangsmaßnahmen angekündigt. Ob Heinz Wolf von dieser gesetzlichen Neuregelung betroffen war, ist (noch) nicht geklärt, da die Listen derjenige, die sich in den Ruhestand versetzten ließen, nicht öffentlich gemacht wurden.

Im Jahre 1964 war Heinz Wolf er Mitglied der 4. Bundesversammlung. Vom 1. Juli 1964 bis 3. Februar 1975 war er Landrat im Landkreis Limburg, zuletzt im neu zusammengelegten Landkreis Limburg-Weilburg.[1] [3] [11] Wolf ist Ehrenbürger der Stadt Limburg, und war lange Zeit Namensgeber der dortigen Kreissporthalle.[3]

Politische Einstellung

Die politischen Ansichten Wolfs und sein Verhalten zur Zeit des Dritten Reichs waren immer wieder Gegenstand der Diskussion. Mit Hartnäckigkeit hält sich das Gerücht, ein Limburger CDU-Mann habe, als es um die Benennung der Sporthalle nach Wolf gegangen sei, beim damaligen Landrat Georg Würmeling unter Hinweis auf die Nazi-Vergangenheit Wolfs dringlichst von dieser Entscheidung abgeraten. Auch die Tätigkeit Wolfs für die Danziger NS-Terrorjustiz war, kommuniziert durch einen der SPD nahestehenden Juristen, in Limburg bereits in den 80er Jahren bekannt. Infolge der Unzugänglichkeit von Akten konnte in dieser Angelegenheit nicht recherchiert werden. Etwa um das Jahr 2000 flammte die Diskussion wieder auf, die seither mit unterschiedlicher Intensität fortgeführt wurde. Die Fraktion "Die Linke" im Kreistag Limburg-Weilburg stellte ab dem Jahr 2010 wiederholt Anträge zur NS-Vergangenheit von Heinz Wolf. In dem in der Folge durch die Kreisheimatpflegerin Dr. Marie-Luise Crone erstellten, und am 13. Februar 2012 abgeschlossenen Gutachten zur Thematik "Heinz Wolf und seine Rolle während der NS-Zeit" kommt diese zu folgendem Ergebnis:" ... Die Auswertung zeichnet Wolf als einen überzeugten Nationalsozialisten, der nach Kriegsende einen Salto geschlagen hat. Man muss ihm großen Opportunismus bescheinigen, gepaart mit einem starken Karrieredrang. Es war nicht einfach nur Parteimitglied, er hat sich "öffentlich" für das Regime engagiert. Seine bis heute nachzulesenden Aussagen zur Entlassung einer Jüdin und seine Stellungnahme zur Schwangerschaftsunterbrechungen bei Erbkranken fallen schwer -gegen ihn- ins Gewicht. Es geht jetzt eigentlich nur noch darum, die "Schwere" seiner Verstrickung offenzulegen. Hierzu fehlen ... noch stichhaltige Aussagen für die Danziger Zeit ... . Aber es wird immer deutlicher: er hat keinen Vorbildcharakter (daher ist die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes und die Ehrenbürgerschaft der Stadt Limburg wie auch die Benennung der Sporthalle nicht vertretbar.) "[14]

Eine weitere Untersuchung des Falles Wolf wird durch eine Historikerkommission [15] erfolgen, die im Laufe des Jahres 2012 ihre Arbeit aufgenommen hat. Anhand von mehr als 400 Biographien ehemaliger Landtagsabgeordneter des Landes Hessen soll beurteilt werden, ob es sich bei den Betroffenen um NS-Täter, Mitläufer oder Unschuldige handelte. Im Kontext der Untersuchung soll insbesondere der Sachverhalt geklärt werden, auf welche Weise und mittels welcher Verbindungen NS-Täter trotz erwiesener Verstrickung in das Terrorregime nach 1945 die politische Karrierelaufbahn beschreiten konnten.

