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Wehrdienstbeschädigung

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Als Wehrdienstbeschädigte werden Angehörige der Bundeswehr bezeichnet, die eine gesundheitliche Schädigung physischer oder psychischer Art erlitten haben durch ihre Wehrdienstverrichtung, einen Unfall bei der Wehrdienstausübung oder infolge wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse.[1]

Anzahl anerkannter Wehrdienstbeschädigter

In den Jahren 1995 bis 2010 wurden 267 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten als wehrdienstbeschädigt aufgrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) anerkannt.[2]

Gesetzliche Regelungen

Wehrdienstbeschädigten stehen staatliche Leistungen nach dem im Jahr 1956 inkraft getretenen Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und dem 2004 verabschiedeten Einsatzversorgungsgesetz zu.

Das Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen aus dem Jahr 2007 gewährt wehrdienstbeschädigten Soldatinnen und –Soldaten darüber hinaus ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung in ihrer Dienststelle oder im Öffentlichen Dienst.

Organisationen

Die Interessen Wehrdienstbeschädigter werden vertreten von der Jenny-Böken-Stiftung, vom Bund Deutscher Veteranen, von der Deutschen Kriegsopferfürsorge und der Oberst-Schöttler-Versehrten-Stiftung.

Im Mai 2012 wurde vom Bundesverteidigungsministerium und dem Soldatenhilfswerk der Bundeswehr die Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee gegründet.[3] Die Stiftung sieht eine finanzielle Unterstützung von Soldaten vor, welche dienst- oder einsatzbedingt verletzt wurden beziehungsweise erkrankten.

Einzelnachweise

  1. §81 SVG
  2. Markus Decker: Trauma der Soldaten wird zum Drama. In: Mitteldeutsche Zeitung vom 10. Januar 2011.
  3. 7 Mio. Euro für geschädigte Soldaten

Siehe auch

Literatur

  • Andreas Timmermann-Levanas, Andrea Richter: Die reden - Wir sterben. Wie unsere Soldaten zu Opfern der deutschen Politik werden. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 3-593-39342-5