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Kaiserlich und königlich

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k.u.k

Die Abkürzung k.u.k.(kaiserlich und königlich) ist staatsrechtlich streng zu unterscheiden von der Abkürzung k.k. (kaiserlich-königlich). Die Abkürzung k.k. bezeichnete in der österreichisch-ungarischen Monarchie nur die Behörden und staatlichen Einrichtungen der westlichen Reichshälfte der Monarchie. Sie wird heute oftmals mit der Abkürzung k.u.k (kaiserlich und königlich) verwechselt. Die Abkürzung k.u.k. hat jedoch ausschließlich für Einrichtungen beider Reichshälften der österreichisch-ungarischen Monarchie, insbesondere für die gemeinsame Armee Verwendung gefunden.