Mitgliedschaften in NS-Organisationen

Heinz Wolf war Mitglied in zahlreichen NS-Organisationen. In seiner Entnazifizierungsakte gibt er nach 1945 an, der NSDAP "unter Zwang" [16] beigetreten zu sein. Folgende Mitgliedschaften sind im Bundesarchiv Berlin Lichterfelde (Signatur ZB II 1653 A.1) dokumentiert: NSDAP-Mitglied seit 1. Mai 1933 (Mitgliedsnummer 3497884); SA - Sturmmann im Sturm 1/87 Limburg (Ausweisnummer 20) seit 1.09. oder 1.11 1933. Mit der Führung eines Trupps beauftragt, auch Presse- und Fürsorgewart des SA-Sturms; NS - Richterbund seit 1.3. 1934 (Mitgliedsnummer 19394); BNSDJ (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen) bzw. dem 1936 daraus hervorgegangenen NSRB (Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund) seit 1. 3. 1934 (Bundesnummer 019394; Bezirksgruppenführer Junge Rechtswahrer, seit 1936 Gaupresseleiter in Frankfurt; SA-Sportabzeichen Nr. 431912; Reichsjugendabzeichen Nr. 1316; NSV Nationalsozialistische Volkswohlfahrt seit 1.11. 1937; Reichskolonialbund (RKB) seit 1. März 1938 (Mitgliedsnummer 54045)

"Erbgesundheitsgesetz" von 1933

Die Haltung Wolfs gegenüber dem Erbgesundheitsgesetz vom 14.Juli 1933 geht aus seiner folgenden Veröffentlichung in der Beilage zu einer Regionalzeitung hervor:[17]

... Das Erbgesundheitsgericht hat festgestellt, daß Bestand und Gesundheit des deutschen Volkes ein geschütztes Rechtsgut sind und durch die die Geburt erbkranker Kinder gefährdet werden. Es hat weiter festgestellt, daß diese Gefahr nicht abgewendet werden kann, wenn eugenische Schwangerschaftsunterbrechungen unterbleiben und daß das Leben eines erbkranken Kindes ein geringeres Rechtsgut ist als der Bestand und die Gesundheit des ganzen Volkes. Es ist daher zu dem Schluß gekommen:
„Es entspricht nicht dem in Deutschland geltenden Recht, daß die Erbkranke selbst und der sie behandelnde Arzt gegen den § 218 StGB verstoßen und sich strafbar machen, wenn die Schwangerschaft der Erbkranken hier unterbrochen wird.“
Mit anderen Worten: Das deutsche Recht ist nicht so unsinnig zu verlangen, daß die Schwangere gegen ihren Willen ein erbtaubstummes Kind und auch erblindetes Kind zur Welt bringt. Die Schwangerschaft kann daher ohne Bedenken unterbrochen werden.


Haltung in der "Rassenfrage"

Wolf kommentierte als Rechtsreferendar entsprechend der NS-Parteilinie zustimmend das Urteil eines Arbeitsgerichts, das die Widerrufsklage einer Jüdin zurückwies, welcher von ihrer „deutschen Firma“ - wie sie meinte - wegen ihrer „Rassenzugehörigkeit“ gekündigt worden war. Er veröffentlichte diesen Kommentar in einer Beilage zur "Lahnzeitung" vom 29. Juli 1935 unter dem Titel „Die entlassene Jüdin“. Dabei kam er zu dem Schluss, dass eine solche Kündigung bereits aus wirtschaftlichen Gründen „niemals sittenwidrig“ sein könne. Dies begründete er mit dem Argument, dass mehrere Kunden nur deswegen der Firma den Rücken gekehrt hätten, weil sie noch diese Jüdin beschäftigt hätte. Außerdem bemängelte er in seinem Artikel, dass viele Richter sich in der „Judenfrage“ noch [18] von einer gewissen Humanitätsduselei [19] leiten lassen und es noch nicht recht verstehen, der nationalsozialistischen Einstellung zur Rassenfrage bei der Urteilsfindung vollauf gerecht zu werden.“ [20]

Karriere im NS-Regime und Beurteilung durch Vorgesetzte von 1933 bis 1945

Im Falle von Heinz Wolf liegt die vollständige, von Vorgesetzten der unterschiedlichen Dienststellen geführte Personalakte vor. Diese befindet sich im Berliner Bundesarchiv Lichterfelde.[21] Diese Beurteilungen weisen Wolf als einen von Beginn an überzeugten Nationalsozialisten aus, der sich aller ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im System bediente, um rasch Karriere zu machen. Bereits bei der Erstellung der Akte, die um das Jahr 1934 angelegt worden ist, wird Wolf als "..tüchtiger, fleißiger und zuverlässiger Arbeiter" bezeichnet, dessen "Stellung zum nationalsozialistischen Staate ... unbedingt zuverlässig" sei. [22] Besonders aufschlussreich ist die Beurteilung Wolfs durch seine Ausbilder im Lager Hanns Kerrl / Kreis Jüterbog. Wolf hielt sich dort vom 15. Juli bis 31. August 1935 auf. In dem paramilitärischen Ausbildungslager erhielten junge Juristen weltanschaulichen und politischen Unterricht gemäß der NS-Ideologie. Über Wolf heißt es: "Parteigenosse seit 1. Mai 1933 und ... Angehöriger der S.A. ... . Sein Fleiß beim Arbeitsdienst war vorbildlich. Wolf wird überall dort, wo er hingestellt wird, seinen Mann stehen. Sein Sinn für Kameradschaft zeigte sich besonders dann, wenn es hieß, für andere Kameraden einzustehen. Werden Freiwillige gesucht für Sonderaufträge, so war Wolf einer der Ersten, der sich meldete." [23] Die Treue Wolfs zum System und das konsequente, reibungslose Funktionieren in einem Beamtenapparat wird durch Wolfs Vorgesetzte meist mit dem Begriff der "Zuverlässigkeit" testiert - eine Formulierung, die gerade im Justizapparat, in dem die Rechtsbeugung gemäß der NS-Ideologie Alltagsgeschäft war, immer politisch gemeint war. So auch im Rahmen der 1939 erfolgten Verbeamtung. Die Gauleitung Hessen-Nassau bescheinigt Wolf am 29. September 1938: "Seine Einstellung zum heutigen Staat und der Volksgemeinschaft ist bejahend, politische Zuverlässigkeit ist gegeben." [24] Noch deutlicher die Beurteilung seines Vorgesetzten in Danzig, wohin Wolf auf Anordnung des Reichsjustizministeriums Reichsjustizministerium mit Wirkung zum 25. November 1939 versetzt wurde. Schon im Februar 1942 steigt Wolf zum Kreisfachschaftsleiter der NSDAP, im Oktober zum Beisitzer des Gaugerichts Gaugericht Danzig-Westpreußen auf. Diese Karriereschritte erfolgen regelmäßig im Kontext einer an das Reichsjustizministerium geschickten Beurteilung, die Wolf bescheinigen, ein "tadelloser Nationalsozialist" zu sein, oder, wie sein Vorgesetzter Kurt Bode es formuliert: "mein bester Mitarbeiter in Danzig" [25] . Die grundsätzlich positive Haltung aller Vorgesetzten gegenüber Wolf drückt sich indirekt auch dadurch aus, dass der im Jahr 1908 geborene Wolf zu keinem Zeitpunkt Kriegsdienst ableisten musste, sondern vielmehr am 23. November 1940 durch Generalstaatsanwalt Curt Graßmann aus "zwingenden Gründen der Reichsverteidigung zur Erfüllung kriegswichtiger, behördlicher Aufgaben" vom Wehrdienst freigestellt worden war. [26]

Falsche Angaben und Meineide in der Entnazifizierungsakte

Anlässlich seines Entnazifizierungsverfahrens [27], das Wolf im September 1947 in Bad Reichenhall durchlief, musste er sämtliche dort gemachten Angaben durch einen Eid bekräftigen. Im Kontext der Daten und Angaben der Personalakte ergeben sich solcherart gravierende Widersprüche, dass von bewusster Täuschung ausgegangen werden muss. Wolf behauptet, „Verfolgter des Naziregimes gewesen zu sein“ , und sich „nach Kräften“ für jüdische Mitbürger eingesetzt zu haben. Die durch Wolfs Tätigkeit als Staatsanwalt für das NS-Regime angenommene Vermutung seiner aktiven Verwicklung in NS-Gräueltaten wird in der Fragestellung an ihn nicht thematisiert. Zur Diskussion stehen seine Mitgliedschaften wie oben aufgeführt. Der NSDAP, so Wolf, sei er "gegen seine Überzeugung" aufgrund "äusserster persönlicher und wirtschaftlicher Zwangslage, auf dringenden Rat seiner Vorgesetzten" [28] beigetreten. Die von Wolf mehrfach in der Akte angeführte Hilfe für jüdische Mitbürger ist weder durch Namen, Ortsangaben oder Zeitzeugenberichte belegt. Wolf musste in Kenntnis der Tatsache gewesen sein, dass die jüdischen Mitbürger der Stadt Limburg an der Lahn entweder geflohen, oder im KZ ermordet worden waren. Eine Widerlegung der von Wolf angeführten "Entlastungsargumente" schien somit äußerst unwahrscheinlich. In der Entnazifizierungsakte führt Wolf aus, er sei "nach Kriegsausbruch" aufgrund der "Sabotage von Kriegsmaßnahmen" von der "Partei" verhaftet worden, und habe "vom Strassenpöbel ständig verhöhnt öffentlich schwere körperliche Arbeiten" [29] verrichten müssen. Wo dies stattgefunden haben soll, erläutert Wolf nicht. Auch macht er keine konkreten Angaben über den Charakter der "Strafmaßmnahmen". Besonders auffällig ist die Auslassung oder Veränderung konkreter Daten. Erst im Abgleich mit der Personalakte wird deutlich, dass die in der Entnazifizierungsakte gemachten Angaben nicht nur inhaltlich, sondern auch im Hinblick auf die Chronologie der Abläufe falsch sind, und diese falschen Angaben offenbar einzig zu dem Zweck gemacht wurden, die Verwicklung Wolfs in NS-Gräueltaten zu verschleiern und die Mär vom "Verfolgten des Nazi-Regimes" zu stützen. So führt er in der Entnazifizierungsakte aus, er sei von 1941-1944 in Danzig gewesen. Die Personalakte weist jedoch eindeutig den 25. November 1939 als Tag des Dienstantritts aus, wobei hier sogar das Reisedatum, nämlich der 24. November 1939 dokumentiert ist. Selbstverständlich steht diese falsche Angabe, die aufgrund der politischen Situation der 50er Jahre in Europa nur schwer nachprüfbar war, im Kontext der Behauptung der "Verhaftung" durch die "Partei" im Spätherbst 1939; die Schilderung der Demütigungen und Strafmaßnahmen, denen Wolf nach eigenen Angaben ausgesetzt gewesen sein soll, passen schlichtweg nicht in einen Zeitkorridor von weniger als zwei Monaten. Zudem ist aus der Personalakte[30] ersichtlich, dass Wolf den Antrag auf Versetzung in eine Region in der "Ostmark" im Juli 1939 stellte. Alleine dadurch entlarvt sich die im Entnazifizierungsverfahren angeführte "Strafversetzung" infolge der von ihm frei erfundenen "Sabotage von Kriegsmaßnahmen" . Das Ergebnis der Beratung der Spruchkammer in Sachen Wolf fußt demnach auf einem gezielt konstruierten Lügengebäude, das nur aufgrund der räumlichen Entfernung zu Danzig und Limburg an der Lahn , den beiden Wirkungsstätten des jungen NS-Beamten, sowie der unkritischen Sichtweise der Vorsitzenden der Reichenhaller Spruchkammer, zustande kommen konnte. Im Jahr 1957 wird Wolf einen detaillierten Fragebogen hinsichtlich seiner Tätigkeiten in der Zeit von 1938 bis 1957 ausfüllen. Hier geht es nicht um eine inhaltliche Wertung seiner Tätigkeit, sondern um die Ernennung zum Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main. [31] In diesem Dokument, das 10 Jahre nach dem Entnazifzierungsverfahren in Bad Reichenhall entsteht, trägt Wolf die heute bekannten Daten mit exakter Angabe jeder Verändrung korrekt ein - diese Angaben korrespondieren 1:1 mit jenen aus der Personalakte, die bis 1944/1945 geführt wurde.

Wolf gab des Weiteren an, er sei zwischen dem 25. Mai 1945 und dem 30.09.1946 "interniert" gewesen. Weder gibt er den Namen eines Internierungslagers an, noch ist ein solcher in der Entnazifizierungsakte genannt. Auch in dem Personalbogen aus dem Jahr 1957, sonst detailgenau geführt, verzichtet er auf diesbezügliche konkrete Angaben. Im Anschreiben des Staatsarchives München [32] anlässlich der Übersendung der Spruchkammerakte zu Heinz Wolf weist die Mitarbeiterin auf folgenden Sachverhalt hin: "Eine Internierung Wolfs lässt sich anhand unserer Unterlagen in unserem Haus nicht nachweisen. Durchgesehen wurden die Interniertengesamtdatei, die Karteien der Lager Moosburg, Dachau, Garmisch und Regensburg sowie die mit Sicherheit nicht vollständig überlieferten Interniertenakten diverser bayerischer Internierungslager." Somit ist es kaum vorstellbar, dass Wolf hier wahrhaftige Angaben gemacht hat. Ein weiterer Aspekt erschüttert Wolfs Glaubwürdigkeit nachhaltig: Wiederholt führt er aus, eine starke Anbindung an die Familie zu haben, deren "Haupternährer" er sei. Auch scheint es so, dass ihm seine Frau Maria Johanna, mit der er seit 1937 verheiratet war, weder nach Danzig noch nach Traunstein folgte, sondern in Limburg verblieb. Eine Erklärung für die durch Wolf lange aufrecht erhaltene Distanz zu Limburg mag sein, dass er so hoffte, sich nachhaltig von seiner Vergangenheit lösen zu können. Die von ihm für das Spruchkammerverfahren gemachten Angaben hinsichtlich seiner politischen Haltung wären in Limburg umgehend als falsch entlarvt worden. Sicher ist aber auch, dass der Standort Bad Reichenhall dem Anliegen einer raschen Entnazifizierung entgegenkam. Im Roman Verzeih, wenn Du kannst (1965) von Erich Ebermayer schildert dieser den authentischen Fall eines höheren SS-Offiziers und "Euthanasie"- Massenmörders, dessen Entnazifierung in Bad Reichenhall gerade einmal 20 Minuten in Anspruch genommen habe.

Kontroverse

Auf Antrag der Fraktion Die Linke im Kreistag Limburg Weilburg wurde im Februar 2011 der Antrag gestellt, die mögliche Verwicklung des ehemaligen Landrates Wolf in NS-Verbrechen aufzuklären. Im Januar 2012 ließ der Landkreis Limburg-Weilburg über die Presse mitteilen, dass die Nachforschungen noch liefen, bisher gegen Wolf aber „keine belastenden Hinweise gefunden“ worden seien.[33] Der SPD - Fraktionssprecher Frank Schmidt führte in der Debatte der Kreistagssitzung am 9. März 2012 aus, Wolf habe sich für jüdische Mitbürger eingesetzt, und aus diesem Grund sei seine Strafversetzung nach Danzig erfolgt. Er bezog sich dabei offenbar auf Angaben, die Wolf selbst im Jahr 1947 machte, um sich im Rahmen seines Entnazifierungsverfahrens in Bad Reichenhall zu entlasten. Diese Behauptungen können weder durch Belege in der Spruchkammerakte, noch durch Zeitzeugenberichte gestützt werden. Weiter stellte der Historiker Schmidt in Bezug auf die Mitgliedschaft Wolfs in der NSDAP fest, dies müsse nicht bedeuten, dass dieser "etwas Schlimmes" getan habe.[34] In einem Leserbrief vom 12. März 2012[35] bezeichnete Schmidt diejenigen Bürger, welche durch Zeitungsveröffentlichungen und Archivarbeit zur Klärung der Angelegenheit Wolf beigetragen hatten als "populistische Hobby-Historiker" . Das Gutachten der Historikerin Dr. Marie-Luise Crone (s.o.) und ihre für Wolf vernichtende Expertise lag zu diesem Zeitpunkt bereits einen Monat lang vor.

Durch Recherchen wurde bekannt, dass die in Monheim am Rhein lebende Autorin Helga-Marie Panitzky als Halbwaise aufwachsen musste, da ihr Vater aufgrund eines Kleinstdeliktes, dem die Ankläger den Charakter der Wehrkraftzersetzung beigemessen hatten, in Danzig hingerichtet worden war. Heinz Wolf fungierte in diesem Verfahren (1943) als Staatsanwalt. Helga Panitzky, die über ihre Lebensgeschichte ein Buch mit dem Titel "Sie nahmen mir meinen Vater" [36] verfasst, und in ihrem Buch den Faksimile-Abdruck des Todesurteils gegen ihren Vater veröffentlicht hat, wurde als unmittelbares Opfer des ehemaligen Staatsanwalts Heinz Wolf Rederecht in der Kreistagssitzung am 27. April 2012 eingeräumt. [37]

Infolge einer öffentlichen Debatte in Leserbriefen und Zeitungsbeiträgen über die Verstrickung Wolfs in das NS-Regime, die auch aufgrund von Presseveröffentlichungen aus Archiven angestoßen wurde, entschied der Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg in seiner Sitzung am 27. April 2012 einstimmig, den Namen „Heinz-Wolf-Halle“ vorerst ruhen zu lassen, und die größte Sporthalle des Kreises vorerst „Kreissporthalle Limburg“ zu nennen.[38] Obwohl diese Entscheidung vorerst nur provisorischen Charakter haben sollte, wurden die Ausschilderungen nach kurzer Zeit entsprechend geändert. http://www.hr-online.de/website/condlink_gate.jsp?key=standard_document_44763830&xtmc=Heinz wolf&xtcr=2 [39] Über die politische Diskussion sowie die Sitzung des Kreistages berichtete auch die Hessenschau in einem Bericht, der am 27. April ausgestrahlt wurde. http://www.hr-online.de/website/suche/home/mediaplayer.jsp?mkey=44611745&xtmc=Heinz Wolf&xtcr=4

Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Limburg an der Lahn am 7. Mai 2012 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aberkennung der am 20. Januar 1975 an Heinz Wolf verliehenen Ehrenbürgerwürde. Diesem Antrag folgten die Fraktionen von CDU, SPD und FDP nicht, sondern stellten infrage, ob eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde nach der Hessischen Gemeindeordnung überhaupt möglich sei. CDU, SPD und FDP beantragten, die Angelegenheit zunächst im Ausschuss zu behandeln, und das Gutachten der Historikerkommission des Hessischen Landtages abzuwarten. Es kam zunächst nicht zu einer Aberkennung.[40]

Auszeichnungen

Literatur

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft
  • Schenk, Dieter: Die Post von Danzig. Geschichte eines deutschen Justizmordes. Mit einem Vorwort von Horst Ehmke. Hamburg 1995.
  • Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2005.
  • Uta George, Georg Lilienthal, Volker Roelke, Peter Sandner, Christina Vanja (Hg.) Hadamar. Heilstätte, Tötungsanstalt, Therapiezentrum. Marburg 2006.

Einzelnachweise

  1. a b Jochen Lengmann: Das Hessen-Parlament. Seite 438
  2. Hans-Peter Klausch: Braunes Erbe – NS -Vergangenheit hessischer Landtagsabgeordneter der 1.–11. Wahlperiode (1946–1987). Herausgegeben von der Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag. Wiesbaden 2011; Seiten 10, 21. (Download, PDF, 4,02 MB).
  3. a b c Adolf Morlang / Klaus-Peter Hartmann: Boykottiert – Emigriert – Deportiert – Liquidiert. Quellen zur Geschichte der Juden im Raum Diez während des Nationalsozialismus. Hrsg.: Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, Limburg. Aaartal Druck und Verlag GmbH, Diez, 1. Auflage Januar 1999, ISBN 3-922181-20-1; (a) zu Stw. „Rechtsreferendar und Kreisobmann“: Seite 130; (b) zu Stw. „Oberstaatsanwalt, hess. CDU-Landtagsabgeordneter und Landrat“: Seite 130; (c) zu Stw. „Ehrenbürger und baulicher Namensgeber“: Seite 130; (d) zu Stw. „Die entlassene Jüdin“: Seite 34
  4. Hans Michelberger, Berichte aus der Justiz des Dritten Reiches. Pfaffenweiler 1989. C. Hauptteil 2.6 Danzig S. 65 ff.
  5. Stand: 3. Juni 2012
  6. Einige der Urteile befinden sich unter der Signatur DAHL-NJ-6612 u. DAHL-NJ-1982 im Bundesarchiv Berlin Lichterfelde
  7. Das Geschehen um die Verteidigung des Postamtes von Danzig wurde von Dieter Schenk in seiner Publikation Die Post von Danzig-Geschichte eines deutschen Justizmordes (1995) exakt recherchiert. Die Publikation war Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens und den posthumen Freispruch der von Bode Verurteilten Postbeamten.
  8. Beurteilungen durch Vorgesetzte aus der Personalakte Heinz Wolf in Berlin Lichterfelde. Signatur ZB II 1653 A.1
  9. Personalakte Heinz Wolf im Bundesarchiv Berlin Lichterfelde. Signatur ZB II 1653 A.1
  10. Spruchkammerakte im Verfahren Heinz Wolf vom 26. September 1947. Staatsarchiv München. Spruchkammerakten Karton 2453.
  11. a b HR: Hessenschau vom 27.02.2011, 19:30 Uhr
  12. HR Sendung von Helga Dierichs vom 26. November 2007 und vom 7. März 2011, Bertramstr. 8, Ffm: Die großen Kriminalfälle - Rosemarie Nitribit online
  13. www.fnp.de/.../der-wechsel-von-der-justiz-in-die-politik_rmn01.c.96...
  14. Untersuchung der Kreisheimatpflergerin Dr. Marie-Luise Crone in der Sache "NS-Vergangenheit von Heinz Wolf, ehemals Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg. Auf Antrag der Fraktion "Die Linke" am 27. April 2012 den Fraktionen im Kreistag und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
  15. www.nfhdata.de/.../historikerkommission-tater-opfer-opportunisten/
  16. Urteil/Spruchkammerakte Bad Reichenhall vom 26. September 1947. SpKA K 2454. Wolf, Heinrich. 3.3.1908.
  17. Die Lahnzeitung. Beilage: Das deutsche Recht. 9. Juli 1935, archiviert in der Hessischen Landesbibliothek Wiesbaden
  18. Die Lahnzeitung. Beilage: Das deutsche Recht. 29. Juli 1935.Titel: "Die entlassene Jüdin" Hessische Landesbibliothek Wiesbaden
  19. Zu der von Wolf verwendeten Begrifflichkeit der "Humanitätsduselei" muss ergänzt werden, dass es sich hier um einen systematisch verwendeten, tief in der NS-Rassenideologie verankerten Propagandabegriff handelt, der immer dann verwendet wurde, wenn deutlich werden sollte, dass jegliche Grundsätze der "Humanität" im Umgang mit "unwertem Leben" völlig deplaziert seien. Im Kontext der Propaganda zugunsten der NS-Eugenik wird durch die bereits im 19. Jahrhundert verwendete Wortschöpfung jegliche "humane Empfindung" gegenüber den Schwachen als töricht, emotional und sentimental abqualifiziert, da sie im darwinistischen Denken einer Schwächung der eigenen Gruppe gleichkommt.
  20. Siehe dazu auch: Helfer, Christian. Humanitätsduseleo. Zur Geschichte eines Schlagwortes. In: Zeitschrift für Religions- und Geistesgeschichte. 16 (1964) S. 179-182.
  21. Signatur ZB II 1653 A.1
  22. Personalakte, ebd.
  23. Personalakte, ebd.
  24. Personalakte, ebd.
  25. Personalakte, ebd.
  26. Personalakte, ebd.
  27. Die Spruchkammerakte befindet sich im Münchner Staatsarchiv, Signatur StAM Spk. A.K. 2454, Wolf Heinz
  28. Spruchkammerakte Heinz Wolf, a.a.O S. 3.
  29. Spruchkammerakte ebd.
  30. Personalakte, ebd.
  31. Personalbogen und Anschreiben. Ernennung von Heinz Wolf zum Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main. Anschreiben an den Hessischen Minister der Justiz mit Anhang vom 21. November 1957.
  32. Staatsarchiv München, Schreiben vom 26.03.2012 Zeichen StArchiv-M-A1-5051.4-730/1/3
  33. Nassauische Neue Presse: Heinz Wolf: Keine belastenden Hinweise Veröffentlicht am 13. Februar 2012. Abgerufen am 28. Mai 2012.
  34. Nassauische Neue Presse: Landrat Wolf: CDU und SPD rüffeln Linke Veröffentlicht am 10. März 2012. Abgerufen am 28. Mai 2012.
  35. Befremdliche Aussagen, Leserbrief vom 12. März 2012
  36. Helga Panitzky, Sie nahmen mir meinen Vater. BOD Verlag, Eiderstedt, 2011.
  37. Ex-Landrat mit NS-Vergangenheit, Hessenschau vom 27. April 2012
  38. a b c Nassauische Neue Presse: "Heinz-Wolf-Halle“ wird umbenannt, 27. April 2012
  39. Nassauische Neue Presse: Heinz Wolf von der Bildfläche verschwunden Veröffentlicht am 14. Mai 2012. Abgerufen am 28. Mai 2012.
  40. Wolf bleibt in Ehrenbürger-Liste. In: FNP-Online. Frankfurter Societäts-Medien GmbH, 5. Mai 2012, abgerufen am 4. Juni 2012.